Hessen will Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Gebäude und große Parkplätze einführen

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Der Landtag in Wiesbaden hat sich am Mittwoch in erster Lesung mit den Änderungen zum hessischen Energiegesetz befasst. Darin vorgesehen sind unter anderem die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für öffentliche Gebäude und neue Parkplätze. Ab wann die Verpflichtung erfolgen soll, ist in dem Gesetzentwurf, den das hessische Wirtschaftsministerium einbrachte, noch offen.

Für landeseigene Gebäude soll die Photovoltaik-Pflicht greifen, wenn die Nutzungsfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Dies gilt für Bestands- und Neubauten, wie aus dem Entwurf hervorgeht. In diesem Fall müssen die Dachflächen anteilig mit Photovoltaik-Anlagen belegt werden, wobei die Erfüllung der Pflicht auch durch Dritte erfolgen kann. Zudem ist geplant, auch bei neuen geeigneten landeseigenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorzuschreiben. Auf nicht-landeseigenen Parkplätzen soll die Verpflichtung ab 50 Stellplätzen greifen. In allen Fällen sind jedoch auch Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht vorgesehen, etwa wenn die Umsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Wenn bei nicht-landeseigenen Parkplätzen die Photovoltaik-Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Im Entwurf sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Für die landeseigenen Gebäude und Parkplätze gibt es einen solchen Passus nicht.

Daneben soll im novellierten Energiegesetz auch festgeschrieben werden, dass ein Prozent der Landesfläche für die Photovoltaik genutzt werden soll. Zum Erreichen des Ziels würden sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen zählen. Für die Windkraft sollen zwei Prozent der Landesfläche freigegeben werden. Insgesamt soll damit der Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt werden, um die Klimaziele des Bundes zu unterstützen und bis 2045 in Hessen die Klimaneutralität zu erreichen. Daher sei auch geplant, den Erneuerbaren den Status zu geben, dass sie im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

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