Rheinland-Pfalz passt seine Verordnung für die Nutzung von Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen an. Dabei will das Bundesland von den ambitionierteren Ausbauzielen der Ampel-Bundesregierung profitieren, die bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 200 Gigawatt in Deutschland anstrebt. Daher sei in der neuen Verordnung vorgesehen, das jährliche Kontigent von 50 auf 200 Megawatt anzuheben. Zudem sollen neben Grünland- künftig auch Ackerflächen in benachteiligten Gebieten zulässig sein. Die Neuregelung gilt zudem unbefristet.
Die ursprüngliche Verordnung, mit der Rheinland-Pfalz die Länderöffnungsklausel im EEG nutzte, trat 2019 in Kraft und war bis Ende 2021 befristet. „Nach drei Jahren können wir feststellen, dass dieser Rahmen jeweils frühzeitig ausgeschöpft wurde“, sagte die Staatssekretärin. „Wenn wir unser Ausbauziel einer Verdreifachung der Solarleistung im Land erreichen wollen, reicht das bisherige Volumen nicht aus“, erklärte Klimaschutzstaatssekretärin Katrin Eder. Photovoltaik-Freiflächenanlagen seien die kosteneffizienteste Möglichkeit, erneuerbaren Strom zu erzeugen.
Die Regierung von Rheinland-Pfalz hat sich in seinem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, zwischen 2035 und 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Zudem soll der Strombedarf bis 2030 komplett aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Notwendig sei für diese Ziele ein Zubau von 500 Megawatt Photovoltaik im Land. „Dafür ist es wichtig, neben Solaranlagen auf Dächern auch Freiflächen-Photovoltaik weiter zu begünstigen“, so Eder weiter. Die Verordnung diene auch dazu, den Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche zu steuern sowie eine Flächenkonkurrenz mit der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Artenschutz möglichst zu vermeiden. Das Klimaschutzministerium in Rheinland-Pfalz veröffentlichte Leitfaden dafür erst kürzlich den „Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks“, den die TH Bingen erstellt hat. Er soll sicherstellen, dass bei der Realisierung sogenannter „Solarparks Plus“ künftig Klima- und Naturschutz Hand in Hand gehen.
Im September beschloss der Mainzer Landtag zudem einen Gesetzesvorschlag der regierenden Parteien SPD, Grünen und FDP zur Einführung einer Photovoltaik-Pflicht. Ab 2023 müssen demnach auf allen gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf gewerblich genutzten neuen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Mindestgröße muss dem Gesetz zufolge bei 60 Prozent der geeigneten Flächen für die Photovoltaik-Installation liegen. Die maximale Leistung kann nach der Regelung aber so begrenzt werden, damit für die Photovoltaik-Anlagen kein Zuschlag in Ausschreibungen notwendig wird – dies ist bei Dachanlagen, die die volle Einspeisevergütung erhalten wollen nach dem EEG 2021 ab 300 Kilowatt erforderlich.
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