Es ist immer wieder zu hören: Photovoltaik-Anlagen sind fertig installiert. Doch Einspeisen geht nicht, da Zähler und Messtechnik noch nicht installiert ist. Mittlerweile sind wohl auch vermehrt Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen. „Diese Verzögerungen lägen mitunter darin begründet, dass Messstellenbetreiber keine Termine zum Einbau der notwendigen Messeinrichtungen anbieten oder hierfür mehrmonatige Wartezeiten in Aussicht stellen. In einer Vielzahl von Fällen werde der Einbau erforderlicher Messtechnik durch Messstellenbetreiber mit dem Argument verweigert, dass das üblicherweise eingesetzte Zählermodell gegenwärtig nicht lieferbar sei“, heißt es in dem am Freitag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Positionspapier.
Dieses hat die Behörde konzipiert, um pragmatische Lösungen für eine möglichst schnelle Inbetriebnahme der Anlagen aufzuzeigen. Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation werden zudem verschiedene Klarstellungen vorgenommen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen, wie die Bundesnetzagentur schreibt. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.
„Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen“, begründete Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, den Vorstoß. „Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt“, sagte Müller weiter.
Nach den Vorgaben des EEG muss die erforderliche Messtechnik von den Messstellenbetreibern eingebaut werden. Ohne die Messtechnik sei eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.
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Ohne den Einbau der Messtechnik ist ein Betrieb nicht statthaft. Mit diesem Satz wird die Energiewende immer noch ganz bewusst verzögert. Wenn mein zugelassenen Elektriker meine Anlage für betriebsbereit erklärt dann darf ich auch meinen eigenen Strom vom Dach verwenden. Der Zählerstand wird vom Elektriker und Betreiber fotografiert und die Anlage mittels Trennschalter in Betrieb gesetzt. Auch das ist nicht verboten, wenn der Energieversorger aus irgendwelchen Gründen die Anlage nicht in Betrieb nimmt. Das eine ist nicht statthaft und das andere nicht verboten.
Im EEG ist klar geregelt, dass auch ohne passenden Zähler eine PV- Anlage ans Netz darf. Wenn der MSB nicht liefert dann geht’s eben über die Ersatzwertermittlung und das sollte bei den meisten Wechselrichtern kein Problem sein.
Ok etwas undeutlich geschrieben, die Clearingstelle hat das klar gestellt!
Unglaublich, mit welchem Gelassenheit ein Klaus Müller als Präsident der Bundesnetzagentur hier einen Offenbarungsei für seine Behörde leistet. Haben die überhaupt einen Kontakt zu den von Ihnen abhängigen und für sie tätigen Stadtwerken?
Reden wir nicht schon seit einigen Jahren über eine notwendige Energiewende?
Wo soll diese denn herkommen, wenn nicht durch Strom-Einspeisungen von PV oder Wind in bestehende Netze und Entnahmestellen?
Es ist eine hoheitliche Aufgabe der Netzargentur für eine zeitnahe ZULASSUNG und auch BESCHAFFUNG der erforderlichen Meßeinrichtungen Sorge zu tragen.
Gibt es wenigstens einen Beschaffungs- und auch einen Installationsplan in dem die erforderlichen Messeinrichtungen in Betrieb gesetzt werde sollten?
Lassen Sie mich raten; ja, eventuell, aber gesteckt bis nach 2035.
Setzen, Sechs!
Ich habe eine Pv Anlage seit dem 25.10.22.
Ich hoffe das diese schnell in Betrieb genommen wird. Ihr Bericht war hilfreich, das auch wir so auch Druck ausüben können.
https://www.pv-magazine.de/2022/04/13/clearingstelle-zeitpunkt-der-zaehlersetzung-ist-fuer-die-eeg-verguetung-nicht-entscheidend/
Ich empfehle jedem der auf den Zähler wartet diesen Artikel zu lesen.
Netzbetreiber informieren und Anlage einschalten ist die Devise!
@Steffen Rütze
Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Inbetriebnahme erst ab Januar 2023 sinnvoller, da dann ein fast volles Jahr zu den 20 Jahren EEG-Förderung dazu kommt.
Hallo Hermann. Warum wollen Sie bis zum 01.01 23 warten? Schalten Sie Ihre Anlage jetzt ein und verbrauchen sie ihren eigenen Strom selber. Ab 01.01. Melden Sie Ihre Anlage an und fertig. Erst dann bekommen sie Einspeisevergütung. Wenn ihr Zähler rückwärts dreht können Sie das stillschweigend dulden.
Meine Anlage wurde am 1.10. fertiggestellt und bei mir ist alles vorhanden und nichts muss getauscht/gewechselt werden.
Nach telefonischer Rückfrage beim Netzbetreiber wurde mir mitgeteilt das die Abschaltung frühestens März/April möglich sein wird.
Habe mich für das Gespräch bedankt, bin in den Keller und seit dem Tag läuft die Anlage.
Netzverträglichkeitsprüfung für 3,4 KWp!?! Alles klar, das ziehen meine Herdplatten schon.
Absolute Verarsche von den Netzbetreibern.
Bei dem MSB, wo ich arbeite haben wir genügend Zähler, aber die Zähler für PV-Anlagen werden meist von einer Fremdfirma eingebaut und die machen davon nicht mehr als 4 Geräte pro Tag. Es liegen aber noch mehr als 300 Anträge vor. Da kann man sich ausrechnen, wie lange die Wartezeit ist.
Vielen Dank für diesen Artikel.
Deutsche Überregulierung und Zuständigkeiten…
Es ist auf dem Bau seit vielen Jahren leider inzwischen so, daß man ohne Rechtsanwalt aufgeschmissen ist, weil man von irgendeinem Beteiligten über den Tisch gezogen wird. Oft sind es Behörden.
Wer veranlaßt jetzt mal eine Musterklage gegen blockierende Netzbetreiber?
Stillstand: Abgesehen vom Klimaschaden, weil die PV-Anlage ja nicht läuft, entstehen ja wirtschaftliche Verluste, weil man seinen Strom nicht nutzen kann. Außerdem war in der Zeit die Investition verloren – immerhin rechnet man ja mit einer gewissen Verzinsung der eingesetzten Mittel , sonst würde man so etwas ja nicht einbauen lassen und das Geld woanders besser investieren, wo es Ertrag bringt.
In Irland wird per Regierungsbeschluss seit dem 1.2.2022 bei fehlendem Zaehler die PV Netzeinspeisung geschaetzt – und verguetet mit bis zu 24 Cents/kWh:
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/pv-anlagen-bis-drei-kilowatt-leistung-einfach-anschliessen/
Nach Anmeldung der Anlage sorgt der Netzberteiber fuer die Zaehlerinstallation und das kann dauern.
Die Verguetung bezahlt der Versorger:
https://energyd.ie/export-payments/
Am 22.03.2022 wurde mir die Einspeisezusage von der AVACON per Email geschickt. Das war die letzte Nachricht die hier eingegangen ist.
Passender Zähler war bereits verbaut.
Auf Anfrage, per Email, wie überhaupt die Vertragsbedingungen sind und wann abgerechnet wird kam nichts.
Die Elektrofirma, die für den Einbau der Anlage verantwortlich war hat es über 10 mal telefonisch versucht. Außer ewig in der Warteschleife zu hängen kam dort auch nichts heraus.
Bis heute sind 22356 KWh eingespeist worden, aber von der AVACON keine Reaktion.
Ist so etwas normal?