EnSiG-Anhörung: Krisensonderausschreibung für Photovoltaik weiter in Diskussion

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Vor gut einer Woche hatte das Bundeskabinett den Entwurf für die Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) verabschiedet und am Freitag gab es dazu eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages. Sie sehen die geplanten Änderungen mehrheitlich positiv, doch im Detail bestehe noch Nachbesserungsbedarf.

So soll im Zuge der Novellierung von EnSiG eine sogenante Krisensonderausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Januar 2023 stattfinden, für die ein Volumen von 1500 Megawatt vorgesehen ist. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Entwurfs durch das Bundeskabinett seine Bedenken angemeldet, die Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig in der Sitzung erneuerte. Die planungs- und genehmigungsrechtliche Vorlaufzeit von neun Monaten zur Projektierung von Photovoltaik-Anlagen von bis zu 100 Megawatt sei sehr kurz. Wenn die Anlage bis zu dieser Frist nicht realisiert werden kann, werde der Zuschlag entwertet, sagte Körnig mit Blick auf die im Entwurf vorgesehenen Modalitäten.

Jan Wullenweber vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte prinzipiell die zusätzliche Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, befand aber ebenfalls die neun Monate Realisierungsfrist als „zu kurz“. Er mahnt zudem an, dass beim Bemühen um zusätzliche erneuerbare Stromerzeugung, nicht vernachlässigt werden dürfe, „dass die Stromnetze noch nicht überall die Kapazitäten haben, um zusätzliche Solarstrommengen aus Freiflächenanlagen aufzunehmen“. Daher sei es wichtig, für Netzausbau und dezentrale Speichermöglichkeiten den richtigen Rahmen zu setzen, sagte Wullenweber weiter. Ralf Bischof von der RBID GmbH erklärte mit Blick auf die geplanten Regelungen zur temporären Höherauslastung der Höchstspannungsnetze, dass dies nicht auf diese Ebene beschränkt werden sollte. Es sei nicht erkennbar, warum solche Maßnahmen nicht auch in der Hoch- und Mittelspannung beziehungsweise in den Verteilnetzen möglich sein sollen, erklärte Bischof in der Anhörung. Gerade mit Blick auf die Windenergie könne dadurch im Winter ein großer Effekt erzielt werden.

Im Zuge des EnSiG soll auch eine vorgezogene Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für kleine Photovoltaik-Anlagen erfolgen. Der BSW-Solar unterstützt dieses Vorhaben. Körnig erklärte jedoch, es sei weiterhin die Einführung einer Freigrenze für kleinste Erzeuger notwendig, um diese sinnvollen Anwendungsmöglichkeiten für die Beteiligung von Mieterhaushalten an der solaren Eigenversorgung zu entbürokratisieren. Im EEG 2023 ist der Wegfall der 70-Prozent-Begrenzung der Wirkleistung am Netzanschlusspunkt für kleine Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 festgeschrieben. Die Bundesregierung will mit der jetzt geplanten Änderung die Regelung auch für die Bestandsanlagen kippen.

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