Der Bundesrat hat am Freitag – und damit eine Woche nach dem Bundestag – der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) zugestimmt. Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem EEG, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.
Die Änderungen treten teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 1. Januar oder 1. Februar 2023 in Kraft. Die für die Photovoltaik relevanten Neuerungen greifen ab dem nächsten Jahr. So ist vorgesehen, dass ab 2023 ein aktives Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erlaubt ist. Die engen Grenzen, wonach Solarmodule nur im Falle eines Defekts, Beschädigungen oder Diebstahl erneuert werden dürfen, entfallen. Allerdings gilt die Regelung nicht für Photovoltaik-Dachanlagen.
Außerdem hat die Bundesregierung mit der Novelle entschieden, dass zumindest bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im kommenden Jahr für Gebote bis 100 Megawatt pro Anlage geöffnet werden. Bisher liegt die Leistungsgrenze bei 20 Megawatt. Eine ursprünglich für Januar im EnSiG-Entwurf geplante Krisensonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen wird es dagegen im nächsten Jahr nicht geben.
Ebenfalls in der Novelle enthalten ist eine Regelung für Agri-Photovoltaik-Anlagen. „Die Änderung des § 38b Absatz 1 EEG 2023 soll klarstellen, dass Agri-PV-Anlagen nicht ausschließlich horizontal aufgeständert sein können, wenn sie den Bonus in den Ausschreibungen erlangen möchten“, heißt es zu der Änderung. „Vielmehr ist auch eine Neigung der Anlagen möglich, solange die Anlage insgesamt mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Meter aufgeständert ist. Die einschlägige DIN SPEC 91434 setzt diese Mindesthöhe voraus, damit unterhalb der Anlagen eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen kann. Die durch diese hohe Aufständerung entstehenden Zusatzkosten rechtfertigen den Bonus in den Ausschreibungen.“
Mit der EnSiG-Novelle soll zudem dafür gesorgt werden, dass industrielle Großverbraucher ihre Last flexibilisieren können. Dies soll kurzfristig die Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes erhöhen.
Länder fordern Aussetzen der Schuldenbremse
Aus den Bundesländern kamen jedoch noch weitere Forderungen an die Bundesregierung. Die kurzfristigen Maßnahmen des 200-Milliarden-Euro-Entlastungspakets seien „wichtig und richtig“, sagte etwa Thüringens Energieministerin Anja Siegesmund im Bundesrat. „Jetzt brauchen wir schnell Klarheit, wie konkret die Energiepreis-Bremse aussehen soll. Wir brauchen Klarheit bei der Finanzierung. Die Schuldenbremse darf dabei kein Dogma sein“, erklärte sie. Die Ministerin begrüßte die Abschöpfung von Zufallsgewinnen. Allerdings seien weitere Schritte notwendig. So brauche es ein neues Strommarktdesign und eine Reform der Netzentgelte. „Wir brauchen mehr Agri-Photovoltaik als kombinierte Pflanzen- und Energieproduktion. Wir sollten auch Verteilnetze und Speicher, wie Pumpspeicherwerke, als Investitionen von überragendem öffentlichem Interesse einordnen“, so Siegesmund.
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff forderte die Bundesregierung in einem Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“ auf, wegen der Energiekrise eine nationale Notlage auszurufen. Nur so könnten die Bundesländer ebenfalls Kredite für Unterstützungsmaßnahmen aufnehmen können. „Der Bund muss die Notlage erklären, damit wir überhaupt verfassungsrechtlich die Schuldenbremse aussetzen und zusätzliche Kredite aufnehmen können, wie der Bund das tut“, sagte Haseloff. Dies sei möglicherweise jenseits der 200 Milliarden Euro an zugesagten Entlastungen notwendig. „Wir haben alle eine Verfassungslage zu beachten, die anders ist als die des Bundes. Und demzufolge setzt es voraus, dass die nationale Notlage durch die Bundesregierung mit klarer Kanzlermehrheit erklärt wird“, so Haseloff weiter.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.