Wie sollen die Finanzämter die neue Steuerbefreiung für Photovoltaik in der Praxis handhaben? Dazu hat das Bundesfinanzministerium jetzt seinen Entwurf für ein erläuterndes Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder vorgelegt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt den Entwurf im Grundsatz, verweist aber darauf, dass er an einigen Stellen nachzuschärfen oder zu korrigieren sei. So verweist der Verband darauf, dass Unternehmen, Steuerberater und Finanzverwaltung mit der Einführung des Nullsteuersatzes steuerrechtliches Neuland betreten. Daher bittet der BSW-Solar, eine Nichtbeanstandungsregelung für die in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten und der Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens geschlossenen Verträge und erbrachte Leistungen zu ergänzen.
Desweiteren moniert der BSW-Solar unter anderem einige in seinem Augen unnötige bürokratische Regelungen, empfiehlt Präzisierungen bei der Definition der einheitlichen Lieferung und weist auf begriffliche Unschärfen sowie Fehler hin.
Nach Ansicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) sind die Details zur Auslegung des Jahressteuergesetzes auch mit den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums noch nicht in jedem Punkt eindeutig. „Das erschwert die steuerliche Abgrenzung und erhöht den administrativen Aufwand für Unternehmen und Projektierer“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Einheitliche Abrechnung der Komponenten
So führe zum Beispiel die Regelung, die verhindern soll, dass Kabel oder Schrauben als Photovoltaik-Kabel oder -Schrauben zur steuerlichen Optimierung vermarktet werden, in der Praxis zu erheblichem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Betriebe müssten buchstäblich für jede einzelne Schraube den Nachweis führen, ob sie direkt für die Installation der Anlage erforderlich ist. Behörden müssen diese Eingaben dann mühsam prüfen. „Wir schlagen deshalb vor, dass eine einheitliche Abrechnung der Komponenten als Nachweis genügt“, so Busch.
Wichtig ist nach Ansicht des bne-Geschäftsführer jetzt, dass die Unternehmen schnell Sicherheit erhalten. „Es darf nicht dazu kommen, dass Steuererleichterungen im Detail wieder einkassiert werden und Unternehmen für einzelne Komponenten rückwirkend doch Steuern ans Finanzamt zurückzahlen müssen“, sagt Busch im Einklang mit dem BSW-Solar. Hier brauche es eine Übergangsfrist, bis die Auslegung im Detail klipp und klar ist. „Auch von politischer Seite braucht es dazu schnell eine Klarstellung.“
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