Darf es ein neues Elektroauto sein? Oder vielleicht eine U-Bahn? Diese Frage können sich durch ein neues Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kommunen und Unternehmen jetzt stellen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab den Auftrag dazu, Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen bei Investitionen in nachhaltige Mobilität zu unterstützen.
„Wir wollen Klimaneutralität und der Verkehrssektor muss hier einen großen Beitrag leisten“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Wir alle sind hier in der Verantwortung – Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft. Wir brauchen überall gute Infrastruktur und klimaneutrale Mobilitätsangebote, die die Bedürfnisse von jeder und jedem berücksichtigen. Die KfW-Förderung erleichtert langfristige Investitionen der Kommunen und Unternehmen in die Transformation des Verkehrs. Das Angebot schafft die nötige Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für diese wichtige Aufgabe.“
Aus dem Auftrag heraus sei der neue Fördertopf „Nachhaltige Mobilität“ entstanden. Zum Jahresbeginn 2022 habe die Förderbank dafür ihr Green Bond „Rahmenwerk“, unter dem die neuen Fördermittel fallen, erweitert. Mit den Green Bonds der KfW könne die Bank die Mittelabrufe von bestimmten Förderprogrammen „grünen Anleihen“ zuordnen. Dadurch lassen sich günstige Zinsen und Refinanzierungsbedingungen erreichen, heißt es von der Bank. In der „Standardvariante“ können einzelne Projekte mit einem maximalen Kredit von 50 Millionen Euro gefördert werden. Die Laufzeit der Standardkredite beträgt 30 Jahre, teilt die Bank mit. Die fälligen Zinssätze würden sich an den Entwicklungen des Kapitalmarktes orientieren, heißt es weiter.
„Der Verkehrssektor spielt für die klimaneutrale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft eine zentrale Rolle“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels. „Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, müssen wir uns schnellstmöglich auf emissionsarme Formen der Mobilität umstellen. Dies erfordert enorme Investitionen. Die KfW wird ihrer Verantwortung als transformative Förderbank gerecht und stellt hierfür passende Finanzierungsinstrumente bereit.“
Zu den förderfähigen Investitionen gehören zum Beispiel Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr, öffentlichen Personennahverkehr, Schienen- und Wasserstraßenverkehr und Investition in die für einen emissionsarmen Verkehrssektor erforderliche Infrastruktur sowie digitale Vernetzungsprojekte, bei denen bestehende Verkehrsangebote miteinander verknüpft werden.
Darüber hinaus gelte als Förderbedingung die Einhaltung der EU-Taxonomie-Richtlinien. Dabei sei es bei Verkehrsprojekten wichtig, dass die förderfähigen Projekte keine direkten Emissionen produzieren. So können Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie Züge und Binnenschiffe gefördert werden, solange der direkte CO2-Ausstoß gleich null betrage.
Bei Krediten für öffentliche Einrichtungen können kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtliche unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände ein Kreditvolumen von maximal 150 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Die Investitionskosten der Infrastrukturmaßnahmen lassen sich zu 100 Prozent fördern.
Kredite für private Unternehmen können maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben umfassen. Dabei sind auch 100 Prozent der Investitionskosten förderfähig.
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