Rückzahlungsforderungen: Bei verspäteten Meldungen von Photovoltaikanlagen können Netzbetreiber, die Vergütung zurückfordern. Allerdings gab es mit den EEG-Reformen immer wieder Änderungen, wie viel die Betreiber zurückzahlen müssen. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat nun in einem Schiedsspruch für Klarheit gesorgt.
Der Gesetzgeber hat die Meldepflicht für Photovoltaikanlagen im EEG 2009 eingeführt. Wer die Anmeldung erst verspätet vornimmt, muss für diese Zeit 20 Prozent seiner Vergütung an die Netzbetreiber zurückzahlen, wie die Clearingstelle EEG|KWKG entschied.
Foto: Capri23auto/Pixabay
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