Wer in Baden-Württemberg einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude einreicht, muss seit dem 1. Mai 2022 insgesamt 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen oder Solarthermie-Kollektoren belegen. Eine solche Solarpflicht gilt seit Januar dieses Jahres bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen.
Doch welche Dachflächen gelten als solargeeignet? Flächen, die ausreichend besonnt sind, erläutert das Solar Cluster Baden-Württemberg – unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweisen. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind als nicht geeignet eingestuft. Für eine Solarnutzung generell als ungeeignet gelten Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Das Solar Cluster empfiehlt Bauwilligen mit Blick auf Wärmepumpen und Elektroautos sowie auf Klimaschutz und Versorgungssicherheit, Anlagen zu installieren, die über die geforderte Mindestgröße hinausgehen. „Am besten ist es, beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen“, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. „Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.“
Verpachtung der Dachflächen möglich
Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20 Prozent der Gebäudebaukosten, ist eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis die Prozentschwelle unterschritten ist. Dies wird nur bei den allerwenigsten Gebäuden der Fall sein, so das Solar Cluster: Ist die Anlage 15.000 Euro teuer, dürfte das Haus nur 75.000 Euro kosten – das sei äußerst unwahrscheinlich. Die Investition für die Solaranlage sei in Relation zu den Gesamtbaukosten also gering.
Wer keine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen, etwa auf der Wiese vor dem Haus. Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben. Eine weitere Option sind solarthermische Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
1 comments
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.