Kaufprämie für reine Elektroautos sinkt auf bis zu 4500 Euro ab 2023

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Lange lief es eher zäh, doch mittlerweile hat die Nachfrage nach Elektroautos und auch das Angebot deutlich zugenommen. Das Bundeswirtschaftsministerium legte nun die zuvor bereits angekündigte Neugestaltung der Kaufprämie für Elektroautos ab dem kommenden Jahr vor. Der sogenannte Umweltbonus wird ab dem 1. Januar 2023 nur noch für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gezahlt, der Zuschuss für Plug-in-Hybride entfällt dann. Zudem wird die Kaufprämie deutlich gekürzt. Seit Februar 2020 beträgt der Umweltbonus bis zu 6000 Euro für Elektrofahrzeuge und 4500 Euro für Plug-in-Hybride.

Ab dem kommenden Jahr werden für reine Elektroautos demnach dann Zuschüsse von 4500 Euro bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro und 3000 Euro bei Preisen zwischen 40.000 und 65.000 Euro für die Fahrzeuge gezahlt. Am Kreis der Antragsberechtigten werde zu Jahresbeginn nichts geändert. Ab dem 1. September 2023 werde die Förderung dann aber auf Privatpersonen beschränkt. Eine Ausweitung auf Kleingewerbe und gemeinnützige Organisationen prüft das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben aktuell noch. Ab 2024 ist dann ein Umweltbonus von 3000 Euro für alle Elektrofahrzeuge bis 45.000 Euro Nettolistenpreis vorgesehen. Teurere Modelle würden nicht mehr bezuschusst.

Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet, dass im kommenden Jahr die Marke von zwei Millionen Elektroautos in Deutschland überschritten wird. „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Elektrofahrzeuge brauchten daher in absehbarer Zeit keine staatlichen Zuschüsse mehr. „Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge.“

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, wie es aus dem Ministerium weiter hieß. Bei den Fördersätzen handele es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Herstelleranteil an der Förderung werde auch künftig bei 50 Prozent der Gesamtförderhöhe des Bundes liegen. Die Mittel des Bundes stammten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Wenn die Mittel dort ausgeschöpft seien, ende auch die Förderung mit dem Umweltbonus.

Die regierungsintern beschlossenen Eckpunkte sollen zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt werden. Zuvor müsse die EU-Kommission diese auf ihre Beihilferelevanz hin prüfen.

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