Neue Schikane für Steckersolar – oder doch nicht?

Photovoltaik-Balkonanlage

Teilen

Wie die EmpowerSource UG (MachDeinenStrom.de) dank gründlicher Beobachtung des derzeit laufenden EEG-Novellierungsprozesses herausfand, ist statt der von den Grünen vor der Wahl heilig versprochenen Entfesselung der Erneuerbaren Energien und gerade auch der Bürgerenergie eine neue und erhebliche Verschlechterung in den Referentenentwurf eingefügt worden: Wenn eine PV-Anlage nicht auf 70 Prozent der installierten Leistung heruntergeregelt werden konnte, hatte der Netzbetreiber bisher die Möglichkeit, die Einspeisevergütung zu reduzieren. In Zukunft soll er eine handfeste Strafzahlung in Höhe von zehn Euro pro installiertem Kilowatt und Monat verhängen können. Ein weiterer Faktor also, der auf den Strompreis erhöhend wirkt.

Das ganz Spezielle besteht aber darin, dass diese Regelung keine Untergrenze hat. Das heißt: auch Kleinsterzeugungsgeräte („Steckermodule“, „Balkonkraftwerke“) wären betroffen. Bislang besteht technisch gar keine Möglichkeit, dass der Netzbetreiber zwecks Abregelung auf diese zugreifen kann. Sollte eine entsprechende Technik entwickelt und vorgeschrieben werden, würden dadurch die Steckermodule derart verteuert, dass es das Aus für dieses Marktsegment bedeuten würde.

In der Tat kann nur dies das unausgesprochene Motiv der neu beabsichtigten Vorschrift sein. Denn für die Netzstabilität sind diese winzigen Erzeugungsanlagen irrelevant. Der von ihnen erzeugte  Strom wird sofort in der Wohnung verbraucht, erreicht das Netz also gar nicht. Und wenn mal ein Überschuss auftritt, fließt der zum nächsten Nachbarn und wird von diesem verbraucht – gegen Bezahlung an den Netzbetreiber.

In der Erneuerbaren-Richtlinie der EU werden Kleingeräte bis 800 Watt als netzirrelevant eingestuft. Bei der Umsetzung in deutsches Recht durch die letzte Merkel-Regierung wurde diese Grenze bereits auf 600 Watt heruntergesetzt. Das grüne Wirtschaftsministerium möchte den Balkonkraftwerken nun die Existenzgrundlage ganz entziehen. Offenbar gibt es Kräfte, denen eigenständige, autonome Energieerzeugung durch die Bürger, also eine Demokratisierung der Energiebranche, ein Dorn im Auge ist. Sie verkennen allerdings, dass die Bürgerenergie vom Anfang der Energiewende an das Herz und der stets vorantreibende Faktor war. Diesen zu schwächen oder gar zu beseitigen, wäre ein Frontalangriff auf Energiewende und Klimaschutz.

Jene destruktive und auch sachlich völlig unsinnige neue Hürde sollte aus dem Gesetzgebungsverfahren schleunigst wieder verschwinden. Die Grünen sollten sich an ihre Versprechen vor der Wahl erinnern und die bürokratischen Hürden und Hindernisse aus dem EEG entfernen, statt noch zusätzliche hinzuzufügen. Je länger sie die bisherige Wortbrüchigkeit fortsetzen, umso mehr Menschen wird das auffallen, umso mehr werden erkennen, dass sie ihr politisches Weltbild verändern müssen.

Seit 6. Juli Nachmittag sind nun Stimmen zu vernehmen, wonach diese neue Schikane wieder aus dem Gesetzentwurf entfernt worden wäre. Danach hätte das zunehmende Rumoren in Kreisen der Energiewende-Akteure also bereits Wirkung gezeigt. Die vom Hauptsprecher des Runden Tisches Erneuerbare Energien (RTEE) und (Mit)Initiator der SolAHRtal-Initiative, Rainer Dömen, bereits vor Tagen an das BMWK  gerichtete förmliche Anfrage ist jedoch bislang unbeantwortet. Gerade auch angesichts früherer Erfahrungen mit dem BMWK sollte man sich besser nicht in Sicherheit wiegen, solange von dort keine offizielle Antwort vorliegt.

Als Messlatte für die Bewertung des energiepolitischen Handelns der Regierung sei immer wieder auf das Fazit der Stellungnahme (vom März) des RTEE zum Osterpaket verwiesen:

„Sämtliche Schleusen für die erneuerbaren Energien müssen geöffnet werden. Die Bürokratie muss weg. Die Bevölkerung ist aufzurufen,völlig autonom zu handeln: Nicht anders als wenn man sich eine Heizung oder eine Waschmaschine kauft, sollen Solarmodule, Batterien, Laderegler und Wechselrichter angeschafft werden können. Alle, die es irgend ermöglichen können, sollen allein,
zusammen mit Nachbarn, als Mietergemeinschaft, wie auch immer, Strom erzeugen. Wir benötigen jede erneuerbare Kilowattstunde.“

— Der Autor Christfried Lenz, politisiert durch die 68er Studentenbewegung,  Promotion in Musikwissenschaft, ehemals Organist, Rundfunkautor, Kraftfahrer und Personalratsvorsitzender am Stadtreinigungsamt Mannheim, Buchautor. Erfolgreich gegen CCS mit der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“, nach Zielerreichung in „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ umbenannt und für Sanierung der Erdgas-Hinterlassenschaften, gegen neue Bohrungen und für die Energiewende aktiv (https://bi-altmark.sunject.com/). Mitglied des Gründungsvorstands der BürgerEnergieAltmark eG (http://www.buerger-energie-altmark.de/). Seit 2013 verfügt der stellvertretende Sprecher des „Rates für Bürgerenergie“ im Bündnis Bürgerenergie (BBEn) über eine 100-prozentige Strom-Selbstversorgung durch Photovoltaik-Inselanlage mit 3 Kilowattpeak. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...