Longi will jüngstes Urteil im Patentstreit im Hanwha Q-Cells in den Niederlanden anfechten

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Longi hat am Montag angekündigt, es werde beim Obersten Gerichtshof der Niederlande und beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen das jüngste Urteil im Patenstreit mit dem Konkurrenten Hanwha Q-Cells einlegen. Zuvor hat zu Monatsanfang ein Berufungsgericht in Den Haag die Entscheidung der Rotterdamer Richter bestätigt, wonach Longi die vom Patentstreit betroffenen Module nicht verkaufen und vertreiben darf. Die vorläufige grenzüberschreitende Verfügung gegen Longi (Netherlands) Trading B.V. wurde damit verlängert und von neun auf elf europäische Länder ausgeweitet.

„Longi ist sehr enttäuscht über dieses Urteil und beginnt mit der Vorbereitung der Berufung beim Obersten Gerichtshof der Niederlande und beim Europäischen Gerichtshof. Longi ist der Ansicht, dass dieses Urteil über eine vorprozessuale Entlastungsmaßnahme in verschiedenen Aspekten eine falsche Rechtsanwendung darstellt. Das Unternehmen ist der festen Überzeugung, dass die betreffenden Produkte die Rechte von Hanwha in den elf Ländern nicht verletzen“, hieß es in einem offiziellen Statement, das das Photovoltaik-Unternehmen an pv magazine schickte.

Longi betonte weiterhin, dass das Urteil nur die niederländische Gesellschaft betreffe und somit „keine direkten Auswirkungen“ auf Kunden in anderen Ländern oder andere Unternehmensteile. Außerhalb der elf im Urteil benannten Länder seien die geschäftlichen Aktivitäten von Longi Niederlande ebenfalls nicht betroffen.

„Um die Interessen der Kunden von Longi bestmöglich zu schützen, wird Longi außerdem umgehend neue Produkte (unter anderem HIH, HIB, HIBD) liefern, die auf einer anderen Back-up-Technologie basieren und bei denen keinerlei Risiko besteht, dass sie gegen das grenzüberschreitende Verbot verstoßen und die daher in den elf von diesem Urteil betroffenen Ländern frei angeboten werden können“, erklärte das chinesische Photovoltaik-Unternehmen weiter. Die Modultypen HIH, HIB und HIBD waren in dem Urteil als nicht betroffen von der Regelung genannt worden.

Nach eigenen Angaben hat Longi Solar mit diesen neuen Solarmodulen in vielen Ländern Europas bereits einen beträchtlichen Absatz erzielen können. Es verfüge über eine Produktionskapazität von 6,5 Gigawatt, um die Nachfrage auf dem europäischen Photovoltaik-Markt zu decken. Die bestehenden Produktionskapazitäten könnten bei höherer Nachfrage auch noch erweitert werden. Zudem betonte Longi in seinem Statement: „Das Unternehmen investiert aktiv in Forschung und Entwicklung, ständig neue Patentanmeldungen und Prozessverbesserungen, während es gleichzeitig die Optimierung der Produktqualität und die kontinuierliche Kostensenkung vorantreibt, um die Entwicklung neuer hocheffizienter Technologien zur Unterstützung der Energiewende zu beschleunigen.“

Die ursprüngliche Entscheidung des einstweiligen Verfügungsverfahren in Rotterdam stammt von 1. Oktober 2021. Nach der Entscheidung der Berufungsrichter in Den Haag darf die niederländische Tochtergesellschaft von Longi Solar die Kunden nicht zur Verletzung des Patents EP `689 in Ländern anstiften, in denen die Hanwha Solutions Corporation der registrierte Eigentümer sei. Dies umfasst nun die Länder Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Österreich, Portugal, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Schweiz, in denen Longi die betroffenen Solarmodule nicht zum Verkauf anbieten, verkaufen oder vertreiben dürfe.

Nach Angaben von Hanwha Q-Cells entschied das Berufungsgericht in Den Haag auch, dass Longi eine Liste mit Kunden in den Ländern übermitteln müsse. Die Richter verpflichteten Longi zudem, ein Rückrufschreiben an die Kunden zu senden, um diese aufzufordern, die vom Patentstreit betroffenen Module zurückzugeben. Nach dem Urteil sind die Longi-Solarmodultypen Hi-M03, Hi-M03m, Hi-M04, Hi-M04m, Hi-M05 und Hi-M05m, die das betroffene Patent verletzen könnten und gegen sofortige Rückerstattung an Longi NL zurückgegeben werden müssen, wie Hanwha Q-Cells am Freitag erklärte. Ausgenommen sind hingegen Modultypen mit HIH, HIB und HIBD. Wenn Longi den Auflagen nicht nachkomme, sei im Urteil ein tägliches Bußgeld vorgesehen, berichtete Hanwha Q-Cells weiter. Die schriftliche Kundenliste sowie die Rückrufschreiben an die Kunden müssten zudem binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils versandt werden.

Der Patentstreit zwischen Hanwha Q-Cells und Longi Solar reicht bereits bis in den März 2019 zurück. Damals hatte das koreanische Photovoltaik-Unternehmen eine Klage gegen Longi, Jinko Solar und REC wegen der Verletzung seiner Patenten bei der passivierten Solarzellentechnologie zunächst in Deutschland und den USA, kurz darauf auch in Australien eingereicht. In Deutschland entschied das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz für Hanwha Q-Cells und stellte eine Verletzung der Patentansprüche fest. Allerdings gingen die beklagten Photovoltaik-Hersteller in Berufung und die finale Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht noch aus. Auch die Entscheidung des Europäischen Patentamts über die Gültigkeit der Patente sei noch offen. In den USA entschieden die Richter im Patentverletzungsverfahren hingegen bereits zugunsten von Longi Solar und die weiteren beklagten Photovoltaik-Hersteller.

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