Die Stadt Gütersloh darf auf einem ehemaligen Militärflughafen vorerst keine Photovoltaik-Anlage errichten. Eine Bundesbehörde hatte einen entsprechenden Prüfauftrag abgewiesen. Der Grund: Naturschutz.
Es geht um die Fläche des alten Militärflugplatzes am nordwestlichen Stadtrand. Bis 2016 wurde der Flugplatz von der britischen Armee genutzt. Nachdem diese abgezogen war, ging das Gebiet in Bundesbesitz über und wird fortan durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Die Stadt Gütersloh beantragte seither mehrfach die Prüfung für eine Photovoltaik-Nutzung der Fläche durch die Bundesanstalt.
Doch das blieb bisher erfolglos. Die Wiesen des Geländes wurden nie gedüngt und sind heute Magerwiesen, die viele seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen. So erklärte der Bund das Gebiet schon 2017 zum Nationalen Naturerbe und schloss damit jegliche weitere Nutzungsformen der Fläche aus.
Dennoch beschloss der Stadtrat Gütersloh, zum wiederholten Male einen Prüfauftrag bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einzureichen. Die Behörde sollte sich damit befassen, ob eine Nutzung der versiegelten Betonfläche der Landebahn für eine Photovoltaik-Anlage mit der Voraussetzung des Naturschutzes einhergeht. Dazu habe man sich auch mit der Bundesanstalt im November ausgetauscht. Der Prüfauftrag war erfolglos. Auch die Betonflächen sind Nationales Naturerbe und eine Nutzung für eine Photovoltaik-Anlage somit ausgeschlossen.
Ein Stadtratssprecherin sagte gegenüber pv magazine, dass das nur der Bund ändern könne. Bis dahin seien der Stadt Gütersloh die Hände gebunden. Zwölf Hektar umfasst die versiegelte Fläche der Landebahn. Das könnte genug Platz für knapp zehn Megawatt Photovoltaik bieten. Wie es nun weitergeht, ist ungewiss.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Auch wenn auf der Wiese eine PV Anlage steht, wird diese nicht gedüngt!! Verstehe ich das nicht, warum auf einer Magerwiese keine PV Anlage errichtet werden darf?
Danke PV-Magazine für den Bericht, aus meiner Sicht ist es Skandal, dass auf brachliegenden öffentliche Flächen, der Ausbau der Erneuerbaren aktiv verhindert wird.
Eine seltsame Auffassung davon, was „Natur“ ist. Völlig ganzheitlich gesehen, ist natürlich alles Natur, einschließlich des Menschen und dessen, was er erschaffen hat. Die christliche Sicht, und die mehrer anderer Religionen, dass es einen prinzipiellen Unterschied zwischen der menschlichen Sphäre und dem Universum gäbe, ist schon lange nicht mehr haltbar.
Die lebenspraktische Einstellung macht aber trotzdem einen Unterschied zwischen Natur, in der der Mensch seine Spuren hinterlassen hat, und der, wo er das noch nie oder allenfalls vor sehr langer Zeit getan hat. Bei einer Landebahn ist der letzte menschliche Eingriff noch nicht so lange her, und deshalb ist sie im praktischen Sinne noch lange keine Natur. Man sollte also abwägen, ob die PV-Anlage auf der Landebahn mehr Natur zerstört, als auf einer anderen, vom Menschen bereits stark verformten Fläche, beispielsweise auf einem Acker, und sich dann für die FKäche entscheiden, bei der mehr Diversität erhalten wird. Das würde die Behördenunterscheidung wahrscheinlich bestätigen.
Eine andere Abwägung könnte nach ästhetischen Kriterien erfolgen. Was als ästhetisch empfunden wird, ist zwar sehr unterschiedlich, aber der populistisch abgesicherte Mainstream würde wahrscheinlich sagen: PV-Anlage ist nicht schöner als Betonbahn, aber auch nicht schlechter. Auf der Ackerfläche wäre die PV-Anlage aber die unschönere Lösung. Nach ästhetischen Kriterien müsste man sich dann für die PV-Anlage auf der Betonbahn entscheiden.
Die Postionierung in dieser Frage läuft also darauf hinaus: Ästhetik oder Biodiversität. Und da kann jeder seine persönliche Meinung haben, ohne dass die Welt untergehen würde, wenn sie verwirklicht oder auch nicht verwirklicht wird. Ein schönes Beispiel, wo man mit demokratisch herbeigeführten Mehrheitsentscheidungen zu mehr Befriedung kommen könnte als mit einsamen Entscheidungen von Sachbearbeitern.
In Lübtheen ,in Mecklenburg Vorpommern, ist im Jahr 2018 auch eine 700 Hektar große ehemalige Truppen Übungsplatzfläche in das Nationale Naturerbe überführt worden.
Für diese Fläche gab es damals auch Pläne für Erneuerbare Energien .
Leider hatte sich Barbara Hendricks, ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete für das Nationale Naturerbe ausgesprochen .
So ähnlich ist es zig Tausend Hektar anderen ehemaligen Militärflächen in Ostdeutschland ergangen .
Barbara Hendricks war von 2013 bis 2018 Bundesumweltministerin – der SPD.
Fälle wie dieser zeigen nur, wieviel Arbeit die Ampelregierung noch vor sich hat, die Betonfraktionen in Ministerien und Behörden aufzubrechen. Die Gesetzeslage sollte inzwischen klar sein, aber bis die Wende in den ausführenden Köpfen auf allen Ebenen angekommen bzw. mittels gerichtlicher Entscheide durchgefochten ist, werden noch Jahre vergehen.
Die letzten 16 Jahre liegen noch wie Blei auf dem Land, aber man darf nicht vergessen dass es eben nicht nur die letzte Regierung war – in weiten Teilen der Bevölkerung wird Naturschutz (der echte, nicht der von ausrangierten Betonlandebahnen) und Klimaschutz immer noch als Luxusproblem betrachtet, um das man sich kümmert wenn sonst nichts zu tun ist. Kosten darf das alles auch nichts – zum Glück haben die explodierenden Energiepreise zwar hier wenigstens den Blickwinkel geändert. Aber selbst in Foren für Wärmepumpen, PV, Elektroautos geht es einer großen Zahl Teilnehmer immer nur darum, Geld zu sparen. Wenn Öl/Gas/Verbrenner günstiger ist, ist für Viele damit schon die Entscheidung gefallen.
An der Tatsache, dass den meisten Menschen das Hemd näher ist als der Rock, sie also hauptsächlich danach entscheiden, was ihnen mehr Geld bringt oder spart, wird man nichts ändern können. Aufgabe der Gemeinschaft ist es deshalb, die Preisverhältnisse so zu gestalten, dass das richtige, also das, was die Natur schützt und die Lebensgrundlage für alle erhält, auch aus dieser Graswurzelperspektive der Menschen das günstigste ist. Sonst bleibt es Sache von Idealisten, und davon gibt es erfahrungsgemäß zu wenige.
Was ist am überragen öffentlichen Interresse des PV Zubaus eigentlich nicht zu verstehen?
Naturschutz geht nur noch mit >22GW PV p.a. um den Ökozid zu verlangsamen!
Deutschland hat schon >2K Temperaturerhöhung in den letzten 30 Jahren überschritten und vertrocknet bald jeden Sommer!
PV darf jetzt fast überall gebaut werden und ist notfalls noch im Einzelfall juristisch zu bestätigen, falls die Bundesbehörden das EEG 2023 scheinbar immer noch nicht verstanden haben.
Die wären aber sehr gut beraten eine Baugenehmigung zu erteilen, statt sich erst über den Rechtsweg Nachhilfe beim Gesetze verstehen geben lassen zu müssen.
Schon seit 2010 ist die 20,5MW PV Anlage am Flugplatz Rothenburg/Oberlausitz in Betrieb, dort übrigens neben der Landebahnen und hat naturnahe beschattete Grünflächen unter den Modulen, statt vertrocknete gelbe Steppe außerhalb der Anlage!
Naturschutz geht besser unter PV-Modulen… Vielleicht sollten die Sachbearbeiter der Bundesbehörde mal Nachhilfe bei realen Anlagen machen.
Auf jeden Fall hat der Behördenleiter ein Problem wenn er öffentlich den Fall begründen muss, oder später wenn er nach der verloren Klage wegen Steuergeldverschwendung entlassen wird!
mit sonnigen Grüßen
Bodo
Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo ein Beamter, wegen einer gerichtlich gekippten Fehlentscheidung entlassen worden wäre.
Aber ich möchte vor allem in Erinnerung halten: Die Natur unter einer PV-Anlage ist eine andere, als auf einer sich selbst überlassenen Betonfläche. Im Interesse der Biodiversität kann es also durchaus eine richtige Entscheidung sein, auch mal eine Betonfläche zu erhalten. Wenn die Gemeinde eine PV-Anlage bauen will, findet sie sicher auch anderswo eine weniger schwer zu erlangende Fläche. Hier wirkt es aber so, als ob jedes Weiterdenken eingestellt worden sei, bis das einmal in den Kopf gesetzte Ziel erreicht ist. Hat etwas von einem heulenden Kleinkind. Nur dass sich Kleinkinder leichter ablenken lassen…
Es ist nicht die Behörde – es sind die Personen !! Die müssen raus. Bitte mal den Namen von diesen „Entscheidern“ veröffentlichen und ihnen privat den Strom abstellen. Ich komme vorbei und klebe sie fest !
Wir leiden unter „Abstandsregeln“, Brandschutzbestimmungen und halten uns mit Diskussionen über den richtigen Stecker auf, setzen die EU Richtlinie über Energiegemeinschaften nicht um, kreieren einen SmartMeter wo eine Steuerbox dran kommen könnte, welche ein Gericht dann wieder stopt, verstecken Strafzahlungen in Gesetzentwürfen damit die Leute Angst bekommen, lassen zu das große PV-Anlagen heruntergeregelt werden damit es nicht zu Überlastungen kommt, bezahlen jemanden für NICHT eingespeisten Strom, und, und, und. Die Liste ist beliebig lang. Aber eins ist klar – verzögern – verzögern und noch einmal – verzögern. So lange absahnen wie geht. Bitte – verwendet das einfache Anmeldeformular für 600VA und baut sie euch selbst hin. Es kann NICHT verboten werden. Wenn dies viele tun – werden wir sehen -was dann geschieht.
Lieber BotU, das kann man sich doch ausrechnen, was dann geschieht: Wenn wirklich jeder der 41 Mio Haushalte in Deutschland gerade mal 600W installiert, dann reicht das für eine Gesamtleistung von 24GW. Klingt viel? Leider nicht mehr, wenn man alleine das Ausbauziel für 2030 betrachtet: 215GW. Außerdem kommen da noch massenweise Wenns und Abers dazu (Aufstellmöglichkeit, Ausrichtung, Aufstellwille), so dass es schon viel wäre, wenn 12GW dazukämen. Immerhin etwas, aber weit davon entfernt, das Grundproblem zu lösen: Ausreichend Flächen für die Aufstellung von großen PV-Anlagen bereitzustellen.
PV in der Fläche sollte man vielleicht differenzierter betrachten.
Was wir sicherlich alle nicht wollen, ist so etwas:
https://www.ingenieur.de/wp-content/uploads/2021/10/panthermedia_B221667462_Solaranlage_Photovoltaik.jpg
Vielleicht liegt ein Kompromiss hier?
https://grüne-deggendorf.de/wp-content/uploads/2022/03/eneriezukunft.eu_Agrosolar.jpg
oder hier?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/_processed_/3/3/csm_Solar_Freiflaeche_Phozovoltaik_dpa_51508835_2434x1310_e15d78897f.jpg
oder ganz anders, was sich kein Mensch bisher vorgestellt hat?
Welcher einfältiger Sachbearbeiter sitzt da auf seinen Klötzen?
Eine Betonlandebahn einer ehemaligen Militäreinrichtunge zu einem schutzwürdigem Kulturgut zu erklären, zeigt eigentlich nur, sich gegegen sämtliche Veränderungen, hilfreich oder nur störend, sich eigenmächtig erwehren zu wollen.
Wurde der erforderliche Rückbau dieser betonierten oder asphaltierten Landebahn schon einmal von den Verantwortlichen der Stadt durch Bauantrag in Erwägung gezogen?
Ist die fachliche Qualifikation dieses Entscheidungsträger hinsichtlich Kompetenz und fachlicher Zuständigkeit geprüft und gegeben?
Güthersloher; tut Etwas!
Das soll ein Mensch verstehen. Auf Agrarflächen dürfen PV Anlagen gebaut werden und damit wird häufig Naturfläche zumindest sehr eingeschränkt. Hier geht es um eine asphaltierte Fläche und die Frage ist: was ist daran Natur?
Da braucht es wohl Druck auf diese Behörde. Wenn’s sein muss vom BVG.
Unnütze Betonflächen erhalten (versiegelter Boden !!!) geht nur mit Betonköpfen. Wir leben eben in Deutschland!
@JCW – genau da meine ich – sie fangen schon an genauso zu argumentieren. Haben sie eine Anlage? Es geht nicht darum zu schwätzen – tun muss man es- sofort !!! UND die 600VA sind nun mal ganz einfach und ohne große Hürden zu melden und zu verwenden. Es kann sie auch keiner verbieten oder die Anwendung hinauszögern mit dem Argument – man hat keinen Zähler – dann eben ohne. Kommen sie mir aber nicht mit Anstellwinkel und solchem Zeug, haben wir schon alles hinter uns. Es gibt immer einen Weg – auch wenn sich die Wohnungsbaugesellschaft oder Vermieter querstellt.