Die Diskussionen über das Jahressteuergesetz 2022 ziehen sich schon eine Weile. Nun hat der Finanzausschuss des Bundestages einen Entwurf angenommen, der dann in Kürze im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden kann. Noch vor Jahresende soll das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Im Finanzausschuss stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP dafür, während sich AfD und Linke enthielten. Die Abgeordnete von CDU und CSU stimmten im Finanzausschuss dagegen.
Erfreulich aus Sicht von Betreibern kleiner Photovoltaik-Anlagen enthält es einige Änderungen, die die steuerliche Bürokratie künftig reduzieren würden. Gerade die steuerlichen und bürokratischen Hürden stehen nach Ansicht von SPD-Politiker Timon Gremmels dem dringend erforderlichen schnelleren Zubau bei Dachanlagen entgegen. „Deshalb beseitigen wir mit dem Jahressteuergesetz nun endlich einige der steuerlichen Erklärungspflichten“, sagte der Bundestagsabgeordnete und Energiepolitiker nach der Verabschiedung am Mittwoch im Finanzausschuss. „Wir führen unter anderem eine Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 ein, erweitern die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen und senken den Umsatzsteuersatz auf null für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen“, erklärte Gremmels zu den Inhalten.
„Dank der Umsatzsteuersenkung auf null können sich Bürger zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen“, erklärte Gremmels. Mit diesem Bürokratieabbau könne der weitere Ausbau der Photovoltaik beschleunigt werden.
In Kürze werden wir einen ausführlichen Artikel von pv magazine-Steuerexperte Thomas Seltmann zu den geplanten Neuregelungen bei der Umsatz- und Einkommenssteuer veröffentlichten. Darin wird er auch einige Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf Basis der bisher vorliegenden Regierungspläne beantworten.
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Lustig ich bekam letzte Woche meine 2te PV Anlage und wollte die dieses Jahr noch abschreiben.. morgen Termin beim Steuerberater:-)
das kann ich dann ja wohl knicken vermutlich
Unbedingt mitmachen gegen diesen Irrsinn:
https://www.muecke.de/pv-initiative
Da freuen sich aber auch nur die Betreiber von älteren Anlagen, die ihre dicken Gewinne dann ab 01.01.2022 nicht mehr versteuern müssen.
PV-Betreiber, die in den letzten Jahren ihre Anlage gebaut haben, und noch eine Anschubfinanzierung durch die Sonderabschreibung eingeplant haben, schauen dumm aus der Wäsche.
Solch eine rückwirkende Änderung finde ich daher sehr bedenklich.
Was sind für Sie „dicke Gewinne?“ 🙂
Das hält sich alles irgendwo die Waage. Es ist einfach den Aufwand nicht Wert, wegen ein paar hundert Euro einen Heckmeck zu veranstalten indem man zig Leute an der Verwaltung des Ganzen beschäftigt. Ich finde es ok, den ganzen Bürokratiekram abzurasieren, auch wenn es vereinzelte Fälle geben wird, die davon mehr profitieren als andere. Neid, Missgunst und ein perfektionistischer Gleichheits- und Gerechtigkeitsansatz helfen bei der Energiewende leider echt nicht weiter. Erstmal muss der Mist raus aus dem Stall.
Im wahrsten Sinn des Wortes. Dumm aus der Wäsche. Das stimmt.
Meine PV-Anlage hat 9kWp, mit Speicher, in Betrieb seit Jan 2021.
Mit dem jahrlichen Gewinn von ca 250,00€ hätte ich nach 19 Jahren erst mal die bezahlte MwSt. zurück.
Hoffentlich scheint bald die Sonne wieder🥵
Das sehe ich kritisch. Diese rückwirkende Änderung benachteiligt die PV Betreiber, die die Abschreibungen noch in diesem Jahr in ihre Investitionskalkulation einkalkuliert haben und in ihrer Finanzierung auf die Steuererstattung angewiesen sind.
Der Grundgedanke ab 2023 eine Vereinfachung anzustreben ist zwar richtig, aber durch die Rückwirkung ab 1.1.2022 wird keine zusätzliche PV Anlage gebaut, aber Anlagenbauer aus 2022 steuerlich benachteiligt.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich mich von der unentgeltliche Wertabgabe für den Eigenverbrauch, für eine 9,75kWp Anlage die 5/20 in Betrieb genommen wurde, nun rückwirkend befreien lassen kann, in dem ich 2023 nachträglich in die Kleinunternehmerregelung wechsele und die MwSt für die Anlage trotzdem nicht zurück zahlen muss. Bei den Strompreisen ab 1.1.23 erzeugt die unentgeltliche Wertabgabe enorme Zusatzkosten, so dass sich die Umsatzsteuerpflicht kaum mehr gelohnt hat.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene paar Schuhe. Sprechen Sie am besten mit einer Steuerberatung.
Ist eine Meldung einer neuen PV Anlage beim Finamzamt ünerhaupt noch notwendig? Also ausfüllen des Bogens „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“?
Was ist mit Bestandsanlagen bis 10kwp die von 2020 sind und noch nie beim Finanzamt gemeldet wurden?
z.B. haben wir unsere bis heute nicht beim Finanzamt gemeldet. Mit welchen Konsequenzen ist zurechnen, wenn man die Anlage nicht beim Finanzamt meldet? Es ist zwar eine unternehmerische Tätigkeit, es liegt aber keine Gewinnabziehlung vor. D.h. man macht steuerrechtlich Verlust über die Gesamtperiode.
Ich sehe beispielsweise nicht ein dem Finanzamt irgendetwas zu melden.
Was spricht gegen so ein Vorgehen?
Und ja, im Marktstammdatenregister ist die Anlage drin und vom Netzbetreiber erhalten wir auch Einspeisevergütung, die aber niemals die Kosten vollständig decken wird.
Und ja dennoch lohnt sich unsere PV Anlage für uns, da wir weniger Energie einkaufen müssen.
Lustig lustig…
Die Mehrwertsteuer auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom für eine Anlage, die im Sept 2022 in Betrieb genommen wurde, muss auch weiterhin abgeführt werden.
Die Sonderabschreibung und Abschreibung allerdings, die man in 2022 hätte nutzen können fällt ersatzlos weg. Und da spricht der Lindner davon, dass es keine Steuererhöhung geben wird? Natürlich muss mehr Steuern zahlen, wenn die Afa entzogen wird. Eine Streichung der Pendlerpauschale ist auch eine Steuererhöhung….
Die Mehrwertsteuer auf Selbstverbräuche sollte rückwirkend gestrichen werden.
So sieht es aus !
Ich muss jetzt mal klären was ich am besten mache .
Dieses Jahr im April in Betrieb gegangen mit 19,44KWp .
Was ist jetzt mit meiner bezahlten Mehrwetsteuer usw. wie hole ich diese zurück und und und.
Es wird alles immer noch komplizierter 🙁
Exakt richtig erfasst, dass ganze wird unter dem Mantel der Entbürokratisierung verkauft und alle in Berlin klopfen sich auf die Schultern, wie toll sie die Bürger entlasten. Aber am Ende ist es eine Mögelpackung und richtigerweise eine Steuererhöhung durch die Hintertür.
Speziell alle Anlagenbetreiber, die erst kürzlich in Betrieb gegangen sind (vor allem in 2022) sind, sind die Volldeppen, da sie weiterhin die MwSt. auf den Eigenverbrauch im Rahmen der Regelbesteuerung (macht nahezu jeder) zahlen müssen, sie profitieren nicht vom Nullsteuersatz auf den Anlagenkauf (da erst ab 2023 gültig) und damit verbunden in die vorteilhaftere Kleinunternehmerregelung zu gehen, und gleichzeitig hat man ihnen nun die Möglichkeit genommen über Sonder-Afa / Afa und vermutlich auch über den Investitionsabzugsbetrag wenigstens ein paar Aufwendungen in der Einkommenssteuer geltend zu machen als Kompensation.
Faires und einfach umzusetzendes Gegenangebot wäre gewesen die Steuer auf den Eigenverbrauch entfallen zu lassen. Wäre auch Entbürokratisierung, jedoch zu lasten von Vater Staat. Oder warum dann nicht so konsequent sein und den Nullsteuersatz auch rückwirkend zum 01.01.2022 gültig machen? Tja, wäre auch zu Lasten vom Lindners Kasse gegangen, dann soll doch lieber der Bürger die zechen. Zum Ko…zen!
Im wahrsten Sinn des Wortes. Dumm aus der Wäsche. Das stimmt.
Meine PV-Anlage hat 9kWp, mit Speicher, in Betrieb seit Jan 2021.
Mit dem jahrlichen Gewinn von ca 250,00€ hätte ich nach 19 Jahren erst mal die bezahlte MwSt. zurück.
Hoffentlich scheint bald die Sonne wieder🥵
Ich muss Martin g Recht geben, wozu muss man sich beim Finanzamt melden, wenn keine Steuer anfällt. Bürokratie Abbau vergessen? Dann kann ich immer noch nichts zur Energiewende beitragen.
Wenn der NULL_Steuersatz bei der UST wirlich rückwirkend zum 01.01.2022 kommt, dann musst Rechnung beim Solateur korriegieren lassen, die UST-Voranmeldungen korrigieren und der der UST Erklärung für 2022 die KLEINUNTERNEHMERREGELUNG wählen. Da sist kein Problem.
Aber die 2021iger sind angeschmiert!
Ich komme jetzt bald nicht mehr mit .
Aber das Finanzamt wird mir schon sagen was dann zu tun ist. 😀 .
Habe meine seit April im Betrieb 19,44kwp.
Ich will ja nur meine Steuer wieder zurück 🙂
Rückwirkend soll es nur für die Ertragssteuer gelten.
Also sind die 2022er angeschmiert, wenn diese sich die MwSt. vom Finanzamt geholt haben, also nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt haben sondern die Regelbesteuerung gewählt haben. Frühestens nach
60 Monaten kann man wechseln, ohne die MwSt. zurückführen zu müssen.
Also zwei große Nachteile für die 2022er:
1. Steuern auf den Eigenverbrauch resultierend aus der Regelbesteuerung
2. Kein Investitionsabzugsbetrag und keine Absetzung für Abnutzung (AfA) mehr möglich, resultierend aus dem rückwirkenden Wegfall der Ertragssteuer.
So ganz habe ich mich mit der neuen Lage noch nicht auseinandergesetzt, aber Erlass der Ertragsbesteuerung bedeutet für mich keine Erklärung von Werbungskosten etc. In der Ergebnisüberschuss Rechnung. Ich hatte bis jetzt noch keine positiven Einnahmen, wg. Abschreibung und Werbungskosten nur negative Einnahmen und das ist auch gut so. Die Zeit scheint jetzt passe. Von wegen Steuererleichterung und Bürokratieabbau.
Das beste Steuererleichterungsgesetz wäre, wenn alle einfach ihr komplettes steuerlich relevantes Einkommen abgeben. Da bräuchte keiner mehr eine Steuererklärung abgeben.
In Berlin wären alle stolz auf sich, weil alles entbürokratisiert wäre! TOLL!
Wie vergesslich man wird, wenn die vermeintlichen Privilegien der anderen geht, ist erschreckend.
Jedes Gesetz hat irgendwo Auswirkungen und ist immer mindestens wg das Datum des Inkrafttretens willkürlich. So ist das nunmal. Erst Umsatzsteuer kassieren und nach 5 Jahren die Differenz einstreichen und nun diejenigen beneiden, die weder das eine noch andere haben. Ein absurdes Neid- und Missgunsttheater, wirklich. Für ein paar hundert Euro im 5 Jahren linke Tasche rechte Tasche. Man kann es eben nie allen recht machen.
Naja…wäre also besser gewesen, keine PV zu bauen?
Meine Wärempumpe installiere ich auch nicht. Keine Ahnung, ob rückwirkend höhere Preise festgelegt werden….
Das ist mir etwas zu kurz und pauschal gedacht. Es geht nicht um Neid- und Missgunst, dass z.B. alle PV-Betreiber ab 2023 den Vorteil des Nullsteuersatzes und dem Entfall der Steuer auf den Eigenverbrauch (wegen Kleinunternehmerregelung) haben. Ihnen sei das gegönnt, dafür sind die Anschaffungskosten auch gestiegen.
Aber es geht darum, dass bisher bestehendes Recht zur Abschreibung der Anlage (inkl. Sonder-Afa und IAB) kurzfristig für alle 2022 Betreiber beschnitten wird zu deren Nachteil. Das Inkrafttreten aller steuerlichen Neuregelungen war im Gesetzesentwurf bis Anfang dieser Woche noch auf den 01.01.2023 terminiert. Man wusste was auf einen im neuen Jahr zukommt. Aber seit Mittwoch hat man die bisherigen Regelungen in der Einkommenssteuer einfach einkassiert und das Ganze auf 2022 vorgezogen, zu Lasten der PV-Neubetreibern 2022 ohne ein Gegenangebot (z.B. Entfall der Steuer auf den Eigenverbrauch – ab 2023 hätte gereicht).
Alternativ hätte das Inkrafttreten alles Neuregelungen auch auf dem 01.01.2023 bleiben können, ohne den Teil der Einkommenssteuer vorzuziehen. Oder warum zieht man den Nullsteuersatz nicht auch vor auf 2022? Weil es Lindners Kasse belasten würde, während das Vorziehen auf der Einkommensteuerseite seine Kasse entlastet. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Am Ende profitieren alle 2022 Neubetreibern nicht von den Neuregelungen und gleichzeitig wird die aktuelle Situation noch verschlechtert. Der Staat hat diesen durch die Hintertür eine Steuererhöhung unter den Weihnachtsbaum gelegt und das kurzfristig zum Jahresende ohne Ankündigung. Das ist erstens kein Fairplay und zweitens ein Tritt ins Gesicht für alle, die in Vorleistung gegangen sind um die Energiewende voranzubringen.
Mit der Rückwirkung für 2022 Wäre dann der IAB für 22 futsch?
Habe die Anlage in 2022 beauftragt, gehe aber Zulieferbedingt erst in 2023 in Betrieb.
Ist doch gut wegen der 70% Regelung . Oder sehe ich das falsch ?
Est steht doch in der Stellungnahme des Bundesrats drin:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004229.pdf
Seite 15
„Mit der gesetzlichen Verankerung einer Einkommensteuerbefreiung für die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen wird für die Betreiberinnen und Betreiber Rechtssicherheit im Vergleich zur bisher nur im Verwaltungswege gewährten Vereinfachungsregelung geschaffen. –>> Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms und stellt damit im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine weitere Vereinfachung dar.<<– "
"Durch die Ausdehnung der Grenze über 10 Kilowatt (peak) hinaus werden auch Betreiberinnen und Betreiber größerer Photovoltaikanlagen – insbesondere auf Mehrfamilienhäusern – von ertragsteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit begünstigen Photovoltaikanlagen
– wie etwa der Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung – entlastet."
ganz klar – KEINE EÜR mehr
Ja. Allerdings bleibt die nervige Umsatzsteuervoranmeldung, die viel mehr bürokratischer Unsinn ist.
Die EUR betriefft nur die Einkommensteuer. Negative Einkünfte in der Betriebsgründungszeit werden jetzt RÜCKWIRKEND ausgeschlossen.
Die EUR war aber ein grundlegender Bestandteil meiner Investition, die ich in 2022 getätigt habe.
Gerne könnte auch die Pendlerpauschale rückwirkend für die letzten 10 Jahre auf 0,0 Euro gesenkt werden. Das ist in meinen Augen Betrug!
Weiß eigentlich jemand was mit Anlagen <10 kWp ist, die bisher gewerblich laufen und für die in der Vergangenheit ein IAB/ Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde und noch nicht zur Kleinunternehmerregelung wechseln konnten?
Ich kann nur sagen schaut nach den Nachbarn z.B. die Niederlande. Dort wird gezeigt, wie es gehen könnte, wenn die Energiewende wirklich klappen soll. Weil private Photovoltaik dort eben keine bürokratischen Hürden, die sich eine Energielobby hat einfallen lassen und die den Energieriesen in die Hände spielen, in den Weg gelegt bekommt, ist es dort kinderleicht sich für Solarenergie zu entscheiden. Aber die außerparlamentarischen Karrieren unserer Politischen Elite müssen ja am Ende auch gesichert sein, wenn man beim nächsten Mal nicht mehr in den Bundestag kommt. Und daher schlagen wir uns mit einem unsäglichen Wildwuchs an Vorschriften, Abgaben und Kompetenzgerangel, der sich auch noch von Region zu Region unterscheidet, rum. Immerhin Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ein Heer an Verwaltern in den Steuerbehörden und bei den EVUs, das schafft Arbeitsplätze.
Yes.
Und wir nörgeln uns in Foren über Petitessen ab und schimpfen über Leute, die sich an Straßen kleben. Aber wirklich etwas ändern will eigentlich keiner, weil alle im Grunde damit einverstanden sind, wie es eben ist und läuft. Manchmal ist diese Erkenntnis echt bitter.
Hallo,
mir ist immer noch unklar, ob jetzt der Ansatz eines IAB in der Steuererklärung für 2022 bei Anlagen (privat, unter 30 kw/p), die in 2022 bestellt, aber erst 2023 geliefert werden, noch möglich ist. Gibt es dazu gesicherte Erkenntnisse?
Es tut mir leid, dass ich total überfordert bin.
Wir haben eine Anlage von 26kwp seit 2020. Wir haben keine Kleinunternehmerregelung gewählt, um die Anlage über die Jahre linear abzuschreiben.
– Macht es nun Sinn in dir KUR zu wechseln? Muss ich das gar?
– Muss ich weiter Umsatz Steuervoranmeldung machen (noch drei Jahre) und normal versteuert bleiben?
– Kann ich jetzt keine Afa mehr ansetzen? Oder gilt das nur für Leute, die ab 1.2.2022 gebaut haben?
– Ist das Ganze für mich insgesamt ejnr gute oder schlechte Regelung?
bist du steuerlich im Gewinn, ist die Regelung gut für Dich.
Bist du noch in der anfänglichen Abschreibungsphase und machst Verluste, ist das eine indirekte Steuererhöhung für dich, weil du Verluste nicht mehr mit anderen Einkunftsarten verrechnen kannst.
Die Dummen sind die, die sich auf Habeck verlassen haben, und in 2022 eine PV gebaut haben. Habeck sagte, man solle nicht mit Investitionen warten! Es würde sich nicht nachteilig auswirken.
Das war schlicht und ergreifend gelogen.
Die rückwirkende Änderung kann PV Betreiber mit Neuanlagen aus 2022 in ernsthafte Finanzierungs-Schwierigkeiten bringen, die den IAB und die SonderAfa als Teilfinanzierung berücksichtigt hatten. Für alle die durch die rückwirkende Änderung negativ getroffen werden stellt der Steuerberater Stefan Mücke in Kürze einen Schriftsatz für das Finanzministerium und den Bundesrat auf seiner Homepage zum Download zur Verfügung, um noch eine Kurskorrektur zu erwirken.