Im Juni 2020 entschied das Landesgericht Düsseldorf in ersten Instanz zugunsten von Hanwha Q-Cells. Der koreanische Photovoltaik-Hersteller mit deutschen Wurzeln hatte die Konkurrenten von Jinko Solar, Longi Solar und REC verklagt, sein Patent für die Passivierung von Solarzellen zu verletzen. Die Richter folgten dieser Ansicht und forderten die Konkurrenten auf, die von der Patentverletzung betroffenen Solarmodule zurückzurufen, und zwar alle, die seit dem 30. Januar 2019 über ihre Vertriebskanäle an gewerbliche Kunden in Deutschland verkauft wurden.
Dieser Anordnung sind Longi Solar und REC nicht vollständig nachgekommen, wie die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf nach einer Berufung im Vollstreckungsverfahren, die Hanwha Q-Cells angestrengt hat, am Donnerstag entschieden. Sie bestätigten damit die erstinstanzliche Entscheidung, die die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die beiden Photovoltaik-Hersteller vorsieht. Die Richter sahen es als gerechtfertigt an, wegen der Versäumnisse ein Zwangsgeld zu verhängen. Wie hoch dieses ist, blieb zunächst unklar.
Der Patentstreit zwischen den Photovoltaik-Herstellern reicht schon bis ins Frühjahr 2019 zurück. Im März 2019 reichte Hanwha Q-Cells sowohl in Deutschland als auch in den USA, kurz danach auch in Australien eine Patentverletzungsklage ein. Die Konkurrenten hätten unrechtmäßig eine patentierte Technologie von Hanwha Q-Cells in ihren Produkten eingesetzt. Mitte Juni 2020 dann die Entscheidung in erster Instanz zugunsten des koreanischen Herstellers. REC und Longi Solar legten gegen die Entscheidung ein, woraufhin Hanwha Q-Cells die vorläufige Vollstreckung der Entscheidung einleitete. Nach Ansicht von Hanwha Q-Cells ergriffen Longi Solar und REC in der Folge nicht genügend Maßnahmen, um der gerichtlich angeordneten Rückrufverpflichtung nachzukommen, weshalb es die Erhebung eines Zwangsgeldes beantragte.
Die Richter hätten in ihrer Entscheidung betont, dass der Schuldner einer Rückrufverpflichtung – also sowohl Longi Solar als auch REC – seine gewerblichen Kunden hätte nachdrücklich dazu auffordern müssen, das rechtsverletzende Produkt an sie zurückzugeben, erklärte Hanwha Q-Cells zum Richterspruch. Falls die beiden Unternehmen in ihren Rückrufaufforderungen implizierten, dass die Befolgung der Rückrufaufforderung im Ermessen des Kunden liege, hätten sie ihre Kunden gleichzeitig eindeutig darüber informieren müssen, dass sie Gefahr laufen, von Hanwha Q-Cells direkt für die Erfüllung der Rückrufverpflichtung verantwortlich gemacht zu werden. Die Richter hätten zudem entschieden, dass Longi Solar und REC Kopien aller versandten Schreiben oder eine Liste der Empfänger Hanwha Q-Cells vorlegen muss, um die Erfüllung der Rückrufverpflichtung überprüfen zu können.
„Wir werden weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung aller Anforderungen der Rückrufverpflichtung von REC und Longi zu überprüfen“, erklärte Daniel Jeong, CTO von Hanwha Q-Cells nach dem Urteil. Der Patentstreit zwischen den Herstellern ist mittlerweile auch in den Niederlanden angelangt. Nach Angaben von Hanwha Q-Cells hat ein dortiges Gericht der Longi Netherlands Trading B.V. auferlegt, alle Aktivitäten zu unterlassen, die eine Patentverletzung in den Ländern darstellen, in denen die Hanwha Solutions Corporation eingetragener Patentinhaber sei. Dieser Rechtsstreit, mit dem Hanwha Q-Cells die Verbreitung patentverletzender Solarmodule in europäischen Drittländern unterbinden will, schwellt seit dem Sommer 2021. Damals ordnete ein Gericht in Rotterdam die Beschlagnahme einer Lieferung von Longi-Solar-Modulen an. Nach Angaben des chinesischen Photovoltaik-Herstellers wurde diese Beschlagnahme kurz danach wieder aufgehoben.
pv magazine hat Longi Solar und REC um ein Statement zur Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts gebeten. Longi Solar wollte sich zunächst nicht zu der aktuellen Entwicklung äußern. Dafür schickte REC am Freitag eine umfassende Stellungnahme, die im Folgenden komplett wiedergegeben wird.
Statement von REC zum Richterentscheid:
„Der Schutz der Daten, insbesondere von Mitarbeitern und Kunden, hat bei REC immer höchste Priorität. Aus diesem Grunde wollte und konnte REC ohne explizite Feststellung eines Gerichtes zu dieser Frage, die vollständigen Empfängerlisten seiner Rückrufschreiben gegenüber dem Wettbewerber Hanwha nicht offen legen. Dies war um so legitimer solange das Berufungsverfahren hierzu nicht abgeschlossen war und weil Hanwha selbst ihren Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung im Hauptsacheverfahren zurück genommen hatte. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. September 2021 hat REC dieser Entscheidung umgehend bereits am 30. September 2021 entsprochen und die geforderten Informationen ordnungsgemäß übermittelt. Bereits zuvor ist REC der vorläufigen Vollstreckung der erstinstanzlichen Entscheidung selbstverständlich nachgekommen und hat den betroffenen Kunden entsprechende Rückrufschreiben zugestellt. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Inhalt des Rückrufschreibens selbst allen Anforderungen entspricht und nicht zwischen REC und Hanhwa streitig war so dass das Zwangsgeld weit unter den Möglichkeiten auf lediglich 3000 Euro festgesetzt wurde. Das Berufungsverfahren in der Hauptsache sowie das Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt gegen das Patent sind weiterhin offen.“
Anmerkung der Redaktion: Wir haben das Statement von REC am Freitag (5.11.) in den Artikel eingefügt.
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