Der PV Think Tank hat ein Impulspapier veröffentlicht, in dem 15 Sofortmaßnahmen für einen „PV-Booster für eine erneuerbare Zeitenwende“ gefordert werden. Die Ambition lautet, in 12 Monaten 20 Gigawatt Photovoltaik in Deutschland zuzubauen, womit die Energie- und Klimakrise eingedämmt werden soll. „Dabei geht es nicht um mehr Geld oder höhere Förderung. Denn die Krise zeigt: Photovoltaik ist günstig und senkt die volkswirtschaftlichen Kosten für Energie“, heißt es vom PV Think Tank zur Veröffentlichung am Donnerstag. „Was es aber dringend braucht, sind mehr Flächen, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie, weniger Bedenkenträgertum und umso mehr Umsetzungsgeschwindigkeit.“ Es brauche einen Photovoltaik-Booster beim Zubau, der der Zeitenwende gerecht werde.
PV-Think Tank, dem rund 30 Unterstützer aus der Solarbranche angehören, empfiehlt 15 kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. So soll der Ausbaudeckel aus dem EEG 2023 gestrichen werden. Dies bezieht sich auf die Ausschreibungsmengen, die bei einem zu hohen Ausbau in den Folgejahren gesenkt werden könnten. Zudem sei es wichtig, das Repowering von Photovoltaik-Kraftwerken zu ermöglichen. Angesichts der deutlich gestiegenen Effizienzen bei Solarmodulen könnte so deutlich mehr Solarstrom auf der gleichen Fläche gewonnen werden. Das EEG setzt jedoch sehr enge Grenzen für das Repowering von Photovoltaik-Anlagen.
Punkt drei auf der Liste der Sofortmaßnahmen ist, eine Million Photovoltaik-Balkonanlagen zu installieren. Dafür sollte die Bundesregierung ein „Photovoltaik-Stromspar-Offensive-Programm“ auflegen, wie es im dem Papier von PV Think Tank heißt. Zudem müssten diese Kleinstanlagen von bürokratischen Hemmnissen und Vorgaben befreit werden. Gerade die Solarmodule aus dem Repowering könnten kostengünstig für ein solches Programm genutzt werden.
PV Think Tank fordert weiterhin, dass es eine schnellere Flächenbereitstellung für Solarparks geben und die Hofübergaben steuerlich vereinfacht werden müssten. Zudem dürfe es Bei Photovoltaik-Dachanlagen keine Mindestabstände mehr geben. Die Brandgefahr, die dafür als Grund angeführt wird, hält PV Think Tank für „vernachlässigbar“. So würden gerade einmal 6 der etwa 180.000 Brände jährlich durch Photovoltaik-Anlagen ausgelöst. Zudem müssten die Hemmnisse beim Zubau durch Denkmalschutz-Regelungen beseitigt werden. Es sollte im Gebäudeenergiegesetz GEG bundesweit einheitlich geregelt werden, dass ein Anspruch auf Installation einer Photovoltaik-Anlage auf denkmalgeschützten Häusern bestehe, so PV Think Tanks Vorschlag.
Weniger Bürokratie und mehr Flächen
Auch die Netzanmeldung von Photovoltaik-Anlagen sei immer noch zu komplex und müsse vereinfacht werden. Hier entstünden bei großen und kleinen Anlagen immer wieder unnötige Verzögerungen. PV Think Tank fordert diesbezüglich eine Verordnungsermächtigung, um die Prozesse zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Darüber hinaus müsse ein Installateursverzeichnis umgesetzt werden, die eine gegenseitige Anerkennung zwischen Elektrofachkräften und Verteilnetzbetreibern sicherstelle.
Mit Blick auf das Marktstammdatenregister wird eine automatisierte Anmeldung für die Photovoltaik-Anlagen gefordert. Punkt zehn auf der Liste ist die Vereinfachung von Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Gerade bezüglich der kleinen Anlagen, die nach 20 Jahren aus dem EEG laufen, müsste es unkompliziert möglich sein, dass der erzeugte Solarstrom direkt vermarktet werde. Dafür sollten technischen Anforderungen erlassen werden und auch die Anmeldung für das Herkunftsnachweisregister überarbeitet werden. Unzureichende Anreize sieht PV Think Tank auch weiterhin für die Realisierung von Photovoltaik-Mieterstrom. Hier müsse nachgebessert werden. Zudem brauche es „ein stringentes Konzept für den gemeinsamen Eigenverbrauch und die Vor-Ort-Versorgung“.
Bei Photovoltaik-Freiflächen waren die Ausschreibungen in diesem Jahr bislang alle unterzeichnet. Dies liegt nach Ansicht des Gremiums an fehlenden Flächen und langsamen Genehmigungen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Länderöffnungsklausel für benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete im EEG auf eine „Opt-Out-Regel“ umgestellt werde. Dies bedeutet, dass die Bundesländer aktiv gegen die Freigabe solchen Flächen Beschlüsse fassen müssten. Auch die veraltete Regelung zur Begrenzung von Anlagenerweiterungen müsse entfallen, um mehr Zubau zu ermöglichen. Auch die Begrenzung der Leistung für Ausschreibungsanlagen sollte grundsätzlich auf 100 Megawatt angehoben werden.
Doch nur Flächen allein reichen auch nicht. So müsse ein schneller Aufbau von Personalkapazitäten vorangetrieben werden. Dazu brauche es zielgerichtete Maßnahmen wie Bürokratieabbau, schlanke Prozesse, Weiterbildungsangebote, neue Ausbildungsberufe und einen Förderstopp für fossile Heizsysteme. PV Think Tank fordert zudem, dass eine Fachagentur Photovoltaik geschaffen wird, um bessere Daten zu haben und notwendige Maßnahmen für einen ambitionierten Zubau zu haben. Der letzte Punkt auf der Liste ist die Forderung „Personalengpässe und alte Denkmuster überwinden“. Es müsse von Seiten der Politik ein klares Signal gesetzt werden, dass Photovoltaik im Zentrum der Energiepolitik stehe und ein deutlich zweistelliger Gigawatt-Zubau pro Jahr angestrebt werde.
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Bevor ich diesen Artikel gelesen habe hat mir die Überschrift positives vermittelt. Der Inhalt selber war eher enttäuschend. Wir müssten das machen und das machen wird schon seit 15 Jahren geschrieben und gefordert. Was passiert ist wissen wir bereits. Wir brauchen nur 3 Punkte statt 15. Nummer eins der vorrangige Verbrauch von erneuerbarer Energie. Dies ist auch mit weitem Abstand der wichtigste. Punkt 2 wäre die uneingeschränkte zur Verfügung Stellung von Flächen welche jetzt für den Energiepflanzenanbau genutzt werden. Punkt 3 wäre das neue Biogasanlagen nur noch zum Betrieb mit pflanzlichen Abfällen und Gülle betrieben und genehmigt werden dürfen. Wenn diese Punkte erreicht werden, dann pulverisieren sich übertriebene demokratische Hürden zum Teil.
Viele ältere Bestandsgebäude mit klassischer Nullung sind finanziell kaum um eine PV-Anlage zu erweitern, da man Zählerkasten und alle Leitungen erneuern muss. Hierfür sollte es eine einfach umsetzbare Lösung geben.
Denkbar wäre, dass bis 7 kW eine Erweiterung um Überspannungsschutz im Zählerkasten ausreicht, da ja IMS nicht verpflichtend ist.
Aktuell dürfte die fehlende Verfügbarkeit der Komponenten den Ausbau nicht unerheblich bremsen.
Zudem Verhindert das neue EEG „unbürokratischen“ Ausbau, da den Netzbetreibern jetzt neue Einnahmen in Form von Strafgebühren beschert wurden.
Der Wegfall der 70%-Regel verhindert ebenfalls einen größeren Ausbau, da jetzt jeder seine Mittagsspitzen ins Netz drücken darf und damit die Leitungskapazitäten schneller erschöpft sind, wodurch es für neue Anlagen häufiger eine negatives Ergebnis auf das Netzanschlussbegehren geben dürfte.
Ziel sollte es sein an die bestehenden Leitungen so viele Anlagen anzuschließen, wie möglich. Dafür wäre eher eine Reduzierung der Einspeiseleitung hilfreich gewesen, auch wenn das viele Anlagenbetreiber aus egoistischen Gründen eher ablehnen.
Und was die Leute auch massiv davon abhält sind die neuen TABs mit dem Zwang auf Umbau des Zählerplatzes. In vielen Häusern ist schlich kein Platz, um den neuen Schrank vor den alten zu klemmen und der Wechsel des kompletten Zählerschrankes in einem bewohnten Gebäude ist nahzu unmöglich, vom Preis (ca. 3000-4000€ Material + Arbeitsleitung) mal ganz abgesehen. Einzig die Mehrwertsteuer-Befreiung hilft da minimal, löst aber das praktische Realisierungsproblem auch nicht.
Zumal die neuen elektronische Zähler so große Gehäuse haben, dass man das Gateway (und nur dafür braucht es ja die neuen Schränke) bequem integrieren könnte. Damit würden selbst alte Bakelit-3-Punkt-Befestingungen auf einem Holzbrett Smartmeter-tauglich.
Aber in Deutschland braucht es immer die umständlichste und teuerste Regel. Damit dauert die flächendeckende Nutzung dieser neuen Zähler durch den Netzbetreiber noch locker 30 Jahre oder mehr.
Ich hatte 2015 eine Solaranlage bauen lassen, als es diese Nonsensregel noch nicht gab. Unter den heutigen Bedingungen könnte ich es nicht mehr machen, da ein Austausch des Zählerschrankes praktisch nicht möglich ist.
Durch Inanspruchnahme einer Förderung für den Speicher vor zwei Jahren musste ich auch die Einspeiseleistung auf 50% reduzieren. Damit habe ich kein Problem, zumal ich aus Vereinfachungsgründen auf jegliche Vergütung verzichte. Ich verschenke jetzt einfach weniger Strom, wobei den größeren Effekt der 90%-ige Eigenverbrauch durch Sektorenkopplung hat. Daurch kommt es trotz 50%-Regel quasi nie zur Abreglung der Anlage.
M Wunderlich schreibt.
Der Wegfall der 70%-Regel verhindert ebenfalls einen größeren Ausbau, da jetzt jeder seine Mittagsspitzen ins Netz drücken darf und damit die Leitungskapazitäten schneller erschöpft sind, wodurch es für neue Anlagen häufiger eine negatives Ergebnis auf das Netzanschlussbegehren geben dürfte.
@ M Wunderlich.
Und warum das so ist, können Sie meinem Kommentar im Folgenden entnehmen.
https://www.pv-magazine.de/2022/09/23/ensig-anhoerung-krisensonderausschreibung-fuer-photovoltaik-weiter-in-diskussion/
Bei all den Sofortmaßnahmen vermisse ich den genauen Blick auf das größte Problem, wenn man in Privathaushalten einfach mal macht (Stichwort Balkon-PV, Dach-PV). Es gibt nämlich nur genau 1 Netz, dass diesen Kleinkram verkraften muss. Das Verteilnetz vor Ort! Die Verteilnetze sind schon heute an vielen Stellen mit ihrer Aufnahmekapazität am Ende. Ausserdem sind sie – im Unterschied zum gut überwachten Hoch- und Mittelspannungsnetz – leider sehr altertümlich, was die Überwachung und Kontrolle betrifft. Erst wenn ein Straßenzug oder Ortsteil keinen Strom mehr hat und Störungsmeldungen eingehen, wird der Verteilnetzbetreiber aktiv und geht mit Steinzeitmethoden auf Fehlersuche. Da geht es dann mit viel Erfahrung zu Fuß von Haus zu Haus um die Fehlerursache zu finden. Wenn man das dann geschafft hat, werden die herausgeflogenen Sicherungen in der zuständigen Station von Hand eingeschaltet. Dort, wo der Fehler liegt, kann es dann noch ein paar Tage dauern, bis der Strom wieder fließt.
Lange Rede – kurzer Sinn:
Es wäre also klüger – wenn man wirklich 20 GW PV-Leistung jährlich zubauen will – folgendes zu fordern:
Ermächtigung der lokalen Kommunalwerke/Stadtwerke/Netzbetreiber gemeinsam mit Kommunen, Bürgern, Naturschützern verbindliche Planungen für die Erreichung der Ausbauziele mit größeren Biodiv-Solarparks in Angriff zu nehmen, die an Mittel- und Hochspannungsnetze angeschlossen werden. Diese Pläne bitte dann umsetzen und gut ist. Damit das rein physikalisch nicht im Chaos endet, bedarf es einer gemeinsamen Netzplanung von Strom- und Wärmenetzen auf Verteilnetzebene inclusive Energiespeicherung (Power-to-X, X-to-Power) und der Abwärmenutzung dieser Speicherung als neuer Königsdisziplin der Energiewende. Wenn man umsetzen würde, dann könnte man auch 100 Gigawatt PV-Leistung pro Jahr zubauen.
Ich fände es auch gut die Stadtwerke bei uns würden aktiv. Ich lebe in einer 25000 Ew. Stadt. Unsere Stadtwerke haben personell schlicht nicht die Expertise dafür. Und die Kommunalpolitiker bei uns sagen: Das sollen andere machen.
Der Kreis könnte bei uns eventuell aktiv werden. Leider haben wir hier auch keine Aktivitäten in der Hinsicht von denen ich wüsste.
Dabei gibt es gute Vorbilder bei den Landkreisen.
Ich habe vor kurzem eine Steckersolaranlage
angemeldet.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber war “ erträglich“ vom Aufwand.
Im Gegensatz zum Marktstammdatenregister:
Dort werden meiner Meinung nach zu viele
Daten abgefragt.
Außerdem erschließen sich dem “ Normalbürger / Laien “ viele Fragen nicht!
Bei der Forderung nach Steckersolaranlagen
sollte man noch weiter gehen:
Allen Mietern sollte ( evtl. ) auch rechtlich,
die Möglichkeit eingeräumt werden eine solche Anlage zu errichten – wenn es baulich möglich ist!
Bei 20 – 40 Millionen Haushalten käme
einiges an Solarleistung zusammen.
Ich verstehe nicht, dass es immer noch Leute gibt die so einen Kleinkram anmelden. Es ist weder rechtlich vorgeschrieben noch macht es irgendeinen Sinn! Es lebe die Bürokratie und der brave deutsche Michel, welcher alle Forderungen erfüllt, ob sie rechtmäßig sind oder nicht.
Ich meine daran, dass erste Maßnahme als die rechtzeitige Erweiterung von nationalen Stromnetz weiterbauen, um die Abschaltung des Solarstroms an den nationalen Strom „nicht immer oft“ zu treffen.
@RGS hat m.E. schon in der richtigen Richtung argumentiert….
Bislang gilt die Festlegung, dass 2% der Fläche für die Stromerzeugung durch Erneuerbare bereitgestellt werden sollte.
„Sollte“! Ich betone es extra nocheinmal.
Wer kontrolliert? Wer kann kontrollieren? Jupp, der Deliquent wird sich selber massregeln, oder?
Nein, das wird so nicht funktionieren. Außerdem fehlt hier noch ein Antrieb für die Schaffenden in Verantwortung.
Bei der F-Gas-Verordnung hat es doch auch geklappt!
Besser wäre es, wenn wir auf eine Bereitstellung von Erneuerbaren Energie als Energiemenge im Verhältnis von ges. Energieverbrauch hinarbeiten würden. Per Land, Per Landkreis, Per Versorgungsgebiet der jeweiligen Stadtwerke.
Ein Rechnungshof könnte eine monatliche oder jährliche Saldierung recht schnell überblicken und säumige Stadtwerke anmahnen. (eventuell auch mit gut geschriebenen Programzeilen oder KI)
Eine Zielsetzung der Politik zur Energieautonomie in 2030 oder 2050 ließe sich entsprechend in Untersektoren staffeln und entsprechend nachhalten.
Es gibt unterschiedliche Situationen in denen Menschen sich nicht wirklich an der Energiewende beteiligen können. Anstatt einigen Geld aus der Tasche zu ziehen und und dann anderen in die Hände zu drücken, sollte der Staat überlegen, ob folgendes Konzept nicht vorteilhafter wäre:
Man stattet EEG Volleinspeiseanlagen (z.B. Freiflächenanlage mit Bürgerbeteiligung) mit anteiligen Bezugsrechten aus. Diese können von den Volleinspeiseanlagen Besitzer vermarktet werden.
Jeder Bürger kann sich nun an diesen Anlagen beteiligen und Bezugsrechte bekommen. Das Bedeutet, dass man 40% des anteiligen Stromes zum Einspeisetarif plus Netzentgelte bekommt. Die 40% entsprechen etwa dem Eigenverbrauch eines Balkonkraftwerkes, also das was direkt verbraucht werden kann.
Am Ende des Jahre würde dem Netzbetreiber gemeldet werden wieviel Strom die Volleinspeiseanlage produziert hat. Außerdem wurden dem Netzbetreiber mittels Markstammdatenregister die anteiligen Bezugsrechte gemeldet (z.B. 6%). Der Netzbetreiber meldet dem Energieversorger bei der Endjahresabrechnung den Verbrauch abzüglich Strom aus bezugsrechten (Einspeisung der Anlage * 6% * 40%).
Die 40% aus Bezugsrechten werden nicht an der Börste gehandelt, sondern direkt den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.
Das klingt mir nach einer guten Idee. Sehr gut!
Diese umzusetzen ginge vermutlich noch einfacher mit einer Deutschland-Netz-Agentur, gerne als Genossenschaft aller Städte- und Gemeinden. Diese wäre für Einkäufe jedweder Energieform und den Vertrieb an alle Verbraucher zuständig und betreibt alle Energie-Netze (Strom, Gas, Wärme) auf allen Netzebenen diskriminierungsfrei und kostenoptimiert. Damit das rein physikalisch nicht im Chaos endet, bedarf es einer gemeinsamen Netzplanung von Strom- und Wärmenetzen auf Verteilnetzebene inclusive Energiespeicherung (Power-to-X, X-to-Power) und der Abwärmenutzung dieser Speicherung als neuer Königsdisziplin der Energiewende.