Finanzielle Beteiligung: Viele Kommunen erwarten die finanzielle Beteiligung an den Erlösen aus Großanlagen durch die Betreiber, dabei ist sie nach dem EEG nicht verpflichtend. Auch die Rückerstattung durch die Netzbetreiber ist kein Selbstläufer, wie die ersten Erfahrungen zeigen. Doch es könnte noch komplizierter werden, da immer mehr Bundesländer noch eigene Beteiligungsgesetze erlassen.
Mit der Endabrechnung bei den Verteilnetzbetreibern zum 28. Februar konnten die Betreiber von Photovoltaikanlagen in diesem Jahr erstmals die Rückerstattung der kommunalen Beteiligung beantragen. Viele von ihnen sind noch dabei, Erfahrungen zu sammeln und den Prozess intern zu strukturieren.
Foto: Maxsolar
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