Mitte Mai wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Aber vorher könnten die Parlamentarier eine für die erneuerbaren Energien und speziell für die Photovoltaik wichtige Änderung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg bringen. Die Novelle wurde am Mittwoch in erster Lesung beraten und dann an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Interessant ist vor allem Paragraf neun, der die Erlaubnispflichten bei Veränderungen an Baudenkmälern regelt. Im dritten Absatz werden die erneuerbaren Energien nun explizit erwähnt: „Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in dem Entwurf.
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW begrüßt diese Neuerung. „Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode will die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz NRW so ändern, dass künftig auch die Nutzung von Solaranlagen und anderer erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher möglich wird“, heißt es auf der LEE-Webseite. Das sei ein kleiner Baustein von vielen, um Blockaden aufzulösen und so der Solarnutzung im Land neuen Schwung zu verleihen. Der Passus sei zwar kein Freibrief für den Bau von Solaranlagen auf Denkmälern, aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Status quo, da die zuständigen Behörden entsprechende Anfragen künftig nicht mehr kategorisch ablehnen könnten.
Der LEE NRW weist darauf hin, dass bundesweit je nach Statistik zwischen zwei und drei Prozent des Gebäudebestandes unter Denkmalschutz stehen. Lokal könne der Anteil jedoch deutlich höher sein. „In Köln beispielsweise können auf etwa 60 Prozent der Dächer von Schulen keine Solaranlagen installiert werden, weil die Gebäude unter Denkmalschutz stehen“, so der Verband. Dabei seien in der Regel sind gerade Schuldächer für die Montage von Photovoltaik-Anlagen geeignet.
Die juristische Seite des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen hat übrigens eine lange Geschichte. 1920 trat das Preußische Ausgrabungsgesetz nebst Ausführungsbestimmungen in Kraft und wurde erst 1980 vom Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen abgelöst, das abgesehen von wenigen Änderungen bis heute gilt. „Nach vier Jahrzehnten Bestand des heutigen Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist es erforderlich, dieses einer Neufassung, insbesondere zur Anpassung an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung, an Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes und zur Berücksichtigung gesellschaftlicher und/oder umweltpolitischer Erforderlichkeiten, zu unterziehen“, heißt es auf der Webseite des zuständigen Landesministeriums.
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Wer moderne Glas- und Betonklötze an Jugendstilbauten klebt, der möchte auch Solaranlagen auf diesen Dächern ausbreiten. Sicherlich ist es sinnvoll grünen Strom in unmittelbarer Nähe des Verbrauchs zu installieren. In Ausnahmefällen bei sehr hohen Gebäuden mag das noch Sinn machen. Aber bevor ich 100 denkmalgeschützte Gebäude mit PV Belege, baue ich lieber einen kleinen Solarpark am Stadtrand und erhalte die meist sehr schöne, die Stadt prägende Ansicht. Manche Planer suchen sich oft komplizierte Aufgaben und das Einfache und Preiswerte interessiert sie nicht.
Es wird Zeit diese alten Zöpfe zu schleifen, insbesondere da wo „Bewahrung“ letztendlich „Behinderung“ bedeutet hat. Maßgebliche Personen in Ämtern und Verwaltungen konnten hier erforderliche Anpassungen an die Klimakrise, resp. -katastrophe durch „aktives Nichtstun“ verhindern.
Es sind ja auch massive wirtschaftliche Interessen in Komunen zu bewahren, die zum Nachteil der nachkommenden Generationen geschützt wurden.
Auch Bad Münstereifel war ein denkmalgeschützes Ensemble, und heute, einfach weg.
Entweder wir ändern heute unseren Blick auf die Welt – oder wir werden „geändert“. Und dann brutal, und ohne weitere Rücksprache.
Und für die weiteren Bedenkenträger, es wird ja kein Schalter umgelegt, aber Möglichkeiten werden eröffnet.
Denkmalschutz ist kein Wert an sich, aber der Mensch braucht eine lebenswerte Umwelt!
Hallo Herr Wolf. Viele Menschen in Deutschland machen Städtetrips um sich historische Stadtkerne und Denkmäler anzuschauen. Wenn sie auf 100 Dächern auf Denkmälern eine Leistung von durchschnittlich 30 bis 50 kWp PV in einer kleinen Stadt installieren, dann ist das eine stattliche Leistung. Diese Leistung von 3 bis 5 MWh kann mit einem Solarpark am Stadtrand auf einem Maisacker problemlos realisiert werden. Dann habe ich noch eine schöne Innenstadt und einen wesentlich preiswerteren grünen Strom. Wir brauchen PV im GW-Bereich. Das kostet enorm viel Geld . Die Kilowattstunde vom Dach kostet im Durchschnitt 10 bis 13 Cent pro kWh. Die gleiche Leistung vom Solarpark verursacht Kosten von zwei bis fünf Cent pro kWh. Die Realisierung auf dem Acker geht viel schneller als auf 100 Einzelprojekten. Sie schreiben richtigerweise , dass wir nicht mehr so viel Zeit haben . Genau das kann bei Solarparks auch schneller als beim Wind erreicht werden . Wenn zwischen den Modulen ein Blühstreifen und am Rande der Anlage ein Biotop angelegt wird, dann hat sogar die Natur noch was davon.
….. Bauherren die auf ihrem Dach eine PV Anlage bauen möchten …. Haben ein Dach und die Mittel.
Wenn das unkompliziert genehmigt wird kann das sehr schnell realisiert werden.
Größere Anlagen auf Äckern ….. welcher Bauer oder Besitzer will das und wie lange dauert das so einen solarpark zu errichten???? Durch wieviele sich nicht einig werdende Ratssitzung soll das gehen?
Jeder der da mal Einblick hatte weiß wie schnell das geht. Garnicht !!!!
Ich liebe Denkmalschutz und definitiv sollte nicht pauschal jedes Denkmaldach bebaut werden.
Aber …..
Das auf eine Anfrage für ein nicht einsehbares Dach eines freistehenden Denkmal Haus abgelehnt wird mit „ Das Denkmal verkraftet keine Veränderung „
Frage ich mich ernsthaft wer hat hier was nicht verstanden.
Lg ein verzweifelt Denkmal Besitzer