Der Berliner Senat plant, Stecker-Solar-Geräte zu fördern. Entsprechende Informationen, die zunächst nur von inoffizieller Stelle bekannt wurden, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Energie auf Anfrage pv magazine bestätigt.
Der Senatsverwaltung zufolge ist ein Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonmodule mit einer Förderhöhe von voraussichtlich bis zu 500 Euro pro Vorhaben geplant. Gefördert wird dabei die Anschaffung der Stecker-Solar-Geräten. Die Förderhöhe sei flexibel. Wie eine Staffelung im Detail aussehen könnte, teilte die Senatsverwaltung noch nicht mit. Das Bekanntwerden des Förderprogramms erfolgte ungeplant, wie der Sprecher erklärte. Zudem sei der Senat noch mit der Ausarbeitung einiger Details beschäftigt.
Was bisher bekannt ist
Das Programm richtet sich ausschließlich an Mieterinnen und Mieter, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben. Die Senatsverwaltung geht von einem Antragsvolumen von etwa 14.000 Projekten aus und stellt somit etwa 7 Millionen Euro für die Förderung bereit.
Wer in Berlin eine Wohnung mietet und von dem Programm profitieren will, soll die Förderung über die Investitionsbank Berlin (IBB) über das Programm „SolarPLUS“ online beantragen können. Obwohl das Programm noch an einigen Stellen ausgearbeitet werden muss, rechnet die Senatsverwaltung damit, dass die ersten Förderanträge schon im Februar angenommen werden können.
„Berlin treibt die Energiewende voran und wir wollen, dass auch Mieterinnen und Mieter daran aktiv partizipieren können“, sagt Stephan Schwarz, Berliner Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe. „Deswegen erweitern wir unser Förderprogramm ‚SolarPLUS‘ um ein Modul zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung klimaneutrale Stadt und für die Mieterinnen und Mieter bedeutet das auch eine Entlastung ihres Geldbeutels. Denn die erzeugte Energie wird in der Regel für den Eigenverbrauch in der Mietwohnung genutzt.“
Der Berliner Senat hat in der Verhandlung über den letzten Doppelhaushalt 2022-2023 das Volumen des Förderprogramms „SolarPLUS“ deutlich angehoben. Zuvor war der Topf mit 6,9 Millionen Euro befüllt. Nun sind es 23,7 Millionen Euro, die für verschiedene Photovoltaik-Förderprojekte zur Verfügung stehen.
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Das ist zwar begrüßenswert – bringt aber nichts so lange immer noch viele Vermieter oder Wohnungsmiteigentümer (WEG) die Installation von Photovoltaik-Balkonmodulen verhindern, weil sie es optisch als Beeinträchtigung empfinden. Dann kann der Mieter nichts machen, egal wie viel er will.
Das sieht man auch in der take-up Rate der Förderung in anderen Norddeutschen Bundesländern – kaum Mieter können eine solche Förderung in Anspruch nehmen. Es gibt immer noch zu viele Klimaskeptiker und Querdenker, die das boykottieren.
Solange Balkonkraftwerke nicht nach §20 Abs 2 WEG / § 554 BGB privilegiert werden und der Mieter / Eigentümer den Vermieter/Miteigentümer zwingen kann, eine solche Anlage zu gestatten, läuft es im Zweifel immer erst auf eine Genehmigungsklage vor Gericht raus.
Die Herbstkonferenz der Justizminister hat im November wie auch viele andere Seiten schon seit dem Sommer eine solche Privilegierung gefordert – nur leider bewegt sich bisher unser Justizminister Marco Buschmann kein bisschen in diese Richtung, ins letzte Photovoltaik-Gesetzt hat es das nicht geschafft.
Es gibt schon sehr viele Urteile wo das Gericht ganz klar Umweltschutz vor vermieterrecht gestellt hat. Zuerst sollte man einen Antrag auf die Förderung stellen und wenn diese genehmigt ist sollte man das Vorhaben dem Vermieter mitteilen. Falls sich dieser verweigert kann man ihn mit den Urteilen konfrontieren und wenn das nicht hilft kann man über die Stadt und vor allem über die Verbraucherzentrale Druck machen. Das balkonkraftwerk muss ohne bleibende Schäden wieder abgebaut werden können. An Jugendstil Fassaden ist eine Umsetzung sicherlich schwierig. In 90% der Fälle ist es aber machbar und um 500 € sollte man auch kämpfen.
Bürokratie abschaffen, und die Grenze auf 2000 Watt erhöhen pro Fase
wäre besser und billiger und würde den Zuwachs explodieren lassen.
Funktioniert prima im Ausland.
Wenn jede kWh zählt darf man dies nicht den Bedenkenträgern und Gilden überlassen.
Europa sollte das einheitlich Regeln wie z.b. in den Niederlanden, Irland, Italien.
Es darf kein Nachteil sein in Deutschland zu wohnen.
Mir tut es in der Seele weh, wenn ich in Spandau langfahre und kilometerweit – unverschattbare Balkone in Richtung Süden sehe – und NIX drauf. Hat bestimmt wieder jemand blockiert – spiegelt vielleicht zu viel, etc……
Rausgeschmissenes Geld! Ich halte es mit einem früheren Beitrag von Ernst Gruber (wenn ich mich richtig erinnere): Die Anfragen bündeln und anfragen und dann zu einem günstigen oder auch subventionierten Preis abgeben. Da die Nachfrage hoch ist, sind die Pakete viel zu teuer, das sieht man schon daran, wenn man die Einzelpreise betrachtet. Bei zentraler Beschaffung ist auch der Transport ökologischer.
Der Senat verfügt indirekt über ca. 100000 Mehrfamilienhäuser mit teils phantastisch geeigneten Dachflächen und hat nichts besseres zu tun als Zuschüsse für Balkonkraftwerke rauszuhauen, welche zu großen teilen sicherlich bei den Händlern eingepreist werden. Ca. 15mio € will der Sanat dafür dieses Jahr locker machen, 15 Mio die bei den eigenen Stadtwerken zur Investition in PV Kraftwerke auf den Dächern der Wohnungsbaugesellschaften deutlich besser aufgehoben wären.
Einem Bekannten wurde erst kürzlich von der Degewo untersagt ein Balkonkraftwerk fachgerecht an den Balkon anzubringen, stattdessen steht es jetzt mit wenig Ertrag als Hindernis auf dem Balkon. Der Senat sollte vieleicht erst mal seine wohnungsbaugesellschaften anweisen großzügig Balkonkraftwerke zu Dulden.
Das angekündigte Förderprogramm ist aus meiner Sicht ein reine Nebelkerze für den Wahlkampf.