Ist für die Installation einer Wallbox oder einer Ladesäule eine Baugenehmigung erforderlich?

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Die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes von Januar bis Oktober um insgesamt 267.255 neu zugelassene Fahrzeuge angewachsen. Zur Versorgung dieser Fahrzeuge standen im August in Deutschland 22.685 öffentliche Ladesäulen mit 39.528 Ladepunkten zur Verfügung. Im Jahr 2021 wurden bislang 3995 neue öffentliche Ladesäulen errichtet, was in Anbetracht einer von Statista prognostizierten Anzahl benötigter Ladepunkte von 257.749 zeigt, wie lang der Weg zum Aufbau einer den Bedarf deckenden öffentlichen Ladeinfrastruktur noch ist. Da verwundert es auch nicht, dass rund 85 Prozent der Ladevorgänge aktuell im privaten Bereich, vor allem in heimischen Garagen, stattfinden.

In Anbetracht der aktuell weiter ansteigenden Preise an den Zapfsäulen und der staatlichen Förderung von bis zu 9.000 Euro beim Erwerb eines Elektroautos werden viele, die sich mit der Anschaffung eines Neuwagens beschäftigen, auch den Kauf eines Elektroautos in Erwägung ziehen. Die alles entscheidende Frage bei diesen Überlegungen ist „Wo kann ich das E-Auto laden?“. In Anbetracht des aktuellen Ausbaustandes der öffentlichen Ladeinfrastruktur bleibt damit für viele nur die Überlegung, in der heimischen Garage eine Wallbox installieren zu lassen oder beim Vermieter anzuregen, in der Tiefgarage oder an den Parkplätzen vor dem Haus Ladesäulen aufzustellen. Eine Frage hören wir dabei immer wieder:

Ist für die Installation einer Wallbox oder einer Ladesäule eine Baugenehmigung erforderlich?

Die Errichtung und Installation von Wallboxen und Ladesäulen ist weder im öffentlichen Straßenraum noch auf Privatgrundstücken, etwa in Tiefgaragen, auf betrieblichen oder privaten Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern, besonderen Restriktionen ausgesetzt. In allen Bundesländern ist die Installation von Ladeeinrichtungen genehmigungsfrei. Die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben darüber hinaus ihre Landesbauordnungen dahingehend ergänzt, dass Ladestationen ausdrücklich als „genehmigungsfreie Vorhaben“ deklariert sind.

Neue Marktübersicht Elektro-Ladesäulen

Wallboxen und Ladesäulen entwickeln sich zunehmend zu einem integralen Bestandteil der Energiesysteme von Gebäuden – sowohl im Eigenheim als auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben. Für unsere November-Ausgabe haben wir das Thema umfangreich recherchiert und eine neue Marktübersicht erstellt. Sie enthält mehr als 115 Elektrolade-Lösungen verschiedener Anbieter.

Die Produkte unserer Premium-Selection veröffentlichen wir unter https://www.pv-magazine.de/produkte/

Alle Produkte sind in der Marktübersicht enthalten. Die Daten sind online zugänglich: https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/marktuebersicht-elektroauto-ladeloesungen/

Der Verwaltungsgerichtshof München hat in einem Beschluss vom 13.07.2018 (Aktenzeichen 8 CE 18.1071) dazu festgestellt, dass es sich bei der Aufstellung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum um die Errichtung von Zubehör einer öffentlichen Gemeindestraße im Sinn des Straßen- und Wegerechts handelt und damit nicht um ein Bauvorhaben nach § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch handelt.

Ungeachtet dessen müssen Ladesäulen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Bauplanungsrechts beachten. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans darf das geplante Vorhaben den Festsetzungen nicht widersprechen und die Erschließung muss gesichert sein. Maßstab hierfür ist die Baunutzungsverordnung. Da diese keine speziellen Regelungen für Ladesäulen enthält und somit auf die allgemeinen Festsetzungen der Baunutzungsverordnung zurückgegriffen werden muss, soll an dieser Stelle, auf die nach der Baunutzungsverordnung zu beachtenden Erfordernisse nicht näher eingegangen werden.

— Der Autor Dirk Voges ist Rechtsanwalt/Partner in der Kanzlei Weitnauer. Er berät nationale und internationale Mandanten in Fragen des nationalen und internationalen Energie-Projektgeschäfts sowie dem Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Umwandlungsrecht. —

Rechtliche Fragen und Antworten zur Installation von Wallboxen in pv magazine

Diese Antwort ist Teil des aktuellen Artikels Soll ich oder soll ich nicht? – Überlegungen zur Installation von Ladeeinrichtungen (Premium Content) in der pv magazine Ausgabe November 2021. Darin hat Dirk Voges noch mehr Fragen beantwortet, die er immer wieder hört und die bei der Entscheidungsfindung über die Anschaffung eines Elektroautos und die Möglichkeit, dieses zu Hause zu laden, eine Rolle spielen. Sie finden dort Antworten auf Fragen wie:

  • Ist für die Installation einer Wallbox oder einer Ladesäule die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich?
  • Gibt es Besonderheiten zu berücksichtigen, wenn ich mit der Wallbox Strom aus der eigenen Dachanlage lade?
  • Ich bin Mieter einer Wohnung mit Stellplatz. Habe ich einen Anspruch auf die Installation einer Wallbox?
  • Ich bin Eigentümer einer Wohnung. Kann ich einfach an meinem Tiefgaragenstellplatz eine Wallbox installieren?
  • Gibt es Besonderheiten zu berücksichtigen, wenn ich mit der Wallbox Strom aus der eigenen Dachanlage lade?
  • Kann auch mein Nachbar sein Elektroauto an meiner Wall- box mit dem Strom aus meiner Photovoltaikanlage laden?
  • Was gilt, wenn ich den vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen an der Wallbox zu Hause mit Strom aus der eignen Photovoltaikanlage lade?
  • Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, neben dem Dienst- wagen auch eine Wallbox für die Installation zu Hause zu überlassen. Hat dies Auswirkungen auf den Umfang der EEG-Umlagepflicht?

Weitere Hintergrundberichterstattung zu diesem Thema finden Sie in: Recht und Steuern beim Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur

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