Im Entwurf für die Novelle für das bayerische Klimaschutzgesetz ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern vorgesehen. Sie soll nach dem Entwurf von Mitte November für Gewerbe- und Industriebauten ab Juli 2022 greifen und für alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ab Januar 2023. Dafür soll die Bayerische Bauordnung entsprechend geändert werden. Nach der geplanten Vorschrift sollen mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen bedeckt werden. Die Photovoltaik-Pflicht soll auch „bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut des Gebäudes“ gelten, die ab 2025 erfolgt. Ausgenommen von der Verpflichtung sind dem Entwurf zufolge Garagen, Carports, Schuppen, unterirdische Bauen, Gewächshäuser, Traglufthallen oder nur vorübergehend aufgestellte Gebäude. Zudem entfiele die Pflicht, wenn die Installation einer Photovoltaik-Anlage technisch nicht möglich sei oder nur mit unangemessenem Aufwand die Vorschrift zu erfüllen sei.
Eigentlich wollte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits vor einiger Zeit, eine Photovoltaik-Pflicht einführen, scheiterte mit dem Ansinnen bisher aber am Koalitionspartner in München. Der Solarverband Bayern begrüßte in einer Stellungnahme in dieser Woche das Vorhaben, eine Photovoltaik-Pflicht im Freistaat einzuführen. Im Detail seien die Formulierungen allerdings „mut- und kraftlos“, da sie große Schlupflöcher für eine Umgehung der Vorschrift bieten würden. So hält der Solarverband Bayern die Belegung eines Drittels der Dächer mit Solarmodulen „nicht als angemessene Auslegung“. „Stattdessen müssen generell alle sinnvoll belegbaren Dachflächen voll belegt werden, um Solarpotenziale im Sonnenland Bayern weitgehend zu nutzen, zumal die Mehrkosten einer größeren Photovoltaik-Anlage auf ein und demselben Dach verhältnismäßig gering sind“, argumentiert der Solarverband Bayern.
Zudem sollte die Regelung einheitlich ab 2022 gelten und auf gewerblich erstellte Wohngebäude und Siedlungen ausgeweitet werden. Zudem sei es auch sinnvoll, die Solarbaupflicht auf Garagen und Carports auszuweiten sowie generell auf Dachflächen ab 50 Quadratmetern Fläche, so der Verband weiter. Er fordert auch, dass die Verpflichtung den städtebaulichen Satzungen übergeordnet sein müsse, damit sie auch wirklich greife.
Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen schlägt der Solarverband Bayern vor, eine volkswirtschaftliche Komponente einfließen zu lassen. Dies könnte die Einberechnung der Klimaschäden sein, wofür ein CO2-Bonus pro Kilowattstunde Solarstrom gezahlt werden könnte. Alternativ müsste die EEG-Vergütung so weit erhöht werden, damit ein wirtschaftlicher Anreiz besteht, Photovoltaik-Dachanlagen auch mit geringem Eigenverbrauchsanteil zu realisieren. Dieser sei mit den momentanen Einspeisetarifen nicht gegeben, weshalb viele Dachanlagen eher klein ausgelegt werden, um den solaren Eigenverbrauchsanteil zu maximieren.
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb von Solarparks möglich
Kürzlich veröffentlichte zudem das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein überarbeitetes Rundschreiben „Baurechtliche und landesplanerische Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ in der vergangenen Woche an die Vollzugsbehörden. Darin enthalten sind insbesondere die Änderungen im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) wie der Wegfall des Anbindegebots für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und aus mehreren EEG-Novellen, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage von pv magazine.
In die Neuregelung eingearbeitet ist auch, dass Ausgleichsmaßnahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig auch innerhalb der Solarparks erfolgen können. Seit Mitte 2020 wurde eine entsprechende Änderung der Regelung bereits diskutiert. Dazu werden nun einige Vorschriften definiert, die sich positiv auf Flora und Fauna in den Photovoltaik-Freiflächenanlagen auswirken sollen, sowie ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, die flächendeckend erfolgen sollen. Dabei wird grundsätzlich angestrebt, dass in den Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein arten- und blütenreiches Grünland entsteht und über die Zeit der Nutzung erhalten wird. Dafür werden eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen: Zwischen den Modulreihen sollte ein mindestens drei Meter breiter besonnter Streifen entstehen. Der Modulabstand zum Boden sollte mindestens 80 Zentimeter betragen. Zudem sollten die Flächen nicht gedüngt sowie insektenfreundlich gemäht oder standortangepasst beweidet werden.
Wenn von den Projektierern diese Vorschriften eingehalten werden, können die sonst notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen entfallen, die bisher meist zehn Prozent der Fläche der Solarparks entsprachen und außerhalb der Anlagen erfolgen mussten. Erhalten bleiben hingegen Vorschriften zu Ausgleichsmaßnahmen durch die Neugestaltung des Landschaftsbildes. Dafür seien am Standort der Photovoltaik-Anlagen „naturnahe Strukturelemente“ einzubringen, wie es im Rundschreiben heißt. Dies sei etwa die Pflanzung von Gehölzen oder Hecken sowie die Schaffung blütenreicher Streifen an den Randbereichen der Anlagenfläche.
Der Solarverband Bayern fordert diesbezüglich: „Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte auf Ausgleichsflächen außerhalb der eigentlichen Anlage verzichtet werden, denn Landwirte hält dies häufig ab Flächen bereit zu stellen.“ Im Gegenzug seien die Flächen unter den Anlagen für den Artenschutz aufzuwerten, etwa durch die Schaffung von Biotopen.
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Solarpflicht auf Dächern ist in meinen Augen nicht eine gute Idee, wie der Bayer so zu sagen pflegt. Denn um die Energiewende schnell und preiswert zu meistern, sind kleinteilige Dachanlagen zu klein und haben folgende, systemimmanente Nachteile:
– ca. 17 mal mehr Fachkräftebedarf je installiertem Kilowattpeak im Vergleich zu Freiflächen-Photovoltaik für Installation und Wartung
– beschränkte Lebensdauer in Abhängigkeit von der Dachkonstruktion
– langfristig erheblich höhere Stromverkaufspreise als PV-Freiland. Vermutlich mindestens um den Faktor 2.
„Ausgleichsmaßnahmen innerhalb von Solarparks möglich“ ist dagegen eine sehr gute Idee. Ich gehe noch weiter und fordere Überkompensation – also Ökopunkte für den Solarpark, wenn er ökologisch wertvoll den lokalen schon vorhandenen Biotopverbund ergänzt. Damit das auch sehr gut dokumentiert und gemonitored wird, empfehle ich dringend die EULE-Standards anzuwenden. Was das ist, zeigt dieses Video in 5 Minuten und 45 Sekunden: https://youtu.be/6IR7HwaC7EM
Made in Bayern! Wer noch mehr über Biodiv-Solarparks wissen möchte, der schaue auf meine Homepage http://www.gemeinsameinfachmachen.de
Einmal mehr muss ich Sie daran erinnern, dass die Energiewende nicht nur für die großen Player gedacht ist. Dezentral, und die Wertschöpfung übers ganze Land verteilt, so die Devise der Energiewende Urväter.
eine Solarpflicht nützt nichts wenn die Stadtwerke kein Kabel legen
@Ralf Schnitzler
Sie können noch so viele Argumente für die von Ihren vertriebenen Freiflächen PV-Anlagen einbringen.
Die Bürger und mit Ihnen der Markt wird entscheiden, ob wir zukünftig auf Felder mit Solarpannels blicken werden und auch wollen, oder ob sich eine Landschaft mit Mais, Weizen oder andere Körnerfrucht durchsetzen weiterhin wird.
Fakten:
1- Feldinstallation von PV-Panels ermöglichen keinerlei Eigenverbrauch am PV-Strom.
2- Feldinstallation von PV wird keinerlei CO2 Umwandlung in Sauerstoff erzeugen.
3- Feldinstallation von PV wird gegenüder der Nutzung von Mais als Brennstoff für Bio-Gas-Anlagen keinerlei Grundlastfähigkeit aufweisen.
4- Vorhandene Dachflächen werden weitestgehend für die PV ungenutzt bleiben.#
5- Versorgungsnetze werden für die Feldinstallation weitestgehend neu aufgebaut, neu strukturiert und über Gebühr überdiemensioniert werden, anstatt die verbrauchsnahe Strom-Erzeugung und damit die Beibehaltung der vorhandenen zu fördern.
Unbestreitbar wird es einen Mehraufwand einer Dachinstallation gegenüber der Montage im Freien Feld geben. Der von Ihnen ins Feld gebrachten 17fachen Mehraufwand an Fachkräften wäre ersteinmal nachvollziehbar hier im Forum als kleinen Dreisatz dar zu legen und dann in ein Verhältniss der Gesamtinvestition in Beziehung zu setzen.
Nicht jeder Dachinstallation an PV wird einen aufwändigen Gerüstbau über 5 Stockwerke erfordern….
Hallo Thomas, Herr Schnitzler hat schon zum großen Teil recht. Wo sollen all die Arbeitskräfte für diese Riesenanstrengung an Wind- und Solarzubau herkommen? In den ersten Jahren sollten Großflächen- Anlagen priorisiert werden, um den Ausbau so schnell wie möglich zu gewährleisten. Dabei dürfen die Kommunen und die Bürger nicht vergessen werden. Technisch ist das kein Problem die umliegenden Ortschaften mit dezentralem Strom zu einem verbilligten Preis zu versorgen. Es ist nicht die Frage ob wir Solaranlagen oder Maisfelder sehen wollen, es werden Solaranlagen sein! Solaranlagen provozieren das 60 bis 80 – fache an Strom und Biogasanlagen laufen rund um die Uhr und haben zurzeit nur einen Nutzen bei Dunkelflaute. Kunstdünger wird immer teurer und die jetzigen Spritzmittel wird es in fünf Jahren auch nicht mehr geben. Schauen sie sich die Webseite von Herrn Schnitzler mal an. Den Ansatz, welchen er verfolgt, finde ich richtig.
Hallo Thomas, Herr Schnitzler hat schon zum großen Teil recht. Wo sollen all die Arbeitskräfte für diese Riesenanstrengung an Wind- und Solarzubau herkommen?
Für die dezentralen Dachanlagen, sollte das kein Manpowerproblem werden. Das können die Dachdecker übernehmen. Hatten wir alles schon mal zu Hochkonjunkturzeiten. Nur darf man diesmal nicht den Fehler machen, und die Dachdecker einfach schrauben lassen, sondern ihnen einen Verlegeplan von einem Fachbüro an die Hand geben, die das dann später auch abnehmen.
Ich habe in „Hochzeiten“ Dachdecker erlebt, die schraubten wie die Wilden, erst Jahre später, als Nachbarn höhere Erträge erzielten, stellte sich heraus, dass deren Anlage eine – vom Fachmann erstellte – „Jahres Schattenanalyse“ zugrunde liegt. Und das waren nur die Schattenanalysen. Von Ost/West Strängen, die an einem Wechselrichter hingen gar nicht zu reden.
Also wie gesagt, Dachdecker ran, aber bitte unter fachlicher Begleitung.
Lieber Thomas,
ich vertreibe keine PV-Anlange, sondern ist betreibe Werbung für Biodiv-Solarparks. Dazu berate ich Landeigentümer, Landpächter, Bürgerinitiativen, Kommunen, Naturschutzverbände, Landwirtschaftsverbände und auch politische Parteien, wie das gemein(de)wohl, sozial-verträglich und mit Bürgerbeteiligung gelingen kann. Unterstellen Sie mir bitte nichts, was nicht stimmt. Solarparks benötigen im übrigen keine neue Netze, sondern nur eine gute Anbindung an das vorhandene Mittel- oder Hochspannungsnetz. Da aber selbst das bei viel Wind und Sonne schon zu voll ist, bedarf es viel notwendiger der Stromspeicherung in der Nähe von Wärmesenken, um die bei jeder Energieumwandlung anfallende Abwärme mit zu nutzen. Also Quartierlösungen für Speicherung mit Abwärmenutzung. Ein radikal dezentraler Ansatz, der eine regional-zellulare Energiewelt anstrebt, die keine Windparks auf dem Meer oder Wüstenstrom für Wasserstoff benötigt. Das können wir und alle unsere Nachbarn auf ihrem Festland hinbekommen. Wie Ernst Gruber erwähnt, kann man auf der Fläche, wo heute Energiepflanzen wachsen, die 60 fache Menge an Energie ernten, wenn man es in Form von Biodiv-Solarparks täte. Incl. Stromspeicherung mit Abwärmenutzung würde man so viele Fliegen mit einer Klappe schlagen: Klimakatatstrophe – Artensterben – Energiewende (Strom und Wärme) – Agrarwende, weil das Artenschutzprogramm mit Biodiv-Solarparks völlig ohne Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt – usw. lesen Sie meine Website und dann her mit guten Argumenten, denn Streit lohnt sich immer, oder?