Europäische Kommission gibt grünes Licht für Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

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Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hatte die Bundesregierung im Sommer zwei neue Gesetze verabschiedet: das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) und das Windenergie-auf-See-Gesetz 2023 (WindSeeG 2023). Die Europäische Kommission hat sie nun genehmigt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei im überragenden öffentlichen Interesse, so die EU- Mitgliedstaaten.

Die Gesetze sollen erreichen, dass sich in Deutschland bis 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent erhöht. Dafür werden bei der Photovoltaik die Ausbauraten schrittweise bis auf 22 Gigawatt pro Jahr gesteigert und die Ausschreibungsvolumina zu gleichen Anteilen auf Dach- und Freiflächen verteilt. 2030 sollen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 215 Gigawatt installiert sein. Die Windenergie soll jährlich um 10 Gigawatt zunehmen, um bis 2030 eine installierte Kapazität von rund 115 Gigawatt an Land zu erreichen. Offshore-Windenergie-Anlagen sollen bis zum Jahr 2030 auf mindestens 30 Gigawatt kommen, auf mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und im Jahr 2045 mindestens auf 70 Gigawatt. Bereits im September hatte die EU-Kommission unter anderem die im EEG 2023 festgeschriebene höhere Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen beihilferechtlich genehmigt.

Das EEG 2023 enthält zudem Regelungen, die die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Breite verbessern sollen, wie zum Beispiel für Bürgerenergie, die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende, den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen, mehr Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder die Integration von Agri-Photovoltaik oder Floating-Photovoltaik in die reguläre Förderung.

Das WindSeeG 2023 sieht eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vor und soll eine schnellere Beauftragung der Netzanbindung erreichen sowie die Größe der auszuschreibenden Flächen erhöhen. Auch führt es neue Ausschreibungsverfahren ein.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck kommentiere: „Mit der heutigen Kommissionsentscheidung können die so wichtigen neuen Regelungen zum Erneuerbaren-Ausbau wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft treten. Das ist eine gute Nachricht und wichtiger Push für die Erneuerbaren. Mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zu Offshore-Wind haben wir im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt und umso wichtiger, dass es mit der Beihilfeentscheidung jetzt auch losgehen kann. Wir haben uns viel vorgenommen und wir haben auch viel geschafft in diesem Jahr, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. In diesem Geist und mit dieser Konsequenz müssen wir weiterarbeiten und den Ausbau beschleunigen. Denn es sind die Erneuerbaren Energien, die längst zum Standortfaktor geworden sind.“

Zudem haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass europaweit der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und Vorfahrt bei Genehmigungen und Planungen hat.

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