Wenn ein Strom- oder Gasanbieter Insolvenz anmeldet, fallen dessen Kunden automatisch in die Ersatz- oder Grundversorgung ihres regional zuständigen Versorgers. Einerseits ist das gut, da so die Energieversorgung lückenlos gesichert ist, andererseits jedoch schlecht, da Grundversorgungstarife häufig relativ teuer sind. Hinzu kommt in der aktuellen Marktsituation das Problem, dass viele Unternehmen von ihren Neukunden in der Ersatz- oder Grundversorgung weit höhere Preise verlangen als von ihren Bestandskunden – schließlich müssen die kurzfristig zusätzlich benötigten Energiemengen ebenso kurzfristig und damit zu hohen Preisen beschafft werden.
Diese Preisspaltung hat das Landgericht Frankfurt nun jedoch dem Energieversorger Mainova untersagt (Az. 03-06 O 6/22). Der zuständigen Richerin zufolge ist ein solches Vorgehen wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. „Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen“, so der Lichtblick-Chefjurist Markus Adam. Das Unternehmen hatte das Verfahren gegen Mainova angestrengt, da es darin Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht sah. Wie Lichtblick mitteilte, hatte Mainova zu Jahresbeginn 2022 von neuen Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung 79,88 Cent pro Kilowattstunde Strom verlangt, von Bestandskunden jedoch 32,61 Cent. Im Februar habe der Versorger den Neukundenpreis dann auf 57,70 Cent gesenkt. Das Gericht verlange nun hingegen, alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung gleich zu behandeln.
Die richterlichen Bewertungen der Preisspaltung gehen jedoch auseinander. Das Landgericht Berlin etwa hat im Januar einen Antrag eines Wettbewerbers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, die es dem örtlichen Grundversorger untersagen sollte, aufgespaltene Grundversorgungstarife anzubieten (Az. 92 O 1/22 Kart). Es sei durch die obergerichtliche Rechtsprechung festgestellt, dass ein Grundversorger auch mehrere Tarife der Grundversorgung anbieten könne. Diese Ansicht teilte auch das Landgericht Köln in einem Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen Rheinenergie (Az. 31 O 14/22). Demnach gibt es im Wortlaut des § 36 Energiewirtschaftsgesetz keinen Anhaltspunkt, dass nur ein einziger Grundversorgungstarif zulässig ist, weil aus dem Gebot der Gleichpreisigkeit nicht resultiere, dass es nur einen Tarif geben dürfe. Zudem könne auch aus Artikel 27 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie kein Gebot hergeleitet werden, dass es nur einen Preis zu geben hat.
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Die Argumentation der Versorger für die gespaltenen Tarife ist auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar: Sie halten damit auch unverschuldete Preiserhöhungen von den treuen Bestandskunden fern. Aber wie lange bleibt man dann „Neukunde“? Das wirkt doch etwas mit heißer Nadel gestrickt und wenig durchdacht. Insgesamt bedarf es Vorkehrungen, dass Fehlplanungen in anderen Ländern (Frankreich mit seinen veralteten Kernreaktoren) nicht die Preise bei uns in die Höhe treiben. Dann kommt es auch nicht zu solchen Verwerfungen.
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG)
§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
„Wie Lichtblick mitteilte, hatte Mainova zu Jahresbeginn 2022 von neuen Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung 79,88 Cent pro Kilowattstunde Strom verlangt, von Bestandskunden jedoch 32,61 Cent. Im Februar habe der Versorger den Neukundenpreis dann auf 57,70 Cent gesenkt. Das Gericht verlange nun hingegen, alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung gleich zu behandeln.“
„… durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
Leider ging der vorangegangene Absatz verloren:
„Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,
durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
„Der durchschnittliche Strompreis in Europa Mitte 2021 lag bei 21,9 Cent je Kilowattstunde.“
Warum haben denn die „Sogenannten“ Neukunden diesen fragwürdigen Status überhaupt erlangt.?? Richtig, weil ihre ursprünglichen Versorger Insolvenz anmelden mussten, und nicht mehr liefern konnten. Und warum konnten die nicht mehr liefern. ???? Die konnten nicht mehr liefern weil sie diejenigen waren, die die Energiewende 1:1 umgesetzt haben. Den Vorteil , dass Sonne und Wind keine Rechnungen schicken, haben die an ihre Kunden weitergegeben. Und bei jeder Strompreiserhöhung wurde von der Politik empfohlen zu denen zu wechseln, weil man da bis zu 300 Euro jährlich sparen könnte. Dass das den großen Player schon immer ein Dorn im Auge war, muss man nicht besonders erwähnen. Unter den Großen verstehe ich diejenigen, die auch Kraftwerke besitzen, mit anderen Worten, auch Erzeuger sind und somit an der Börse die Preise bestimmen können.
Dazu muss man wissen wie die Börsenpreise entstehen.
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Das letzte noch für die Nachfrage benötigte Kraftwerk ( Grenzkraftwerk ) bestimmt den Preis.
Welche Möglichkeiten sich da ergeben, hatte schon einige mal für Schlagzeilen gesorgt.
Siehe hier:https://taz.de/!280669/
Oder hier:
https://www.energieverbraucher.de/de/site__516/NewsDetail__8284/
Was ich damit sagen will. Das gesamte Strommarktdesign gehört im Rahmen der Energiewende auf den Prüfstand, damit der Vorteil dass Sonne und Wind keine Rechnungen schicken auch bei den Verbrauchern ankommt, ohne dass diejenigen, die das tun, infolge dessen vom Markt gedrängt werden.
Die abtrünnigen Stromkunden, welche sich einen billigen Anbieter gesucht habe müssen jetzt reumütig zurück und dafür schön massiv bezahlen. Damit sie nie wieder den absurden Gedanken haben zu einem billigeren Stromanbieter zu wechseln, werden sie jetzt mal die toppelten Preise zu spüren bekommen, um solche ehrverletzende Abtrünnigkeit nie wieder zu begehen.
Wer sollte das prüfen und in ein besseres Ergebnis wandeln?
Die EEG-Novellierungen sind, im Ergebnis, strukturbildend für die heutige Gesamtsituation.
Ein Beispiel für Befürwortungsstrategien für seriengefertigte Kernkraftwerke:
.tech-for-future.de/kosten-kwh/
Die feine Wahrheit liegt zwischen der Annahme von etwa „4ct“/kWh und geringen Systemintegrationskosten für Kraftwerke mit hohem „Jahresnutzungsgrad“ (mit Begünstigung der Gesamtkosten bei Schadensereignissen, best case Annahmen für Lagerung der Kernspaltungsabfälle, technologischer Reifung, Akzeptanz, Fachkräftewerbung und Brennelementeversorgung) auf Basis heutig gültiger Gesetzgebung, der gebildeten Übertragung der Argumentation von Kernkraftwerksbauten in Ländern der Kernwaffenmächte auf deutsche Interessen zur Energieversorgung und dem Wunsch staatlich geförderte ~105-110€/MWh für deutsche Kernkraftwerke zukünftig zu etablieren. Dazu werden (unkritisch) Betriebsgenehmigungen für Wasserkraftwerke für 80 Jahre mit Laufzeit(verlängerung)en für Kernkraftwerke für 60 Jahre (durch innovative neuere Baukonzepte/Materialentwicklungen) verglichen oder auch 25-30 Jahren für Photovoltaik- und Windkraftanlagen gegenübergestellt (ohne Repowering zu erwägen).
Dafür würde man (scheinbar wieder, als gebildete jüngere Generation?) die geeigneten, unkritischen Erfolge im Bereich der erneuerbaren Energien unterfördern, zur Durchsetzung der eigenen Machtinteressen (und zum Schaden für einen Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa, aus deutscher Sicht).
Die Wählerinnen und Wähler haben, den Gesetzesansprüchen folgend, sich für die Energiewende und für umweltfreundlichere Energieversorgung entschieden.
Die ausreichende Eigenkapitalverzinsung, als Eigenkapitalrendite, ist Grundlage zur Sicherung der Versorgungssicherheit (in Verantwortung gegenüber den Kundinnen und Kunden und aus der Position als größte Regionalversorger).
A. und W. sagt:
Wer sollte das prüfen und in ein besseres Ergebnis wandeln?
@ A.u.W
Dazu muss man sich mit den Zusammenhängen beschäftigen, was nach meiner Meinung eigentlich Sache der Bundes Netzagentur ist.
Schauen Sie mal hier:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzagentur-vergibt-stilllegungspraemien-fuer-weitere-kohlekraftwerke-17437038.html
Zitat: Die Bundesnetzagentur hat entschieden, welche weiteren Kraftwerke im Zuge des Kohleausstiegs gegen eine Entschädigung stillgelegt werden. Bei der dritten Auktion der Prämien erhielten insgesamt elf Kraftwerke einen Zuschlag. Zugeteilt wurden Entschädigungen von rund 219 Millionen Euro. Zitat Ende.
Legen Sie das mal auf die Angebotskurve der Merit Order Grafik um.
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Wenn da links auf der Kurve weniger Kohlestrom angeboten wird, müssen rechts mehr teure Gaskraftwerke als Preis bestimmende Grenzkraftwerke eingesetzt werden.
Gaskraftwerke, die in der Niedrigpreisphase alle mal verdrängt waren, und der Börsenpreis deshalb sank,
Wie hier z.B. https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
kommen nun wieder zum Einsatz und treiben den Börsenpreis nach oben.
Fazit: Im Schatten der Kohle Ausstiegs Euphorie kassieren die Erzeuger nicht nur 219 Millionen Prämie, für die vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken, sondern bringen auch ihre unrentabel gewordenen Gaskraftwerke wieder ins Geschäft. Verlierer dabei ist die Energiewende, und ganz deutlich diejenigen, die wie gesagt, den Vorteil, dass Sonne und Wind keine Rechnung schicken an die Verbraucher weiter gegeben hatten. Womit mal wieder deutlich wird, dass die Energiewende immer noch einen „Kalten Krieg“ zwischen zwei System darstellt, und die konventionelle Seite die clevereren Akteure hat.
Hallo Ihr Interessierten.
Schaut mal was man gerade bei der FAZ lesen kann.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wettbewerbshueter-warnen-vor-preismanipulationen-auf-dem-strommarkt-17823799.html
Gerade hat mir Mainova einen Arbeitspreis von 69 Cent angeboten. Da hat das Gerichtsurteil anscheinend keine Wirkung.