Derzeit wird diskutiert, wie Mehrerlöse von Kraftwerksbetreibern angesichts der explodierenden Preise an den europäischen Strommärkten abgeschöpft werden und die Stromkosten wieder reduziert werden können. Am Freitag treffen sich die EU-Energieminister zu einem Sondergipfel, auf dem sie die Vorschläge der EU-Kommission zu einem Gaspreisdeckel und der Gewinnabschöpfung diskutieren wollen. Auf Basis der Vorschläge aus Brüssel zur Erlösabschöpfung hat Lichtblick ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Raue beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Erlösabschöpfung verstößt gegen EU-Grundfreiheiten und hat keine Rechtsgrundlage.
Die geplante Verordnung könne nicht auf die Ausnahmevorschrift zur Krisenabwehr gestützt werden, heißt es im Gutachten. Eine finanzielle Umverteilung von Stromproduzenten an Letztverbraucher als sozialpolitische Maßnahme falle nicht in den Bereich der Krisenabwehr. Zudem würde mit der Verordnung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, da die EU-Mitgliedsstaaten bereits Einzelmaßnahmen getroffen hätten. Nach dem Gutachten wäre die vorgesehene Abschöpfung von Mehrerlösen zudem unverhältnismäßig. Die Regelung ließe sich leicht umgehen und würde ins Leere laufen. Zusätzlich greife sie in die Grundfreiheiten des EU-Vertrags ein und gefährde die Versorgungssicherheit im europäischen Stromnetz.
„Eine Erlösobergrenze würde den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren spürbar verlangsamen”, erklärte Lichtblick-Chefjurist Markus Adam. „Wir brauchen eine effektive Krisenbekämpfung, aber nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit und zu Lasten der Erneuerbaren.“
Als weitaus effektivere Maßnahme ist ein Preisdeckel auf Importgas. Dies zeige eine ebenfalls von Lichtblick beauftragte Analyse bei Aurora Energy Research. Ein EU-Preisdeckel sei rechtlich kurzfristig umsetzbar und würde zu sinkenden Strompreisen führen. „Diese Obergrenze würde nicht nur die Gaspreise spürbar niedrig halten, sondern auch den Strompreis deutlich bremsen, der momentan ebenso steigt“, sagte Adam weiter. Je nach Höhe der Obergrenze sei eine Reduktion des Strompreises im Großhandel um bis zur Hälfte möglich. Selbst bei einer konservativen Umsetzung würde der Stromgroßhandelspreis um ein Drittel sinken, so die Analyse. Wenn es auf EU-Ebene keine Mehrheit für einen Gaspreisdeckel gebe, wäre es nach Ansicht von Lichtblick möglich, eine einmalige, moderate Übergewinnsteuer einzuführen, wie sie derzeit für fossile Energieträger vorgesehen ist. Sie könnte dann auch für Stromproduzenten gelten.
Darüber hinaus ist eine schnelle Entlastung der Letztverbraucher notwendig, die effektiv und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Lichtblick schlägt dafür die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Strom auf sieben Prozent vor. Für kleine und mittlere Einkommen sollte zudem ein Energiegeld eingeführt werden, um die gestiegenen Nebenkosten abzufedern. Dies könne steuerfinanziert oder über ein Sondervermögen Energiekrise erfolgen. Langfristig brauche es zur Entlastung der Endverbraucher einen stärkeren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und anderen Erneuerbaren sowie einen sukzessiven Gasausstieg. „Statt des benötigten Schubs wirkt die jetzt geplante rechtswidrige Erlösabschöpfung dem Ausbau der Erneuerbaren entgegen – und ist damit letztlich abträglich für den Schutz der Endverbraucher“, so Adam. „Ziel muss aber sein, die deutsche Abhängigkeit von Energieimporten durch Erneuerbare dauerhaft und schnell zu minimieren.“ Die konzertierte Beschleunigung auf Planungsebene, die aktuell bei den LNG-Terminals beobachtet werden kann, wird auch beim Ausbau der Windenergie und Solarenergie sowie bei der Wärmewende dringend gebraucht, wie er weiter sagte.
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Vielen Dank für den Artikel. Offensichtlich werden sehr viele Kanzleien mit der geplanten „Enteignung“ beschäftigt. Was mich die ganze Zeit beschäftigt, ist die Frage nach der Umverteilung von Stromproduzenten an Letztverbraucher. Wo bleibt dabei der Zwischenhändler?
PV-Betreiber verkauft an Netzbetrieber und bekommt dafür nur 18 Cent/kWh. Netzbetrieber (oft selbst ein Solaranlagebetreiber im Megawattbereich) gibt den Strom weiter an den Letztverbraucher, sagen wir mal für günstige 35 Cent/kWh. Oder mehr. Bei wem bleibt die Differenz?
Beste Grüße
Hallo Peter,
Schon beim Einkauf gibts ja eine Mischkalkulation mit enormen Preisunterschieden.
Und dann haben wir doch jede Menge Steuern und Abgaben und ja, Marge des Verkäufers.
Gruss
Jan
Eine angemessene Bezeichnung wäre die Beschlagnahmung von Strom zu einer Entschädigung unterhalb des Marktwertes. Dieser Vorgang sollte überall so bezeichnet werden.
Bei 10% Inflation in 2022 sinken die zukünftigen Erlöse einer EEG-geförderten Solaranlage oder Windparks, die ohne Inflationsausgleich in Euro bemessen werden, bereits um 10% im realen Wert. Die Inflation im nächsten Jahr, die durch die immensen Staatsschulden für die Erdgassubvention (auch hier bitte korrekte Bezeichnung) weiter angefeuert wird, senkt den realen Wert erneut, usw..
Viele Windparks leiden zudem unter schwachen Ertragsjahren, möglicherweise Folge des Klimawandels, vielleicht Folge des Ausbaus anderer Windparks ringsum.
Untergewinne überall. Worüber wird diskutiert? Über ein Jahr mit mal besseren Erlösen.
Der Gesetzgeber hatte sich zudem dazu entscheiden, mäßige EEG-Preise mit der Aussicht auf eine künftige Marktintegration zu verbinden, statt etwas höhere Preise zu zahlen, auf dieser Höhe dann aber mit Contracts for Difference eine Deckelung vorzunehmen, die dann erst gar keine mit dem Strommarkt schwankenden Erlöse ermöglichen würden.
Mir wird Geld für Gutachten verschleudert und Anwaltskanzleien leben hier von sehr gut. Einen Rechtsbruch für so eine Verordnung oder ein Gesetz ist bis zur Verfassungsbeschwerde immer leicht zu finden. Der rechtsapparat der EU wird dazu eine ganz andere Meinung haben. Nach dem ST Florians Prinzip will man den Deckel für Gas aber natürlich nicht für Strom. Manche Menschen können vor lauter Gier nicht mehr geradeaus denken. Gehen wir mal vor einem Solarpark mit 100 Megawatt Leistung aus. Dann produziert diese Anlage 100 Millionen Kilowattstunden Strom. Will jemand mit so einer Anlage wirklich 50 bis 80 Millionen Euro im Jahr verdienen? Reichen hier nicht vielleicht auch 18 Millionen Euro? Reicht das nicht auch wenn man die Gestehungskosten noch abzieht? Die kleinen Anlagenbauer regen sich hier für die Big Player in unserem Land auf. RWE hat diese Woche massiv in USA zugekauft. Ohne eine Gewinnabschöpfung würde diese Firma wieder nur im Ausland zu kaufen. Shell hat seinen Umsatz von drei auf 12 Milliarden leicht erhöht. BP und total geht es mit ihrem kriegsgewinn auch ganz gut. Das soziale Gewissen müssen wir leider per Gesetz einfordern.
Den hier https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte veröffetlichten Daten können SIe entnehmen, dass der Marktwert im August 2022 bei knapp unter 40 Cent/kWh lag, im Juli bei 26 Cent/kWh und sonst immer darunter (September-Angaben fehlen noch).
Eine Amortisation ist damit noch nicht erreicht, in der Tat aber wäre ein hoher Gewinn in diesem Jahr möglich. Kann nächstes Jahr schon wieder anders sein.
Kritisieren sollte man daher die Solarblockaden der Bundesländer, die Freiflächenanlagen sehr effekiv verbieten, denn ohne diese würde weit mehr gebaut werden (können). Allein in MeckPomm hängen rund 4000 MW in sogenannten „Zielabweichungsvefahren“ fest, das nur deshalb erforderlich ist, weil das Land bzw. seine Landesplanung ein grundsätzliches Solarverbot erlassen hat und auch nicht aufheben möchte. LNG-Terminals und Pilelines werden schneller genehmigt.
Da wird mit allen zweifelhaften Mitteln rumgemurkst, und an die einfachste, und legale Möglichkeit den Börsenpreis für Strom „Wieder“ in den Griff zu bekommen traut sich keiner ran.
Das Gesetz muss wieder so geändert werden, dass die Erneuerbaren, ihren preis mindernden Merit Order Effekt wieder voll einbringen können. Leider kann das gegenwärtig nicht mehr geschehen, weil sie seit 2010 keine teuren Gaskraftwerke, auf der Merit Order Angebotskurve verdrängen können.
Warum das so ist, siehe meinen folgenden Kommentar vom 27 Sep. um18.05Uhr.
https://www.pv-magazine.de/2022/09/27/strommarkt-preise-noch-bis-ende-des-jahrzehnts-bei-deutlich-ueber-100-euro-pro-megawattstunde/#comments
Ob die Erneuerbaren im Energiehandel oder durch physikalische Wälzung ihren Weg ins System finden, macht im Ergebnis keinen Unterschied: In jedem Fall decken sie einen Teil des Strombedarfs und verdrängen damit die teuersten Alternativkraftwerke.
Allerdings ist es derzeit so, dass der preisdämpfende Effekt durch höhere Markterlöse zunächst den Bundeshaushalt zufließt, der ja die EEG-Umlage übernommen hat, die momentan eh bei Null sein könnte, wäre sie nicht schon vor Jahresfrist fesgelegt worden.
Auch für den Fall, dass man den EE-Strom zu einem festen Preis beschlagnahmen will, die Erzeuger also an einer freien Vermarktung hindern will, macht es keinen Unterschied, ob ein Erlös an der Börse eneignet wird oder ob eine physikalische Beschlagnahmung vornimmt.
Joachim R. Falkenhagen schreibt.
Ob die Erneuerbaren im Energiehandel oder durch physikalische Wälzung ihren Weg ins System finden, macht im Ergebnis keinen Unterschied: In jedem Fall decken sie einen Teil des Strombedarfs und verdrängen damit die teuersten Alternativkraftwerke.
@ Joachim R. Falkenhagen
Es ist sehr wohl ein Unterschied. Wenn die Erneuerbaren „Physisch“ gewälzt würden, das heißt den Versorgern zwingend zugeteilt würden, dann würde das Folgende passieren.
Siehe hier das vierte Bild von oben, wo nach Angebot und Nachfrage, Strombedarf und Preise ermittelt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Die Versorger hätten „Zwingend“ mehr als 30% Ökostrom in ihrem Vertriebsportfolio, müssten deshalb „Zwingend“ an der Börse weniger nachfragen. Dadurch fällt „Zwingend“ N1 auf N2 und infolge dessen sinkt „Zwingend“ P1 auf P2. Die teuren Gaskraftwerke kämen auf der Merit Order Angebotskurve nicht mehr zum Zuge.
Siehe hier.
https://www.google.com/search?q=merit+order&oq=&aqs=chrome.2.35i39i362l8.1335625891j0j15&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Das linke Bild zeigt die „Physische“ Wälzung, die bis 2010 praktiziert wurde, während das Rechte den gegenwärtigen Stand zeigt.
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Das IWR hat das wie folgt beschrieben.
Zitat …Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Zitat Ende
Sie decken einen Teil des Strombedarfs ab, da haben Sie Recht, aber leider außerhalb des Preisfindungsprozeßes, zur Ertragsoptimierung, wie eine Hochschulrecherche ergeben hat.
Siehe hier:
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Ich hoffe ich konnte ihnen deutlich machen, auf welche Weise die Erneuerbaren ihren Weg ins System finden. Genau auf diesem „mysteriösen“ Umweg basiert unser gegenwärtiges Problem.
Denn wenn die gegenwärtig nahezu 40% Erneuerbaren noch – wie bis 2010 der Fall – ihren preis mindernden Merit Order Effekt einbringen könnte, wären die Strompreise niedriger und es würde so gut wie kein Gas mehr benötigt zur Stromerzeugung.
„Auch für den Fall, dass man den EE-Strom zu einem festen Preis beschlagnahmen will, die Erzeuger also an einer freien Vermarktung hindern will, macht es keinen Unterschied, ob ein Erlös an der Börse eneignet wird oder ob eine physikalische Beschlagnahmung vornimmt.“
Für die Kostenverteilung zum Endkundenverbrauch (z.B. auch Grundversorgungstarife) wäre eine Dämpfungswirkung bzw. verzögerte/verminderte/ausgeglichene Kostenlasten bei physikalischer Zuteilung wahrscheinlicher (im Rahmen sinnvoller Gesetzgebung). Die Kostentransparenz (und Identitätsgemeinschaft durch europäisches Recht) sollte dann, mit geeigneter Anwendung, auch verbessert werden können.
An welcher Position der Wertsteigerung jeweils die Akteure der Stromerzeugung/Stromvermarktung zur Sicherung der eigenen finanziellen Interessen bzw. der vertraglich zugesicherten Konditionen gegenüber deren Kund*innen (Aktionär*innen, Beteiligte, usw.) verpflichtet sind, ist weit divers angelegt und nicht mit jährlicher Bilanzierung, sondern innerhalb langfristiger Planung (gemittelte Verluste/Erträge der Photovoltaikanlagen (incl. der Risiken) über Jahre im Rahmen des EEG vor 2021/2022) einzuschätzen.
Aufsichtsräten, Konzernvorständen und Inhaber*innen ist der Handlungspielraum dazu bekannt und die staatliche Einnahmensituation und entgegenwirkender Lobbyierungsdruck dazu nur ein gesellschaftsweiter Aspekt, dieses Jahres und nicht vorheriger Jahre und derer Parametersetzungen bzw. politischer Unterlassungen.
Die Anforderungen durch die EEG-Umlage für die Stromverbraucher*innen wurden auch damit begründet, daß langfristig durch die EEG-Investitionen die Stromkosten stabil bleiben bzw. die Stromkosten durch regenerativ versorgte Stromeinspeisung mindestens auf gleichbleibendem Preisniveau gehalten werden könnten (inflationsbereinigt, in der Gesamtsicht einer stabilen Wirtschaftslage).
Lichtblick gehört also zu den Unternehmen, die im Augenblick große Gewinne einstreichen: EEG Vergütung unter 100€, 50 Tage Spotpreis 400€ pro MWh.
Joachim R. Falkenhagen schreibt.
Ob die Erneuerbaren im Energiehandel oder durch physikalische Wälzung ihren Weg ins System finden, macht im Ergebnis keinen Unterschied: In jedem Fall decken sie einen Teil des Strombedarfs und verdrängen damit die teuersten Alternativkraftwerke.
@ Joachim R. Falkenhagen.
Ich ersuche es noch mal auf andere Weise zu erklären.
Seit 2010 wird bei uns Strom doppelt produziert, wie vom IWR im Folgenden dargestellt. Doppelt produziert auf Kosten der Strom Verbraucher, was gegenwärtig besonders zutage tritt.
Zitat:…Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Die immer niedriger werdenden Strom Einkaufspreise, durch die zunehmenden Erneuerbaren, werden seit 2010 als „Überschuss“ gehandelt. Einschlägige Medien schreiben sogar, muss ins Ausland verschenkt werden, was gar nicht möglich sein kann, weil der dezentral erzeugte Ökostrom, „Physikalisch“ nicht weiter kommen kann, als zum nächsten Verbraucher um der Ecke. Den Weg ins Versorgunssystem finden die — ,am Preisfindungsprozess vorbei — wenn den großen Playern der Preis ins Konzept passt, und Gewinne optimiert werden können, wie man der Hochschulrecherche in meinem vorigen Kommentar entnehmen kann.
Ich nenne das hier in meinen Kommentaren, die zweite Energiewende, nämlich die der „Altgedienten“
Ich behaupte, wenn die Erneuerbaren noch „Physisch“ gewälzt würden, hätten wir die gegenwärtigen Probleme nicht, denn bei nahezu 40% Ökostrom im Netz, hätten Gaskraftwerke wenig Chancen auf der Merit Order Angebotskurve zum Einsatz zu kommen. Allenfalls Kraft/Wärme gekoppelte, und die könnte man bei der Preisfindung ausklammern.
Siehe hier…https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Merit+Order
Wie sich der Stromexport nach 2010, – wo die Erneuerbaren zu Überschuss degradiert wurden – entwickelt hat, kann man im Folgenden sehen.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153533/umfrage/stromimportsaldo-von-deutschland-seit-1990/
Das „IWR“ schrieb dazu.
https://www.iwr.de/news/stromexport-deutschland-erzielt-rekordeinnahmen-news26696
Seit 2017 hat man auch hier im Lande gemerkt, wie man mit dem Überschuss Geschäfte machen kann. Neuerdings entstehen keine PPA finanzierte Anlagen mehr ohne zusätzliche Speicher. Speicher die gefüllt werden, wenn ein Sturmtief angesagt ist, und man sogar noch Geld bekommt, wenn man den Strom ab nimmt.
Außer Hans Diehl tritt offensichtlich Niemand für den Rückschritt zum System vor 2010 ein.
Es wurde von Herrn Gabriel abgeschafft, angeblich um die aufkeimenden EE zu schützen.
Eventuell gut gemeint, aber grottenschlecht gemacht.
Und wer braucht die Strombörse? Eindeutig Börsenspekulanten.
Die bekannten Stromversorger kommen wahrscheinlich gerade nicht mehr raus der Feierlaune.
Anscheinend ein Teufelskreis, aber nur innerhalb von …bekannten Insidern!!!
Krankenhäuser wie auch Kommunen stöhnen. Stadtwerke fordern Schutz durch „Rettungsschirm“
Bäcker werden oft wg. galloppierender Preise interviewt, aber trotz alldem allein gelassen.
Das Brötchen wird uns bald einen ganzen Euro kosten; schier unbezahlbar!
Es muß doch für Wirtschaftsminister Habeck und insbesondere der EU eine Möglichkeit geben, nach 12 Jahren diesem verwaltetem Irrsinn mit Merrit-Order Einhalt zu gebieten!
ABSCHAFFEN!!!
Ich will endlich mal den kostengünstigen Windstrom kaufen können, ohne eine Brigarde an Halskrausenträgern, wie zu Zeiten der Franz Revulotion, mitbezahlen zu müssen.
Thomas I schreibt.
Außer Hans Diehl tritt offensichtlich Niemand für den Rückschritt zum System vor 2010 ein.
ABSCHAFFEN!!!
Ich will endlich mal den kostengünstigen Windstrom kaufen können,
@ Thomas I
Wind und Solarstrom gehören immer noch zu der Kategorie „Zappelstrom“ und benötigen noch etwas konventionelle Unterstützung. Möchten bei dieser Unterstützung, aber gerne ihren preismindernden Effekt in Form des Kosten/Nutzen Prinzips einbringen.
Man muss das Merit Order System gar nicht unbedingt total abschaffen, wenn es Experten für nötig halten. Man muss die Erneuerbaren nur wieder „ Zwingend“ daran teilnehmen lassen, damit diese ihren preismindernden Effekt auch einbringen können. Sie kennen doch den Energiewende Slogan „Sonne und Wind schicken keine Rechnung“ Das dieser Vorteil seit 2010 gar nicht mehr bei den Verbrauchern an kommt, haben diejenigen, die damit für die Energiewende Werbung machen, leider noch nicht gemerkt.
Es wäre die einfachste Lösung die gegenwärtig 40% Ökostrom wieder den Versorgern zwingend zuzuteilen. Dann hätten die schon mal „Zwingend“ 40% Strom ohne Rohstoffkosten in ihrem Vertriebsportfolio und müssten bei der Preisbildung an der Börse „Zwingend“ 40% weniger Strom aus teuren Rohstoffen nachfragen. Das würde bedeuten, dass bei zunehmenden Erneuerbaren, auch kontinuierlich „zunehmend“ weniger Nachfrage nach diesem teurem Strom entsteht. Dann wollen wir mal sehen, wenn die Nachfrage „Zwingend“ um 40% weniger wird, ob dann – bei der Preisbildung – auf der folgenden Merit Order Angebotskurve noch teure Gaskraftwerke zum Einsatz kommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Nur so kann Energiewende funktionieren. Wenn wir dann mal 80% Erneuerbare haben, und nur noch 20% an der Börse nachgefragt werden, ergibt sich daraus automatisch ein relativ teurer Kapazitätsmarkt, den man dann mit den 80% Strom ohne Rohstoffkosten relativieren kann. Ein Kosten/Nutzen Effekt wird dann wieder wirksam, wie das im alten System bis 2010 schon mal der Fall war. Dazu braucht man aber neutrale Macher, und nicht Lobbyisten, die unsere Verantwortlichen beraten, und den Nutzen nur für einige Wenige gesetzlich festschreiben lassen, wie gegenwärtig der Fall.
Wenn ich das „Zwingend“ so betone, dann deshalb weil die Erneuerbaren ja nach wie vor
preismindernd wirken, aber leider nur für die „Wenigen“ sprich die großen Player, und nicht für die normal sterblichen Verbraucher, wie ich hier schon einige mal gepostet habe.
Für neu hinzukommende Leser hier noch einmal, die Hochschulrecherche die das deutlich macht.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Ertragsoptimierung nennt man das, wenn Sonne und Wind keine Rechnung schicken. Ertragsoptimierung in der Form, das Langzeitverträge mit fixen Preis Vereinbarungen, immer dann bedient werden, wenn der Börsenpreis darunter liegt.
Das kann man nur „Zwingend“ der Allgemeinheit zugute kommen lassen.
Ich würde zu gerne mal miterleben, wenn diese meine Thesen, einem Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium vorliegen würden, und dazu die Reaktion seines Beraters von EON, RWE.oder Vattenfall. Über dieses „Faule Ei“ des Wälzmeschanismus, schaffen es die Berater einen großen undurchsichtigen Schleier zu legen. Etwa vergleichbar, mit einem Zahnarzt, der eine nötige Wurzelbehandlung seinem Patienten verschweigt, weil er aus wirtschaftlichen Interessen, ständig Goldkronen und Plomben anwenden will. Soll nur ein Vergleich sein, weil ein Zahnarzt sich das gar nicht erlauben kann. Der Patient würde ihm schon sagen, dass das die Schmerzen nicht lindert. Unser verunstaltetes Strommarkt Design, kann das leider nicht.
Sollte sich mal wieder jemand daran stören, dass ich mich hier Wiederhole, den bitte ich zu berücksichtigen, dass wir hier in einem Fachforum unterwegs sind, wo man solche abstruse Gegebenheiten nicht oft genug wiederholen kann. Könnte ja mal jemand vom Fach reinschauen. Es würde mich brennend interessieren, ob, und was, der meinen Ausführungen zu entgegnen hätte.
2022 Ermittlung der EEG-Umlage 2022 nach § 3 EEV
„unter Berücksichtigung des Phelix-DE Baseload Year Futures 2022 nach § 3 Abs. 2 EEV (Handelszeitraum vom 16.06. bis 15.09.2021): 78,40 €/MWh“
Solare Strahlungsenergie
inst. Leistung (12/2021) 58.787 MW (FestvergütungsAnlagen 38,7GW)
Vergütung (an Anlagenbetreiber) 10.840.701.116 €
Börsenerlöse (DayAhead aus FestvergütungsAnlagenstrom) 2.208.141.002 € (Abschreibungszeitraum) 9.605.119 € (ausgeförderte Anlagen)
2023 Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2023 nach § 3 EEV
„unter Berücksichtigung des Phelix-DE Baseload Year Futures 2023 nach § 3 Abs. 2 EEV (Handelszeitraum vom 16.06. bis 15.09.2022): 425,61 €/MWh“
Solare Strahlungsenergie
inst. Leistung (12/2022) 62.792 MW (FestvergütungsAnlagen 39,3GW)
Vergütung (an Anlagenbetreiber) 8.409.440.010 €
Börsenerlöse (DayAhead aus FestvergütungsAnlagenstrom) 10.808.112.086 € (Abschreibungszeitraum) 80.703.290 € (ausgeförderte Anlagen)