Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat sich im Streit um die Sicherheitsanforderungen von Photovoltaik-Balkonmodulen jetzt auch für die einfachere Schuko-Stecker-Variante ausgesprochen – unter bestimmten Bedingungen. Das ist nur einer von fünf Punkten in Bezug auf Stecker-Solar-Geräte, die der VDE in einem Positionspapier klärte. Ziel ist es, die Installation der Geräte zu vereinfachen.
Bereits im vergangen Jahr hat der Verband damit begonnen, ein Positionspapier zu den Anforderungen an sogenannte Stecker-Solar-Geräte oder Mini-Erzeugungsanlagen zu erarbeiten. Das Positionspapier liegt nun vor. „Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk“, sagt VDE-Chef Ansgar Hinz. „Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“
Schuko-Stecker geduldet
Kleine Einspeiseanlagen wie Stecker-Solar-Geräte sollten nach Vorstellung des VDE immer durch Fachhandwerker installiert werden. Das erhöhe die Sicherheit und ermögliche zu überprüfen, ob eine Anlage auf einwandfrei funktioniere. Jedoch sieht der VDE in dieser Anforderung auch eine Hürde Photovoltaik-Balkonmodule flächendeckend und zeitnah zu installieren. Daher spricht sich der VDE für eine Duldung der Schuko-Stecker-Variante bis 800 Watt aus.
800-Watt-Bagatelle
Zudem empfiehlt der VDE die Einführung einer 800-Watt-Bagatellgrenze. Somit wären Anlagen bis zu dieser Leistungsgrenze durch Netzbetreiber nicht mehr als netzrelevant zu betrachten. Der VDE bezieht sich hier auf eine EU-Norm, die bereits eingeführt wurde und empfiehlt, diese auch in Deutschland entsprechend umzusetzen. Bisher gilt in Deutschland eine Grenze von 600 Watt für Stecker-Solar-Geräte. Außerdem soll die Vornorm (VDE V 0126-95) an die 800-Watt-Grenze angepasst werden. Die Norm bestimmt, dass Komplettsysteme steckerfertig entwickelt und vertrieben werden können.
Hersteller sollen Sicherheit prüfen
Wenn keine Fachkräfte mehr nötig sein sollen, um die Anlagen zu installieren, fordert der VDE in seinem Positionspapier die Hersteller von Balkonmodule dazu auf, ihre Anlage zu testen und die elektrische Sicherheit zu gewährleisten. Ein unabhängiges Prüfungsinstitut soll damit beauftragt werden, die Sicherheit zertifizieren, so die Empfehlung des VDE. Darüber hinaus sollen den Produkten ausgiebige Information zur Handhabung und Installation sowie möglichen Gefahren beigelegt werden.
Zähler egal
Des Weiteren empfiehlt der VDE, dass Balkonmodule in Verbindung mit allen verfügbaren Zählvorrichtungen genutzt werden dürfen, einschließlich jenen, die auch rückwärtslaufen können. Das soll aber nur bis zur Bagatellgrenze von 800 Watt gelten. So soll verhindert werden, dass Balkonmodul-Interessenten erst auf die Installation eines Smart Meter warten müssen.
Markstammdatenregister reicht aus
Außerdem sollen Verbraucher ihre Balkonmodule nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden müssen. Der Eintrag in die Datenbank der Bundesnetzagentur sollte nach Vorschlag des VDE vollkommen ausreichen.
Erst im Oktober vergangen Jahres hate der VDE einen Entwurf für eine Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte vorgelegt und zur Kommentierung motiviert. In dem Entwurf blieb die Frage, ob ein Schuko-Stecker ausreichend Sicherheit gewährleisten kann offen. Der VDE sagte er wolle die rechtliche Grauzone auch mithilfe der Kommentierung schließen. Erst kürzlich trat Bundesnetzagentur Chef, Klaus Müller, in Erscheinung und sprach sich für eine Vereinfachung der Regeln um Balkonmodule aus. Nun hat sich der VDE sich der Einschätzung angeschlossen.
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… bin überrascht…. sogar 800W. Ist das jetzt (für deutsche Verhältnisse) so revolutionär, wie es sich anhört? … wie ist es zu dieser Wandlung gekommen? … so zeigt sich die bisherige Haltung umso mehr Lobby gesteuert… aber soll mir recht sein, wenn endlich alte starre Strukturen gebrochen werden.
Was mich jetzt interessieren würde ist, welchen Effekt hat denn das VDE-Positionspapier und die Einschätzung des BNetzA-Präsidenten in der Realität? Ist das damit schon beschlossene Sache oder passt die Bundesregierung noch irgend eine Verordnung oder ein Gesetz an, damit dann auch faktisch die „rechtliche Grauzone“ geschlossen werden kann. Weil ich wäre mir aktuell nicht sicher ob ich meinen VNB mit Verweis auf das VDE-Positionspapier davon überzeugen kann, dass das jetzt alles ganz einfach ist. Oder lasse ich den VNB gleich links liegen und kümmere mich wie vom VDE vorgeschlagen nur einmal um das MaStR und dann habe ich meine Informationspflichten bedient?
Oder man steckt das Balkon-Modul in die Steckdose, freut sich und das war’s.
Die Niederlande 30kW,Irland 6 kW,Frankreich 3 kW,Italien 1 kW …..
was denkt sich also der VDE bei 0,8 kW ?!
In der EU Norm steht NICHT drin das Anlagen ueber 800 Watt NICHT Bagatellfaelle sind.Es geht auch anders: Laenderbeispiele oben.
Vermutlich sieht der VDE in Sachen PV seine Felle komplett davon schwimmen und daher der Kniefall.
Einfach machen.
„Vermutlich sieht der VDE in Sachen PV seine Felle komplett davon schwimmen und daher der Kniefall.“
Genau so liest sich das auch für mich. Flucht in die Offensive, so dass man wenigstens den Anschein erweckt, als hätte man noch das Ruder in der Hand.
Die 30kW, 6kW und auch 3kW gelten sicher nicht für Steckdosensolaranlagen. Denn Schukosteckdosen sind nur für eine Dauerlast von 10A, d.h. 2,3kW ausgelegt (kurzfristig bis 3,68kW).
Dass Steckersolaranlagen tatsächlich weniger einspeisen dürfen, hat zwei Gründe:
1. Sicherheitsfaktor
2. Es lassen sich einigermaßen exotische Fälle konstruieren, wo gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher an einem Stromkreis angeschlossen sind und dadurch auf einigen Leitungssträngen höhere Ströme als die Absicherung entstehen.
Super, das ist zwar wie immer ein schwammiges Ergebnis von der VDE aber das sollte schonmal einigen Verbrauchern die Angst nehmen in eine Balkon-Stecker-Solaranlage zu investieren.
Aber ich schließ mich meinem Vorredner Detlef K. an; das untermalt mal wieder den Verdacht auf, dass die VDE nicht nach technischen und physikalischen Fakten handelt sondern nach Wünschen der Lobby.
Ab wann werden die neuen Regelungen gelten?
Die eigentliche Neuerung sind weniger die 800 W (statt bisher 600 W), sondern, dass auch rückwärtslaufende Zähler geduldet werden. Damit wird der gesamte erzeugte Solarstrom vergütet anstatt, wie bisher, nur der gerade im Haus genutzte. Das macht den Unterschied!
wo kein Kläger da kein Richter. Wer das Glück hat, noch einen Ferriszähler zu haben, konnte ja auch bisher schon den rückwärts laufenden Zähler genießen. Wer einen aktuellen Zähler hat, dem hilft das auch nichts. Insofern in der Praxis belanglos.
@les2005
„Wer das Glück hat, noch einen Ferriszähler zu haben, konnte ja auch bisher schon den rückwärts laufenden Zähler genießen.“
Das war aber bisher strikt verboten und scheint jetzt geduldet zu sein!
Ich wiederhole mich hier immer wieder. Der VDE hat nur Empfehlungscharakter! Er ist in Verruf gekommen da er sehr viele von ihm genannte Verordnungen zugunsten der Industrie und der Unternehmen empfohlen und zum Nachteil der Bürger ausgelegt hat. Die Stadtwerke richten sich nach diesen Empfehlungen, da sie für sie sehr vorteilhaft sind. Es gibt auch keine sogenannte Grauzone. Laut EU dürfen 800 Watt angeschlossen werden ohne irgendwelche Vorschriften. Gerade wieder die Empfehlung die Anlage vom Fachhandwerker anschließen zu lassen soll die Käufer wieder zum Zweifel bringen. Einige Stadtwerke denken um und bieten balkonkraftwerke an, damit sie wenigstens Profit am Verkauf haben wenn Ihnen schon die Strommenge durch die Lappen geht. Kaufen Sie Ihre Anlage dezentral ein oder versuchen Sie mit Freunden eine Sammelbestellung zu realisieren denn der speditionstransport für eine Anlage ist nicht nachhaltig. Wer eine Schraube anziehen und einen Ringschlüssel halten kann, der kann auch ein balkonkraftwerk installieren. Wenn nicht sollten auch hier Freunde oder Bekannte helfen. Außer dem Kauf und der Installation der Anlage und das Einstecken des schukosteckers ist nichts zu tun. Ein Strommessgerät was 20 € kostet und Zwischenstecker und Steckdose gesteckt wird macht sehr viel Freude, denn man kann seinen genauen Ertrag messen. Die Anlage braucht keinerlei Anmeldung und auch ein alter Zähler welcher bei der Einspeisung rückwärts läuft muss nicht gewechselt werden, da diese Zähler Messtoleranzen haben und die eingespeiste Menge darunter liegt. Ich frage mich warum bei der einfachsten Art grünen Strom zu erzeugen immer wieder Probleme diskutiert und irgendwelche Zweifel in den Raum gestellt werden.
Richtig.
Die 800 Watt der EU-Regelung haben auch nur Empfehlungscharakter,jedes Mitgliedsland kann ander Limits setzen.
„Ich frage mich warum bei der einfachsten Art grünen Strom zu erzeugen immer wieder Probleme diskutiert und irgendwelche Zweifel in den Raum gestellt werden.“
Das liegt uns als Volk in den Genen. Jeder Euro und jedes Risiko muss bis zum aller letzten Winkel durchgeklärt sein, sonst kommt die deutsche Seele ins Schwitzen und keiner mehr, was sie tun soll.
Sie wissen doch: „Wenn das alle tun würden, wo kämen wir denn hin?“
Der Staub lichtet sich offenbar, insofern als dass das reale Geschehen das Heft in die Hand nimmt und die Paragraphen- und Prinzipienreiter langsam in Erklärungsnot geraten. Sie erkennen das und passen sich letztlich eben einfach der Realität an.
Mal sehen, wie lange der gute alte „deutsche Spezial-Datenschutz“ noch seine Position hält. Das ist nämlich ein weiterer Bremsklotz sehr an vielen Stellen. Letztlich ist es nur ein Gesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Ein reiner Schattenkampf, entkoppelt von der Realität.
Balkonsolar ist doch das Beste, was dem Versorger passieren kann:
Die 800 Wp erzeugen max. ca. 800 kWh im Jahr. Da aber Erzeugung und Verbrauch selten überein passen, gehen mindestens 300 kWh unbezahlt in das Netz. Diese Strommenge wird dem Nachbarn verkauft, ohne dass man irgend etwas investieren müsste. Da schmerzen sogar die paar restlichen Zähler ohne Rücklaufsperre kaum noch.
… sehe es auch so. Ich gehe auch gerne noch etwas weiter und jeder, der bereits eine EEG geförderte PV-Anlage hat, soll noch zusätzlich eine Balkonanlage (ohne Bürokratie und weitere EEG Anmeldung) installieren dürfen. Weiß gar nicht, ob das nicht jetzt bereits möglich ist, wenn schon der rücklaufende Zähler geduldet wird. Ich hoffe, das wird noch erläutert.
Den Ueberschuss bekommt der Netzbetreiber irgendwie gutgeschrieben, es findet keine Zaehlung statt bei Balkon PV und so auch keine Antechnung bei den Stromhaendlern erfolgen.
So weit ich die Sache verstehe muss der Netzbetreiber an sonnigen Tagen weniger Ersatz-/Reservekraft bereit halten.Das ist planbar und laesst sich monetarisieren.
https://spotrenewables.com/index.php?page=freeresources
Genaues weiss ich auch nicht, koennte das PV Magazin diese Angelegenheit aufklaeren?
Der VDE empfiehlt, dass die Hersteller ihr Produkt zertifizieren lassen.
Und wer kann das anbieten? Na das VDE-Prüfinstitut.
Noch Fragen?
Gilt das demnächst auch für Elektrorasenmäher, die doppelt soviel Leistung ziehen und manchmal auch stundenlang betrieben werden?
Der TUeV- Sued koennte das sicher auch.
:):)
FRAGE:
Gibt es einen „Formular-Zwang“ bei der Anmeldung einer Balkon-Solaranlage beim Netzbetreiber? Oder reicht ein formloser Brief mit den erforderlichen Angaben, die ansonsten im Formular des Netzbetreibers auch enthalten sind?
Hintergrund: Auf dem Formular des Netzbetreibers soll man u.a. unterschreiben, dass man einen (überflüssigen) Zähleraustausch zu zahlen bereit ist.
Formlose Anmeldung reicht meiner Meinung nach:
Name des Stromkunden, Adresse,Zaehlernummer.
So wie bei einer Anmeldung oder Abmeldung.
Fertig.
Lassen Sie das mit den Zusatzverpflichtungen bleiben, sollte eine Zaehleraustauschpflicht gesetzlich geregelt werden braucht der Netzbetreiber ohnehin nicht Ihre Unterschrift.
Einfach machen, es kostet nichts.
Wenn sie meinen Beitrag weiter oben lesen, dann kommen sie auf ein klares nein. Balkonkraftwerke sparen maximal 500 kWh im Jahr ein. Warum soll ich hierfür ein bürokratischer Akt verwendet werden? Wenn Sie sich eine neue Kühl-Gefrierkombination kaufen sparen Sie gegenüber der alten oft 300 oder 400 Kilowattstunden im Jahr. Das muss ich sicherlich dem Netzbetreiber und dem Versorger melden oder? Sie können dem Versorger auch noch den Zähler bezahlen und Sie können ihn auch an ihrem Ertrag beteiligen. Schreiben Sie ihm doch was er haben möchte. Der Stromanbieter hat die Pflicht den Zähler auszutauschen und in Zukunft maximal 20 € Miete im Jahr zu verlangen.
Insgesamt spricht aus der VDE-Empfehlung viel Pragmatik, für deutsche Verhältnisse, wo man gerne auf dem Prinzip besteht, eher ungewöhnlich. Aber auch hier kommt eine neue Generation, die weniger obrigkeitlich denkt.
Die 800W kommen in einem mit 16A abgesicherten Stromkreis, in dem normalerweise nur Verbraucher mit maximal 3,6kW betrieben werden können, noch dazu. Eine europaweit einheitliche Grenze (auf 100W mehr oder weniger kommt es ja nicht an) wäre sicher sinnvoll, aber auch nur dann, wenn die Sicherheitsmargen überall gleich sind. Für die 800W spricht beispielsweise, dass das für zwei Hochleistungsmodule >300W reicht, für ein drittes aber mit Sicherheit nicht. Irgendwo muss man halt die Grenze ziehen und so ist sie ziemlich klar zwischen zwei und drei Modulen gezogen.
Mich wundert, dass sich anscheinend niemand Gedanken über den Wetterschutz der Schukodose macht, wenn da ein Stecker drinsteckt. Die Abdeckungen, die Außensteckdosen witterungsfest machen, sind ja dann weggeklappt. Ich würde meine Außensteckdose jedenfalls witterungsfest einhausen, wenn ich sie für ein Balkonmodul nutzen wollte. Ich persönlich würde allerdings eher schauen, ob man das Kabel nicht bis an einen wettergeschützten Platz führen kann, und dort verbinden. Wer sich das nicht traut selber zu machen, sollte unbedingt einen Fachmann beauftragen. Schlecht gemachte Verbindungen stellen schließlich ein erhebliches Brandrisiko dar. Außerdem bleibt damit die Schukodose auch für das frei, wofür sie gedacht ist: Temporäre Nutzung von Strom im Außenbereich.
Irgendwie kommen Sie mir vor wie ein Erbsenzähler da sie immer irgendwas negatives erahnen oder heraufbeschwören. Für was gibt es Außensteckdosen? In der Landwirtschaft hängen 400 Volt Dosen auf Jahrzehnte im Freien. Braucht man da wirklich das wertvolle Fachpersonal? Ich glaube Elektriker haben andere Aufgaben. Wer Freunde hat und es nicht selber kann, der kann auf einen sehr teuren Elektriker verzichten. Balkonkraftwerke sollen sich selber in fünf bis sieben Jahren abzahlen und danach gibt es über 20 Jahre, außer vielleicht einem neuen Wechselrichter Strom für 0 Cent. Die Außensteckdose wird sicherlich auch so lange halten. Kaufen, einstecken, Strom produzieren und freuen nicht mehr und nicht weniger.
Für wann ist die Umsetzung dieses Positionspapier zu rechnen?
Was macht man, wenn der Netzbetreiber auch bei Mini-PV zwei Anmeldungen (Netzbetreiber und Marktstammdatenregister) vorschreibt?
Was macht man, wenn der Netzbetreiber die Einspeisung per Schuko verbietet und eine Einspeisesteckdose oder Festanschluss mit Fachkraftnachweis verlangt?
So ist es aktuell bei der EWE.
… sehr interessanter chat!
Doch leider ist die Frage von Klaus Nickisch vom 28.01.23 noch immer unbeantwortet!?
Genau vor diesem Problem stehe ich selbst auch – bei den KWH in Oberbayern…..
Würde mich sehr über aktuelle Antworten bzw. Informationen freuen
Ich habe in dem Punkt aufgegeben auf die Umsetzung dieses Positionspapier und damit einer Vereinfachung der kleinen PV-Anlagen zu warten. Denn es ist nicht absehbar, dass das dieses Jahr noch was wird und zudem in welchem Umfang.
Daher liegt eine 600 W Anlage komplett in der Garage. Vorletzte Woche ist die Wieland-Steckdose installiert und der betreffende Sicherungsautomat auf 13 A reduziert worden. Mit etwas Glück sollte meine Anlage in Kürze in Betrieb gehen.
BTW: Die Wieland-Einspeisesteckdose kostet mit Stecker etwa 45 €. Austausch des Sicherungsautomaten und Anschluss der Wieland waren 60 Min, also in der Gegend 100 € Arbeitslohn. Allerdings ist es schwierig einen Elektriker zu finden, der Zeit hat um das Teil zu montieren und den Vorgang zu unterschreiben.
Aber daher hat sich mein Beitrag erledigt.