Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt derzeit kontinuierlich um 1,4 Prozent pro Monat und erschwert nach Ansicht von Experten zunehmend den wirtschaftlichen Betrieb. Ganz anders sieht es beim Marktwert Solar aus, also die Einnahmen von denen Betreiber mit Photovoltaik-Anlagen in der Direktvermarktung profitieren. Er hat sich seit Mai stetig erhöht. Damals betrug er knapp 4,2 Cent pro Kilowattstunde – im Dezember erreichte er schließlich den Rekordstand von 27,075 Cent pro Kilowattstunde, wie die Übertragungsnetzbetreiber am Freitag veröffentlichten. Dies ist ein Sprung von 8,7 Cent pro Kilowattstunde gegenüber November.
Zurückzuführen ist die Entwicklung auf die allgemeine Entwicklung an den Strombörsen, wo die Preise im Dezember nochmal kräftig nach oben gingen. So stieg der Spotmarktpreis von 17,6 im November auf 22,1 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Marktwerte für Windkraft an Land und auf See erhöhten sich im letzten Monat des Jahres 2021 nochmals – sie lagen bei 16,1 respektive 18,4 Cent pro Kilowattstunde.
Auf Basis der Marktwerte wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der mengengewichtete Jahresmarktwert ermittelt. Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, ist er der Vergütungssatz, wenn sie ihre Systeme weiterbetreiben und den Solarstrom einspeisen. Aufgrund der Corona-Pandemie war der mengengewichtete Jahresmarktwert Solar 2020, den die Ü20-Photovoltaik-Betreiber im vergangenen Jahr erhielten, bei 2,458 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2021 könnte er nach einer pv magazine vorliegenden Rechnung bei 7,55 Cent pro Kilowattstunde fast dreimal höher ausfallen. Offiziell veröffentlicht haben die Übertragungsnetzbetreiber den mengengewichteten Jahresmarktwert Solar noch nicht. Er werde bis zum 10. Werktag des Monats veröffentlicht, hieß es von den Übertragungsnetzbetreibern auf Nachfrage von pv magazine.
Wenn sich die 7,55 Cent pro Kilowattstunde bestätigen, dann würden die ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen eine höhere Vergütung erhalten als die neuen Dachanlagen bis 100 Kilowatt. Die Tarife für diese Anlagen bewegten sich im Januar zwischen 5,19 und 6,83 Cent pro Kilowattstunde. Da die Vergütung rückwirkend für die Erzeugung aus den Ü20-Anlagen gezahlt wird, erhalten die Betreiber damit zumindest in der zweiten Jahreshälfte 2021 mehr Geld als Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Seit Juli liegen die festen Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 Kilowatt unter der Marke von 7,5 Cent pro Kilowattstunde.
Vor diesem Hintergrund scheinen die Forderungen, wie zuletzt in einem Impulspapier aus dem Photovoltaikforum nach einer Anpassung der Vergütungssätze für neue Dachanlagen dringlicher denn je. „Wichtig ist, dass wir jetzt schnell eine Art Sprinter-Programm bekommen“, sagt auch Markus Meyer, Head of Regulation und Energy Policy bei Enpal, vor dem Hintergrund rapide sinkender Vergütungen und steigender Kosten für Neuanlagen. „Eine zeitnah kommunizierte auskömmliche Untergrenze für die Einspeisevergütung würde für mehr Planungssicherheit sorgen. Der erwartete Jahresmarktwert Solar kann als Übergang eine solche Untergrenze sein“, so sein Appell an die Politik.
Die neue Ampel-Regierung hat ein 100-Tage-Sofortprogramm versprochen, um den ambitionierteren Ausbau der erneuerbaren Energien mit begleitenden Maßnahmen anzureizen. Immerhin haben sich SPD, Grüne und FDP zum Ziel gesetzt, bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 200 Gigawatt zu erreichen. Dazu müssen in den verbleibenden neun Jahren noch Photovoltaik-Anlagen in Deutschland mit etwa 140 Gigawatt brutto zugebaut werden. Immerhin in diesem Jahr sollte ein großer Anreiz für Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen bestehen, ihre Systeme weiter am Netz zu lassen.
*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 10. Januar nachträglich geändert worden. Zum einen ist die Rückmeldung der Übertragungsnetzbetreiber ergänzt worden. Zum anderen wird klargestellt, dass der ermittelte Jahresmarktwert Solar als Vergütung für Ü20-Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2021 gilt. Die Vergütung des Solarstroms erfolgt nach dem EEG 2021 rückwirkend.
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Es wäre wünschenswert, wenn auf bestehende Anlagen (nach Ablauf EEG) ein vernünftiger Preis bezahlt wird, denn auch diese Anlagen, tragen zur Energiewende ihren Beitrag bei!
Meine Solaranlage erzeugt jetzt im Winter nicht mal annähernd genug Strom, um irgendwie am Markt welchen verkaufen zu können.
Insofern sind solche Überlegungen rein theoretischer Natur. Und im Sommer erzeugen alle Anlagen so viel Strom, dass der Marktwert aufgrund des Überangebots nicht hoch sein kann.
Marktwert PV ist doch völlig Ok, wie der Artikel beschreibt sogar mehr als für neue Anlagen.
Hauptsache die Subventionen sprudeln! Es ist zu hoffen, daß der Strompreis wieder sinkt!
Sie haben offensichtlich nichts von dem Artikel verstanden. Das was Sie hier abfällig als „Subvention“ bezeichnen und der Rest der Welt Einspeisevergütung nennt liegt, derzeit unterhalb des Marktwerts des Stroms. Eine Vergütung unterhalt des Marktwerts ist die unattraktivste Subvention der Welt.
Und einmal mehr tritt die energiepolitische Volksverdummung mit der EEG Umlage zutage, die da lautet, „Die Umlage besteht aus der „Differenz“. zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen“.
Wenn der Stefan Rummel nicht nur schreiben würde, sondern sich auch mit dem System auskennen würde, wüsste er, dass die Strompreise eigentlich sinken müssten, nach dem dreisten System.
Aber wie gesagt, energiepolitische Volksverdummung, und der Stefan Rummel ist – wie leider viele Andere – voll dabei.
@Hans Diehl
Recht haben Sie; allerdings würde Ihnen ein wenig mehr Zurückhaltung gutstehen.
Das hier ist ein Forum; und sollte von der Vielfalt an Wortmeldungen partizipieren.
Allerdings muß ich auch bepflichten, dass der Gehalt der oben aufgeführten Wortmeldungen noch etwas Luft nach oben haben sollte.
Die „Volksverdummung“ wird leider weitergehen.
Thomas sagt:
@Hans Diehl
Recht haben Sie; allerdings würde Ihnen ein wenig mehr Zurückhaltung gutstehen.
Das hier ist ein Forum; und sollte von der Vielfalt an Wortmeldungen partizipieren.
@ Thomas.
Wenn ich Recht habe, warum sollte ich mich dann zurückhalten. Ein Forum lebt doch von richtigen Informationen .Das klingt ja als wenn sich keiner traue auf meine Kommentare zu reagieren.
Ich bin nun mal seit 1992 mit der Materie beschäftigt, und kenne die Zusammenhänge besser als mancher jüngere Diskutant der das gar nicht wissen kann. Nur Mut Leute, lasst Euch nicht von Wortmeldungen abhalten. Ich möchte hier nicht den Oberlehrer spielen, sondern lediglich Tatsachen bei der Entwicklung der Energiewende klar stellen, woran sich jeder orientieren kann. Zumal sie immer mit Daten und Fakten belegt für jeden nachvollziehbar sind.
“ Wenn der Stefan Rummel nicht nur schreiben würde, sondern sich auch mit dem System auskennen würde, wüsste er, dass die Strompreise eigentlich sinken müssten, nach dem dreisten System. “
@Hans Diehl:
Sie teilen zwar schön und unsachlich aus, verstanden haben Sie das Prinzip aber offenbar selber nicht.
Wie soll der Strompreis für Endabnehmer dann sinken? Das EEG gleicht stets die Differenz zwischen Börsenpreis und Spotmarktpreis aus – der Preis für die Summe dieser beiden Posten sind für den Endkunden also gleichbleibend, womit dieses gar nicht zu einer Strompreissenkung führen kann.
@ Sebastian.
Real haben Sie ja Recht, haben aber überlesen, dass ich nach dem „dreisten“ System geschrieben habe. Die Strompreise können bei steigenden Börsenpreisen gar nicht sinken, Nur weil ich das System sehr gut kenne und besser verstehe, als einige Andere ist die Ironie ( dreist ) in meinem Beitrag nicht angekommen.
Fakt ist, jahrelang sind die .Börsenpreise gesunken, und deshalb die Umlage gestiegen, sprich die Strompreise haben sich erhöht. Im Umkehrschluss.. „müssten“.nun .bei steigenden Börsenpreisen die Strompreise sinken.
Und jetzt kommt das, was ich hier energiepolitische Volksverdummung nenne.
Die sinkenden Börsenpreise, wurden „jahrelang“ nicht an die Verbraucher weitergegeben, sondern trieben sogar die Umlage besonders nach oben
Siehe hier:
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
In dieser Zeit haben sich die Börsenpreise halbiert, und deswegen ( dreisten System ) ist die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 gestiegen.
Fazit: Wenn der preissenkende Merit Order Effekt jedes Jahr der Umlage zugute gekommen wäre, hätten wir heute eine Umlage von „Null“ und die gegenwärtigen Strompreiserhöhungen fänden auf der Basis eines Strompreises statt, der über 6 Cent niedriger wäre, als der Gegenwärtige.. Kosten/Nutzen Effekt nenne ich das in meinen Beiträgen hier.
Beschäftigen Sie sich mal damit, und Sie werden merken, dass ich das System sehr wohl verstanden habe.
Die Förderung liegt unter dem Börsenpreis, daher sollten die EEs den Strompreis in der Theorie senken. Das funktioniert aufgrund der Volatilität nicht. Diese bedingt, dass bessere Netze und Speicher bzw. Reservekraftwerke benötigt werden. Diese verursachen ihre Kosten Aufgrund der Bereitschaft. Dazu kommt noch Spekulation aufgrund von Engpässen.