6,9 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik-Programm „SolarPlus“ in Berlin bis Ende 2023

Teilen

Im Sommer beschloss der Berliner Senat das Photovoltaik-Förderprogramm „SolarPlus“. Seit 1. September sind vorläufige Anträge möglich. Ab 1. November soll es dann ein elektronisches Antragsportal bei IBB Business Team geben, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf ihrer Website erklärt. Das Programm löst die Speicherförderung „EnergiespeicherPlus“ ab und wird gegenüber dem Vorgängermodell noch auf spezielle Photovoltaik-Anlagen erweitert. Insgesamt stehen nach den Angaben bis Ende 2023 Fördermittel von 6,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Förderung sei von der Art der Antragsteller sowie von den Modulen abhängig. „Kleine Unternehmen erhalten in der Regel 65 Prozent, mittlere Unternehmen 55 Prozent und große Unternehmen 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben“, heißt es. Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern stünden Zuschüsse für Stromspeicher in Höhe von 300 Euro pro Kilowattstunde verfügbare Speicherkapazität zu. Neben der Förderung von gekauften oder geleasten Batteriespeichern ist bei „SolarPlus“ auch ein „Sonderanlagen-Boni“ geplant. Dieser wird für die Errichtung von Fassaden- und Gründach-Anlagen sowie denkmalgerechten Photovoltaik-Anlagen gezahlt. Zudem ist eine Förderung von Gutachten und Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepten sowie Steuerberatungen vorgesehen. Auch im Bereich Hauselektrik soll es etwa für die Zusammenlegung von Hausanschlüssen Zuschüsse geben.

Die Zuschüsse differieren je nach Art der Vorhaben. So gibt es für den Kauf eines Stromspeichers bei Mehrfamilienhäusern maximal 30.000 Euro Zuschuss und bei Ein- und Zweifamilienhäusern die 300 Euro je Kilowattstunde bis maximal 15.000 Euro. Im Fall von Leasing oder Pacht sind ebenfalls die 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität bis maximal 15.000 Euro vorgesehen. Bei den Mehrkosten für denkmalgerechte, Fassaden- oder Gründach-Photovoltaik-Anlagen sind maximal 100 Förderungen festgelegt. Die Unternehmen können je nach Größe die prozentualen Zuschüsse beantragen, die bis maximal 15.000 Euro übernommen werden, bei Fassaden-Anlagen sogar bis 30.000 Euro. Steuerberatungen werden nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinien pauschal mit 226,10 Euro übernommen. Bei den Gutachten, Studien und Messkonzepten sind ebenfalls Zuschüsse bis zu 15.000 Euro möglich.

Wie bei jedem Förderprogramm gilt, dass die Installation der Photovoltaik-Anlagen und Speicher erst beginnen darf, wenn eine Eingangsbestätigung des Förderantrags von IBB Business Team vorliegt.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.