Die Bundesnetzagentur wird zum Gebotstermin 15. Januar 2023 eine zusätzliche Photovoltaik-Ausschreibung mit einem Volumen von 1,5 Gigawatt vornehmen. Das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Bei dieser so genannten Krisensonderausschreibung dürfen die einzelnen Gebote eine Leistung von 100 Megawatt nicht überschreiten. Die bezuschlagten Anlagen müssen innerhalb von neun Monaten in Betrieb genommen werden. Die Sonderausschreibung muss allerdings noch beihilferechtlich von der EU-Kommission genehmigt werden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte zuvor die zeitliche Limitierung bei der Errichtung der Anlagen kritisiert: Diese Frist ist zu kurz, so der Verband. Zudem fordert der BSW-Solar, die bestehenden Flächenrestriktionen zu lockern. So seien noch längst nicht in allen Bundesländern die Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Photovoltaik-Kraftwerken freigegeben – und wenn doch, dann aber meist sehr begrenzt. Ohne die Freigabe zusätzlicher Fristen drohe die Krisensonderausschreibung zu verpuffen. In der jüngsten Vergangenheit konnte das Ausschreibungsvolumen nicht ausgeschöpft werden: Im vergangenen Juni wurde bei einer Auktionierung von 1.126 Megawatt lediglich knapp 700 Megawatt bezuschlagt.
Keine Abschaltvorrichtung für Balkonsolar
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett beschlossen, dass neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt künftig keine Steuerungseinrichtungen beziehungsweise eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent mehr benötigen. Für Altanlagen wird die 70-Prozent-Regelung bis sieben Kilowatt ab Anfang 2023 komplett aufgehoben. Zudem stellt die Ampel-Koalition klar, dass Balkon-Solar-Anlagen keine Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für neue wie für alte Anlagen. Ebenso haben die SPD-, Grünen- und FDP-Minister Steuererleichterungen für die Photovoltaik verabschiedet.
„Mit den heute beschlossenen Maßnahmen steigern wir kurzfristig die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um noch mehr Gas zu sparen“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Bezug auf die Reduktion des Erdgas-Verbrauchs im Zuge des russischen Einmarsches in die Ukraine.
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Und wie verhält sich Einspeisedeckelung bei PV/Anlagen, die im Mai 2022 in Betrieb genommen wurden? Wann fällt diese Deckelung?
Da die Abregelung auf 70% der Nennleistung ursprünglich mit der Sicherung der Netzstabilität und dem Schutz des Netzes vor Überlastung durch zu hohe Einspeisung begründet wurde, muss diese Änderung offensichtlich von beschleunigtem Netzausbau flankiert werden.
Es sollte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch bei Bestandsanlagen größer 7 kWp die Pflicht zur Abregelung aufgehoben wird, denn für das Ziel, Entlastung des Energiemarktes, können größere Anlagen natürlich einen größeren Beitrag leisten. Bei den kleinen geht es jeweils um maximal 2,1 kW, die zusätzlich ins Netz eingespeist werden, hier war der Sinn der Abregelung ohnehin schon immer fragwürdig.
25 KW Anlagen Steuerfrei. Ab wann gilt das? ab sofort? Rückwirkend zum?
@Frank
da steht Steuererleichterungen, nicht steuerfrei. Ich habe bisher noch nicht gelesen, dass sich das Finanzamt von Solar bis 30KW zurückzieht. Warum müssen Solaranlagen mit mehr als 30 KW Steuern zahlen? Jedes KW zählt.
Gibt es hier bereits eine Bestätigung oder neu Informationen?