Baden-Württemberg startet neues Förderprogramm für Elektromobilität und Photovoltaik

Teilen

In Baden-Württemberg läuft ein neues Förderprogramm für Elektromobilität an. In einer neuen Version des „BW-e-Solar-Gutschein“ sind Zuwendungen für Elektroautos und Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Seit dem 1. Dezember können Elektroautofahrer in Baden-Württemberg ihre Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuge mit höchsten 160 Kilowatt Motorleistung mit bis zu 1000 Euro fördern lassen. Dabei können auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb gefördert werden. Nur ältere Fahrzeuge sind von dem Programm ausgenommen. In der Mitteilung der Staatsbank für Baden-Württemberg, der L-Bank, die die Zuwendung verteilt, heißt es, dass nur Fahrzeug mit Erstzulassung von dem Programm berücksichtigt werden können.

Hinzu kommt die Möglichkeit, für jeden bezuschussten Wagen eine Wallbox fördern zu lassen. Dafür gibt es Zuwendung bis maximal 500 Euro von der L-Bank, sofern die Ausgaben für die Wallbox darüber lagen. Allerdings muss die Wallbox bilanziell über eine hauseigene Photovoltaik-Anlage gespeist werden, um förderfähig zu sein. Um die bilanzielle Versorgung eines Elektroautos zu leisten, seien zwei Kilowatt installierte Leistung pro Fahrzeug ausreichend. Insgesamt hat das Land Baden-Württemberg den neuen Fördertopf mit sechs Millionen Euro ausgestattet. Das würde für „ungefähr“ 5000 Förderanträge ausreichen.

„Elektromobilität ergibt nur mit Strom aus erneuerbaren Quellen Sinn“, sagt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann. „In Baden-Württemberg besteht ein großes ungenutztes Potenzial für Photovoltaik – etwa auf dem eigenen Dach. Die Verknüpfung dieser beiden Aspekte im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins liegt daher nahe. Zudem ist der eigene Photovoltaik-Strom sehr preisgünstig und das E-Auto ein dankbarer Abnehmer.“

Neue Marktübersicht Elektro-Ladesäulen

Wallboxen und Ladesäulen entwickeln sich zunehmend zu einem integralen Bestandteil der Energiesysteme von Gebäuden – sowohl im Eigenheim als auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben. Für unsere November-Ausgabe haben wir das Thema umfangreich recherchiert und eine neue Marktübersicht erstellt. Sie enthält mehr als 115 Elektrolade-Lösungen verschiedener Anbieter.

Die Produkte unserer Premium-Selection haben wir veröffentlicht unter https://www.pv-magazine.de/produkte/

Alle Produkte sind in der Marktübersicht enthalten. Die Daten sind online zugänglich: https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/marktuebersicht-elektroauto-ladeloesungen/

Wenn Sie das Einzelheft bestellen oder ein Abo abschließen wollen, können Sie den Code Abo10 nutzen und erhalten 10 Prozent Rabatt auf ihre Bestellung

Der Fördertopf kann von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und auch Vereinen in Anspruch genommen werden. Einzige Voraussetzung ist der Sitz in Baden-Württemberg. Pro Antragssteller dürfen jedoch maximal 100 Fahrzeuge pro Jahr gefördert werden. Die Zuwendungen werden in Form der De-minimis-Beihilfen nach EU-Recht verteilt. Es bestehe auch die Möglichkeit, das Förderprogramm mit der Innovationsprämie des Bundes (ehemals Umweltbonus) zu kombinieren. Allerdings sei es nicht möglich, die 500 Euro Förderung für die Wallbox mit anderen Ladeinfrastrukturförderprogrammen zu kombinieren.

Nutzende von Elektroautos dürfen sich auch über den Handel mit Treibhausgasminderungsquoten freuen, der ab dem 1. Januar möglich sein wird, und Erlösoptionen in Höhe von um 300 Euro bietet. Um an dem Handel teilzunehmen, müssen lediglich Zulassungsbescheid und die Adresse an einen Pooling-Dienstleister weitergereicht werden. Dafür positionieren sich bereits einige Unternehmen auch mit unterschiedlichen Auszahlungsoptionen am Markt. Da es sich bei dem Handel nicht um eine Förderung handelt, ist dieser auch in Kombination mit dem neuen Förderangebot des Landes Baden-Württemberg ntuzbar.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...