Der Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 schlägt grundlegende Anpassungen der Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Dachanlagen vor. David Ritter und Markus Haller vom Öko-Institut haben eine Stellungnahme dazu eingereicht: Ihrer Einschätzung nach reichen die vorgeschlagenen Vergütungen noch nicht aus, um die angestrebten Zubau-Raten zu erreichen. Um einen klaren Impuls zu setzen, empfehlen sie, die Vergütungssätze kurzfristig anzuheben.
Die Einschätzung auf einen Blick:
- Wir begrüßen die Einführung eines Vergütungsmodells für Photovoltaik-Anlagen mit ausschließlicher Einspeisung in das Stromnetz.
- Den Mechanismus zur Degression der Vergütungssätze zu vereinfachen und die Degression auf ein Prozent pro Jahr zu begrenzen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
- Wir empfehlen einen Mechanismus einzuführen, mit dem die Vergütungssätze automatisch angehoben werden können, wenn die Zubau-Ziele unterschritten werden („atmende Hebebühne“).
- Insgesamt erscheinen die Maßnahmen nicht ausreichend, mit denen der Neubau von Photovoltaik-Anlagen attraktiver gemacht werden soll, um die dringend notwendige schnelle Steigerung der Zubau-Raten anzureizen. Hierfür empfehlen wir eine einmalige Anhebung der Photovoltaik-Vergütungssätze um mindestens zwei Cent pro Kilowattstunde (ct/KWh).
- Eine solche einmalige Anhebung der Vergütungssätze würde zu einem überschaubaren finanziellen Mehraufwand von 1,2 Milliarden Euro im Zeitraum zwischen 2023 und 2026 führen.
1. Volleinspeisemodell kann Photovoltaik-Ausbau beschleunigen
Wir begrüßen die Einführung eines Volleinspeisemodells. Volleinspeisung bedeutet, dass der komplette Strom aus einer Photovoltaik-Anlage ins Stromnetz fließt, ohne Eigenverbrauch. Wie wir bereits in unserer Studie für das Umweltbundesamt dargestellt haben, kann dies aus zwei Gründen den Zubau signifikant steigern:
Zum einen können so Dachflächen auf Gebäuden erreicht werden, auf denen Eigenverbrauch nur mit erheblichem Aufwand oder teils auch gar nicht realisiert werden kann und damit auch eine gute Ergänzung zum Mieterstrommodell dar.
Zum anderen setzt die wirtschaftliche Besserstellung der Volleinspeisung einen wichtigen Anreiz, um bei der Auslegung von Anlagen die zur Verfügung stehende Dachfläche maximal auszunutzen. In den letzten Jahren entwickelten sich die Eigenversorgung und Bestrebungen nach Autarkie zu den Hauptmotivationen, Photovoltaik-Dachanlagen zu installieren. Hier bedarf es eines Umdenkens: Weg vom eigenen Haus als abgeschlossener Stromkosmos hin zur gemeinsamen Bemühung, das gesamte Stromsystem so schnell wie möglich zu dekarbonisieren.
2. Leistungskategorien von Photovoltaik-Anlagen vereinheitlichen
In Abbildung 2‑1 sind die im Gesetzesentwurf definierten Festvergütungssätze für das Jahr 2022 dargestellt. Für Anlagen mit und ohne Eigenversorgung kommen unterschiedliche Leistungskategorien zur Anwendung. Dies führt zu unterschiedlich großen Aufschlägen für die Volleinspeise-Anlagen bei den Grenzwerten 10, 40 und 100 Kilowatt. Die Motivation für diese Differenzierung hat sich uns nicht erschlossen. Falls hierfür keine triftigen Gründe vorliegen, sollte hier eine Anpassung geprüft werden, um eine Vereinheitlichung zu erreichen und spätere Fallstricke zu vermeiden. Auf die Vergütungshöhen gehen wir in Kapitel 3 ein.
Abbildung 2‑1: Festvergütungen nach Referentenentwurf EEG 2023 §48
3 Photovoltaik-Vergütungssätze einmalig anheben
Nach dem Preismonitor des Bundesverband Solarwirtschaft für das erste Quartal 2022 liegen die Systempreise für Photovoltaik-Anlagen aktuell wieder auf dem Niveau von Anfang 2017 und damit etwa 15 Prozent über dem bisher niedrigsten Wert im ersten Quartal 2020. Gleichzeitig wurden die Vergütungssätze seit Anfang 2017 fast halbiert (siehe Abbildung 3‑1).
Der Referentenentwurf sieht vor, die Vergütungssätze für Eigenversorgungsanlagen für das Jahr 2022 auf dem Niveau vom April 2022 zu fixieren und ab dem nächsten Jahr halbjährlich um ein Prozent abzusenken. Unsere Einschätzung zum Degressionsansatz finden Sie in Kapitel 5. In Abbildung 3‑1 sind neben den Vergütungssätzen und den Zubau-Korridoren auch die aufs Jahr hochgerechneten Zubau-Werte für PV-Anlagen mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen dargestellt. Während der hochgerechnete Zubau für April 2021 in etwa auf dem Zielwert für das nächste Jahr lag, gingen die Zubau-Werte seither deutlich zurück und liegen nun um 17 Prozent niedriger. Diese Zahlen weisen darauf hin, dass selbst beim Einfrieren der Vergütungssätze auf dem Niveau von April 2022 kein deutliches Wachstum der Zubau-Raten zu erwarten ist, so dass die Ziele voraussichtlich nicht erreicht werden.
Abbildung 3‑1: Entwicklung der Vergütungssätze und des Zubaus
In Abbildung 3‑2 ist die im Referentenentwurf geplante Vergütung den Stromgestehungskosten verschiedener Photovoltaik-Anlagentypen gegenübergestellt (Die Annahmen sind im Anhang unserer Stellungnahme zu finden). Es ist zu erkennen, dass die geplanten Vergütungssätze die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nur bei sehr günstigen Bedingungen gewährleisten können. Denn: Für alle Anlagentypen ist die Vergütung geringer als die mittleren Stromgestehungskosten.
Wir empfehlen daher eine einmalige Anhebung der Vergütungssätze für alle Vergütungskategorien um mindestens zwei Cent pro Kilowattstunde. Dies würde dazu führen, dass die Vergütungssätze für alle Vergütungskategorien oberhalb der mittleren Stromgestehungskosten liegen. Diese einfache Maßnahme würde einen klaren Impuls setzen, der geeignet wäre, zusätzliche Investitionen schnell anzureizen.
Die Auswirkungen der pauschalen Anhebung der Vergütungssätze für alle Vergütungskategorien um zwei oder drei Cent pro Kilowattstunde sind ebenfalls in Abbildung 3‑2 dargestellt. Die Wirtschaftlichkeit stellt sich bei großen Anlagen am besten dar. Hier wäre es gut, den Aufschlag nach Vergütungskategorien zu differenzieren oder die Kategorien anzupassen. Zu beachten ist hier, dass größere Anlagen oft von gewerblichen Investoren mit tendenziell höheren Renditeerwartungen betrieben werden.
Abbildung 3‑2: Stromgestehungskosten für Volleinspeiseanlagen (links) und Eigenverbrauchsanlagen (rechts; exklusive Opportunitätserlöse durch Eigenverbrauch)
Eine Erhöhung der Vergütungssätze führt zu einem erhöhten Förderbedarf. Dieser ist angesichts der ohnehin niedrigen Vergütungssätze für Neuanlagen jedoch überschaubar (siehe Abbildung 4‑1). Eine Anhebung der Vergütungssätze für alle nicht ausschreibungspflichtigen Photovoltaik-Anlagen um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde führt im Zeitraum von 2023 bis 2026 zu einem zusätzlichen Förderbedarf von 1,2 bis 1,8 Milliarden Euro. Im Zeitraum 2023 bis 2035 beträgt der zusätzliche Förderbedarf 14,4 bis 21,7 Milliarden Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Belastung von 1,1 bis 1,7 Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Wert ist zwar größer als der im Referentenentwurf genannte (sehr niedrige) Finanzierungsbedarf von 0,6 Milliarden Euro für Photovoltaik-Neubau im selben Zeitraum. Gleichwohl ist er sehr überschaubar gegenüber den an derselben Stelle bezifferten Kosten von 59,9 Milliarden Euro für die Förderung von EEG-Bestandsanlagen und erscheint angemessen angesichts der enormen Bedeutung des schnellen Ausbaus erneuerbarer Stromerzeugung.
Abbildung 4‑1: Zusätzliche jährliche Kosten durch Anhebung der Vergütungssätze für nicht ausschreibungspflichtige PV-Anlagen
4. Photovoltaik-Pflicht entfaltet größte Wirkung, wenn Dachsanierungen einbezogen werden
Das zweite wirksame Instrument, um den Ausbau der Photovoltaik auf Dachanlagen zu steigern, ist die Verpflichtung zum Bau einer Anlage, zum Beispiel beim Neubau oder einer Dachsanierung. Die Photovoltaik-Pflicht ist kein Bestandteil des EEG 2023, sondern soll in der anstehenden Novellierung des GEG geregelt werden. Bei der Ausgestaltung der Vergütungssätze ist jedoch eine Einschätzung zur Wirkmächtigkeit einer Photovoltaik-Pflicht und deren Wechselwirkungen mit den Vergütungssätzen hilfreich. In Abbildung 5‑1 ist eine Abschätzung für das Potenzial einer Photovoltaik-Pflicht mit unterschiedlichen Ausprägungen den jährlichen Zielzubauten gegenübergestellt, wie sie im EEG 2023 festgelegt werden sollen. (Für die Potenzialabschätzung mussten Annahmen getroffen werden, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Bei der Abschätzung wurde zum Beispiel angenommen, dass sich die aktuell typischen Anlagengrößen auch bei einer verpflichtenden Installation fortsetzen. (Die detaillierten Annahmen können dem Anhang unserer Stellungnahme entnommen werden.)
Abbildung 5‑1: Vergleich Zielzubau für Dachanlagen und Abschätzung für Potenzial einer PV-Pflicht
Im Koalitionsvertrag wurde zunächst nur eine Pflicht für gewerbliche Neubauten vereinbart. Das hierfür berechnete Potenzial liegt bei 40 Prozent des Zielzubaus von 2023 und bei 18 Prozent ab 2028. Würde auch beim Neubau von Mehrfamilienhäusern die Pflicht bestehen, könnte das Potenzial um rund ein Drittel erhöht werden und bei einer Berücksichtigung aller Wohngebäude sogar um drei Viertel. Trotzdem zeigt ein Vergleich mit dem Zielzubau für das Jahr 2023 zeigt, dass auch, wenn alle Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen belegt würden, der angestrebte Zubau noch nicht erreicht würde.
Die mit Abstand größte Wirkung kann erzielt werden, wenn auch bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaik installiert werden muss. Hierdurch würde das Potenzial bei Nichtwohngebäuden auf das Vierfache und bei Wohngebäude auf das Fünffache gesteigert werden. Es zeigt sich also, dass eine Photovoltaik-Pflicht einen erheblichen Zubau generieren kann, aber nur, wenn sie auch auf Sanierungen zutrifft.
Es ist zu erwarten, dass eine Photovoltaik-Pflicht auf Bundesebene erst ab Anfang 2023 wirksam wird. Dies bedeutet, dass die bereits für das aktuelle Jahr im Vergleich zum letzten Jahr der vorgesehene Zubau in erster Linie durch eine Attraktivitätssteigerung bei der Vergütung erreicht werden muss.
5. Vergütungssätze sollten bei Zielverfehlung automatisch angehoben werden
Wir empfehlen einen Mechanismus im EEG 2023 aufzunehmen, mit dem die Vergütungssätze automatisch angehoben werden, wenn die Zubau-Ziele unterschritten werden („atmende Hebebühne“).
Gegenüber der aktuellen EEG-Fassung wurde das Verfahren zur automatischen Absenkung der Vergütungssätze sehr stark vereinfacht und soll ausschließlich aus einer Basisdegression von ein Prozent je Halbjahr bestehen. Es ist sinnvoll, dass die Basisdegression im Vergleich zum aktuellen EEG gemindert wurde und somit dem Kostenrückgang entspricht, wie er vor dem Anstieg der Anlagenpreise zu beobachten war. Auch begrüßen wir, dass die Degression für das aktuelle Jahr ausgesetzt wurde, um keinen weiteren Druck auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auszuüben.
Jedoch stellt sich die Frage, wie bei einer Unterschreitung des Zielzubaus schnell und unkompliziert gegengesteuert werden kann. Im Referentenentwurf konnten wir dafür keinen Ansatz finden. In diesem Fall sollte zumindest die Degression zeitweise ausgesetzt werden. Darüber hinaus sollte ein Mechanismus eingeführt werden, der wenn die Zubau-Ziele unterschritten werden, automatisch die Vergütungssätze anhebt. In UBA 2021 haben wir für diesen Zweck das Konzept der atmenden Hebebühne entwickelt.
Angesichts der hohen Dringlichkeit und der ambitionierten Zubau-Ziele sollte der gut eingespielte Prozess der quartalsweisen Überprüfung der Zubau-Raten durch die Bundesnetzagentur beibehalten werden, anstatt in regelmäßigen und aufwändigen politischen Prozessen die Vergütungssätze manuell anzupassen.
Der Schwerpunkt unserer Empfehlung liegt aber auf der kurzfristigen einmaligen Anhebung der Vergütungssätze, wie in Kapitel 3 beschrieben. Nur hierdurch kann ein dringend notwendiger Impuls zur schnellen Steigerung der Zubau-Raten gesetzt werden. Schrittweise, halb- oder vierteljährliche Anpassungen der Vergütungssätze durch eine Aussetzung der Degression oder eine Anhebung benötigen viel Zeit, um eine Wirkung zu entfalten können. Sollte die Anhebung die eher unwahrscheinliche Folge haben, dass die Zubau-Raten signifikant überschritten werden, kann sie schrittweise wieder abgesenkt werden.
6. Gesetzesentwurfs ohne Synopse veröffentlicht
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass Gesetzesentwürfen der Bundesregierung künftig eine Synopse beigefügt wird, „die die aktuelle Rechtslage der geplanten Änderung gegenüberstellt“. Wir bedauern ausdrücklich, dass dies im Fall des Referentenentwurfs nicht geschehen ist. Eine Synopse würde die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verbessern und den Prozess der Stellungnahme deutlich vereinfachen.
Über die Autoren
David Ritter ist Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz am Standort Freiburg. Schwerpunkt seiner Arbeit sind der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor und deren Finanzierung sowie Szenarien- und Datenanalysen zur Entwicklung des Energiesystems. Markus Haller arbeitet ebenfalls als Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz. Er beschäftigt sich mit Förderinstrumenten für den Ausbau erneuerbarer Energien, der Systemintegration erneuerbaren Stroms und langfristigen Szenarien zur Transformation des Energiesystems. Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte im Blog des Öko-Instituts.
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David Ritter und Markus Haller leben noch in einer alten Welt voller Bürokratie und weit an der Realität vorbei. Das einzige was ich an diesem Beitrag für sinnvoll erachte, ist die Vergütung für Volleinspeiser. Es gibt hier sehr viele ungenutzte große Dachflächen von Bauern und Firmen wo ein Eigenverbrauch einfach nicht möglich ist. Diese Anlagen können auch relativ kostengünstig auf das Dach gebracht werden. 12 Cent sind hier schon sehr nobel und brauchen nicht auch noch erhöht werden. Die Abstufung sei dahingestellt, denn umso größer die Anlage umso preiswerter wird sie und umso schneller ist die Gewinnzone erreicht. Wenn man einen neuen Namen erfindet, dann ist er nicht unbedingt gut. Eine atmende Hebebühne können Sie sich in die Haare schmieren, obwohl es sicher toll klingen soll. Die Einspeisevergütung kann bei 6,5 Cent bleiben, da die Stromkosten aus dem Netz immer teurer werden und geworden sind. So rechnet sich jede selbstverbrauchte kWh drei und vierfach und mit dem Auto achtfach. Selbst ein Speicher ist jetzt schon absolut wirtschaftlich. Die Solaranlagenpflicht auf privaten Gebäude ist Nonsens. Vorgeschriebene Leerrohre reichen hier vollkommen aus, alles andere erzeugt nur Umut. Der Häuslebauer soll selbst entscheiden ob er sich den hohen Energiepreisen aussetzen will oder ob er ruhig schlafen und Eigenverbrauch generiert. Haus bauen wird meistens teurer als geplant und die Solaranlagen kann auch 1-2 Jahre später kommen . Beim Gewerbe sollte die Pflicht auf Parkplätze, Ladesäulen und volle Hallendächer erweitert werden. Sie haben auch eine Pflicht bei der Energieversorgung zu helfen. Die Anlagen finanziert sowieso der Kunde, wenn Mehl und Nudeln teurer werden. Die Erhöhung im privaten Bereich funktioniert nicht, denn das würde genauso ausgehen wie mit dem Tankrabatt. Die Solarfirmen sind randvoll mit Aufträgen und können durch höhere Vergütungen noch etwas mehr Rahm abschöpfen. Der Zubau von kleinen Anlagen hat seinen Rahmen schon gefunden, da die Nachfrage auch bei diesen Vergütungssätzen viel zu hoch ist und Wartezeiten von über einem Jahr keine Seltenheit sind. Das heißt, mit Dachanlagen werden wir unsere Ziele mit Sicherheit nicht erreichen. Das Augenmerk muss sehr schnell auf massivem Zubau von Wind und Sonne in großen Parks liegen. So können in 5 Jahren 100 GW fertiggestellt werden. Nur das hilft gegen die lange anhaltende Energiekrise. Der Staat kann hier Speicher und Leitungen für Fernwärme und Strom im dezentralen Bereich sorgen und fördern, die Anlagen brauchen keine Förderung mehr. Das ganze passt in 20 oder 30 Seiten und nicht in 400. Jeder der dieses Gesetz liest musst es verstehen, ohne eine Schar Anwälte zu brauchen.
@Herr Gruber,
wie immer schreiben sie sehr oft auf Beiträge hier und was Sie schreiben ist sehr einseitig. Vermutlich sind Sie ein Lobbyist.
Dieses künstliche Spalten in Volleinspeiser und Überschusseinspeisung hat nur zum Ziel die Dachflächen der Eigenheimbesitzer nicht voll zu machen und noch mehr Bürokratie aufzubauen.
6,5ct abzüglich 0,4ct gegen 12,5 ct ist durch nichts gerechtfertigt.
Kann man bei Ost/West vielleicht 20 KWp zu 1.100€/KWp = 22 T€ bauen und teils selbst verbrauchen aber dennoch halt den Überschuss wie bei einer 10 KWp einspeisen, wollen Sie die Leute mit lächerlichen 6,5 ct abspeisen und die die nur 10 KWp zu 1.200 €/KWp = 12 T€ auf der rediteträchtigen Südseite bauen als Volleinspeisen bevorteilen. Mit Verlaub gesagt, das ist ein tolles Zubrot für Hausbesitzter größerer Wohneinheiten denen das Mieterstrommodell zu Bürokratisch ist oder zu wenig Rendite abwirft.
Lassen Sie es sein diese riesige Spanne immer wieder gut zu heissen.
Ich verstehe nicht, wie die Besserstellung der Volleinspeiser einen Anreiz zur Vollbelegung der Fächer geben soll. Volleinspeiser haben schon immer voll gemacht, weil größer meist wirtschaftlicher ist.
Das Gegenteil ist der Fall: Durch steigende Anlagenpreise werden insbesondere Selbstverbraucher die Dächer nicht voll machen, ein Trend der sich schon länger abzeichnet.
Damit wird neben der Dachfläche auch wertvolle Personalkapazität verschenkt.
Die Erhöhung der Einspeisevergütung sollte für alle Anlagen gelten, das würde sicher nicht viel mehr kosten, weniger Bürokratie bedeuten und vor allem die Vollbelegung aller Dächer sichern.
Ich sehe das wie die Kommentatoren, wir stehen gerade vor genau dem Denkansatz, mein Ergebnis, fickt euch ihr bekommt keinen müden Watt für 6,5 Cent. Wie kann man so dumm sein und da Unterschiede machen, denkt ihr ich nehme 10000 Euro mehr in die Hand wenn die sich mit viel Glück in 15 Jahren rentieren? Ihr braucht Strom, dann sollte es euch scheissegal sein wo der herkommt solange er umweltfreundlich ist, wenn nicht, auch ok heize ich mein Heißwasser damit.
Hallo Daniel, bauen sie sich eine Inselanlage und machen Sie mit ihrem Strom was sie wollen. Aber belasten sie das öffentliche Netz nicht mehr. Das was sie schreiben können Sie mit ihrem eigenen Knie bewerkstelligen.
Chapeau Herr Gruber – das hätte ich nicht besser ausdrücken können. Wer jetzt noch Vergütungssätze erhöhen will, hat nicht begriffen, dass wir Lieferengpässe haben. Es fehlt an einer europäischen/heimischen Solarindustrie, an Speicherförderung und an dem aber erst dann möglichen schnelleren Ausbau der PV-Leistung in völlig anderen Dimensionen als im Dachsegment. Jeder Kommune ein Biodiv-Solarpark (oder auch mehrere) in der Größenordnung von 10 Megawatt aufwärts bis hin zu 50 Megawatt in den Ländern, wo die Schlaggrößen das locker mitmachen. Nur so schaffen wir 2-3.000 Terawattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen, wenn wir eine 100% Grüne Energieversorgung haben wollen.
Der höhere Vergütungssatz lediglich bei Volleinspeiseranlagen fördert nicht den größer dimensionierten Ausbau bei Eigenverbrauchsverbrauchsanlagen. Warum sollte ein Eigenverbraucher seine kompletten Dachflächen vollpacken, wenn er für jedes mehr nur eine im Vergleich mickrige Einspeisevergütung bekommt?
Auch hier sollte ein entsprechender Anreiz gesetzt werden.
Genau so ist es, dass Problem sind nicht die Vergütungen sondern die Lieferengpässe, die fehlenden Fachleute und vorallem die Bürokratie.
Pragmatische bei der Anmeldung und Genehmigung neuer Anlagen sind gefragt.
Die Aufsplittung Volleinspeisung kontra Überschuss-Einspeisung baut neue Bürokratie auf und behindert den Ausbau der privaten Stromspeicherung, die für den Ausbau der Regenerative Energien doch sehr wichtig sein sollte?
„Bremsen lösen“ bei PV müsste anders aussehen!
@Skipper, Tim und Waldmann. Hallo, ich denke sie haben meinen Beitrag nicht genau durchgelesen. Aber fangen wir vorne an. Ich bin großer Lobbyist und zwar für die Energiewende und für keine Firma und keine Partei sondern nur für mich und meine Mitmenschen. Ich sitze im Rollstuhl und habe sehr viel Zeit und ich informiere mich von allen Seiten über alle Energieformen. Meinen Kommentar schreibe ich so, denn an dem schnellen Ausbau von erneuerbaren Energien führt kein Weg vorbei und durch diesen Krieg müssen wir noch schneller werden. Jeder der seine eigene Energie nutzt hat einen riesengroßen Vorteil. Er kann auch in 10 Jahren noch in seinem Haus leben und muss nicht ausziehen, da er seine Energiepreise durch Selbstverbrauch sehr gering hält. Aber auch er braucht im Winter Strom aus dem Netz! Dieser Strom müsste durch den niedrigen Verbrauch eine mehrfache Grundgebühr enthalten, oder mit Kosten bis zu 1 € pro Kilowattstunde belegt werden. Der Netzbetreiber muss die Energie für den Anlagenbesitzer im Winter genauso vorhalten und seine Netze ausbauen. Die 6,5 Cent sind ein sozialer Beitrag für alle Mieter, welche keine Möglichkeit haben sich eine Anlage zu bauen. Wer noch mehr will ist unsolidarisch. Jede Anlage rechnet sich mit Sektorenkopplung auch ohne Einspeisevergütung. Anlagen für Volleinspeiser mit großen Flächen können sehr schnell aufgebaut werden und leisten einen großen Beitrag zur Energiesicherheit. Was sie auch nicht gelesen haben, dass wir für volle Dächer und neue Kleinanlagen keine Montagekräfte haben. Daran scheitert doch das Dach voll machen. Wir bräuchten 100000 Dächer mit 10 kWp um ein Gigawatt Leistung, also eine Terawattstunde Strom herzustellen. Herr Schnitzler schreibt richtigerweise, dass wir mindestens 1000 Terawattstunden brauchen. Solarpark und Windräder brauchen für dieselbe Leistung nur 10% der Facharbeiter. Darin steckt die große Chance um sehr schnell die Abhängigkeit von Russland auszugleichen. Wenn man dann die Schäden durch die Landwirtschaft an der Natur sogar wieder etwas gut machen kann , dann ist das die beste Lösung. Die Bürokratie gehört für kleine Anlagen komplett abgeschafft, eine Abregelung darf es nicht mehr geben. Jeder kann bis 30 kW soviel auf sein Haus bauen wie er möchte. Die Netze vertragen das und wenn nicht, dann muss der Netzbetreiber zum Ausbau verpflichtet sein, denn er kassiert ja auch den überschüssigen preiswerten Strom.
Total lächerlich. Ich stehe kurz vor der Planung für mein EFH und Einspeisen ist gar keine wirkliche Zielsetzung. Die Vergütung ist ein schlechter Witz.
Hallo,
ich habe eine 5,6kwp Anlage mit 10,2 kw Speicher auf meinem Hausdach installiert. Dies war im Juli 2019.
Für den Speicher erhielt ich Förderung, diese war angemessen und hilfreich.
Jedoch wurde auf Grund der Inanspruchnahme der Förderung, die Einspeiseleistung von 70% auf 50% verringert.
Sprich, hätte ich die Anlage ohne Förderung gebaut hätte ich 70% Einspeiseleistung.
Also, wenn wir uns das alles noch so leisten können, dann kann es doch nicht so schlimm sein…
Ich bin sicher nicht der Einzigste mit o. g. Beispiel. Nur wenn wir alles in Bewegung setzen und alle vorhandenen Ressourcen auch ausschöpfen, egal welche Größe die Anlage hat, hätten wir schon einiges erreicht.
VG Per Sommer
Ernst Gruber, hallo, es kann nicht sein das ein Hausbesitzer mit 2500 KWh Jahresverbrauch sich eine PV Anlage mit einem Batteriespeicher auf sein Hausdach montiert und seinen Überschüssigen Strom an den EVU für 6 Cent verschleudert. Bei den Investitionskosten und dem Verbrauch liegt die Amortisation bei 21 Jahre, ohne das der Austausch der Batterie oder die Reparatur eines Wechselrichters berücksichtigt ist. Also warum soll der Eigentümer ca. 20 Tsd. € aufwenden für solch eine Investition. Um damit den Energieversorger zu finanzieren, der den Strom dem Nachbarn nicht unter 30 Cent weiterverkauft. Oder an der E Säule für 56 Cent und mehr.
15 Cent Einspeisevergütung wären völlig in Ordnung und würden die Energiewende massiv vorantreiben.
Ein freistehendes Haus mit 2500 kWh muss sicher sehr gut gedämmt sein, denn meistens ist der Verbrauch viel höher. Jeder kann seine Anlage so groß bauen wie er möchte. Für 21000 € bekomme ich eine große Anlage über 10 kWp und einen Speicher mit 10 kWh. Damit kann ich im Jahr 10 000 Kilowattstunden Strom erzeugen. Die Anlage alleine amortisiert sich in fünf Jahren, die mit Speicher in ca 10 Jahren. Wenn sie nur 15 oder 20 % des erzeugten Strom selber nutzen, dann sind 21000 € rausgeschmissenes Geld, denn die Anlage ist dann einfach zu groß. Die Zukunft liegt aber nicht nur beim Comfort-Stromverbrauch. 80 % der Anlagen Besitzer werden als nächstes Auto ein E-Auto haben. 50 kWh vom eigenen Dach reichen für 400 bis 500 km Fahrstrecke mit dem E-Auto. Das sind an der Tankstelle über 100 €. Rechnen sie mal aus wie viel die Kilowattstunde für sie wert ist. Dann rentiert sich die Anlage immer. Dasselbe gilt für Heizstab oder Wärmepumpe. Erst dann wird die Anlage noch schneller rentabel. Was wollen sie dann noch mit einer höheren Einspeisevergütung. Strompreise von 40 Cent pro kWh und mehr sind in Zukunft möglich . Man kann ihnen die Anlage ja gleich vom Staat schenken.
Den Einwand dass viele private Dachbesitzer nur noch so groß bauen wollen
wie der Eigenbedarf ist kann ich nach Studium einschlägiger Foren bestätigen.
Die künstliche Trennung von VE und ÜE halte ich für verkehrt.
Bei meiner Anlage benötige ich bei Sonnenschein höchsten ein Zehntel
der Leistung des Solargenerators. Wenn ich weiter ausbaue dann wird es noch
weniger. Und wegen dieses geringen Unterschiedes soll ich jetzt weniger Vergütung bekommen?
Bio Div Anlagen und ähnliche halte ich für notwendig um die Energiewende
zu erreichen und für eine ökologische Ausrichtung der Energiewende.
Vielleicht sollte man her unkonventionelle Wege gehen.
Herr Schnitzler meinte ja dass er schon mit Geflüchteten zusammenarbeitet
um den Engpass an Arbeitskräften etwas entgegenzusetzen.
Es gibt aber noch sehr viele denen die Arbeitserlaubnis aus bürokratischen
Gründen nicht erlaubt ist und die für die einfachen Arbeiten an einer Großanlage
benötigt würden. Hier muss noch viel passieren.
Bei den Eigenheimen wären auch neue Ideen gefragt um dort die Dächer
vollzubekommen. Warum kann nicht ein Bautrupp bestehend aus einem Dachdecker
oder Solarteur und mehreren Helfern von Dach zu Dach ziehen?
Der Elektroanschluss durch qualifizierte Fachleute wird dann 1-2 Wochen
später gemacht. Wenn auch schon notwendige Leitungen verlegt wurden
ist der Anschluss selbst mit Einbau von SLS und ÜSS in ein paar Stunden erledigt.
Meiner Meinung nach sollten beide Möglichkeiten weiterentwickelt werden.
Aber dass die Eigenheimbesitzer wegen fehlender Lobby nicht unterstützt werden
mit mindestens 10ct/kWh halte ich für einen großen Fehler wenn wir so viel wie möglich bauen wollen.
Wenn sie auf die Einspeisevergütung angewiesen sind, weil sie nur 10% als Eigenenergie nutzen können, dann ist ihre Anlage zu groß oder sie nutzen das Potenzial nicht aus. Sie könnten mit einem Heizstab ihr Warmwasser für den Sommer komplett selbst erzeugen, auch ein E-Auto würde ihren Eigenverbrauch je nach Benutzung stark erhöhen. Ich kenne nur eine etwas größere Firma in der Nähe von Bremen, welche alle Gewerke mit Meisterbetrieben zusammengeführt hat. Hier bauen die Dachdecker die Solaranlage nach vorgegebenem Verlegemuster mit. Leider dürfen die Männer aus der Ukraine nicht mitkommen und wenn dann finden sie in Polen eine Beschäftigung. Nicht jede Frau kann diesen schweren Job machen. Die Bundesregierung verschuldet sich massiv, denn durch die Impfgegner werden auch nächstes Jahr wieder die Kosten für Corona im dreistelligen Milliardenbereich liegen, dazu soll die Rüstung 100 Milliarden bekommen und 200 Milliarden gehen in erneuerbare Energien bis 2026. Soll sich der Bund auch noch zehn Cent Einspeisevergütung über 20 Jahre ans Bein binden? Wer seine Anlage nicht so ausbauen kann, dass sie ohne Einspeisevergütung effektiv ist, der soll es lassen und das Risiko von hohen Preissteigerungen hinnehmen. Die Montage von kleinen Dachanlagen wird sich noch weit über zehn Jahre hinziehen, da niemand da ist und auch in naher Zukunft nicht, welcher diese Anlagen auf das Dach bringt. Fragen Sie nach einer Montage nach. Lieferzeiten von guten Wechselrichtern und Speichern für 10 kWpeak Leistung haben mindestens ein halbes Jahr Lieferzeit und die Montage noch länger. Die Nachfrage nach Anlagen ist trotz der niedrigen Einspeisevergütung zu hoch , dass die Firmen nicht nachkommen. Also helfen uns Dachanlagen kurzfristig nicht weiter. Ich habe hier schon oft geschrieben, dass der Anlagenbesitzer Reststrom benötigt und diesen garantiert geliefert bekommt. Deswegen ist die niedliche Einspeisevergütung auch ein Ausgleich für die Menschen die nicht die Möglichkeit haben sich so eine Anlage zu bauen und sich mit einem b
Balkonkraftwerk zufriedengeben müssen. Bitte durchlesen und nachdenken.
Es ist schon erstaunlich,welche Lobbyisten dem Kinderbuchautor die PV Vergütung in eigenem Interesse verkaufen.Der Eigenstromversorger mit einer für Ihn passenden Anlage und geringem Stromüberschuß wird nicht berücksichtigt.Warum wohl? Effektiv bringen kleine dezentrale Anlagen einen höheren Nutzen als Großanlagen von denen der erzeugte Strom mit hohen Verlusten weitergeleitet wird.
Nun mal ein Gedanke zur Energie.Weshalb sorgen wir in den Häusern nicht dafür,daß der Energieverbrauch Heizung sinkt? Also 75m² Wohnfläche hatte 150Kwh/m²a Heizenergie.Für eine Investsumme von 150€/m² hat diese Wohnung noch 64,8Kwh/m²a. Dies ohne die irsinnige Dämmung und 3-fach Verglasung,die uns als Maßnahme zur Energieeinsparung verkauft wird.Dieser Irsin schadet der Umwelt und dem Menschen. Herr Walberg- Studie von 2010- Prof.Claus Meier, Konrad Fischer und die gesetzlichen Grundlagen der Physik (Wärmelehre) werden mißachtet.Dämmen schreibt man mit u ,dann stimmts wieder.
Sie gehören also auch zu den Leuten die zweifelhaften Dämmgegnern auf die Leim gehen. Sie können sich gerne mal Weiterbilden und den vorletzten Kommentar (von mir) bei diesem Link lesen (Deutsches Architektenblatt). Dämmen ist alles andere als Dumm. Dumm ist das was manche da von sich geben.
https://www.dabonline.de/2013/06/01/dammungslos-hemmungslos-konrad-fischer/
Hallo Hinz, ich kann ihren Ausführungen nicht ganz folgen. Wenn ein Kleinanlagenbesitzer sehr viel Eigenstrom nutzt, dann braucht er doch die Einspeisevergütung überhaupt nicht mehr und kann rundherum zufrieden sein. Kleine dezentrale Solaranlagen brauchen das kleinste öffentliche Netz, da stimme ich ihnen zu. Bei Speichern muss man schon Abstriche machen, denn wenn ein Dorf oder eine Gemeinde mit einem im Gemeindegebiet liegenden Solar- und Windpark mit Speicher für die ganze Gemeinde, inklusive Fernwärme versorgt, ist viel effektiver als lauter keine Einzelspeicher. Wie sie den Wärmebedarf von umbautem Raum um zwei Drittel senken wollen sollten Sie hier noch mal beschreiben, denn bei mir bleiben hier nur Fragezeichen.
Hallo Herr Gruber,
wenn Sie wirklich den maximalen Strom zum kleinsten Preis wollen, dann müsste der Staat einfach die Preise so lange anheben bis er zu seinem Leistungsziel kommt ohne Rücksicht auf Gebäude, Freiland, PV, WK oder Größe. Der Staat sollte jedenfalls nicht pauschal 12 Cent / kWh für die nächsten 20 Jahre auf den Mond zu schießen. Für besonders notwendige netzdienliche Eigenschaften darf er jedoch gerne ein bis zwei Cent oben drauf legen.
Freilandanlagen und Aufdachanlagen werden von völlig unterschiedlichen Firmen gebaut. Darum stehen deren Produktionskapazität nicht in Konkurrenz.
Der Vorwurf von assozialem Verhalten und Habgier von PV Anlagenbetreibern ist total daneben. Für durchschnittlich 6,15% Strombezug zahle ich 12 Monate Grundgebühr und Übertragungskosten wie jeder Stromkunde. Würden Sie mein Verhalten auch assozial nennen, wenn ich nur ein kleines Radio und eine LED- Lampe angeschlossen hätte und am Ende des Jahres den selben Verbrauch vorweisen würde? Da ich 3/4 meines Stromes einspeise, vermeide ich Übertragungskosten von 3 weiteren Haushalten. Momentan mangelt es an Übertragungskapazität, d.h. die Nachfrage ist größer als das Angebot. Warum sollte da meine Sozialleistung gefragt sein, wo Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber fette Gewinne einstreichen und größere Gebühren für die Übertragung ums Hauseck verlangen als die angestrebte Vergütung von PV Strom und der Zins für längst abgeschriebene Infrastruktur weit größer ist als bei EE Anlagen.
Da ich 4 Cent auf jede eingespeiste kWh draufzahle und ca. 6 Cent für jede kWh Eigenverbrauch an den Staat abtrete, sind meine Stromkosten mit 32 Cent teurer, als wenn ich diesen bei meinem Stromversorger kaufen würde. Die Preise in Süddeutschland und städtischem Gebiet sind eben anders als in Norddeuschland, wo die YouTuber fette Gewinne trotz geringerem PV-Ertrag vorrechnen.
Trotzdem würde ich gerne PV ausbauen und WP einsetzen. Aber jede neue Dachfläche zieht meine Vergütung nach unten, und wenn es um Fassade oder teilverschattete Flächen geht noch viel mehr.
So funktioniert Energiewende eben nicht. Handel funktioniert durch geben und nehmen. Wenn ich meinen Strom in einem Heizstab verbrenne, dann ist das für das ganze System ein Verlust.
Der viel versprochene Boost wird wieder eine große Fehlzündung und viele ratlose Gesichter geben. Ich glaube, dass dies die Regierung schon längt verstanden hat und lieber nach Katar fährt, statt in Deutschland zu versuchen, etwas auf die Beine zu stellen.
Die PV-Anlagen könnten viel günstiger angeboten werden! Aber die Hersteller und Installateure haben die Dollarzeichen in den Augen. Das wird sich erst dann beruhigen, wenn die Wirtschaft brach liegt, Neubauten und Umrüstungen sich nur noch eine gewisse Klientel leisten kann!!!
Quatsch! Lesen Sie hier bitte etwas mehr mit,, dann schreiben Sie sowas nicht mehr!
Ich möchte den maximalen Strom zum günstigsten Preis für Gemeinden und Bürger. Als Beispiel was immer skalierbar ist. 30MW Sonne und 30 MW Wind plus Akku und kleiner Wasserstofferzeugung verbunden mit Fernheizung, am nördlichen Gemeinderand ohne Schattenwurf der Windräder. Das ist die Autarkie für kleine und große Gemeinden. Planbare niedrige Stromkosten und sichere Energie. Das kann 100.000 Mal in Deutschland passieren. Wenn Sie sagen sie zahlen bei der Einspeisung drauf, dann dürfen sie auch nicht vergessen, dass sie die Anlage abschreiben und die Mehrwertsteuer zurückbekommen haben. Wie liegen dann ihre Kosten, wenn Sie das mit einberechnen? Zwischen asozialem und unsozialem Handeln ist noch ein breiter Graben. Sie nutzen einen Stromanschluss, ob sie eine LED-Lampe betreiben oder den ganzen Tag Brötchen backen. Der Energieversorger muss im Winter ein Netz bereithalten und muss sehr viel Strom für Wärmepumpen, E-Autos und andere große Verbraucher bereithalten, wenn keine Sonne scheint. Deswegen ist der Verdienst für den Netzbetreiber bei geringer Abnahme meist zu klein. Ob die Stromversorgung wieder in kommunale Hände übergehen sollte wäre er eine andere Diskussion. Sie können sich auch komplett selbst mit eigenem Wasserstoff für den Winter versorgen. Da ist aber glaube ich die monatliche Grundgebühr sinnvoller. Entscheidend ist den Ertrag der Solaranlage so gut wie es geht für sich selbst zu nutzen. Ein Elektroauto ist hier das Non-Plus-Ultra, aber es wird auch bei manchen der Swimmingpool sein. Was zieht denn bei einem Neubau ihre Einspeisevergütung nach unten? Wenn sie 15 Cent für die alte Anlage bekommen, dann bekommen sie für die neue 6,5 Cent. Das wird gemischt und Sebi kommen für alles ca 11 Cent. Wo ist da das Problem? Ihnen geht doch hier nichts verloren. Im Süden ernten sie 200 kWh mehr als im Norden. Wenn sie ihren Strom im Heizstab oder in der Wärmepumpe verbrennen, dann haben sie heißes Wasser, mehr nicht. Fassaden PV und Optimierer für Teilverschattung bringen auch im Herbst Winter und Frühjahr mehr Energie und umso weniger braucht ihre Wärmepumpe aus dem öffentlichen Netz.Ob sie im Moment eine Firma finden, welche Ihnen die neue Anlage dieses Jahr noch baut, bezweifle ich sehr.
Dem Stromnetz hilft die Entscheidung, ob vor (Volleinspeiser) oder nach (Eigenverbraucher) dem Zähler eingespeist wird in gleichem Maß. Nur der Business Case und das Verbrauchsverhalten hinter dem Zähler ist anders.
Ich heize via Heizstab (in Puffer bzw. Heizungsvorlauf) und substituiere damit die horrend gestiegenen Gaspreise, was selbst ohne WP heute schon wirtschaftlich ist bei einer 2021er PV Anlage. Würde ich nie tun, wenn ich den Strom aus dem Netz kaufen müsste. Da bräuchte ich mindestens eine Wärmepumpe, um den Netzstrompreis soweit zu drücken, dass 35ct Netzstrom äquivalent zu 10ct Gaspreis werden. Den COP kaufe ich also überteuert aus dem Netz plus eine WP-Investition, zumindest in der Jahreszeit, wo mir der Heizstab reichen würde. Nun ist dieser März sehr sonnenreich, aber seit 3 Woche ist mein Heizkessel aus, trotz Höhenlage auf 1.000m.
Weiterhin lade ich meine Elektroauto zu 6ct/kWh aus der PV macht bei 20 kWh/100km 1,20€, im Jahresmittel PV/Netzstrom vielleicht 5 Euro/100km.
Hallo Herr Gruber,
wenn Sie hier für Ihr Gemeindeprojekt die Volleinspeisevergütung anwenden wollen, dann halten Sie mehr als die doppelte Vergütung der heutigen Freiflächenanlagen vor und haben ihr Optimierungsziel nicht erreicht. Ob Freiflächenanlge oder Hallendach spielt bei 12 Cent Vergütung keine Rolle. Dachflächen bieten heute den größten Anteil am Ausbau. Warum sollte sollte man darauf verzichten?
Man könnte auch sagen, daß PV-Pflicht plus Vergütung zu Dumpingpreisen staatliches Raubrittertum ist und nichts mit den umworbenen Zielen der vier Bürgerparteien in der Bundestagswahl zu tun hat.
Die Mehrwertsteuer und evtl. Förderungen werden beim Selbstkostenpreis für das FA abgezogen und durch die real produzierte Energie geteilt.
BEV ist in meinem Verbrauch schon enthalten. Da mein BEV nur einphasig Laden kann, bekommt er bei mir keinen Kohlestrom. Haushaltsgeräte wurden stets durch sparsame Modelle ersetzt. Das hilft mir gut durch die Nacht und über den Winter.
Normalerweise werden bei der ersten Anlage die besten Flächen verbaut. Wenn ich nun auf die Garage baue ist diese verschattet und liefert weniger Strom wird aber voll angerechnet. Genauso ist es bei einer Fassade. Diese kostet viel und liefert ebenso weniger Strom. Beide ziehen also die Vergütung stärker nach unten, wobei die Fassade viel Netzdienlicher wäre. Ob Selbstverbraucher oder Volleinspeiser spielt da keine Rolle (Netztheorie der Elektrotechnik: Summe aller Ströme ist 0).
Da ich eine Ost- West-Anlage habe sehe ich ungefähr 100 kWh mehr als im Norden. Reine Südanlagen produzieren im Winter das doppelte.
Bei den Kosten muss man Netzkosten und Übertragungskosten unterscheiden. Übertragungskosten fallen pro kWh an und werden vom Stromversorger an die Übertragungsnetzbetreiber weitergereicht. Netzkosten werden Fixkosten pro Anschluss und Anschlussleistung erhoben und werden meist über die Grundgebühr des Stromversorgers abgedeckt und an den Netzbetreiber weitergereicht. Wenn die Grundgebühr kleiner als die Netzgebühr ist und dafür der Leistungspreis höher ist, dann trifft ihre Aussage zu. Bei unserem Stadtversorger und Grundversorger trifft dies jedoch nicht zu.
@ alter Falter. Wie kommen Sie denn darauf das ich für diese Freiflächenanlagen die Volleinspeisung in Anspruch nehmen möchte. Das wäre ja mega kontraproduktiv. Die Gemeinde bekommt 12 Cent Einspeisevergütung und darf nichts selber verbrauchen, dafür müssen dann die Bürger für 35 Cent einkaufen? Das ist doch hirnrissig! Diese Parks vor der Stadt, am besten auf Gemeindegebiet, brauchen keine Vergütung denn sie nutzen alles selbst. Nur so ist die Kilowattstunde für die Bürger auch 35 Cent wert. Darin liegt der große Nutzen. Überschüssiger Strom wird gespeichert, ob in Akkus, Salzspeichern oder der Produktion von Wasserstoff wird man sehen, aber es muss angepackt werden. Öffentliche Förderung für die Erzeugung von Strom ist dann passe und wir brauchen auch keine großen Stromtrassen. Das Entscheidende ist der Vorteil der preiswerten erneuerbaren Energie, denn diese monetäre Vorteile bleibt in der Gemeinde! Eine PV Pflicht braucht es nicht, jeder soll demokratisch selber entscheiden was ihm seine Energie kostet und ob er was dagegen tut oder nicht. Da stimme ich Ihnen komplett zu. Sie haben doch jetzt schon eine tolle Anlage und das Optimieren für sie selber rentiert sich eigentlich nicht. Lassen Sie Ihre Anlage so wie sie ist und profitieren Sie massiv von dieser mit ihrem E-Auto und Ihrem Komfortstrom. Besser ist es doch wenn ein Hausbesitzer noch keine Anlage auf dem Dach hat und diese zeitnah trotz fehlender Facharbeiter schneller bekommt. Das bringt der Energiewende mehr, als wenn sie unter diesen Umständen Zubauen. 12 Cent für Volleinspeiser soll Firmen und Bauern dazu bewegen ihre Hallendächer voll zu machen und Sommer wie Winter komplett einspeisen. Viele Dächer sind noch leer, da Eigenverbrauch dort nicht oder noch nicht möglich ist. Ich finde 12 Cent hier ein bisschen viel aber hier soll der sogenannte Mittelstand animiert werden mit diesen Anlagen, welche sehr schnell realisiert werden können, Geld zu verdienen.
Unterschiede bei der Einspeisung 6,5 Cent oder 12 Cent, kann ich nicht verstehen! Warum, jeder investiert sein Geld. Beispiel Vorraussetzng: Altbau Baujahr 1940, somit nicht sehr sparsam, Wohnfläche z. B. 180qm, 2 Wohneinheiten, selbst genutzt, bisheriger Verbrauch 6’kWh für Strom und 33’kWh für Gasheizung, welche 25 Jahre alt ist. Dachflache Nord & Süden Ausrichtung. Durch Gauben, Dachfenster, Schornstein etc. ergibt auf der Südseite max. 7-8kW Peak her, Erweiterung im Garten auf Carport, Schuppen etc.möglich. Heizung muss auch bald erneuert werden aber auch was?!? Hybridheizung Gas & Wärmepumpe?!? Viel Dämmung bringt meist Probleme mit Schimmel, also wird es schwierig „groß“ an Heizenergie sparen zu können. Und jetzt die Frage wie wirtschaft und ökologisch etwas erneuern?!?! Bin für Vorschläg offen, möchten uns gern an der Energiewende beteiligen, muss aber bezahlbar bleiben.
Habt doch ein wenig mehr Mtleid mit den so dahindurstenden Energieverteilungsunternehmen!
Die werden zukünftig keine AKWs oder KKWs mehr zur Vefügung haben.
Es werden nur noch die Beträge der Einzelerzeuger „einzusammeln“ sein!
Macht euch mal frei von den Vergütungsvorschlägen der Ressortverantwortlichen im Wirtschaftsministerium………
Eine Einspeisung sollte frei verhandelbar sein!
Macht die Dächer voll und liefert Demjenigen, dem Ihr vertraut ode rder das Maximum vergüten will!
Bitte mehr Macht den vor Ort vohandenen Stadtwerken!
Wenn die Politik mein Dach für Pv nutzen möchte, und ich dafür keine Strom und Wärmekosten mehr habe. Dann würde die Energiewende funktionieren! Das wäre eine Win Win Geschichte, und keiner würde sich bereichern!
Wie legen sie den WINWIN aus? Die Politik zahlt drauf und sie zahlen gar nichts mehr. Das finde ich auch sehr gerecht!
Eine Unterscheidung zwischen Voll und Überschußeinspeisern ist contraproduktiv.
Beispiel: Firma mit Großem Dach baut 100kwp und verbraucht im Jahr 10000kwh selbst
es werden also rund 90.000kwh eingespeist und nun für 6,5 cent. ergibt 5850,- Euro Einspeisevergütung plus 3000,- Euro gesparter Netzbezug ( 10000x 30 cent)
Macht 8850 Euro Einnahmen und Ersparnisse
Oder die Firma speist voll ein, also 100000kwh zu 10,5 cent
macht 10500 Euro Einnahmen
selbst bei 3000,- Euro Netzbezug der nun notwendig ist bleiben immernoch 7500,- Euro übrig.
Das führt dazu das der Strom unnütz durch das Netz hin und her geschickt wird.
Es ist dem Stromnetz und dem EE Kreislauf egal ob 90.000kwh aus Überschuß-Anlagen ins Netz kommen und von anderen verbraucht werden oder ob 90.000kwh aus einer Volleinspeisung ins Netz gehen und so verbraucht werden.
Ich verstehe die Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung noch immer nicht. Was ist der Sinn dahinter, dass einem Überschusseinspeiser weniger bezahlt wird als einem Volleinspeiser?
Ein weiterer Aspekt für ein einheitliches Vorgehen besteht darin, dass ein Überschusseinspeiser den eigenen Stromverbrauch in die Sonnenstunden verlagern wird (Haushaltsgeräte) Bei Volleinspeisung gibt es keinen Anreiz, den Stromverbrauch an dem Stromangebot der Sonne auszurichten.
Das Argument E-Auto findet ich verfehlt. Auch dieser große Verbraucher braucht gemessen am Einspeisevolumen weniger Strom als vermutet. Bei einer ADAC-Annahme von 1250 km / Monat gehen wir von 200 kWh / Monat aus. Das ist weniger als Komfortstrom.
Meiner Vermutung nach scheut die Politik Mehrausgaben für bisherige PV-Eigentümer. Die Bürokratie war schon Thema in den Diskussionen. Bei Volleinspeisung zählt für den Privatmann nur die finanzielle Rendite. Bei Überschusseinspeisung kommt Idealismus hinzu. Für mich ist das Osterpaket mit der Unterscheidung Volleinspeisung- bzw. Überschusseinspeisung ein faules Ei.
Eine Vermischung politischer Ziele mit rein wirtschaftlichen Entscheidungen war schon immer schädlich.
1. Der Bau einer PV Anlage ist eine wirtschaftliche Entscheidung.
2. Der Strompreis ist das Ergebnis einer wirtschaftlichen Tätigkeit der EVU in der Marktwirtschaft
Für meinen privat erzeugten Strom entstehen entsprechend der Investition und Abschreibung klare Kosten pro kW ähnlich einem EVU ohne Netz.
Wie hoch sind die Kosten des Netzbetreiber für meine Einspeisung und Netznutzung pro kW wirklich?
Warum wird kein tatsächlicher Wert meiner erzeugten kW bezahlt, die in der Regel von meinen Nachbarn tatsächlich direkt verbraucht wird?
Warum immer diese dümmliche Einmischung des Staates mit der grünen Überschrift „Weltrettung“?
Wir möchten auf unserem Firmengebäut eine Photovoltaik-anlage mit 200kwh errichten.
Die Stadtwerke in Neustadt a. d. Aisch haben uns aber nur 130 kwh genehmigt.
Ist das richtens?