In Bayern können künftig unter bestimmten Voraussetzungen an einem Standort Photovoltaik und Windkraft kombiniert werden, auch wenn für beide Anlagen ein regionalplanerisch ausgewiesenes Wind-Vorranggebiet genutzt wird. Bislang war es in diesem Gebieten nicht möglich, Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu planen und zu installieren.
Aus den Erfahrungen in Lonnerstadt erfolgte nun ein Umdenken. Dort plant eine Bürgergesellschaft auf der Fläche, auf der sie bereits eine Windkraftanlage betreibt, eine neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Trotz der Unterstützung der Kommune sei dies aus formal rechtlichen Gründen bisher nicht möglich. In Lonnerstadt hatte sich einer Mehrheit der Bürger in einem Entscheid im September 2021 für die Photovoltaik-Freiflächenanlage ausgesprochen. „Warum dies nun in einem Windvorranggebiet nicht möglich sein sollte, war für uns alle nicht nachvollziehbar und hat großes Unverständnis hervorgerufen. Jetzt wurde ein Rahmen geschaffen, der die Energiewende und die Natur in Einklang bringt“, sagte Regina Bruckmann, Erste Bürgermeisterin von Lonnerstadt.
Doch beim Besuch vor Ort in der vergangenen verkündet der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), es sei eine Lösung gefunden worden, die das Projekt nun doch ermögliche. „Natürlich soll weiterhin die Errichtung von Windrädern in den ausgewiesenen Vorranggebieten gesichert bleiben. Aber es macht absolut Sinn, die Fläche um das Windrad herum auf für Sonnenenergie zu nutzen“, sagte Aiwanger.
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Lösung entwickelt, wie die Nutzung beider Technologien an einem Standort vereinbar ist. Entscheidend sei, dass die Photovoltaik-Anlage auf das Umfeld bestehender Windenergieanlagen beschränkt bleibe, in welchem aufgrund technisch nötiger Abstände von Windenergieanlagen zueinander ohnehin keine weitere Windenergieanlage errichtet würde. Damit bleibt der Vorrang der Windenergienutzung einschließlich der Möglichkeit zum Repowering gewahrt, wie es aus dem Ministerium heißt.
Aiwanger sieht große Vorteile bei der gemeinsamen Flächennutzung durch Photovoltaik und Windkraft. Sie ermöglicht Stromeinspeisungen an einem Anschlusspunkt bei unterschiedlichsten Witterungen. Zudem könne eine solche Kombination an einem Standort sensible Landschaftsbereiche an anderer Stelle von Energieerzeugungsanlagen freigehalten werden, so der Minister. Auch eigneten sich solche Standorte in besonderer Weise, um dort Wasserstoff-Elektrolyse zu betreiben.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Man fragt sich wirklich, wie solche unsinnigen Regelungen überhaupt zustande kommen. Synergien in Gebieten, die ohnehin als Fläche ausgewiesen sind, sind doch eigentlich absolut offensichtlich und wünschenswert… ich verstehe einfach nicht die Motivation hinter manchen Verboten, die dann auch noch hartnäckig erhalten bleiben mögen… und keiner weiß am Ende warum, es wird einfach nur befolgt. Diese unreflektierten Bürokratiemonster haben wir gerade in Bezug auf Erneuerbaren extrem häufig… absurd.
Ich bezweifle, ob es solche Regelungen , die in BY angeblich beseitigt wurden, überhaupt gab oder gibt. Wenn die Windkraftnutzung incl. Rückbau (§35 Abs.5 Satz 2 ff. BauGB) und Repowering gesichert sind, konkurrieren die raumordnerisch bedeutsamen Elemente nicht. Dabei ist die Modulbauweise der PV-Anlagen gut geeignet, auf Änderungen im Windparkbereich flexibel zu reagieren.
Insoweit hat die Staatsregierung in München eher eine Verkomplizierung der Lage bewirkt, die ohne die Verkomplizierung bei rechtlich solider sachgerechter andhabung der bestehenden Vorschriften kaum problematisch wäre.
Was aussteht, ist eine Änderung des BauGB dahingehend, daß im Aussenbereich PV-Anlagen auch auf Wohn- und Betriebsgrundstücken unter Berücksichtigung der §35 Abs.5 Satz 1 BauiGB und §13 BNatSchG zulässig wird und nicht nur wie bisher an und auf Gebäuden zulässig ist. Zu einer entsprechenden Petition an den Bundestag hatte sich das im Grunde gar nicht adressierte Fachministerium negativ positioniert., so daß gewissermaßen der „Schwanz mit dem Hund wedelt(e)“. Vgl. https://www.igsz.de/PetPV/Cumulo_1.pdf
Es ist unglaublich. Hat man in diesem sogenannten Freistaat noch nicht begriffen das Wind und Sonne 95% des Energiebedarfs abdecken können? Ein Windpark im Norden einer Gemeinde und dazwischen ein großer Solarpark, welcher auch näher an der Bebauung entstehen kann ist doch das ideale für die Energiewende. Ein Wärmenetz durch die Produktion und Weiterverarbeitung von Wasserstoff ist für Bayern existenziell. Sonst werden sie wirklich wie Herr Söder sagt von der Energie abgeschnitten. Dieses Beispiel mal 1000 und die Diskussion über ein AKW kann man einstellen.
„Auch eigneten sich solche Standorte in besonderer Weise, um dort Wasserstoff-Elektrolyse zu betreiben.„ sagte Herr Aiwanger.
Bevor da Wasserstoff erzeugt wird, sollte da lieber ein Batteriespeicher dazugestellt werden. Das ist viel effizienter und Netzdienlicher.
Hallo Detlef K. und E. Gruber, für die Festlegung von Vorranggebieten gibt es im Raumordnungsgesetz eine Definition. Diese Regelung gibt es schon sehr lange und da hat noch keiner an die Kombination von Wind und PV-FFA gedacht. Das hier ein Umdenken stattfinden muss, ist klar. Insofern stimme ich Ihnen zu.
Es war aber lange Zeit auch so, dass die PV-Anlagen mit dem Schlagschatten nicht umgehen konnten. Das hat sich nun aus technischer Sicht geändert.
Also nicht immer gleich so „motzen“.
Bayern stellt sich doch hiermit nun wieder in der Öffentlichkeit als „besonders innovativ“ hin um Aufmerksamkeit zu bekommen und zu zeigen, wir machen hier was. Das sollte man doch mittler weile erkannt haben.
Hallo Jens. Das hier ein Umdenken stattfinden muss ist klar…. dauert der Prozess zum Umdenken noch drei Jahre? Die heutigen Solarparks können mit dem Schlagschatten auch nicht sehr gut umgehen, aber besser als früher. Deswegen sollten die Windräder auf der Nordseite des Parks stehen. Man kann dafür ruhig ein Mais- oder Rapsfeld für Energiepflanzen dafür hernehmen. Bayern war das einzige Land welches über 90% Erdgas aus Russland bezogen hat. Diese naive Abhängigkeit ist beispiellos. Auch nur mit Sonnenenergie Wasserstoff zu produzieren ist einfach nur dumm und nicht konkurrenzfähig. In Niedersachsen Brandenburg, MV, Sachsen und Thüringen laufen bereits kombinierte Wasserstofferzeugungsanlagen oder sind im Bau. Damit werden dann durch die Umwandlung von Energie bei der Erzeugung und dem Verbrauch von Wasserstoff hunderttausende Haushalte mit Wärme versorgt. In Bayern sucht man noch nach dem Rotkäppchen und wartet bis die ersten Betriebe abwandern. Die einzige Chance für Herrn Söder die nächsten Landtagswahlen zu gewinnen sehe ich darin, wenn er die Energiewende im industriellen Stil in Tesla Tempo vorantreibt mit dem Ziel in drei Jahren zehn Kernkraftwerke zu ersetzen. Warum soll Repowering bei Windrädern länger als ein Jahr dauern? Auch ein pv-park mit ein GW Leistung und 1,5 Millionen Modulen kann in einem halben Jahr fertig gebaut sein. Umso näher das am Verbrauch gebaut wird umso weniger Leitungen und Speicher brauchen wir. Das wäre dann zwar nicht mehr die Energiewende der Bürger, aber es wäre wenigstens eine.