Was eine „Gute Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ in Zukunft erfordert

ARTIS-Uli Deck// 12.06.2021 EnBW, Solarpark Leutkirch, Fauna und Flora -ARTIS-ULI DECK, Werrabronner Strasse 19 D-76229 KARLSRUHE TEL: 0049 (0) 721-84 38 77 FAX: 0049 (0) 721 84 38 93 Mobil: 0049 (0) 172 7292636 E-Mail: deck@artis-foto.de www.artis-foto.de

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Im Herbst 2020 starteten wir beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) die „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“. Die Selbstverpflichtung stellt sicher, dass Solarparks einen positiven Beitrag zu Biodiversität, Umweltschutz und ländlicher Entwicklung leisten – und zwar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Inzwischen haben sich 42 Unternehmen zu einer guten Planung verpflichtet – ein riesiger Erfolg. Auch für Gemeinden, Landwirte und Bürger können so die Vorteile einer klimafreundlichen Stromerzeugung vor Ort gesichert werden.

Seitdem hat sich die Debatte deutlich weiterentwickelt. Heute werden die Chancen der Biodiversitäts-Photovoltaik vielfach wahrgenommen. Durch eine bewusste naturverträgliche Gestaltung können Solarparks die Artenvielfalt deutlich stärker erhöhen als über den naturschutzfachlichen Mindestausgleich. Welche Maßnahmen effektiv sind und wie Solarparks zu biodiversen Lebensräumen werden, wird aktiv untersucht und zunehmend in den Planungen umgesetzt. Das gilt zum Beispiel für die Lichtsituation zwischen den einzelnen Modulreihen. Bei der Integration ins Landschaftsbild werden zunehmend Eingrünungen und Hecken vorgesehen, die die Artenvielfalt erhöhen. Und auch in anderen Bereichen sind wir weitergekommen: Die von der Branche lange geforderte Kommunalbeteiligung an Solarparks ist schon mit der vergangenen EEG-Novelle zum Gesetz geworden.


Naturschutz-Potenzial entspricht viereinhalb Mal dem „Grünen Band“

In der nächsten Phase der Energiewende werden Geschwindigkeit und Volumen des Photovoltaik-Ausbaus deutlich zulegen; Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickeln sich zu einem festen Bestandteil unserer Kulturlandschaften. Mit den neuen Zielen im EEG-Entwurf kommen überschlagen deutlich über 75.000 Hektar an zusätzlichen Solarparkflächen in diesem Jahrzehnt hinzu. Das ist ein enormes Potenzial für den Erhalt der Artenvielfalt! Diese Fläche entspricht etwa viereinhalb Mal dem größten Biotopverbund Deutschlands, dem „Grünen Band“ an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Bei gut geplanten Solarparks geht es aber nicht nur um Biodiversität, sondern auch darum, günstige grüne Energie im großen Stil zu produzieren. Die Akzeptanz von Solarparks soll dabei erhalten und weiter verbessert werden. „Gute Planung“ ist daher heute gefragter denn je. Denn umfänglich gut geplante Solarparks lösen auch Flächenfragen zwischen Energie- und Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Selbstverpflichtung aktualisiert und weiter konkretisiert, um angesichts der sehr viel höheren Zubauzahlen des neuen EEG startklar und leistungsfähig zu sein.

Selbstverpflichtung setzt auf faire Beteiligung und Teilhabe

Auch in Zukunft enthält die „Gute Planung“ verschiedene Verpflichtungen in fünf Bereichen:

  • gegenüber Gemeinden, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern,
  • gegenüber Landwirten und zur Flächennutzung,
  • zur Integration einer Photovoltaik-Anlage in die Landschaft,
  • zur Steigerung der Artenvielfalt und
  • zur Planung, Umsetzung und Technik.

So verpflichten sich die Unternehmen beispielsweise, die Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Naturschutz-Akteure von Beginn an umfassend zu informieren und in den Planungen zu berücksichtigen. In der Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs bekräftigen die Unternehmen, dass die Beteiligung der Kommunen fest zur „Guten Planung“ gehört und die kommunale Planungshoheit bei Solarparks gewahrt bleiben muss.

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Überarbeitung auf die Landwirtschaft als zentralen Akteur. Solarparks werden zunehmend auf landwirtschaftlichen Flächen geplant, sowohl innerhalb der EEG-Flächenkulisse als auch über Stromabnahmeverträge (PPAs). Wir wollen dazu beitragen, dass Solarparks zunehmend auch als Teil der Landwirtschaft angesehen werden. Das ist bei allen Solarparks sinnvoll, also bei der Agri-Photovoltaik in ihren verschiedenen Ausprägungen und auch der Biodiversitäts-Photovoltaik. Durch die Einordnung von Solarparks als Landwirtschaft würden sich viele Fragestellungen erheblich vereinfachen, etwa bei Hofübergaben, Erbschaftssteuerfragen, der Landwirtschafts- und der Biodiversitätsförderung im landwirtschaftlichen Kontext. Nicht zuletzt ist landwirtschaftliche Expertise notwendig, um die Flächen zwischen den Modulreihen richtig zu bewirtschaften und dort biodiverse Lebensräume zu entwickeln.  

Preprint: Rückmeldungen bis August möglich

Mit dem Preprint der „Guten Planung von PV-Freilandanlagen“ laden wir die die Branche und weitere Stakeholder herzlich ein, Feedback zu unseren Anforderungen an gute Solarparks zu geben. Die Veröffentlichung der endgültig überarbeiteten Fassung ist für den Herbst 2022 vorgesehen. Lassen Sie uns gemeinsam Solarparks so planen, dass sie einen bedeutsamen Beitrag leisten, um die lokalen Bedingungen für Natur und Umwelt und den ländlichen Raum zu verbessern. Mit der Guten Planung wollen wir den stärkeren Ausbau der Photovoltaik zum Gewinn für alle machen und Antworten auf die lösbaren Flächenfragen geben.


Zum Preprint „Gute Planung von PV-Freiflächenanlagen“:
https://www.bne-online.de/fileadmin/documents/22-04-20_bne_Gute_Planung_PV-Freilandanlagen_-_PrePrint.pdf

— Der Autor Bernhard Strohmayer ist Leiter erneuerbare Energien, Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Sie erreichen ihn  unter bernhard.strohmayer@bne-online.de

 

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