Paragraf 14a: Neue Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher über 4,2 Kilowatt Leistung müssen ab Januar verpflichtend durch den Netzbetreiber dimmbar sein. Wie diese Regelung umgesetzt wird und was Installateure und Kunden beachten müssen, haben wir mit der Bundesnetzagentur, einem Netzbetreiber und Herstellern diskutiert.
In Marbach am Neckar bereiten die Netze BW mit einer neuen Umspannstation das Stromnetz auf den Zuwachs an Photovoltaikanlagen, Wallboxen, Wärmepumpen und anderen Verbrauchern vor.
Foto: Netze BW / Tobias Schleweck
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