Das Landgericht Düsseldorf hat im Patentstreit zwischen Hanwha Solutions Corporation und Trina Solar ein Urteil zugunsten von Hanwha gefällt und eine einstweilige Verfügung gegen Trina Solar erlassen.
Hanwha Solutions Corporation, der Mutterkonzern von Qcells hatte Ende Oktober eine Klage wegen einer Patentrechtsverletzung bei dem Landesgericht eingereicht. Der Konzern sieht bei Trina Solar Modulen der Produktgruppen „Honey“ und „Vertex X“ eine Patentverletzung seiner Passivierungstechnologie „Q.Antum“.
Honey und Vertex X betroffen
Das Landgericht Düsseldorf fällte sein Urteil bereits am 15. Dezember und gibt Hanwha recht. Demnach wurde der deutsche Teil des europäischen Patentrechts „EP 2 220 689 B1“ in Bezug auf Hanwhas Patent 689 verletzt. In seinem Urteil erlässt das Gericht eine einstweilige Verfügung. Damit darf Trina Solar seine Module aus den Produktgruppen „Honey“ und „Vertex X“ zunächst nicht mehr nach Deutschland einführen, diese vermarkten oder verkaufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Trina Solar die Möglichkeit hat, beim Oberlandesgericht Widerspruch einzulegen oder die Durchführung eines Hauptverfahrens zu beantragen, um die Entscheidung anzufechten.
Berufung möglich und wahrscheinlich
Nach aller Wahrscheinlichkeit wird dieser Fall auch eintreten. Auf Anfrage von pv magazine teilt der Konzern mit: „Trina Solar hat stets die Gesetze und Vorschriften der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind, respektiert und eingehalten, insbesondere diejenigen, die sich auf geistiges Eigentum beziehen. Wir sind mit den Vorwürfen der Patentverletzung nicht einverstanden, da die erhobenen Ansprüche jeder rechtlichen Grundlage oder Rechtfertigung entbehren. Daher werden wir unsere Position aggressiv verteidigen und gegen die drohende einstweilige Verfügung des Düsseldorfer Gerichts vorgehen und nicht ruhen, bis die Klage abgewiesen wurde. Wir werden Kunden, die in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem oben genannten Patent verwickelt sind, in vollem Umfang technisch, rechtlich und finanziell unterstützen. Dieser Fall wird keine wesentlichen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben.“
Bereits im März 2019 reichte Hanwha Patentrechtsklagen gegen Jinko Solar, REC Group und Longi Solar ein. Das Landgericht Düsseldorf gab Hanwha in diesen drei Fällen recht. In allen drei bisher gefällten Urteilen wurde Berufung eingelegt. Die Patentrechtsstreitigkeiten wurden auch in den USA, Australien, Frankreich und den Niederlanden ausgetragen, wobei ein US-Berufungsgericht die Ungültigkeit des strittigen Patents festgestellt hat. Das Europäische Patentamt derweil bestätigte die Gültigkeit des Patents an der Passivierungstechnologie im Juni 2020 mit nur geringfügigen Änderungen. Am europäischen Berufungsgericht in Den Haag erstritt Hanwha, dass ein Urteil gegen Longi bezüglich desselben Patents in elf europäischen Ländern angewendet wird.
„Qcells‘ beständiger Wille, vollständig saubere Energielösungen für die Welt zu entwickeln, hängt von einer Solarindustrie ab, die in der Lage ist, ihre Eigentumsrechte solide zu schützen“, sagt Moon-Hwan Cha, Geschäftsführer von Hanwha Qcells GmbH. „Deshalb ist es wichtiger denn je, dass die Eigentumsrechte respektiert werden und die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen darauf vertrauen können, dass ihre Arbeit und Initiativen angemessen geschützt sind. Qcells ist stolz auf sein Erbe an technologischer Innovation, und wir werden unsere Technologie energisch gegen Verstöße verteidigen, indem wir die zu diesem Zweck bestehenden Gesetze zum geistigen Eigentum nutzen.“
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
1 comments
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.