Der Brutto-Zubau bei Photovoltaik-Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden, lag nach den offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur im Juli bei 470,7 Megawatt. Davon entfielen 354 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen. Dies waren überwiegend Dachanlagen, denn nur knapp fünf Megawatt sind im Juli als Freiflächenanlagen unterhalb von 750 Kilowatt bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden, wie aus den am Mittwoch veröffentlichten Zahlen der Behörde hervorgeht.
Der Zubau bei den Dachanlagen liegt damit stabil auf dem Niveau der beiden Vormonate. Dennoch werden sich viele dieser Anlagenbetreiber ärgern, denn nur ein Bruchteil der neuen Photovoltaik-Anlagen ist im Marktstammdatenregister mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 30. Juli verzeichnet. Seit diesem Tag gelten die höheren Einspeisevergütungen aus dem EEG 2023 für Dachanlagen, sofern die EU-Kommission die neuen Tarife beihilferechtlich genehmigt.
Beim Photovoltaik-Mieterstrom tat sich auch im Juli wenig. Der verharrte bei einem Zubau von 2,82 Megawatt neuen Photovoltaik-Anlagen, die im Juli für den Zuschlag gemeldet wurden. Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen, die einen Zuschlag aus den Ausschreibungen einlösten, lag demnach bei rund 83,3 Megawatt. Zudem sind im Marktstammdatenregister 17 neue Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 65,5 Megawatt verzeichnet, die potenziell ohne EEG-Förderung neu in Betrieb genommen wurden. Allerdings ist dies eine gemeinsame Kategorie mit „fehlerhafter Meldung“, so dass der förderfreie Photovoltaik-Zubau in Deutschland nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Anlagengröße | Anzulegender Wert bis 29.7. | ab 30.7.* | ab 1.1.2023* |
Dachanlagen | |||
bis 10 kW | 6,64 | ||
Eigenverbrauchsanlage | 8,6 | 8,6 | |
incl. Volleinspeiserbonus | 13,4 | 13,4 | |
bis 40 kW | 6,46 | ||
Eigenverbrauch | 7,5 | 7,5 | |
inkl. Volleinspeiserbonus | 11,3 | 11,3 | |
bis 750 Kilowatt** | 5,14 | ||
Eigenverbrauch | 6,2 | ||
inkl. Volleinspeiserbonus bis 100 kW/300 kW | 11,3/9,4 | ||
bis 1 Megawatt | |||
Eigenverbrauch | 6,2 | ||
inkl. Volleinspeiserbonus bis 100 kW/400 kW/1000 kW | 11,3/9,4/8,1 | ||
Freiflächenanlagen*** | 4,66 | 7 | |
Garten/Garagen-Photovoltaik (bis 20 kW) | 7 | ||
* Die neuen Vergütungssätze stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. | |||
**Die Menge des vergüteten Solarstrom aus Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt wird ab dem 30.7. von 50 auf 80 Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2023 werden 100 Prozent des erzeugten Solarstroms wieder vergütet. Die Ausschreibungspflicht entfällt bis zu einer Größe von 1 Megawatt. | |||
***Für Freiflächenanlagen gelten weiterhin die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte, die bis zum Jahresende der Degression unterliegen. |
Die in Summe zugebauten rund 535 Megawatt liegen allerdings unter dem Wert aus dem Juni, als es etwa 615 Megawatt Zubau waren. Nach sieben Monaten erhöhte sich damit die in diesem Jahr neu installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland auf rund 4300 Megawatt.
Sofern die EU-Kommission die neuen Einspeisetarife nicht genehmigt werden, veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch weiterhin die anzulegenden Werte, die dann einer Degression von 1,4 Prozent unterliegen. Ab September würden sie damit für Photovoltaik-Dachanlagen je nach Größe zwischen 4,99 und 6,46 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung, für die dieser Wert bis zum Jahresende gilt, liegt der anzulegende Wert im September bei 4,53 Cent pro Kilowattstunde. Sofern grünes Licht aus Brüssel kommt, gelten für Dachanlagen, die seit dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden, anzulegende Werte zwischen 6,2 bis 13,4 Cent pro Kilowattstunde, wobei zwischen Eigenverbrauchs- und Volleinspeiser-Anlagen unterschieden wird. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die den Solarstrom komplett einspeisen, sollen nach dem EEG 2023 einen Bonus erhalten. Bei den festen Einspeisevergütungen muss man einen Abschlag von 0,4 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Die Pflicht zur Direktvermarktung besteht weiterhin für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung.
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Mit diesem Anteil von 0,5% am Gesamtzubau ist der Mieterstrom wirklich keine gesonderte Erwähnung wert und ebenso wenig ein eigenes Gesetz und Förderverfahren. Man sollte ihn ersatzlos abschaffen. Welche vernünftige Begründung gibt es, dass manche Mieter von einem Mieterstrommodell profitieren können sollten, andere, deren Vermietern es zu umständlich ist, aber nicht? Es ist ein Instrument der Ungerechtigkeit. Es reicht, wenn jeder Mieter die Möglichkeit hat, einen Stromversorger seiner Wahl zu suchen, so wie das jeder andere auch muss. Ich empfehle, bei Bürgerenergiegenossenschaften vorstellig zu werden. Die bieten sehr faire Tarife, auch wenn man nicht jedes Jahr den Anbieter wechselt.
Die Vermieter sollten gezwungen werden, ihre Dachflächen für Investoren zur Verfügung zu stellen, wenn sie nicht selbst PV-Anlagen darauf errichten wollen. Die Einspeisevergütungen sollten so hoch sein, dass man nicht auf Eigenverbrauchsmodelle angewiesen ist, um sie zu finanzieren. Erschwernisse wie Zwang zur Direktvermarktung und Ausschreibungen sollten gestrichen werden. Der Zubau auf Dächern wird sich auch so in netzverträglichen Grenzen halten, weil es schwierig wird, Module, Wechselrichter und Handwerker zu bekommen. Es wird auch so genug freien Strommarkt geben, wenn der so produzierte Strom vom EEG-Konto über die Börse verkauft werden muss, und dort sich Speicherbetreiber und Versorger um die günstigsten Angebote balgen.
JCW schreibt.
Es wird auch so genug freien Strommarkt geben, wenn der so produzierte Strom vom EEG-Konto über die Börse verkauft werden muss, und dort sich Speicherbetreiber und Versorger um die günstigsten Angebote balgen.
@ JCW.
Natürlich werden sich die Abnehmer um die Schnäppchen balgen, aber leider außerhalb unseres Versorgungssystemes, was uns gegenwärtig besonders teuer zu stehen kommt. Das ist doch mein Thema hier, das Sie so nervt, die gute alte Zeit. Es bildet sich außerhalb der Versorgungssysteme mit den EE ein Schnäppchenmarkt, und im Versorgungssystem selbst treiben die Gaskraftwerke die Preise nach oben, weil die EE nicht mehr nach dem Merit Order Prinzip dagegen steuern können.
Schauen Sie sich im folgenden Link die zweite Grafik an, wo nach Angebot und Nachfrage die Preise entstehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Vor 2010 als die EE den Versorgern.. „zwingend“.. zugeordnet wurden, mussten die für ihren Restbedarf an der Börse.. ..“zwingend“.. weniger Nachfragen. Und nun zur Grafik. Infolgedessen sank N1 „zwingend“..auf N2 und dem entsprechend P1 „zwingend“..auf P2, weil die Gaskraftwerke auf der Merit Order Angebotskurve ..„zwingend“..nicht mehr zum Zuge kamen. Die EE haben sie damals.. „zwingend“.. ersetzt.
Das hat sich mit der Ermächtigungsverordnung 2010 gravierend verändert. Die Preis senkende Wirkung von Sonne und Wind ist seit 2010 außer Gefecht gesetzt, und Sie, so wie alle die die Solarpflicht auf allen Dächern fordern, wollen diesen Schnäppchenmarkt noch füttern.
Fazit, die EE müssen wieder „zwingend“ ins Versorgungssystem aufgenommen werden, damit der Preis senkende Merit Order Effekt den diese auslösen, den Verbraucherpreisen zugute kommt, und nicht zu „Übergewinnen“ führt.
Damit neu hinzu gekommene Leser wissen von was die Rede ist, siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:…Vor der Ausgleichsmechanismusverordnung wurde EEG-Strom physisch gewälzt, ein Handel an der Strombörse fand nicht statt. Waren mit dieser physischen Wälzung Unternehmen dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien in ihre eigenes Vertriebsportfolio einzubinden,
Der Zubau stockt, weil Teile fehlen. Sowohl für meine Dachanlage als auch für mein Balkonkraftwerk sind Wechselrichter nicht lieferbar.
@Sandra, könnten Sie bitte zur besseren Verständlichkeit in der dargestellten Tabelle die Einheiten in der oberen Reihe mit aufführen?
Vermutlich überall €cent/kWh
Vielen Dank
Richtig, es handelt sich um Cent pro Kilowattstunde.