DIW: Differenzverträge hätten Stromkunden 2022 um 20 Milliarden Euro entlastet

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Schon im Januar hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin einen Vergleich dazu vorgelegt, welche Mehrkosten das Modell der gleitenden Marktprämie den Stromverbrauchern im Vergleich zu Differenzverträgen verursacht. Sie kritisierten damals eine ungerechte Verteilung der Risiken bei der gleitenden Marktprämie und wiesen darauf hin, dass Differenzverträge zudem für bessere Finanzierungsbedingungen bei Erneuerbare-Anlagen sorgen würden. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Strommarkt wiederholten die Berliner Forscher am Mittwoch ihren Appell, bei Erneuerbare-Energien-Projekten künftig auf Differenzverträge zu setzen. „Wären in der Vergangenheit Differenzverträge statt der gleitenden Marktprämie vergeben worden, hätten Stromkunden von Januar bis Juli rund fünf Milliarden Euro eingespart“, so Jörn Richstein, der beim DIW das Thema Strommärkte innerhalb der Klimapolitikabteilung leitet. „Wenn die Großhandelspreise so bleiben wie aktuell erwartet, würden sie bis Jahresende weitere 15 Milliarden Euro einsparen.“

Das DIW erläutert das Modell so: In Ausschreibungen für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen wird der Vertragspreis für den mit den Anlagen produzierbaren Strom ermittelt, das kostengünstigste Angebot erhält den Zuschlag für einen über 20 Jahre gültigen Differenzvertrag. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Anlagenbetreiber einen Ausgleich erhalten, wenn die Strompreise in diesem Zeitraum unterhalb des Vertragspreises liegen. Liegen die Strompreise höher, müssen die den Mehrerlös abgeben. Bei der Umsetzung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren würden Differenzverträge damit dafür sorgen, dass die stark von Fremdkapital abhängigen Projektentwickler verlässlich kalkulieren können. Zugleich würden sie bei steigenden Strompreisen eine Entlastung der Endkunden ermöglichen.

Wie das DIW weiter ausführt, werden aktuell etwa zwei Drittel der Photovoltaik- und fast alle Windkraft-Anlagen über die sogenannte gleitende Marktprämie finanziert. Auch dieses Instrument sichere Stromproduzenten gegenüber einem Preisverfall ab. Stromkunden seien jedoch nicht vor Preisanstiegen geschützt, da mögliche Zusatzerlöse von den Unternehmen einbehalten werden. Als Folge werde der Wettbewerb in den Ausschreibungen weniger stark von den Kosten der Unternehmen bestimmt, sondern von der Einschätzung der Chancen auf zukünftige Gewinne auf dem Strommarkt.

„Die Unternehmen gehen daher bei hohen Strompreisen dazu über, die unsicheren und damit risikobehafteten Erlöse in ihre Gebote einzupreisen. Dadurch deckt die Marktprämie, also der Preis, unterhalb dem die AnbieterInnen einen Ausgleich erhalten, ihre Kosten oftmals nicht mehr vollständig ab“, so das DIW. Diese Risiken würden die Finanzierungskosten erhöhen, wodurch die Stromerzeugungskosten um bis zu 30 Prozent steigen würden. Die mit Differenzverträgen niedrigen Finanzierungskosten hingegen würden erneuerbaren Strom im Jahr 2030 im Durchschnitt um bis zu 800 Millionen Euro billiger machen als im aktuellen Fördersystem mit gleitender Marktprämie.

Die Forscher weisen zudem auf die Gefahr hin, dass jene Unternehmen, die auf weiterhin hohe Strompreise spekulieren, ihre Projekte bei sinkenden Strompreisen nicht mehr realisieren können und der Ausbau der erneuerbaren Energien dadurch ausgebremst werden könnte. „Wenn die Bundesregierung ihre Ausbauziele für Erneuerbare erreichen will, sollte sie die bereits etablierte gleitende Marktprämie zu Differenzverträgen weiterentwickeln“, so Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik im DIW Berlin.

 

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