Mit Beginn des Krieges in der Ukraine sind die Energiepreise sprunghaft angestiegen, vor allem Gas und in der Folge Strom sind deutlich teurer geworden. Im Windschatten dieses Preissprungs, haben Unternehmen am Energiemarkt hohe Margen eingestrichen, die nicht mit teurem Gas produzieren, seien es Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen, Kohle- oder Atomkraftwerke oder auch Energiehändler. Nun möchte der Staat diese „Zufallsgewinne“ abschöpfen, um damit Entlastungspakete für Bürger und Unternehmen zu finanzieren. Im pv magazine Podcast diskutieren Michael Fuhs und Cornelia Lichner aus der pv magazine-Redaktion mit Fabian Huneke, Senior Expert bei Energy Brainpool, ob das eine gute Idee ist und wie es praktisch umgesetzt werden soll.
Nach derzeitigem Diskussionsstand sollen nicht nur Börsengewinne abgeschöpft werden, sondern auch Gewinne aus Stromlieferverträgen (PPA) zwischen Produzenten und Stromabnehmern zum Beispiel aus der Industrie. Das könnte den Bundeshaushalt um Milliarden entlasten. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass die Strompreisbremse, Unternehmen gleichzeitig den Ausweg versperrt, der ihnen bislang noch niedrigere Energiepreise ermöglichte, nämlich die schnelle Investition in noch mehr Erneuerbare-Anlagen oder in PPAs. Aber nicht nur die finale Regelung, schon die aktuelle Diskussion darüber und die im Raum stehende Komplexität und Bürokratie wirken schon heute abschreckend. Wir lassen uns davon nicht abhalten und diskutieren Ursachen und Auswirkungen klar und verständlich.
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Ab min 16 – Abschöpfung von Zufallsgewinnen
Als Rechtfertigung den sozialen Frieden anzuführen reicht in Deutschland für den Gesetzgeber aus was wir erst bei kürzliche Entscheidung wegen eines anderen Themas gesehen haben. Das diese dann meist keinen Bestand haben wenn eine juristische Prüfung stattfindet sieht man selbst in Deutschland auch des öfteren. Spätestens wenn auf europäischer Ebene verhandelt wird oder man sich vor Schiedsgerichten wiederfindet die bei gewissen internationalen Verträgen vorgesehen sind kommen die WTO Spielregeln zum Zuge. Wer sich Rechtsstaat nennen will muss sich schon an das Rückwirkungsverbot halten. Die großen Unternehmen werden dagegen klagen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit recht bekommen, spätestens in den höheren Instanzen. Kleine Unternehmen werden davon wohl nicht profitieren da es sich bei sowas meist um Einzelentscheidungen handelt und sie somit das Risiko eines teuren Rechtsstreit haben.
Eine Frage hätte ich noch. Wenn es doch um den sozialen Frieden geht und im Endeffekt ob wir noch ein Industrieland sein wollen oder nicht( der zug ist ehh schon großteils abgefahren wenn man sich anhört wie z.B. BASF und ThyssenKrupp die sache sehen) wieso hat man dann auf die günstigen Gasleiferungen verzichtet und hat schon lange vor den Ukrainekonflikt dieses eigentliche Monopol den freien Markt ausgeliefert in den man eine Energiebörse von EU seite dazwischen schalten musste?
Anstatt sich an dem Begriff der Übergewinne abzuarbeiten, sollten wir uns vor Augen führen, welches marode System zur Strompreisfindung hierbislang in Kraft gesetzt wurde.
Variable Erzeuger, wie PV oder Wind, stellen keinerlei verläßliche Größen zur Strompreisfindung!
Da nicht verlässlich werden diese weiterhin als Beiwerk behandelt.
Abhilfe wird da nur ein ausreichndes Speichermanagement schaffen, welches es verstehen wird, den Bedarf durch Liefergarantieen finanzell entsprechen abbilden zu können.
Thomas I schreibt.
Variable Erzeuger, wie PV oder Wind, stellen keinerlei verläßliche Größen zur Strompreisfindung!
Da nicht verlässlich werden diese weiterhin als Beiwerk behandelt.
Abhilfe wird da nur ein ausreichndes Speichermanagement schaffen, welches es verstehen wird, den Bedarf durch Liefergarantieen finanziell entsprechen abbilden zu können.
@ Thomas I.
Variable Erzeuger waren ja mal für die Strompreisfindung verlässlich.
Man muss sie nur wieder an der Preisfindung beteiligen, wie das bis 2010 der Fall war..
Als die EE noch den Bilanzkreisen der Versorger zwingend mit sogenannten Ökobändern zugeteilt wurden, fand die Preisfindung wie folgt statt.
Dazu siehe im folgenden Link das vierte Bild von oben, wie die Preise ermittelt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Die Versorger hätten schon mindestens 35% Ökostrom in ihrem Vertriebsportfolio, die sie bei der Preisfindung weniger nachfragen müssten. Dadurch fällt auf der Grafik N1 auf N2 und infolge dessen wird P1 zu P2.
Erst was dann an EE Strom als Prognoseabweichungen noch übrig bleibt muss gespeichert werden..
Das sind etwa 2% wie Sie im Folgenden aus der Praxis erfahren können.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
Ansonsten würden Sie ja dem „JCW“ System folgen. Der will nämlich auch den gesamten „wertvollen „ Ökostrom als „minderwertigen“ Überschuss speichern.
Das Argument mit dem sozialen Frieden finde ich auch etwas schwach. Besser ist es, wenn man die Diskrepanz von ursprünglicher Kalkulation, um eine Anlage mit auskömmlicher Rendite zu betreiben und jetzigen Gewinnen, die weit darüber hinausgehen, heranzieht. Diese Gewinne darf der Staat besteuern, auch rückwirkend für das Gesamtjahr 2022 und mit 90%. Und das sollte er auch tun. Da muss er etwas vorfinanzieren, bis die Steuern tatsächlich abgeführt sind, aber noch gilt er ja als kreditwürdig.
Was Herr Huneke nicht so klar differenziert, wie er es wahrscheinlich gerne würde: Man muss bei kleinen Anlagen und bei Ausschreibungsanlagen unterscheiden, was die Betreiber bekommen, damit sie ihre Anlage auskömmlich betreiben können, und der Vermarktung an der Börse. Das ist völlig entkoppelt. Nur die PPA-Anlagen, die verzichten auf die Sicherheit der garantierten Einspeisevergütung, bei denen hängen die Erlöse direkt an den Vermarktungsmöglichkeiten. Meiner Ansicht nach liegt in dem ersten Modell, der Entkopplung von Vergütung und Vermarktung, die Zukunft. Auch die klassischen Kraftwerksbetreiber gehen in diese Richtung, wenn sich beispielsweise ein neu zu bauendes Kernkraftwerk in Großbritannien für Jahrzehnte eine Mindestvergütung garantieren lässt. Das wird der Tatsache gerecht, dass die Verbraucher, die den Nutzen der Stromproduktion haben, auch am leichtesten das Risiko ausgleichen können, das dadurch entsteht, dass man den genauen Stromverbrauch in den nächsten Jahrzehnten nicht kennt. Jedes Risiko, das der Verbraucher übernimmt, muss er den Kraftwerksbetreibern nicht bezahlen. Und bei ihm mittelt es sich etwas raus und wird dadurch kleiner, im Gegensatz zu den individuellen Kraftwerksbetreibern.
Das Merit-Order-Prinzip, das derzeit an der Börse gehandhabt wird, hat als Voraussetzung, dass die unflexible <Last größer ist, als die unflexible Erzeugung. Der Merit-Order-Preis wird dann für die flexiblen Erzeuger festgelegt. Das wird aber nicht mehr funktionieren, wenn die installierten Leistungen an Wind und PV, unflexible Erzeuger, die unflexible Last um ein mehrfaches übersteigen. Die derzeitige Lösung, wenn die Strompreise negativ werden, den Direktvermarktern nichts zu zahlen, wird dann deren Risiko unkalkulierbar erhöhen. Gleichzeitig verhindert ein negativer Strompreis eine effiziente Verwertung des Überschussstroms in den geeignetsten Speichern. Der wird dann abgeregelt, oder irgendwie verbraten. Das ist nicht wünschenswert. Die Börse muss, wenn die unflexible Erzeugung höher ist als die unflexible Last, das Merit-Order-Prinzip umkehren, und von den flexiblen Erzeugern zu den flexiblen Stromaufnehmern verlagern: Der niedrigste Speicher, der noch zum Zuge kommt, um allen produzierten Strom aufzunehmen, bestimmt dann den Preis für alle flexiblen Stromaufnehmer. Bedingung, damit das funktioniert ist natürlich, dass parallel zum Aufbau von Erzeugern über die Maximallast hinaus genauso viele Speicher aufgebaut werden. Sonst muss halt doch abgeregelt werden, was aber den Strom auch verteuert. Und ohne Speicher müssen weiterhin Wärmekraftwerke die Dunkelflaute überbrücken. Da könnte man noch so oft beschließen, die Kohlekraftwerke stillzulegen – sie bekämen immer wieder Verlängerung, weil Blackouts noch teurer sind.
Es fallen ja leider immer häufiger Begriffe wie „Übergewinn“ oder „Zufallsgewinn“, welche aus ökonomischer Sicht totaler Quatsch und eher moralistische Worthülse und Wortschöpfung sind, um das Politikversagen von gestern und heute zu kaschieren.
So hätte die Politik weite Teile der PV- und Windförderung auf contract-for-difference (CFD) umstellen können und damit Preisschwankungen der Strompreise über die vertragliche Struktur der Förderung abgreifen können, wie es zig Staaten um uns herum insb. bei der offshore Windenergie tun. Stattdessen wird die EEG-Umlage ausgesetzt, während durch Verkaufserlöse der Erneuerbaren das EEG-Konto vollläuft (aktueller Kontostand 16,3 Mrd. €).
JCW schreibt am 26 Nov. um 21.39 Uhr
Das Merit-Order-Prinzip, das derzeit an der Börse gehandhabt wird, hat als Voraussetzung, dass die unflexible <Last größer ist, als die unflexible Erzeugung. Der Merit-Order-Preis wird dann für die flexiblen Erzeuger festgelegt. Das wird aber nicht mehr funktionieren, wenn die installierten Leistungen an Wind und PV, unflexible Erzeuger, die unflexible Last um ein mehrfaches übersteigen.
@ JCW
Und schon wieder sind wir bei dem „Faulen Ei“ das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde.
Mit dem alten System bis 2010, würde das nämlich sehr wohl funktionieren. Bei 80% Strom aus Wind und Sonne, die den Bilanzkreisen der Versorger mit Ökobändern zwingend zugeteilt würden, wie das bis 2010 der Fall war, müssten die sich lediglich die restlichen 20% ihres Vertriebsportfolios konventionell beschaffen.
Bei 80% Anteil ohne Grenzkosten in deren Portfolio, sind die restlichen 20% mit Grenzkosten locker kompensiert. So funktioniert der Merit Order Effekt, wenn er sich im Verbraucherpreis niederschlägt, und nicht wie gegenwärtig der Fall, zu Ertragsoptimierungen missbraucht wird.
Wie hier z.B
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Das ist das, was ich in meinen Kommentaren hier als Kosten/Nutzen Effekt bezeichne.
Wie 80% integriert werden zeigt im Folgenden einer aus der Praxis.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
„Und schon wieder sind wir bei dem „Faulen Ei“ das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde.“?
Nein Herr Diehl, bei diesem faulen Ei sind wir nicht. Damals wurde der Übergang vom nuklear-fossilen Zeitalter in das heutige Halbe-Halbe-Zeitalter gestaltet. Heute sind wir dabei vom Halbe-Halbe zum 80-90-100% Erneuerbaren zu gestalten. Da stellen sich ganz andere Probleme, als vor 14 Jahren. Zu den Zeiten damals wollen wir sicher nicht zurück. Die Marktgestaltung war vor 2010 zu 100% auf die Verhältnisse vor der Liberalisierung des Strommarkts und des Aufbaus der Erneuerbaren zugeschnitten. Die Lösung von 2010 hat versucht, diese Verhältnisse noch möglichst weit in die Zukunft weiterzutragen, um den Fossilen noch ein langes Leben zu garantieren. Jetzt, wo es denen aber an den Kragen geht, werden wir die Marktverhältnisse, die für sie geschaffen worden waren, auf keinen Fall mehr brauchen können. Die Erzeugungscharateristik von PV und Wind ist eine völlig andere, was Sicherheit und Flexibilität angeht, als die der Wärmekraftwerke. Entsprechend wird man den Markt anpassen müssen.
Oder um es noch deutlicher auf die von Ihnen präferierte Lösung der Zwangszuweisung von Erzeugungskontigenten an Versorger zu beziehen: Sie befürchten, die Erneuerbaren würden durch die, wie Sie es etwas polemisch nennen, Verramschung an der Börse diskreditiert. Die Erneuerbaren würden aber genauso diskreditiert, wenn sie zwangszugewiesen werden, an Unternehmen, die die Zwangszuweisung dann umgehend an der Börse los werden („verramschen“) müssen. Um eine solche „Verramschung“ zu vermeiden, ist es eben notwendig, eine Marktordnung zu schaffen, in der eine unflexible Erzeugung, die den unflexiblen Verbrauch übersteigt, dennoch einen Wert behält. Und das tut sie nur, wenn das Marktmodell den Betrieb von Speichern so fördert, dass diese errichtet werden. Die Zwangszuweisung würde da gar nichts helfen sondern die Entwicklung eher verzögern.
Das Wort Speicher habe ich von Ihnen nun noch nie gehört. Warum ignorieren Sie die? Weil es vor 2010 kaum welche gab?
Sorry kann mir das mal einer in einfacheren Worten erklären wie das die anderen Europäer machen.
Im Großen und Ganzen ist Europa ein Stromverbund und die Börsenpreise für Strom werden ähnlich kompliziert geregelt. Nationale Alleingänge sind da nicht möglich. Außer für Island…
@ Heide Lotter.
Genau weiß ich es nicht, jedenfalls Verbraucher freundlicher als bei uns, sonst könnten wir nicht die höchsten Strompreise in Europa haben.
Siehe hier.
https://www.marktundmittelstand.de/zukunftsmaerkte/deutsche-zahlen-die-hoechsten-strompreise-der-welt-1300341/
Das kommt daher, dass wir seit 2010 ein paradoxes System als Gesetz haben.
Seit 2010 gilt bei uns als EEG Umlage die „Nummerische“ Differenz zwischen Börsenpreisen und den Vergütungen die an die Anlagenbetreiber der Erneuerbaren bezahlt werden.
Das bedeutet in der Praxis, je billiger sich die Stromversorger an der Börse Strom beschaffen können, desto höhere EEG Umlage müssen ihre Kunden – neuerdings der Staat – bezahlen.
Dazu das folgend Beispiel
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Alleine von 2011 bis 2016, haben sich – wegen der Tatsache, dass Sonne und Wind keine Rohstoffrechnungen schicken – die Strom Beschaffungskosten für die Versorger fast halbiert. Im gleichen Zeitraum ist wegen unserem paradoxen System die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/ kWh gestiegen.
Damit Sie nachvollziehen können, wie das bei uns zu Stande gekommen ist, siehe im Folgenden unter Auswirkungen und wer die Befürworter waren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Die anderen sind noch nicht so weit wie wir, was den Anteil an PV und Wind an der Stromerzeugung angeht. Wer große Anteile an Erneuerbaren hat, hat das durch Wasserkraft (Österreich, Schweiz, Norwegen) oder Geothermie (Island). Dänemark, das im eigenen Land einen hohen Anteil an Windenergie hat, hat aber absolut einen kleinen Strommarkt, weil es ein kleines Land ist. Für die ist es kein Problem, Überschüsse zu exportieren und Lücken mit importiertem Strom aus dem Ausland aufzufüllen.
All das gilt für Deutschland nicht. Es ist ein großes Land, mit wenig Wasserkraft, praktisch keiner Geothermie, viel Wind und auch nicht wenig Photovoltaik. Bisher kam Deutschland ganz gut über die runden mit Im- und Export, wie Dänemark, aber das stößt allmählich an Grenzen, erstens weil unsere Produktion die Wegleitungsmöglichkeiten übersteigt, und weil bei den Nachbarn auch zunehmend PV und Windkraft aufgebaut wird. Wenn wir dann hohe Überschüsse haben, haben die sie auch, und bezahlen uns nichts mehr dafür. Heute nehmen sie unseren mittäglichen PV-Überschuss noch mit Handkuss, weil es sie teures Gas spart.
JCW schreibt.
Heute nehmen sie unseren mittäglichen PV-Überschuss noch mit Handkuss, weil es sie teures Gas spart.
@ JCW.
Und warum ist das so ??? Ich versuche es Ihnen zum Xten mal zu erklären.
Das Ausland kann unseren Überschuss nur deshalb mit Handkuss aufnehmen und teures Gas sparen, weil wir unsere Erneuerbaren seit 2010 zu diesem Überschuss degradiert haben. Wenn die noch „Physisch“ gewälzt , das heißt vorrangig im Lande verbraucht würden, könnten „wir“ das teure Gas sparen.
Für neu hinzu gekommene Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung