Seit Mai 2012 lief das sogenannte Vattenfall-Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (kurz: ICSID) in Washington. Am Dienstag teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, es sei „endgültig beendet“. Das Schiedsgericht sei den am 1. November abgegebenen einvernehmlichen Erklärungen der Kläger, darunter Vattenfall, und der Beklagten, dazu gehörte die Bundesrepublik Deutschland, gefolgt. Vattenfall hatte wegen des Beschlusses der Bundesregierung eines beschleunigten Atomausstiegs im Jahr 2011 auf Entschädigung geklagt. Infolge der Reaktor-Katastrophe von Fukushima hatte sie damals den Ausstieg aus dem Ausstieg beschlossen und die Abschaltung aller AKW bis Ende 2022 festgelegt.
Die endgültige Beilegung des Schiedsgerichtsverfahrens beruhe auf einem Vertrag, den die Bundesrepublik am 25. März mit den Energiekonzernen Vattenfall, Eon/Preussen Elektra, EnBW und RWE geschlossen habe und der am 31. Oktober mit der 18. Änderung des Atomgesetzes vollständig in Kraft getreten sei, hieß es vom Ministerium weiter. Darin würden auch die im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg strittigen Rechtsfragen von den Beteiligten im gegenseitigen Einvernehmen abschließend so geregelt, dass endgültig Rechtsfrieden herrscht. Ein Wiederaufleben des Schiedsverfahrens ist rechtsverbindlich ausgeschlossen, wie das Wirtschaftsministerium betonte.
Was es diesmal nicht erwähnt, die AKW-Betreiber werden entschädigt. Dies beruhe auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2016 und 2020. Die Richter hatten einen solchen Ausgleich aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs befürwortet. Lange gab es jedoch keine Einigung über die Höhe des Ausgleichs. Im März kam dann die Einigung. Insgesamt fließen 2,428 Milliarden Euro an die Energiekonzerne. Davon erhält Vattenfall mit 1,425 Milliarden Euro die höchste Summe. 880 Millionen Euro sollen an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an Eon/Preussen Elektra gezahlt werden. Im Gegenzug hatten sich die Energiekonzerne vertraglich verpflichtet, alle Klageverfahren zurückzunehmen und auch künftig auf neue Klagen zu verzichten.
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