Bis Pfingsten könnte die Bundesregierung ein Gesetz zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus vorliegen. Bei seiner Keynote-Rede zur Eröffnung der Fachtagung „Zukünftige Stromnetze“ in Berlin stellte Staatssekretär Patrick Graichen den Teilnehmern am Mittwochmorgen ein entsprechendes Gesetz in Aussicht. „Wir planen ein Solarbeschleunigungsgesetz und ein Entbürokratisierungsgesetz“, sagte er. Es sei unverständlich warum es keine einheitlichen Netzanschlussbedingungen und Prozesse für den Netzanschluss gibt. Zuvor wurde der Staatsekretär aus dem Publikum nach überkomplexen Netzanschlussverfahren gefragt.
Kabinettsbeschluss zu Pfingsten
Bis Pfingsten soll ein entsprechendes Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Bis dahin nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „dankend alle Vorschläge aus der gelebten Praxis entgegen.“ Allerdings hatte Graichen bereits im vergangenen Herbst, ein Entbürokratisierungsgesetz bis Jahresende 2022 versprochen und die Photovoltaik-Branche zur Mitwirkung eingeladen.
Bei dem Gesetz gehe es aber explizit nicht nur um einheitliche Netzanschlussverfahren. Die Geschwindigkeit des Photovoltaik-Ausbaus kann ein Beschleunigungsgesetz auch durch andere Stellschrauben anziehen. Graichen ließ in der Runde in Berlin aber noch offen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten.
Von 7 auf 9 auf 20 Gigawatt
Generell zeigte sich der Staatssekretär zufrieden mit dem Hochlauf des Ausbaus. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit sieben Gigawatt Leistung installiert. Die Zielmarke der Bundesregierung für dieses Jahr ist bei neun Gigawatt gesetzt. In darauffolgenden Jahren sind mehr als 20 Gigawatt Zubau pro Jahr geplant. Graichen zeigte sich grundsätzlich zuversichtlich, diese Zielmarken auch erreichen zu können.
Mit Blick auf die Konsultation zur Reform des EU-Strommarktdesigns, die derzeit in Brüssel stattfindet, sagt der Staatssekretär, dass man „das Kind nicht mit Bade ausschütten“ wolle. Im Non-Paper der Kommission vom 19. Dezember, dass die Grundlage der Konsultation bildet, wurde die Möglichkeit von permanenten Strompreisbremsen für inframarginale Erzeuger erwähnt. In der Erneuerbaren-Branche sorgte das für Unmut. Die Konsultation läuft noch bis 13. Februar.
Beim Thema Netzentgelte sagte Graichen: „Wir können uns ein System, dass die falschen Anreize setzt, nicht leisten.“ Die Entgelte seien besonders in Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien sehr hoch. So würden in diesen Regionen wenig Anreize geschaffen, um dort Industrien mit hohem Stromverbrauch anzusiedeln. Dazu gehören Elektrolyseure und Batteriefabriken.
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Deutschland live und in Farbe: einfach die Bürokratie abbauen geht nicht, da muss vorher ein Gesetz her – wir habe ja auch noch nicht genug Gesetze.
Dynamische Netzentgelte wären mal ein Anreiz zum Lastmanagement und zur Speicherintegration.
„Beschleunigung“: Dann muß FPV privilegiert werden, so daß keine Bauleitplanung mehr notwendig ist, und jeder Bauer die Module irgendwo hinstellen kann, wie seine Bergeräume auch. Artenschutzprüfungen erfolgen nur noch pauschal orientierend und sind in 4 Wochen fertig, Bauantrag auch. Außerdem werden für die Anlagen weiterhin die Agrarprämien bezahlt, sie müssen ja gepflegt werden, sind daher Paralandwirtschaft und dienen u.a. dem Boden- und Artenschutz („Greening“).
Also, los gehts.
Ich verstehe es jetzt nicht!
Wenn denn erkannt wird, daß die bestehenden Regelungen unnütz überfrachtet zu sein scheinen, sollte man dann nichtbestehende Regelungen zurückdrehen anstatt zus. neue zu schaffen?
Ein besseres Selbstverständniss für den Staatssekritär täte hier mal gut.
Weiter so ???
Ich denke eher, Sie verstehen nicht. Ein „Entbürokratisierungsgesetz“ meint hier wohl ein Artikelgesetz, darin steht dann „im EnWG wird die Regelung soundso geändert […]“. Anschließend ist das Artikelgesetz umgesetzt, fertig. Es entsteht also kein weiteres Gesetz, was zusätzlich angewendet werden muss.