Grauzone: Es gibt immer noch Netzbetreiber, die den Anschluss von Steckersolargeräten verhindern wollen. Doch das rechtliche Risiko ist gering, wie das Interview mit Bettina Hennig, Rechtsanwältin in der Kanzlei von Bredow Valentin Herz, deutlich macht.
Die promovierte Rechtsanwältin Bettina Hennig arbeitet für die Kanzlei Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte in Berlin. Sie berät insbesondere Hersteller und Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Projektentwickler, Energieversorgungs- sowie Energiehandelsunternehmen zum EEG und zu energierechtlichen Fragestellungen im Allgemeinen.
Foto: Kanzlei Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte
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