Nachdem am Donnerstag der Bundestag das Osterpaket verabschiedet hat, folgte am Freitag auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung. Sobald der Bundespräsident die Novelle unterzeichnet hat, erscheint sie im Bundesgesetzblatt. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.
„Die Fesseln wurden gelockert, aber noch nicht vollständig gelöst.“ Mit einer Prise Ambivalenz kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, das Osterpaket. Viel Gutes steht drin. Mit dem beschlossenen Instrumentenkasten wird es vorangehen – keine Frage. Das EEG 2023 und die weiteren Beschlüsse sind eine deutliche Verbesserung zum Kurs der vergangenen Jahre. An einigen Stellen wird man aber hinter eigenen Ansprüchen und vor allem dem Pariser Klimaabkommen zurückbleiben. Von einer Umsetzungslücke ist hier die Reden. Hier wird die Branche noch auf das Herbstpaket hoffen müssen.
Das Paket sieht den Ausbau der Solarenergie von aktuell 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Zieljahr 2030 vor. So würden pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Das sei ein Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter, sagt der Bundesverband der Solarwirtschaft. Bereits 2024 sollen 88 Gigawatt installiert sein. Zwei Jahre später 128 Gigawatt und bis 2028 sollen es 172 Gigawatt sein. Die Zielmarke für das Jahr 2040: 400 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung.
Der Anteil an Solarenergie am Strommix wird mit dem beschlossenen Ausbaupfad für Solarenergie von 10 Prozent heute auf 30 Prozent steigen – und das, obwohl auch die Stromnachfrage insgesamt steigen wird. Allerdings bemängelt der Verband, dass man sich den konsequenteren Abbau von Investitionsbarrieren gewünscht hätte.
Bessere Vergütung
„Die heute beschlossenen Gesetze sind ein erster wichtiger Meilenstein für eine klimaneutrale und unabhängigere Energieversorgung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing. Er begrüßte, dass die Einspeisevergütung für Teileinspeiser im Vergleich zum Referentenentwurf wieder gestiegen ist. Im Entwurf der Regierung war zunächst eine Kürzung der Vergütung für Teileinspeiser vorgesehen. Das sorgte für Verstimmung, denn es gehe darum, mit finanziellen Anreizen den Ausbau auch auf privaten kleinen Dachflächen voranzutreiben.
Dass das jetzt doch geschehen kann, liegt nicht nur an den Vergütungssätzen von 8,6 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt und 6,20 Cent für Anlagen bis 750 Kilowatt, sondern auch an der geplanten Beseitigung einer viel beklagten Hürde – Bürokratie. Einfacher, schneller und digitaler soll es jetzt werden. Dafür sollen Netzbetreiber Webportale zur Online-Anmeldung einführen. Auch steuerliche Vereinfachungen stehen in Aussicht. So soll geprüft werden ob Anlagen erst ab einer Größe von 30 Kilowatt einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden müssen. Ein weiteres Schmankerl: Die Degression der Vergütungssätze soll bis Anfang 2024 ausgesetzt und ab dann durch eine halbjährliche Degression ersetzt werden.
Die Zuschüsse für Volleinspeiser sind unterdessen im Vergleich zum Regierungsentwurf wieder etwas gefallen. Für das Anlagensegment bis 10 Kilowatt sollten 6,87 Cent pro Kilowattstunde zum anzulegenden Wert hinzukommen. Jetzt sind es nur noch 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung soll zur Nutzung der gesamten Dachfläche anreizen, stieß allerdings auch auf Kritik. Es war nur schwer vorstellbar, warum Menschen ihr gesamtes Dach für Solar nutzen sollten, ohne selbst je eine Kilowattstunde davon zu verbrauchen.
EEG-Umlage entfällt
Ab dem ersten 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diese Senkung des Strompreises soll auf die Verbraucher umgelegt werden. Mit Blick auf die zukünftige Finanzierung von erneuerbaren Energieanlagen sieht die Gesetzesnovelle eine komplette Streichung des Umlagesystems vor. „Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet“, heißt es in dem Gesetz. Die Finanzierung soll künftig über den Bundeshaushalt ablaufen. Die notwendigen Mittel dafür sollen über den Brennstoffemissionshandel bereitgestellt werden. Ab dem kommenden Jahr entsteht so ein Finanzierungsbedarf von 4,4 Milliarden Euro. Doch schon ab 2024 werde der Bedarf auf 12 Milliarden Euro ansteigen. Bis 2030 könnten es 23 Milliarden sein, rechnet die Regierung in ihrem Gesetz vor, verweist aber auch auf Unsicherheiten bei Kostenaufstellungen über einen so langen Zeitraum.
Anlagenzusammenfassung
In der Beschlussfassung ist man darauf eingegangen und hat kurzerhand die sogenannte Anlagenzusammenfassung vereinfacht. So ist es möglich, einen Teil der Dachanlage als Teileinspeiseanlage anzumelden, den anderen Teil als Volleinspeiseanlage. Dabei können sich beide Anlagen auf demselben Dach befinden und gleichzeitig angemeldet werden. Nur zwei separate Zähler sind notwendig. Wollten Häuslebauer zuvor zwei Anlagen auf einem Haus anmelden, mussten sie 12 Monate zwischen den Anmeldungen warten.
Eine Regelung, die beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft auf Unterstützung stößt. Der Leiter des Bereichs erneuerbare Energien, Bernhard Strohmayer, sieht in der Anlagenzusammenfassung einen wichtigen Schritt. Gerade mit Blick auf landwirtschaftliche Betriebe könnten so große Dachflächen sinnvoll erschlossen werden.
„Es wird einfacher, Volleinspeisung und Eigenversorgung zu kombinieren. Das ist richtig und hilft, die Dächer voll zu bekommen. Gut ist auch, dass die unsinnige Spitzenlastkappung kleiner PV gestrichen wird“, so Geschäftsführer Robert Busch.
Keine 70-Prozent-Drosselung mehr
Zuvor wurde auch die effektive Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung gedrosselt. Damit ist jetzt Schluss – zumindest für Anlagen bis zu einer Größe von 25 Kilowatt. „Nach über 16 Jahren Ausbremsen der Bürgerenergie und Fesselung der Energiewende unter den Merkel-Regierungen kündigte Minister Robert Habeck im Januar 2022 seinen Photovoltaik-Booster an“, sagt Rainer Doemen, Vorstandsmitglied des Solarenergie-Fördervereins Deutschland. „Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung mehrere Gesetzespakete aus dem Hause Habeck beschlossen. Positiv wirken müsste die Aufhebung der pauschalen Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung in Höhe von 70 Prozent der installierten Leistung im EEG 2023.“
GEG-Novellierung
Der Bundesverband Wärmepumpe begrüßt die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz und einiger Passagen im Energiewirtschaftsgesetz. So wurde im Zuge des Osterpakets der Neubaustandard auf das Effizienzhaus-55-Niveau angehoben. Eine Änderung, die man sich schon vor zwei Jahren gewünscht hat, so der Verband. Zudem begrüße man die Absenkung des Primärenergiefaktors für Großwärmepumpen. Das würde dazu führen, die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranzutreiben. Gleichzeitig wünscht sich der Verband aber auch eine Anpassung des im GEG veranschlagten Strommixes. Dieser sei veraltet und würde nicht dabei helfen, Wärmepumpen energetisch sachgerecht zu bilanzieren.
„So richtig diese GEG-Novelle auch ist. Zur Frage, wie wir von der Abhängigkeit von russischen Gasimporten, der Verbrennung fossiler Energieträger und den hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor loskommen, trägt sie nur wenig bei“, so Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe. „Gaskrise und Klimawandel sorgen gerade dafür, dass viele Menschen so schnell wie möglich ihre Heizkessel gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen. Die Heizungsindustrie und das Handwerk brauchen daher jetzt langfristige Planungssicherheit, um sich voll auf erneuerbare Wärme auszurichten. Grundlegend ist hierfür, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung gesetzlich konkretisiert, dass ab dem Jahr 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dafür muss noch in diesem Herbst direkt die nächste GEG-Novelle angegangen werden.“
Großer Markt für große Dächer
Auch der Bundesverband der Solarwirtschaft zeigte sich insgesamt positiv dem Gesetzespaket gegenüber. „Mit dem heutigen Parlamentsbeschluss sind erneuerbare Energien auch energierechtlich von ‚überragendem öffentlichen Interesse‘“, kommentiert, BSW-Präsident Carsten Körnig die Beschlüsse. „Vom Netzanschluss bis zum Steuerrecht müssen weitere Barrieren aus dem Weg geräumt und Prozesse beschleunigt werden. Je weniger Zeit Solarunternehmen für Papierkram aufbringen müssen, desto mehr Solaranlagen werden sie in den kommenden Jahren installieren können.“
Tatsächlich zeigen sich die Installationsunternehmen mit Blick auf den Abbau des administrativen Aufwands gutgestimmt. „Endlich befreit die Ampel die Prosumer vom Bürokratiemonster. Dass die Anwesenheit des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme von Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mehr erforderlich ist, ist ein echter Beschleuniger für Prosumersegment“, sagt Markus Meyer, Politikchef bei Enpal.
Auch bei größeren Dachanlagen dürften sich Verbesserungen der Marktsituation einstellen. Der BSW Solar goutiert, dass gewerbliche Dachanlagen, die sich über Marktprämien finanzieren, künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. „Die Investitionsbereitschaft in diesem wichtigen Photovoltaik-Marktsegment wird jetzt stark von der weiteren Entwicklung der Kapital- und Material- sowie vor allen Dingen auch Stromkosten abhängen“, so Körnig.
Freiflächen-Anlagen
Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft verweist auf die Öffnung der Flächenkulisse und sieht hierin die richtige Richtung für die Branche. Zum Beispiel werden die Konversionsflächen und Seitenstreifen erweitert. Neben Autobahnen und Schienen können jetzt auf einem Streifen mit 500 Metern breite Solaranlagen errichtet werden. „Zentrale Forderungen des BDEW, wie die Verbreiterung der zulässigen Flächen für Photovoltaik neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland, wurden umgesetzt“, so die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.
Der Verband moniert allerdings auch, dass man sich gewünscht hätte, die Flächenausweisung auch auf Landschaftsschutzgebiete unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks auszuweiten. Der Verband identifiziert auch eine zu eng gefasste Aufgabendefinition für „Wasserstoffpeaker“. „Aus Sicht des BDEW verhindert die einseitig auf die Rückverstromung fokussierte Regelung notwendige Anwendungen der Sektorenkopplung“, so Andreae weiter.
Unterm Strich?
Ergebnis der Debatten sind 593 Seiten druckfrische Energiegesetze, die zwar an vielen Stellen zu kurz greifen und die Klimaziele verfehlen werden, aber auch Lob aus Industrie- und Umweltschutz-Verbänden ernten. Eine Leistung, hinter der vorangegangene Energie-Gesetzespakete für gewöhnlich weit zurückgeblieben sind.
Der Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) spricht von der größten energiepolitischen Novelle seit Jahrzehnten. „Allein die schiere Anzahl und der Umfang der Gesetzentwürfe zeigen, wie wichtig die Energie und die Energiesicherung für Deutschland und für Europa geworden sind – wie wichtig sie sind für Sicherheit, Freiheit und Wohlstand unserer Republik. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energie am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren-Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.“
Ein seltenes Lob für die Energiepolitik der Bundesregierung gibt es auch seitens der Umweltverbände. Die Deutsche Umwelthilfe zum Beispiel lobt, dass man bei der Bürgerenergie sowie im Photovoltaik-Sektor Fortschritte gemacht habe. Sie kritisiert aber auch, dass das Ziel, bis 2035 ein weitestgehend emissionsfreies Stromsystem aufzubauen, gestrichen wurde. Immerhin das ebenfalls wichtige Etappenziel, 80 Prozent emissionsfreie Stromerzeugung bis 2030 zu erreichen, ist erhalten geblieben
Die Umweltverbände führen die zu geringen Ambition im Osterpaket auf einen der Koalitionspartner zurück. „Vor allem die FDP ist zu oft der Bremsklotz, wenn es um ambitionierten Klimaschutz und funktionierenden Naturschutz geht“, kommentiert der Versitzende des BUND, Olaf Bandt. Auch die Deutsche Umwelthilfe erklärte, dass die Streichung des Ziels bis 2035 eine emissionsfreie Stromversorgung zu gewährleisten, „schmerzhaft sei“.
Die vielen Stimmen aus Industrie, Verbänden und Zivilgesellschaft lesen sich wie ein grundsätzliches Lob. Allerdings wird auch immer wieder darauf verwiesen, dass sich die Regierung nicht auf diesem ersten Etappenerfolg ausruhen darf. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss jetzt richtig Druck gemacht werden. An einigen Stellen sollte auch juristisch noch mal nachgeschärft werden. „Es braucht jetzt jede Kilowattstunde erneuerbarer Energie zur Kompensation der fossilen Importe“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. „Deswegen muss das Osterpaket durch ein Herbstpaket ergänzt werden, um die Umsetzungslücke zu schließen.“
Der Artikel wurde am 8. Juli an der Stelle zu den steuerlichen Vereinfachungen für Anlagen unter 30 Kilowatt, von der Redaktion angepasst. Eine frühere Fassung war hier uneindeuting. Wir bitten dies zu entschuldigen.
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Ist der erwähnte Punkt „So sollen Anlagen erst ab einer Größe von 30 Kilowatt einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden.“ auch schon Bestandteil von dem Osterpaket oder kommt das noch in einen der nachfolgenden Gesetzespakete?
Hi Torsten,
das ist Bestandteil des Osterpakets. Allerdings wurde mit dem Osterpaket zunächst die Überprüfung einer solchen Vereinfachung beschlossen. Wann sie auch beim PV-Besitzer ankommt, kann ich nicht sagen.
Ein wesentliches Hindernis für PV Anlagen auf Dächern von Reihenhäusern wurde leider nicht angegangen: Der Mindestabstand zur Kommunwand gemäß Landes Bauordnungen.
Kurios dabei: Befinden sich alle Reihenhäuser auf einem gemeinsamen Grundstück ist kein Mindestabstand erforderlich. Werden die Grundstücke später real geteilt müssen die PV-Module zum Brandschutz demontiert werden und je mindestens 1,25 m Abstand vom rechten und linken Nachbarn gehalten werden. Da bleibt dann nicht mehr viele Module übrig.
Merke: Aus Sicht der Politiker richtet sich die Ausbreitung eines Feuers nach dem Eintrag im Grundbuch (und dem Bundesland).
Hier gibt es noch die Berücksichtigung von Bundesland zu Bundesland, dass Module dem Bereich der harten Bedachung zugeordnet werden und somit der Abstand gem. LBO auf 50cm sinkt. Es gibt keine Differenzierung zwischen Glas/Glas oder Glas/Folie, das es auf die Materialbeschaffenheit der Umrandung des Moduls ankommt
Ist schon klar ab wann die Erhöhung der Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 KW gültig sein wird? Und soll dies dann auch noch für bereits laufende Anlagen gelten?
Ich sehe das genau wie Sie. Eine m.E. rein bürokratische, unnötige Bestimmung, die das Potenzial von Photovoltaik auf etlichen Dächern verringert.
Durch Module mit höherer Sicherheitsklasse wie z.B. (einigen oder gar allen) Glas-Glas Modulen können Sie den vorgeschriebenen Abstand zur Nachbarwand allerdings verringern..
Hallo,
Ist bereits bekannt, was als Stichtag für Neuanlagen verwendet wird? Auf einer Seite stand etwas von Auftragserteilung, in anderen Quellen das Inbetriebnahmedatum.
Das würde mich auch sehr interessieren.
Antworte sollte an Stephan gehen.
Ab wann fällt dann die 70% – Abregelung? Im übrigen habe ich dieselbe wie Ernst K.
Sehr geehrter Herr Willuhn,
In Ihrem Artikel zum Osterpaket schreiben Sie, dass die Wirkleistungsbegrenzung von 70% für Anlagen bis 25kwp aufgehoben wird.
Gilt dies nur für neue Anlagen ab 2023 oder bezieht sich das auch auf Bestandsanlagen, die bereits in Betrieb sind?
Verstehe ich das richtig, ich kann in einem Jahr zB. zwei 30kWp-Anlagen auf dem gleichen Dach bauen ohne dass diese zusammengefasst werden asl eine 60 kWP-Anlage? Oder nur wenn eine der Anlagen Volleinspeisung und die Andere Überschußeinspeisung macht.
Ist auch eine Erhöhung der Einspeisevegütung für Teileinspeiserfür bereits bestehende Anlagen > 10 kWp vorgesehen? Bzw. gilt dann die Erhöhung anteilmäßig?
Wie wird der Wegfall der 70% Kappung technisch ungesetzt? Gibt es da ein Update z.B. für den Homemanager? Und ab wann greift diese Regelung?
Es sei schwer vorstellbar dass Leute „ihr gesamtes Dach für Solar nutzen sollten, ohne selbst je eine Kilowattstunde davon zu verbrauchen.“
Das einzige was da „schwer vorstellbar“ ist, ist technische Unkenntnis der Volleinspeisegegner. Ganz egal wie absurd kompliziert und aufwändig die Zählerkonfiguration auch ausgestaltet wird: der erzeuge Solarstrom wird immer zuerst selbst unter dem eigenen Dach verbraucht.
Hallo Herr Meise
Volleinspeisung heißt alles was produziert wird ,wird eingespeist.
kein Eigenvberbrauch.
Vollkommen unkoplizert.
Ein Eispeisezähler /( Einrichtungszuähler) und das wars
Meise schreibt.
Das einzige was da „schwer vorstellbar“ ist, ist technische Unkenntnis der Volleinspeisegegner. Ganz egal wie absurd kompliziert und aufwändig die Zählerkonfiguration auch ausgestaltet wird: der erzeuge Solarstrom wird immer zuerst selbst unter dem eigenen Dach verbraucht.
@ Meise.
Aber nur physikalisch wird der unterm eigene Dach verbraucht. Virtuell kommt der Strom vom vollen Dach an den Spotmarkt der Börse, und wird dort als Graustrom verramscht. Im Sinne der Energiewende ist das wahrlich nicht, oder ???
Machen Sie sich mal schlau, dann kommen Sie drauf, warum manche nicht mehr aufs Dach legen wie sie selbst, einschließlich Heimspeicher, verbrauchen können. Für lukrative Geschäftsmodelle anderer, gibt man ja schließlich nicht mehr Geld aus.
Hallo, sie dürfen nicht nur von Eigenheimen ausgehen. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit z.B Vierseithof und angrenzenden Scheunen oder ein kleiner Betrieb mit Eigenheim und Lagerhaus können auch von dieser Regelung profitieren. Auf dem einen Dach für Eigenverbrauch und auf den anderen Dächern als kompletter Einspeiser. Es ist zwar gerecht, dass die Einspeiser welche alles abgeben auch in der schlechten Jahreszeit liefern aber sie liefern auch um die Mittagszeit alles, wenn eventuell sogar zu viel Strom auf dem Markt ist. Ob dadurch diese höhere Vergütung gerechtfertigt ist, ist zu bezweifeln.
Ich hätte eine Frage zu Agri-PV: kann sich jemand vorstellen, warum der zusätzliche Bonus von 1,2ct/kWh auf PV mit horizontaler Aufständerung beschränkt ist? Und wie ist horizontal zu definieren (nichts ist 100% horizontal …)?
Seit 6 Wochen haben wir die Anschlusszusage von Westnetz für unsere PV-Anlage. Bisher wurde uns kein Termin zur Zählerinstallation durch Westnetz genannt. Telefonisch und per E-Mail ist dieser Monopolist nicht zu erreichen. Unsere Anlage prodzuziert gedrosselt nur die Menge Strom, die wir tatsächlich verbrauchen. Der Rest verpufft. Nach unseren Informationen sollte die zwingende Anwesenheit von Westnetztechnikern beim Einbau eines 2. Zählers nicht mehr erforderlich sein. Ist dieses Hemmnis letzte Woche durch Bundestagsbeschluss beseitigt worden?
Sie haben das Recht den Strom ihrer gesamten Anlagen einzuspeisen oder auch selbst zu verbrauchen. Es gab schon Fälle bei denen der zählerwechsel erst nach über einem halben Jahr stattfand. Auch wenn sie einen Teil des Stroms verschenken, er ist trotzdem grün und sie tun was für die Allgemeinheit. Fotografieren Sie Ihren Zählerstand und machen alle Schleusen auf oder lassen diese aufmachen. Vielleicht zahlt ihnen ihr Versorger dann sogar im Bonus.