Schweiz plant Winterbonus für Photovoltaik-Anlagen

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Die Schweiz arbeitet derzeit an einem Revisionspaket für die Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die zum Jahresende auslaufen. Am Mittwoch startete der Bundesrat in Bern die Vernehmlassung zur Änderung verschiedener Verordnungen. Grundlage dafür ist ein Beschluss aus dem vergangenen Herbst, wonach das Einmalvergütungssystem durch Investitionsbeiträge ersetzt werden soll. Die geplante Neuregelung soll zu Jahresbeginn 2023 in Kraft treten und bis Ende 2030 befristet gelten, wie es vom Schweizer Bundesamt für Energie hieß.

In der Energieförderungsverordnung (EnFV) ist die künftige Ausgestaltung der Solarförderung enthalten. Sie sieht vor, dass Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch künftig eine höhere Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten erhalten können. Hintergrund sei, dass diese Dächer, etwa von Scheunen oder Lagerhallen, bislang nicht mit Solarmodulen oder nur mit kleinen, auf Eigenverbrauch optimierten Photovoltaik-Anlagen ausgestattet seien. Ab einer Leistung von 150 Kilowatt soll die Höhe der Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch dabei künftig über Auktionen bestimmt werden, wobei die Projektierer den konkreten Förderbedarf in Schweizer Franken pro Kilowatt als Gebot abgeben sollen. Die Zuschläge werden dem Bundesamt zufolge dann im pay-as-bid-Verfahren vergeben. Im Falle eines Zuschlags würden die Projektierer verpflichtet, die Anlage zu bauen. Für Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 150 Kilowatt Leistung plant die Regierung dagegen eine fixe Einmalvergütung in Höhe von 450 Schweizer Franken pro Kilowatt.

Mit der Novelle des Gesetzes soll zudem der Grundbetrag für die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 5 Kilowatt Leistung gestrichen werden. Bei Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 5 Kilowatt soll sie dann 200 Schweizer Franken betragen, wie es weiter hieß. Als Kompensation werde der Leistungsbeitrag für alle Kategorien in der Leistungsklasse bis 30 Kilowatt Leistung um 20 Franken angehoben, um so auch einen Anreiz zum Bau größerer Photovoltaik-Anlagen zu setzen.

Neu einführen will die Regierung, dann nicht nur integrierte, sondern auch angebaute und freistehende Photovoltaik-Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad einen Bonus erhalten. Diese Anlagen würden im Winterhalbjahr verhältnismäßig viel Strom produzieren und somit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit des Landes liefern. Als Bonus sind 100 Schweizer Franken pro installiertem Kilowatt vorgesehen. Bei integrierten Photovoltaik-Anlagen liegt er wegen des höheren Installationsaufwands bei 250 Schweizer Franken pro Kilowatt. Der Bonus könne zudem mit der höheren Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch kombiniert werden.

Daneben plant die Schweizer Regierung mit der Revision neu Investitionsbeiträge für Windkraft und Geothermie. Zudem sollen die Förderinstrumente für Wasserkraft und Biomasseanlagen ausgeweitet werden. Für letztere seien künftig Betriebskostenbeiträge geplant.

Das Gesetzespaket umfasst neben der Energieförderungsverordnung auch eine neue Energieverordnung (EnV). Dort sollen die Vorschriften für Eigenverbrauch und gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom vereinfacht werden. So sei vorgesehen, dass Erfordernis der zusammenhängenden Grundstücke zu streichen. Zudem sollen die Vorgaben für die Preisgestaltung für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch mit Mietern und Pächtern vereinfacht werden.

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