Die Schweiz stellt 2023 für die Förderung der Photovoltaik 600 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Damit soll der Zubau auch im nächsten Jahr ohne Wartelisten für Fördergelder forciert werden. Der Rekordzubau von 700 Megawatt Neuinstallationen im vergangenen Jahr wird 2022 voraussichtlich um 40 bis 50 Prozent übertroffen, so das Bundesamt für Energie (BFE). In den ersten zehn Monaten wurden bereits 540 Megawatt für die Einmalvergütung angemeldet. Das sind 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Mit einer Einmalvergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz einen einmaligen Investitionsbeitrag. Sie wird in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowattpeak und Einmalvergütungen für große Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 Kilowattpeak.
Für das gesamte Jahr 2022 rechnet das BFE mit rund 29.000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt über 400 Megawatt, die mit der KLEIV gefördert werden. Die GREIV werden in diesem Jahr rund 800 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 230 Megawatt erhalten.
Das Amt geht davon aus, dass 2023 die KLEIV allen Anlagenbetreiber ausbezahlt werden, die ihr Gesuch bis zum 31. Oktober 2023 einreichen. Die Zusicherung für eine GREIV erhalten 2023 voraussichtlich alle, die die Förderung bis zum 31. Oktober 2023 beantragen.
Mit der Revision des Energiegesetzes gibt es ab 2023 zudem die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch. Sie beträgt bis zu 60 Prozent der Kosten von Referenzanlagen. Ab einer Anlagenleistung von 150 Kilowatt wird die HEIV per Auktion vergeben.
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