Wirtschaftsministerium will Smart-Meter-Rollout per Gesetz beschleunigen

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Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Der Referentenentwurf, der pv magazine vorliegt, wird nächste Woche auf der Tagesordnung im Kabinett stehen. Die Drei-Hersteller-Regel soll entfallen und ein agiler Rollout möglich werden. Für die Bürger sollen Kosten höchstens 20 Euro brutto jährlich entstehen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht noch “Lücken und Schwachstellen“.

Der Smart-Meter-Rollout geht nicht mit der für die Energiewende notwendigen Geschwindigkeit voran, heißt es in dem Referentenwurf. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Hochlauf der Elektromobilität und bei Wärmepumpen erforderten eine beschleunigte Digitalisierung. So ließen sich neue Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen zügig und sicher in das Energiesystem zu integrieren. Bis 2030, so der Fahrplan, soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem stehen.

Agiler Rollout und weniger Kosten für Verbraucher

Die Drei-Hersteller-Regel soll gekippt werden, das Tempo werde damit zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt. Bislang war vorgesehen, den Rollout erst zu starten, wenn für jede Entwicklungsstufe Produkte von drei unabhängigen Herstellern zertifiziert sind. Der Entwurf ermöglicht nun einen „agilen Rollout“. Er könne damit mit bereits zertifizierten Geräten in den meisten Fällen starten. Aufwendige Funktionen würden dann über Anwendungsupdates nach und nach freigeschaltet oder bereitgestellt.

Die Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagen-Betreiber sollen auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Damit werden die Netzbetreiber stärker zur Kasse gebeten. Denn sie profitierten in besonderer Weise vom Rollout, heißt es im Entwurf. „Im künftigen Energiesystem hängt die Systemstabilität maßgeblich von einer flächendeckenden Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit der fluktuierenden Erzeuger und Verbraucher in den Verteilernetzen ab.“ Dafür werden alle Smart Meter künftig viertelstündlich bilanziert.

Die Schwelle, ab der Lieferanten ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten müssen, wird bis 2025 auf 50.000 Letztverbraucher halbiert. Mit dem geplanten agilen und sofortigen Rollout-Beginn stelle das Gesetz die Weichen, dass die Energiewirtschaft solche Tarife tatsächlich umsetzen könne.

Standardisierung Aufgabe der Wirtschaft, gebündelte Kompetenzen

Als weitere Neuerung wird die Möglichkeit gestärkt, das Smart-Meter-Gateway als Infrastruktur am Netzanschlusspunkt einzubauen. Auch solle sich die Standardisierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik auf das Smart-Meter-Gateway fokussieren. Gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen oder Wärmepumpen seien dagegen in Zukunft vor allem Aufgabe der Wirtschaft.

Zudem soll das Gesetz die Digitalisierung der Energiewende aus einer Hand ermöglichen. Die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für alle Aufgaben im Zusammenhang mit den Messstellenbetriebsgesetz soll auf das Bundeswirtschaftsministerium übertragen werden.

„Große Schritte in die richtige Richtung“

Für Robert Busch, Geschäftsführer des bne, geht der Entwurf „große Schritte in die richtige Richtung, ein Durchbruch ist er noch nicht.“ Die Digitalisierung werde einfacher, schneller und günstiger und sei längst überfällig, dass das BSI sich in Zukunft auf die Zertifizierung der Gateways beschränke. „Mit dem Ende der Drei-Hersteller-Regel und der Markterklärung kann ein echter Neustart der Digitalisierung beginnen. Richtig ist auch, dass gesonderte Standards, etwa für Steuereinheiten oder Wärmepumpen, dem Markt überlassen werden“, so Busch.

Der Preisdeckel für Endverbraucher bei 20 Euro pro Jahr sei ein „Gamechanger“. „Dadurch werden Geschäftsmodelle möglich, die sonst unter den teuren Zählerkosten verschüttet worden wären. Dass die Netzbetreiber stärker an den Kosten für die Smart-Meter-Gateways beteiligt werden, ist folgerichtig. Schließlich profitieren sie von den übermittelten Daten für die nötige Netzzustandsüberwachung“, so Busch weiter. Gut sei auch die Bündelung der Kompetenz im Bundeswirtschaftsministerium.

Der Entwurf habe auch Lücken und Schwachstellen. Die neue Marktrolle des Auffangmessstellenbetreibers sei hochproblematisch. Sie stärke die Monopolbildung und schwächt die wettbewerblichen Messstellenbetreiber weiter. Auch der Zertifizierungsprozess bliebe weiterhin viel zu kompliziert. „Warum soll ein Hersteller das Gerät nicht selbst zertifizieren können? Solange nur das BSI anerkennen darf, bleibt es das Nadelöhr bei der Digitalisierung. Dieser deutsche Sonderweg verhindert somit auch weiterhin, dass die Geräte wirklich günstig und schnell verfügbar werden.“

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