Bereits seit einigen Jahren werden Photovoltaik-Anlagen installiert, die ohne Förderung des EEG auskommen. Die Anlagen werden offiziell im Marktstammdatenregister gemeldet, allein sie werden nicht zum monatlich von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Brutto-Zubau der Photovoltaik-Anlagen hinzugezählt. Dort fließen nur die Anlagen ein, die eine Förderung über das EEG erhalten – also entweder Einspeisevergütungen oder Marktprämien, die aus der Direktvermarktung oder Ausschreibungen stammten.
Dies bedeutet gleichzeitig, dass die bisher für die vergangenen Jahre – mindestens seit 2019 – zu niedrig angesetzt sind, da eben Photovoltaik-Anlagen, die sich durch Stromabnahmeverträge (PPAs) oder direkt über den Strommarkt finanzieren, nicht berücksichtigt sind. Das Volumen dieser Photovoltaik-Anlagen zu recherchieren, ist allerdings nicht ganz einfach. Zwar müssen die Betreiber ihre Anlagen im Marktstammdatenregister eintragen, doch eine explizite Filterung ist seit August 2020 nur nach „Verdacht auf fehlerhafte Leistungsdaten bzw. nicht nach dem EEG-geförderte Anlage“ in den Daten der Bundesnetzagentur möglich. Zuvor habe es noch ein Feld gegeben mit der Angabe: „Sollen, wurden oder werden für die Solaranlage Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen?“, berichtet Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Anfrage von pv magazine. Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik sei dies jedoch nicht länger abgefragt worden. Seither ist die Filterung nur noch über die neue Option möglich und damit eine eindeutige Zuordnung von ungeförderten Photovoltaik-Anlagen eben nicht mehr möglich. Sie müssten dafür einzeln nachrecherchiert werden.
Der BSW-Solar schätzt, dass in den letzten Jahren PPA- oder Strommarkt-Photovoltaik-Anlagen mit knapp einem Gigawatt in Deutschland installiert wurden. „2021 dürfte maximal jedes 10., neu installierte Megawatt förderfrei errichtet worden sein“, sagt Körnig weiter. Dies wären dann Photovoltaik-Anlagen mit rund 500 Megawatt Gesamtleistung, da die Bundesnetzagentur für die EEG-geförderten Zubau von 5263 Megawatt für das vergangene Jahr meldete. Filtert man die Daten aus dem Marktstammdatenregister so erhält man 80 Photovoltaik-Anlagen mit 789 Megawatt, die 2021 den Vermerk „Verdacht auf fehlerhafte Leistungsdaten bzw. nicht nach dem EEG-geförderte Anlage“ enthalten. In Summe bleibt damit festzuhalten, dass in Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt der Photovoltaik-Zubau bei mindestens 5,7 Gigawatt, vielleicht sogar auch bei 6 Gigawatt lag.
Auch 2019 und 2020 ist in Deutschland damit mehr Photovoltaik zugebaut worden als bislang immer angenommen. Für die beiden Jahre finden sich 86 Photovoltaik-Anlagen mit knapp 675 Megawatt Gesamtleistung mit dem entsprechenden Vermerk in dem Auszug aus dem Marktstammdatenregister. Dabei haben 443 Megawatt ein Meldedatum aus dem Jahr 2020. Damit sind auch in dem Jahr nicht nur die 4884,7 Megawatt an EEG-Anlagen zugebaut worden, sondern der reale Photovoltaik-Zubau lag eher bei 5,2 Gigawatt.
Diesen Daten widerspricht allerdings die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Kraftwerksliste, die allerdings nur mit einigem Zeitverzug aktualisiert wird. So liegen in der aktuellen Version nur der Stand bis Ende 2020 vor. Demnach erhöhte sich die kumuliert installierte Photovoltaik-Leistung in dem Jahr von 49.096 Gigawatt auf 53.721 Megawatt. Daraus ergibt sich, dass es nur einen Zubau von 4,6 Gigawatt Photovoltaik-Leistung 2020 gab. Eine Anfrage zur weiteren Klärung der Datenlage hinsichtlich von Photovoltaik-Anlagen, die ohne Förderung entstanden sind, beantwortete die Bonner Behörde bisher nicht.
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Auch hier würde Digitalisierung nur störend wirken, denn dann hätte man ja genaue Zahlen.
Offiziell ist noch nicht erkennbar, warum die das so auseinander halten. Ich gehe bei meinen Überlegungen von dem aus, was die beiden Varianten unterscheidet. Fakt ist, dass Strom aus PPA Anlagen, vertraglich als Grünstrom, in den Markt integriert ist, während EEG geförderter Strom quasi als „Freiwild“ außerhalb des Systems am Spotmarkt der Börse – mit all den für die Energiewende negativen Folgen – zu Graustrom diskreditiert wird. Das erinnert mich wieder an 2010, wo der EEG geförderte Strom, aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurde, und zum Vermarkten an die Börse verbannt wurde. Dazu kam, dass er – wegen seiner „Volatilität – nicht in Langzeitverträgen am Terminmarkt Anwendung finden darf.
Wie er dann zur Ertragsoptimierung, durch die Hintertür doch bei Langzeitverträgen genutzt werden konnte, habe ich schon öfter gepostet.
Hier ein weiteres Mal::
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Oder hier ab Seite 5 Ertragsoptimierung.
https://green-planet-nergy.de/fileadmin/news_import/Studie_Ertragsoptimierung_von_Kraftwerken_durch_EEG-Regelungen.pdf
Fazit: Wenn der Strom aus Sonne und Wind besonders günstig ist, kann man die Konventionellen drosseln, und die relativ teureren Langzeitverträge damit bedienen. Das Positive dabei ist, dass der volatile Ökostrom, sogar Grundlast fähig sein kann. Denn Langzeitverträge sind ja bekanntlich für die Grundlast vorgesehen. Leider ist das offenbar außer den „Altgedienten“, noch keinem aufgefallen.
Für neu hinzukommende Leser, siehe im Folgenden, unter Auswirkungen, was 2010 geändert wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Man sollte künftig beobachten, ob das mit den Zubauzahlen weiter so bleibt, oder ein bisheriges Versäumnis ist.
Ergänzend zu meinem vorigen Kommentar.
Kaum hatte ich den Beitrag abgesandt, begann ich die Entwicklung noch mal Revue passieren zu lassen, und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass es einen naheliegenden Grund gibt, warum die PPA Anlagen nicht beim Zubau aufgeführt sind.
Wir haben zwei Varianten von Ökostrom. Zum einen den System integrierten PPA Strom, mit dem Grünstromprivileg, und zum anderen den an der Leipziger Strombörse zu Graustrom diskreditierten EEG geförderten Strom, den ich in meinem vorigen Beitrag „Freiwild“ nenne. Freiwild, weil er außerhalb des Systems am Spotmarkt der Börse gehandelt werden „muss“, und lediglich zur Ertragsoptimierung dient, wie man meinem vorigen Beitrag entnehmen kann.
Nun kann aber der dezentral erzeugte EEG Strom physikalisch gar nicht bis an die Börse kommen. Deshalb hat man 2010 bei der bekannten EEG Änderung gleich mit beschlossen, dass der EEG geförderte Strom, nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt wird.
Siehe hier: https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Es findet seit dem quasi ein virtueller Handel mit einer Ramschware statt.
Damit man weiß, welches Stromvolumen für diesen ..„virtuellen“.. Handel zur Verfügung steht, benötigt man natürlich eine Datenbank, und da gehört nun mal der PPA Strom nicht dazu, weil der ja schon mit Langzeitverträgen verkauft ist.
Es wäre interessant, wenn die Redaktion diesbezüglich am Ball bleiben würde, und bei der zuständigen Stelle nochmal nachfragen würde, warum die PPA Verträge nicht beim Zubau berücksichtigt werden. Ich fürchte die Antwort wird lange auf sich warten lassen.
Zeigt doch nur daß das EEG in erster Linie ein Bürokratiemonster und eher ein Behinderungsgesetz für fortschrittliche und umweltfreundliche Stromerzeugung ist !!!
Es ist unglaublich: Da haben wir ein Marktstammdatenregister und sind damit nicht in der Lage die gesamte installierte PV-Leistung sowie den Zubau einfach und schnell zu ermitteln.
Ist das seitens der BNetzA ein „Fehler“ oder ist dies gar nicht gewollt ?
Lesen Sie meine mit Daten, und Fakten belegten Kommentare, und machen einen Reim daraus.
Leider dient Solarbürokratie vor allem der Pfründebewahrung der Lobbyisten.
Sie ist technologisch extrem hinderlich und treibt unnötig die Kosten
Einspeisen lohnt nicht. Wir regeln ab. Der Staat erzwingt die Verschwendung.
Eine weitere Ergänzung zu meinen beiden Kommentare.
Freiwild habe ich den EEG geförderten Ökostrom seither genannt, weil er, seit 2010 der EEG Änderung, ( Ermächtigungsverodnung ) außerhalb des Versorgungssystems, am Spotmarkt der Leipziger Strombörse, zu Graustrom diskreditiert wird, und quasi „Virtuell“ als Überschuss verramscht werden muss.
Siehe hier:
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Je mehr EEG Strom eingespeist wurde, desto niedriger wurden infolge des Merit Order Effektes die Börsenpreise. Auch für den EEG Strom wohlgemerkt. In Fachkreisen nennt man das „Kannibalisierungs Effekt“.
Wie das zustande kommt, habe ich hier schon einige Male gepostet. Für neu hinzu gekommene Leser im Folgenden noch einmal.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Auf der Grafik ganz links, noch vor der Kernenergie wird der EEG Strom eingespeist und verdrängt rechts die teuersten Öl und Gaskraftwerke, wodurch der Börsenpreis sinkt. Das hat sich seit einiger Zeit insofern verändert weil, – aus unterschiedlichen Gründen – Gaskraftwerke „weniger“ verdrängt werden, und wieder vermehrt zum Einsatz kommen. Dazu kommt noch, dass die Co2 Zertifikate teurer geworden sind, und neuerdings die aktuelle Lage der Gasbeschaffung dazu beitragen wird. Der Börsenpreis steigt seit dem kontinuierlich, und auch der EEG Strom wird dadurch teurer, bleibt aber weiterhin Graustrom. Nur dient er jetzt den Großen Playern in anderer Weise. Während sie ihn bei sinkenden Börsenpreisen zu Ertragsoptimierung benutzen konnten, wie man meinen vorhergehenden Beiträgen entnehmen kann, dient er bei steigenden Börsenpreisen als Richtwert für die längerfristigen „Grünen“ PPA Verträge. Dafür entdeckt man plötzlich wieder seinen grünen Status.
Das alles nun hier Daten und Fakten fundiert Dargelegte, untermauert von der Tatsache, dass die Erzeugungsarten EEG und PPA nicht zusammen ausgewiesen werden, bestärkt meine Thesen von den zwei Energiewenden, von denen ich hier schreibe. Eine für die „Altgedienten“ und die Andere, Dezentrale, und EEG geförderte. Letztere wird so im Zaum gehalten, dass sie als Spielball, auf der monetären Spielwiese der großen Player, je nach Bedarf benutzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund, darf man gespannt sein, wie das mit den diesbezüglichen Veröffentlichungen weiter geht.