Der Europäische Rat erklärte am Dienstag, er habe eine Einigung über einen Vorschlag zur Aktualisierung der EU-Vorschriften bezüglich der Mehrwertsteuer erzielt. Wenn wenn er angenommen wird, könnte er der europäischen Photovoltaik-Branche einen kräftigen Schub verleihen. „Die neuen Regeln spiegeln die aktuellen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und die derzeitigen politischen Ziele der EU, die sich seit der Einführung der alten Regeln erheblich verändert haben, wider“, so der Rat in seiner Erklärung. „Die Aktualisierungen stellen sicher, dass die Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden und geben ihnen mehr Flexibilität bei der Anwendung von ermäßigten Sätzen und der Null-Mehrwertsteuer.“
Wenn das Europäische Parlament zustimmt, wird der Vorschlag des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze formell angenommen. Nach den neuen Bestimmungen steht es den Mitgliedstaaten frei, einen Mehrwertsteuersatz von null bis fünf Prozent auf eine begrenzte Liste von Gegenständen und Dienstleistungen anzuwenden. Solarmodule sollen nun in eine der sieben Kategorien, die von der Mehrwertsteuer befreit werden können, aufgenommen werden. Das Dokument legt fest, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für die „Lieferung und Installation von Solarmodulen auf und neben Privatwohnungen, Wohngebäuden sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse genutzt werden“, gelten kann. Auch Elektrofahrräder und Abfallrecycling-Dienste sind zum Beispiel in der Liste enthalten.
Der Rat erklärte, dass die Aufnahme von Photovoltaik-Modulen in die Liste angemessen sei, da dies im Einklang mit den EU-Umweltverpflichtungen zur Dekarbonisierung und dem Green Deal stehe. „Um den Übergang zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen und die Selbstversorgung der Union mit Energie zu fördern, ist es notwendig, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den Zugang der Endverbraucher zu grünen Energiequellen zu verbessern“, heißt es in der Erklärung des Rates, die dem begleitenden Dokument zu dem Vorschlag enthalten ist.
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Sinnvoller, als einen neuen bürokratisch zu ermittelnden Sondertatbestand im Mehrwertsteuerrecht zu schaffen, wäre es, sicherzustellen, dass PV-Anlagen grundsätzlich wirtschaftlich betrieben werden können, und zwar mittels auskömmlicher Einspeisetarife. Die braucht man auch trotz Mehrwertsteuerbefreiung weiterhin, da kann man sie gleich so gestalten, dass der steuerliche Sondertatbestand obsolet wird.
Viele Kunden scheuen schon allein den bürokratischen Aufwand. Wenn dieser größtenteils entfällt, ist die Hemmschwelle schon kleiner. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und Eintragung im Marktstammdatenregister kann auch der Installateur machen. Rentabel sind Eigenverbrauchsanlagen immernoch. Um bessere Wirtschaftlichkeit und vor allem volle Dächer zu bekommen, wäre eine Aufstockung der Einspeisevergütung der zweite Schritt zum neuen Solarboom. Dazu gibts auch nen guten Artikel vom PV Magazine. Sonnige Grüße, Alex. Verkäufer eines größeren PV Online Shops.
Das sollte dann doch hoffentlich helfen diesen Affen Aufwand mit den USt. Anmeldungen abzuschaffen.
PV Preise sind doch netto, was soll das dann bringen ? Würde nur Sinn machen wenn bei kleinen Anlagen bis 30 kWp kein Gewerbe möglich ist.
Oder ?
Die Ersparnisse investiere ich in Speicher und verbrauche soviel wie möglich selbsterzeugte Energie auch selbst. Dann bin ich von den miesen Einspeisevergütungen soweit als möglich unabhängig.
Sinnvoller wäre es die Überregulierung zu beseitigen.
Es müssen bestehende elektrische Anlagen unnötig umgebaut werden, alles muss zertifiziert sein, es gibt einen unendlichen Papierkrieg und sehr sehr lange Genehmigungszeiten.
Der selbst erzeugt Strom muss zu 100% erfasst und versteuert werden, man wird bis auf Kleinste überwacht.
Solange das so hier ist macht es keinen Sinn.
Wieder mal Pseudo PR die Umsatzsteuer wird ja eh erstattet…
Für wann ist denn zu erwarten, das das Europäische Parlament hier zustimmt?
Gute Frage, die hätte ich auch gern beantwortet bekommen
Ich auch, gibt es hierzu schon ein Update?
Unsere PV Anlage wurde vor 2 Wochen aufs Dach montiert. Da Speicher und Wechselrichter noch nicht da sind, ist die Anlage noch nicht am Netz. Eine Abschlagsrechnung wurde bereits bezahlt.
Besteht die Möglichkeit sich die Mwst. zurückzuholen oder schauen wir in die Röhre, weil wir uns ein paar Wochen zu früh dafür entschieden haben?