Wer seit diesem Jahr eine Photovoltaik-Freiflächenanlage plant, der muss auch die kommunale Beteiligung der Kommunen mitdenken. Nach dem geltenden EEG 2021 können die Standortkommunen der Solarparks mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an dem Betrieb beteiligt werden. Die beihilferechtliche Genehmigung dafür steht zwar noch aus, doch in der Praxis wird diese Neuregelung bereits zwischen Photovoltaik-Anlagenbetreibern und Politik diskutiert und umgesetzt. Die Photovoltaik-Branche hatte sich für diese Regelung im EEG stark gemacht, nachdem sie zuvor nur für Standortgemeinden von Windparks im Gesetz verankert worden war. Sie erhofft sich einen Akzeptanzschub für neue Großanlagen im Land.
So sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), treffend bei der Vorstellung der neuen Initiative „Sonne sammeln“: „Im Koalitionsvertrag ist das Ziel von 200 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 festgeschrieben. Ein Viertel davon haben wir schon, aber es fehlt halt auch noch dreiviertel.“ Viel dieser benötigten Photovoltaik-Leistung wird wohl auch auf Freiflächen realisiert, doch der Kampf um die Flächen für neue Photovoltaik-Kraftwerke ist bereits im vollen Gange. Sie sind begrenzt und nicht überall stoßen Großanlagen auf die Gegenliebe von Gemeinden und Anwohnern.
Der bne hat nun gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) einen Mustervertrag erarbeitet, der den Projektierern bei der kommunalen Beteiligung helfen soll. Damit soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen und ein Branchenstandard etabliert werden, da das EEG nur die Beteiligung vorschreibt, aber keine konkreten Ausgestaltungsvorgaben macht. Einzig festgeschrieben ist, dass die Gemeinden für die finanzielle Beteiligung der Photovoltaik-Betreiber keine Gegenleistung erbringen muss. Die Kommunen sind also völlig frei, wie sie die Einnahmen verwenden.
„Der hier zur Verfügung gestellte Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 ist so konzipiert, dass er mit einer Gemeinde als Vertragspartner geschlossen werden kann, in der ein Solarpark errichtet wird („betroffene Gemeinde“)“, heißt es auf dem neuen Portal „Sonne sammeln“, auf dem der Vertrag kostenlos heruntergeladen werden kann. „Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Photovoltaik-Freiflächenanlagen befinden. Erstreckt sich ein Solarpark über mehrere Gemeindegebiete, können auch mehrere Gemeinden betroffen sein. In diesem Fall müsste die Betreiberin oder der Betreiber jeweils einen separaten Vertrag mit der betroffenen Gemeinde schließen.“
In einem Beiblatt werden die einzelnen Abschnitte des Mustervertrags zudem erläutert sowie zusätzliche Informationen für Kommunen und Photovoltaik-Unternehmen bereitgestellt. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass der Vertrag über die kommunale Beteiligung erst nach Abschluss des Bebauungsplans abgeschlossen werden darf. Dies solle den Zusammenhang zwischen finanzieller Unterstützung der Kommunen und erfolgter Genehmigung des Projekts ausschließen.
Eine wichtige Unterscheidung gibt es zwischen Freiflächenanlagen, die über Ausschreibungen oder ohne staatliche Förderung realisiert werden. In beiden Fällen ist die Beteiligung bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben, doch nur Betreiber, die einen Zuschlag aus Ausschreibungen besitzen, können sich die Kosten dafür beim Netzbetreiber zurückholen.
Auch mit diesem Aspekt haben sich die Rechtsanwälte von BBH befasst. So sollten die Photovoltaik-Anlagenbetreiber mit den Kommunen die jeweiligen Auszahlungen der Beteiligung bis zum Jahresende vereinbaren. Damit könne er sich bei der zu Ende Februar zu erfolgenden Jahresendabrechnung an dem Netzbetreiber, das Geld zurückfordern. Wenn die Zahlungen an die Gemeinde erst nach dem 1. Januar eines Jahres erfolgten, müssten die Betreiber ein weiteres Jahr warten, um die Kosten für die kommunale Beteiligung bei den Netzbetreibern zurückfordern zu können, wie Jens Vollprecht von BBH erklärt.
Mit seinem neuen Portal „Sonne sammeln“ will der bne eine Anlaufstelle auch für Kommunen schaffen. Sie fänden dort „alle nötigen Informationen – vom Planungs- und Genehmigungsprozess über Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern bis zum laufenden Betrieb der Freiflächenanlagen und der sich entwickelnden Artenvielfalt“. „Eine bessere Beteiligung an der Energiewende wird kleinere Gemeinden und strukturschwache Regionen stärken und kann zum Game-Changer für den ländlichen Raum werden“, erklärt Robert Busch weiter. „Mit unserer Initiative ‚Sonne Sammeln‘ wollen wir Kommunen ermutigen, die Planung von guten Solarparks aktiv zu gestalten.“ An der Ausgestaltung des Mustervertrags waren so neben der Kanzlei BBH auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DstGB) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beteiligt.
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Ich stolpere direkt über den ersten Satz im Artikel. Per Gesetz handelt es sich meiner Meinung nach um einen freiwillige Abgabe an betroffene Gemeinden. Von „müssen“ sollte man daher nicht direkt sprechen, im Zweifel weckt dies falsche Erwartungen.
Hallo Philipp,
vielen Dank für den Hinweis. Sie liegen richtig, es ist eine „kann“-Vorschrift. Ich habe es im Artikel entsprechend geändert. In der Realität wird es aber wohl in den meisten Fällen zu einer kommunalen Beteiligung kommen, da es wohl die Prozesse für Projektierer vor Ort erheblich erleichtern wird und sicher auch der „kommunale Buschfunk“ diesbezüglich funktionieren wird…
Viele Grüße,
Sandra
Hallo Sandra,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Das sehe ich grundsätzlich ähnlich, wobei sich von 0-0,2 ct/ kWh doch noch ein wenig, voraussichtlich auch zwingend benötigter, Spielraum befindet.
Viele Grüße,
Philipp
Leider hat die ganze Sache einen Haken, bei einem Dorf hier, dem eine
Vergütung angeboten wurde, sagte die Kreisstadt dass das Geld in die
Kasse der Stadt wandern würde.
Daraufhin wurde das Projekt abgelehnt weil sich die Dorfgemeinschaft
darüber geärgert hat.
Hallo,
kann eine Betreibergesellschaft ( mit Zustimmung der Gemeinde ) die möglichen 0,2 Cent pro kwh Kommunale Beteiligung , auch mit einem Verein ( Welcher zum Beispiel. die weitere Entwicklung der Gemeinde als Zielstellung in seiner Satzung hat ) der Gemeinde abschließen?
MfG
Stefan