Gemäß den aktuellen Modellrechnungen des Schweizer Bundesamtes für Energie sollen rund 70 Prozent des gesamten Erneuerbaren-Ausbaus des Landes auf Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt auf Hausdächern und -Fassaden entfallen. Unter anderem um diesen Ausbau zu beschleunigen, hat der Bundesrat im Juni 2021 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes angestoßen. Modellierungen von Energie Zukunft Schweiz AG im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES und dem Branchenverband Swissolar zeigen nun, dass dies – sollte das Gesetz wie vorgeschlagen umgesetzt werden – die Rentabilität von kleinen und mittleren Solaranlagen stark verschlechtert anstatt sie zu verbessern.
So sieht die Novelle vor, dass sich die Einspeisevergütung nicht mehr wie bisher an einem Fixbetrag ausrichtet, sondern vom Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung abhängen soll. „Nichtprofessionelle Kleininvestorinnen und -investoren von Solaranlagen sind in erster Linie an stabilen Preisen interessiert. Der volatile Marktpreis bringt eine Unsicherheit ins System, der viele Projektantinnen und Projektanten von einer Investition abhalten dürfte», erklärt Studienautor Stefan Liechti. Die aktuell hohen Marktpreise dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese nicht für immer so bleiben werden, sagt Swissolar-Geschäftsführer David Stickelberger. „Investoren brauchen eine gewisse Sicherheit. Deshalb braucht es eine Mindesthöhe bei den Abnahmevergütungen.“
Ein weiterer Knackpunkt ist, dass die Schweizer Regierung, der Bundesrat, bei den Netzentgelten höhere Leistungs- und/oder Grundkomponenten erlauben will. Das bedeute, dass mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage dann weniger Netzkosten eingespart werden können. Dies mindere die Rentabilität der Anlagen deutlich, da der Eigenverbrauch heute die wichtigste Finanzierungskomponente ist. „Werden die Bedingungen für den Eigenverbrauch verschlechtert, rechnen sich gerade Anlagen von Ein- und Mehrfamilienhäusern häufig nicht mehr“, warnt Liechti. Er weist aber auch darauf hin, dass solche nachteiligen Effekte kompensiert werden könnten, zum Beispiel indem der Verbrauch nach Möglichkeit in ein Zeitfenster mit hoher Solarproduktion verschoben wird.
Zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbauschub bei Solaranlagen, fordern Swissolar und SES. Die Vorschläge des Bundesrats im neuen Gesetz wirkten hingegen als Bremse. Dies müsse das Parlament im Rahmen der Beratungen nun korrigieren.
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Eine Erhöhung der Grundentgelte (bei gleichzeitiger Absenkung der Arbeitspreise!) entspricht eher der Kostensituation im Netz und ist alleine deshalb sinnvoll. Eigenverbraucher sind bisher Schnäppchenjäger zu Lasten der Allgemeinheit: Wenn genug Strom Netz ist und er billig bereitzustellen wäre, nehmen sie nichts ab, weil ihre eigene PV-Anlage gerade genug liefert. Wenn der Strom im Netz aber gerade knapp und teuer ist und ihre PV-Anlage auch nichts liefert, dann kommen sie und wollen Strom zum günstigen Durchschnittspreis haben. Am sinnvollsten wäre es, diese Rosinenpickerei ganz zu beenden, oder alternativ, wenn man meint, den Bürgern die Freiheit lassen zu müssen, dann kostengerechte Sonderverträge zur Deckung des Reststrombedarfs einrichten. Wenn die kostengerecht sind (hohe Grundgebühr, hoher Arbeitspreis), würde für fast alle Stromverbraucher herauskommen, dass der Eigenverbrauch niemandem etwas bringt, außer zusätzlichen Kosten.
Die Einbeziehung der Kleinerzeuger in das Vermarktungsrisiko ist nicht sinnvoll. Das erhöht nur die Kosten für alle, weil nur Anlagen realisiert werden, bei denen ein Risikoaufschlag in der Kalkulation mit drin steckt. Der Kleinerzeuger trägt schon das Risiko, dass seine Anlage nicht so arbeitet, wie er das erhofft. Das reicht dann aber auch als Risiko. Selbst Kernkraftwerke verlangen heute eine Garantievergütung für ihre gesamte Laufzeit (Hinkley Point), weil sie sonst noch höhere Kosten (Vermarktungsrisikokosten eben) aufschlagen müssten.
JCW sagt:
Eigenverbraucher sind bisher Schnäppchenjäger zu Lasten der Allgemeinheit:
@ JCW.
Die Eigenverbraucher handeln doch im Rahmen der mehrheitlich gewollten Energiewende.
Durch ihre Umweltfreundliche Erzeugung und Verbrauch, handeln sie somit eindeutig zur..“Entlastung“.. der Allgemeinheit.