Den CO2-Aufschlag auf fossile Brennstoffe zahlen bislang allein die Mieter. In den Augen vieler Menschen ist das nicht gerecht, weil Mieter keinen Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes haben, in denen sie leben. Dazu kommt, dass die CO2-Bepreisung bei vermieteten Immobilien nur bedingt zum Klimaschutz beiträgt, da sie den Eigentümern keinen Anreiz für eine energetische Sanierung gibt.
Das Bundeskabinett hat daher jetzt einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der mehr Klimaschutz im Wärmesektor bringen und zugleich mehr Gerechtigkeit bei der Kostenaufteilung schaffen soll. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und für alle Abrechnungszeiträume gelten, die an diesem Tag beginnen.
Wohngebäude: Verteilung der Kosten je nach energetischer Qualität
Bei Wohngebäuden sieht der Entwurf ein Stufenmodell vor, bei dem anhand der CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die Kosten künftig anteilig zwischen Mietern und Vermietern umgelegt werden. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Insgesamt zehn Stufen sieht das Modell vor, die durch die CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr definiert werden. So müssen die Vermieter bei Gebäuden der schlechtesten Klasse 90 Prozent tragen, die Mieter zehn Prozent. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem Effizienzstandard EH 55 entspricht, bleiben die Kosten allein beim Mieter.
„Wir haben mit der Aufteilung der CO2-Kosten eine Lösung gefunden, die sozial gerecht ist und künftig die Mieter auch entlastet“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter, so Habeck. Denn in diesen Fällen leide der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt könne ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. „Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.“
Das Modell basiert auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits rechtssicher erhoben werden. Die Mietparteien teilen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung selbst untereinander auf. Die Vermieter erhalten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten, um die CO2-Kosten ohne Mühe verteilen zu können. Behörden oder private Dritte müssten nicht hinzugezogen werden.
Nichtwohngebäude: Zunächst hälftige Aufteilung
Bei Gewerbe- und anderen Nichtwohngebäuden teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten übergangsweise hälftig. Bis Ende 2025 will die Bundesregierung für diese Immobilien aber ebenfalls ein Stufenmodell entwickeln. Aufgrund der Heterogenität von Nichtwohngebäuden fehlten derzeit noch die nötigen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen bis zum Ende des Jahres 2024 erhoben werden.
Viele Ausnahmeregeln
Das Gesetz sieht Ausnahmen von der vorgesehenen Aufteilung der Kosten dort vor, wo der Kohlendioxidpreis seine Anreizwirkung nicht entfalten kann. So können die Vermieter etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten unter Umständen nur einen eingeschränkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten. In diesen Fällen werden sie teilweise oder vollständig von ihrem Anteil befreit.
Auch müssen die Vermieter nicht für die CO2-Kosten zahlen, die durch Gasherde der Mieter entstehen. Dieser Aufwand wird in Form eines pauschalen Abzugs von fünf Prozent des CO2-Kostenanteils des Vermieters kompensiert.
Zugleich werden Mieter entlastet, wenn ein Vermieter den Betrieb einer Gastherme auf einen klimaneutralen, aber teureren Ersatzbrennstoff umstellt. In diesem Fall ist die Umlage der Brennstoffkosten auf den Mieter auf den Grundversorgungstarif für Erdgas begrenzt. Wird auf ein Brennstoffgemisch aus Erdgas und Biogas umgestellt, kann der Vermieter aber weiterhin die darauf anfallenden CO2-Kosten verteilen.
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Wow, was für ein bürokratischen Aufwand … wie soll das denn wo festgelegt, ausgerechnet und ausgewiesen werden?
Come on, die 4 – 5 Rechenschritte im Excel Sheet für die Nebenkostenabrechnung zu hinterlegen, kostet mich eine halbe Stunde und dann ist es für alle Wohnungen drin. Finde ich auch deutlich transparenter als die Energieausweise, denn bei Bedarfsausweisen liegen selbst teure Fachleute bis zu Faktor 2 auseinander.
Aber die Bürokratie ist nicht weit weg. Mit der neuen Heizkostenverordung, die verlangt, dass Mieter monatlich Verbrauchs- und Vergleichswerte übermittelt bekommen. Das kann dann ein privater Vermieter nicht mehr selber leisten. Ein schönes Geschenk für die Messdienstleister. Zum Glück sind bis 2025 noch die Verdampferröhrchen erlaubt und von der Informationsorgie ausgenommen.
Eine Abgabe, gekoppelt an die Effizienz der Wohnungsbeheizung bzw. deren CO2-Emission, hätte einen Lenkungseffekt und die daraus resultierenden Einnahmen könnten zweckgebunden in Fördergelder zur Gebäudesanierung fließen. Die jetzt erfundene Regelung wird in vielen Fällen zu ständigen Spannungen zwischen Vermieter und Mieter führen, da der Wärmekonsum des Mieters und damit die auch den Vermieter betreffenden Kosten einseitig beeinflusst sind. Resulitierende Mietpreiserhöhungen sind ebenfalls absehbar.
Lustig wird es im Gewerbe, wenn der Gewerbemieter einfach aufsteht und der Vermieter die dafür Löhnen soll. Ist ja nicht so, dass im Gewerbe der Mieter viel Freiraum JN der Gestaltung der Räumlichkeiten und der Fassade erhält. Man nehme nur mal Würstchenverkäufer mit offenem Verkauf – also ohne Fenster mit offener Theke. Viel Spaß das zu dämmen. Danke Regierung.
Was ist das jetzt? Ist das Verfahren nicht zu aufwendig?
Noch eine Totgeburt? Das Thema sollte doch mit dem bisherigen Energieausweis aufgefangen werden?
Ein Mieter sollte es einschätzen können, welche Heizkosten auf ihn zu kommen werden.
Gäbe es nicht einen anderen Anreiz für den Immobilieneigentümer, bei entsprechendem energetisch sinnvollem Invest, sich die Kosten, wenn auch nur Anteilig, vom Fiskus rückerstatten zu lassen?
Entsprechende Mieterhöhung der Mieter vorrausgesetzt!
Steuerzahler würde für energetische Sanierung zahlen!!??
Da wird die Pistole auf die Brust gesetzt. Entweder der Mieter zahlt alles oder fliegt.
Trotz der relativ hohen Heizkosten ist die Wohnung mit 3,5 EU/qm sehr günstig vermietet. Ich möchte es eigentlich auch nicht ändern. Die Sanierungen der letzten Jahre haben bis jetzt immer gereicht um die Steigerung beim Gas auszugleichen. Aber die Kosten der Regierung jetzt noch zu übernehmen, für ihre kurzsichtige Politik, dass ist zuviel. Im Zweifel bleibt die Wohnung eben leer, wie die erste jetzt auch schon.
Immer dran denken: Es sind nicht gesamten Heizkosten, die da zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, sondern nur der CO2-Preis darin. Das werden Pfennig-Beträge sein, die den Aufwand nicht wert sein werden. Im Mietvertrag wird sich eine Formel empfehlen, CO2-Kosten bis zu einer bestimmten Höhe wären alleine vom Mieter zu tragen, und der Vermieter trägt nur darüberhinausgehende CO2-Kosten, die einem normierten Heizenergieverbrauch entsprechen. Auf die Rechtsprechung dazu wird man sich freuen dürfen, aber irgendwann ist das geklärt.
Erst deckeln wir die Mieten, dann erhöhen wir massiv die Grundsteuern, die mittelfristig auch nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden dürfen,
wir treiben die Preise für fossile Brennstoffe in die Höhe, die vom Mieter nicht mehr bezahlt werden können, ergo muß der Kündigungsschutz des Mieters verbessert werden, zuletzt zahlen wir auch noch die Heizkosten der Mieter, die ja nun nicht mehr sparen brauchen und vielleicht noch mit dem Gasherd heizen? Die Folge, ich werde alle Mieter an die Luft setzen, den Mietraum künstlich verknappen, und wenn hoffentlich viele so handeln die Immobilienpreise weiter in die Höhe treiben.
Wir wohnen in einem Plattenbau DDR Baujahr 1983 62 qm ohne Dämmung. Die Wohnung ist kalt und bei jetzigen Energiepreisen nicht mehr warm zu bekommen 19°C ist Standard Nebenkosten also Heizung und Warmwasser neu 400 € plus Grundmiete.
Jetzt will der Vermieter die Kaltmiete erhöhen.
Das Gebäude ist an der Rückseite wie vor 39 Jahren nicht diese Plattenbaufugen abgedichtet im KZ deutet sich Schimmel an das Heizen wird zu teuer von der oberen Etage wird es kalt die Wände verschlucken die Wärme.
Was kann man hier tun??
was man hier tun kann?
Man kann mit seinem Vermieter reden, ob er energetisch modernisieren möchte.
Man sollte sich aber auch bewusst sein, dass man im Erfolgsfall dann natürlich auch entsprechend mehr Miete zu zahlen hat.
Ansonsten könnte man sich nach einer anderen, besser gedämmten Wohnung umschauen, die dann natürlich mehr Grundmiete kostet. In unserer Gemeinde ist die Relation z.B. 6-8€/m² Altbau zu mind. 12€/m² Neubau oder energetisch modernisierter Altbau.
Dafür spart man dann enorm bei den Heizkosten.
Nur unterm Strich bleiben die Gesamtausgaben natürlich in etwa gleich.
Aber es geht hier ja auch nicht um eine Kostenersparnis, sondern darum, dass der Co2-Ausstoss sinkt.
Das scheint bei vielen noch nicht angekommen zu sein …
Im übrigen darf der Vermieter die Kaltmiete im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhöhen – auch wenn lediglich der angemietete Zustand erhalten wird. Warum sollte er das auch nicht dürfen? Löhne/Gehälter steigen ja auch jedes Jahr, ebenso die übrigen Lebenshaltungskosten – außerdem sind die Bau-/Instandhaltungskosten und der vermieterische Verwaltungsaufwand in den letzten Jahren geradezu exorbitant gestiegen.
Zu Preisen wie in der Vergangenheit wird man nunmal nicht mehr Wohnen und Heizen können.