Im Podcast „Lets Talk Change“ habe ich die Bemerkung fallenlassen, dass neue Wind- und Photovoltaik-Anlagen die Billigmacher der Energiewende seien. Angesichts ihrer sehr niedrigen Stromerzeugungskosten ist das auch grundsätzlich richtig. Derzeit aber stimmt es nicht, denn der billige Strom kommt gar nicht an den Steckdosen an. Stattdessen dürften bei den Betreibern insbesondere jüngerer Wind- und Photovoltaik-Anlagen derzeit die Geldspeicher überlaufen – und das liegt an der CDU.
Auf Drängen insbesondere ihres inzwischen über eine Korruptionsaffäre gefallenen Energieexperten Joachim Pfeiffers und des bis vor kurzem für Energie im Bundeswirtschaftsministerium zuständigen Staatssekretärs Thomas Bareiß wurde 2014 die sogenannte Direktvermarktung von Strom von neuen Wind- und Solarstromanlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung verpflichtend. Das bedeutet: Wer Strom produziert, soll sich selbst oder über einen Dienstleister um dessen Vermarktung kümmern, etwa an der Strombörse. Die Preissignale des Marktes sollten wiederum für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage sorgen – zum Beispiel dadurch, dass Photovoltaik-Anlagen so gebaut wurden, dass sie Strom eher vormittags oder nachmittags liefern, wenn Strom knapper und die Preise insgesamt höher sind als zur Mittagszeit.
Das war gegen die fixe Einspeisevergütung des ursprünglichen EEG gerichtet, die darin vom Bundestag festgelegt worden war und die als geradezu sozialistisch galt. Und tatsächlich hing die Höhe der Einspeisevergütung maßgeblich vom Geschick einiger Lobbyisten ab, ihre Festlegung war alles andere als ein transparentes Verfahren. Preissignale, an denen sich Erneuerbaren-Stromerzeuger hätten orientieren können, gab es ebenfalls nicht, auch das war ein Nachteil.
So weit, so einleuchtend. Allerdings gingen die Marktapologeten von der Prämisse aus, dass die Produktion von Strom aus erneuerbare Energien dauerhaft immer teurer sein würde als Strom an der Börse. Um diese Differenz auszugleichen, führten sie die so genannte Marktprämie ein. In Summe entsprachen Marktprämie und Marktpreis in etwa der Einspeisevergütung, die vor der Direktvermarktungspflicht galt. Höhere Erlöse konnten Windkraft- und Photovoltaik-Anlagenbetreiber nur erzielen, indem sie zu lukrativere Zeiten Strom produzierten als der Durchschnitt, denn der Marktwert wird monatsweise für Windkraft und Solartstrom separat errechnet, die Strompreise aber variieren je nach Angebot und Nachfrage stündlich. Auch gegen diesen Mechanismus ist nichts zu sagen, er hat dazu geführt, dass heute viele Solarstromanlagen nach Osten und Westen ausgerichtet werden (und damit vormittags und nachmittags mehr Strom produzieren als Süd-Anlagen, dafür in der Spitze weniger).
Derzeit aber liegen die Strompreise an der Börse weit jenseits der Stromgestehungskosten von Wind- und Solarstrom. Die Marktwerte Wind und Solar, die von den Übertragungsnetzbetreibern monatlich gemäß EEG veröffentlicht werden, betrugen im September rund 11,7 Cent pro Kilowattstunde. Für weniger als die Hälfte, nämlich etwa 5 Cent, sind neue Solarstromanlagen im Jahr 2020 und 2021 ans Netz gegangen. Ähnlich beim Windstrom: Hier betrug der Zuschlagswert bei den letzten Ausschreibungen 6 Cent. Die Betreiber neuer Anlagen produzieren also – recht risikolos und bereits inklusive ihrer Gewinnmarge – für fünf oder sechs Cent pro Kilowattstunde, können ihren Strom aber für etwa das doppelte dieses Betrages verkaufen.
Interessant wird es dabei schon für Photovoltaik-Anlagen, die ab etwa 2016 gebaut wurden – die seinerzeitige Ausschreibung endete erstmals mit Gebotswerten von unter 9 Cent pro Kilowattstunde. Für sie wären also schon Mehrerlöse von rund 2,7 Cent möglich. Je jünger die Anlagen sind, desto höher liegen die Mehrerlöse am Strommarkt, denn seit 2016 sind die Gebotswerte kontinuierlich gesunken. Ähnliches gilt für die Windenergie, wobei hier auch Anlagen gut dastehen, die älter als 20 Jahre sind und deshalb keine EEG-Einspeisevergütung mehr erhalten. Sie benötigen etwa 3 Cent Betriebskosten und erlösen somit mehr als 8 Cent je Kilowattstunde. Eine Studie, die anhand von erwarteten Strompreisen, Stromgestehungskosten und Wettersimulationen ermittelt, wie groß die Windfall-Profits genau werden, tut dringend not, überschlagsmäßig sind es aber mehrere hundert Millionen Euro im Monat.
An dieser Stelle höre ich das Argument, dass aber Atom- und Kohlekraftwerke aktuell auch heftige Windfall-Profits ernten. Das ist erstens nur zum Teil richtig, weil deren Strom oft langfristig und zu niedrigeren Preisen verkauft wurde, Erneuerbare-Energien-Strom jedoch überwiegend am Spotmarkt einen Tag vor Lieferung vermarktet wird – zu den aktuellen hohen Börsenstrompreisen. Zweitens hat die Marktprämie das Risiko für die Betreiber von Wind- und Photovoltaik-Anlagen extrem reduziert, sie hat ähnlich wie die feste Einspeisevergütung über einen sehr langen Zeitraum gut kalkulierbare Erträge ermöglicht – und damit geringe Finanzierungskosten und eine attraktive Rendite. Das ist bei konventionellen Kraftwerken anders – viele von ihnen haben in den vergangenen Jahren Verluste eingefahren.
Ich meine daher, dass eine Risikobegrenzung auf der einen Seite auch mit einer Begrenzung der Gewinnchancen auf der anderen Seite einhergehen sollte. Das ist sozusagen eine Frage der Fairness. Die einseitige Ausgestaltung der Marktprämie offenbart hingegen eine weitverbreitete neoliberale Grundhaltung. Sie lautet: Verluste sozialisieren – nämlich über die Marktprämie -, Gewinne privatisieren – über die Mitnahme der Windfall-Profits. Bezahlt wird sie von den Stromverbrauchern über den Strompreis, der nächstes Jahr deutlich steigen dürfte. Dieses Problem hätte es mit der von der CDU vor knapp zehn Jahren vehement bekämpften, festen Einspeisevergütung nicht gegeben.
Wie es heute anders gehe könnte, hat schon 2018 eine Gruppe von Energieökonomen um Karsten Neuhoff vom DIW, Mario Ragwitz vom Fraunhofer ISI und Silvana Tiedemann von Ecofys beschrieben: Einnahmen aus der Vermarktung von Erneuerbaren-Energien-Strom könnten den Stromkunden wieder zurückgegeben werden und auf das EEG-Konto eingezahlt werden. Das hätte im nächsten Jahr einen drastisch senkenden Effekt auf die EEG-Umlage. Das Mutterland des Marktliberalismus – England – praktiziert das über sogenannte Contracts-for-Difference seit Jahren so und fährt damit angesichts der auch dort derzeit sehr hohen Großhandelspreise für Strom deutlich besser.
Für die bestehenden Wind- und Photovoltaik-Anlagen ist eine Umstellung auf ein Contracts-for-Difference-Modell vermutlich nicht mehr möglich, denn sie dürften rechtlichen Bestandsschutz genießen. Für künftige Anlagengenerationen sollte die nächste Regierung aber dringend nacharbeiten, damit der billige Wind- und Solarstrom auch bei den Verbrauchern ankommt.
— Der Autor Christoph Podewils war lange für Agora Energiewende tätig und hat im September das Buch „Deutschland unter Strom – Unsere Antwort auf die Klimakrise“ veröffentlich. Es ist im Verlag C.H: Beck erschienen und zeigt auf, warum Strom aus Wind und Sonne Deutschlands günstige rund schneller Weg in die Klimazukunft ist. Auf dem gleichnamigen Blog www.deutschlandunterstrom.de schreibt Christoph Podewils regelmäßig über aktuelle Entwicklungen aus der Energiewelt. Dieser Kommentar ist dort erstmals in leicht anderer Form erschienen. —
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Immerhin, ein bisschen was von den Windfall-Profits fließt ja über die Steuern wieder zurück an die Gesellschaft. Und der verbleibende Teil wird möglicherweise Anteilig auch wieder in neue EE-Anlagen investiert.
Grundsätzlich haben wir in 2021 eines der windschlechtesten Jahre seit mehr als 15 Jahren. Das wirkt natürlich ebenfalls erhöhend auf die Börsenpreise. Vor dem Hintergrund klingt es doch leider sehr polemisch wenn von „Geldspeicher überlaufen“ geschrieben wird.
Richtig. Das wollte ich auch noch ergänzen. Das ist eine erste Laune der Natur… weitere werden folgen…
Der Beitrag ist doch einigermaßen zum Wundern. Insbesondere die Bemerkungen zu den angeblichen Verlusten der konventionellen Kraftwerke: RWE beispielsweise meldete erst im Sommer satte Gewinne – aus dem Stromhandel. Gewinne, weil Kohlestrom mit sicherer Vergütung für die langjährigen Terminkontrakte nicht geliefert werden musste, sondern durch billigen Erneuerbarenstrom von der Strombörse – oft genug gegen Aufgeld! – ersetzt werden konnte. Die „Verluste“ der Kohle-Tochter waren doch Gewinne der Mutter! Über viele Jahre seit 2010.
Das Stichwort heißt Ausgleichsmechanismusverordnung und sollte doch dem Autor gut bekannt sein.
Jetzt Sozialismus zu lamentieren, weil für einmal die Solarier und Windmüller Gewinne machen, ist doch peinlich. Letztlich fließt das ohnehin in die Berechnung der EEG-Umlage ein. Sollte es jedenfalls.
Womit es für die Verbraucher ein rechte-Tasche – linke-Tasche – Geschäft ist.
Einzig die gehätschelte „energieintensive“ Industrie, die im Windschatten des EEG biligen Strom bekam, reibt sich die Augen. Mal sehen, welche Wohltaten sich die Ampel-Koalitionäre für diese Clique jetzt neu einfallen lässt.
So einfach kann man Behauptungen aufstellen?
Ich habe mir die RWE-Zahlen GJ 2019 zu 2020 angesehen:
Im Energiehandel GJ 2020 hat RWE 192 Mio.€ weniger Gewinn gemacht (EBITDA).
Dafür bei den EE rund 600 Mio.€ höheren Gewinn erzielt.
Und dieser „Gewinn“ des Tradings war also so wertsteigernd?
Und wenn Sie jetzt auf das Jahr 2021 abzielen: Ja, das ist die beschriebene Situation!
Das mit der „rechte Tasche – linke Tasche“ der Verbraucher stimmt eben leider nicht. Die Analyse von Herrn Podewils ist völlig zutreffend. Dass die Betreiber der EE-Anlagen unerwartete Gewinne machen, die aus der rechten Tasche der Verbraucher kommen und in die Tasche der Betreiber gehen, darf man denen nicht vorwerfen. Sie haben nicht diese Regelung zu verantworten, die den Verbraucher das Risiko tragen lässt, wenn die Börsenpreise niedriger als die Erzeugungskosten sind, die Gewinne aber beim Betreiber lässt, wenn das Preisverhältnis umgedreht ist. Das haben wir alleine dem mangelnden ökonomischen Sachverstand der vergangenen Regierungen zu verdanken. Leider kann man die nicht in Haftung für ihre Fehlkonstruktionen nehmen. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte, wenn ich Herrn Altmaier seine larmoyanten Sonntagsreden schwingen höre. Zum Glück ist er endlich abgetreten – viel zu spät, und er hinterlässt einen Scherbenhaufen.
Zitat aus dem Artikel:
Podcast „Lets Talk Change“ habe ich die Bemerkung fallenlassen, dass neue Wind- und Photovoltaik-Anlagen die Billigmacher der Energiewende seien. Angesichts ihrer sehr niedrigen Stromerzeugungskosten ist das auch grundsätzlich richtig. Derzeit aber stimmt es nicht, denn der billige Strom kommt gar nicht an den Steckdosen an. Stattdessen dürften bei den Betreibern insbesondere jüngerer Wind- und Photovoltaik-Anlagen derzeit die Geldspeicher überlaufen – und das liegt an der CDU. ..Zitat Ende
Der billige Strom kommt nicht an den Steckdosen an. Für mich erstaunlich, dass dem Autor jetzt erst auffällt, dass billiger Ökostrom nicht an den Steckdosen ankommt, wo nun gerade mal ein Jahr lang die Börsenpreise so hoch sind, dass die Direktvermarkter dabei profitieren. In der Tat ist das System nicht weit genug durchdacht, um diese Situation nicht zu Windfall werden zu lassen.
Was dem Autor des Artikels, offensichtlich noch nicht aufgefallen war, und auch bei der Agora Energiewende „Denkfabrik“, wo er seither beschäftigt war, nie ein Thema gewesen ist,
nämlich die Tatsache, dass, als die Börsenpreise Jahre lang sanken, der billige Ökostrom nicht, … „nur nicht“ ….an den Steckdosen angekommen ist, sondern die Verbraucher deswegen auch noch höhere EEG Umlage bezahlen mussten.
Siehe hier.
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Als von 2011 bis 2016 die Börsenpreise sich mehr als halbierten, ist „deswegen“ die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen.
Wo sich zu der Zeit der Windfall niedergelassen hat, macht der Ex Chef von Fraunhofer im folgenden Video deutlich wo er so ab Minute 3 sagt, das stecken die Leute in die Tasche, die den Strom bereitstellen.
Siehe hier.
Lieber Herr Diehl,
entwickeln Sie sich doch mal ein bißchen weiter: Natürlich ist der niedrige Strompreis bei „den“ Verbrauchern angekommen. Allerdings nicht bei allen: Er kam bei allen Stromverbrauchern an, die keine oder stark verringerte EEG-Zulage für ihren Verbrauch zahlen müssen, also Eigenverbrauchern und EEG-Zulage-befreiten Unternehmen.
Den Mechanimus des Anstiegs der EEG-Zulage bei fallenden Börsenpreisen hat hier im Übrigen jeder verstanden – nur Sie scheinen sich noch täglich Ihrer inzwischen über 10 Jahre alten Erkenntnis versichern zu müssen.
JCW sagt:
Den Mechanimus des Anstiegs der EEG-Zulage bei fallenden Börsenpreisen hat hier im Übrigen jeder verstanden – nur Sie scheinen sich noch täglich Ihrer inzwischen über 10 Jahre alten Erkenntnis versichern zu müssen.
@ JCW
Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht alleine hier lesen , und wenn jemand neu dazu kommt, der darf doch auch erfahren über was wir hier diskutieren, genauer gesagt, was man der Energiewende da 2010 eingebrockt hat — oder ????
Der Herr Diehl will es nicht verstehen: Wenn jemand garantierte 30 Cent/kWh einstreicht (noch aktuell im PV-Durchschnitt, siehe Netztransparenz), dann muss die Differenz doch jemand bezahlen?
Und dass diese Differenz größer wird, wenn aus vielen Gründen der normale Preis sinkt, und immer mehr der garantierten Hochpreise anfallen.
Ist das zu paradox?
In welchem Jahr leben Sie?
Durchschnittliche Vergütung für Solarstrom.
Jahr – Cent / kWh
===============
2015 30,8
2016 30,3
2017 29,8
2018 28,7
2019 27,8
2020 24,5 Prognose
2021 22,8 Prognose
https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-xls.xlsx
(Stand 15.10.2020)
Wo finde ich Ihre Zahlen auf Netztransparenz?
Lieber Herr Rentfort,
diese 30ct Durchschnittspreis für PV-Strom bewirkt nur eine geringe Erhöhung der EEG-Umlage, weil PV-Strom nur einen geringen Anteil am gesamten Stromverbrauch hat. Außerdem handelt es sich um einen Kampf, der vor 10 Jahren gekämpft wurde und längst Geschichte ist. Heutige Anlagen produzieren sehr preisgünstig und belasten die EEG-Umlage trotz steigender Zubauzahlen praktisch überhaupt nicht mehr. Über 80% von diesen 30ct sind also Vergangenheitskosten aus der Zeit der Markteinführung, und werden deshalb inzwischen durch einen Steuerzuschuss abgedeckt. Dieser Steuerzuschuss war eine der wenigen vernünftigen Maßnahmen, die aus Altmaiers Ministerium gekommen sind.
Siehe: https://www.netztransparenz.de/EEG/Mittelfristprognosen/Mittelfristprognose-2021-2025
In Excel-Tabelle scrollen bis zur Tabelle: Durchschnittliche an die Anlagenbetreiber zu zahlende feste Vergütungen in €/MWh,
ist wohl 9.Tabelle von oben (ohne Diagramme zählen).
Aber Sie können gerne auf andere Seiten der Abrechnung gehen.
Und nicht vergessen, es sind die Sätze mit denen gerechnet wird, weil sie garantiert sind, natürlich als Durchschnitt über alle, und ohne Mwst.
Und die Marktprämie nicht „vergessen“, denn die wird gezahlt bei Direktvergütung als Sahnehäubchen drauf, damit der garantierte Preis auch wirklich erhalten wird, also Risiko gleich ….??
Wenn Sie kein Excel haben, dann hier: https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2020.pdf , aber dann muss man dividieren können: Euro/kWh. Ob es zu paradox ist?
Dann hier: https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202021/2020-10-15%20Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202021.pdf Seite 6 Verwendete Festvergütungen
Sie verstehen meine Absicht nicht! Es geht mir um die Sprüche, dass Sonne und Wind keine rechnung schicken und ähnliches Gerede!
Es ist teuer, wird noch für sehr viele Jahre teuer bleiben, und wird noch viel Geld kosten, das nur anders verbucht wird.
Wie soll sonst bei 2000 Sonnenstunden im Jahr und wechselnden Windeneine Jahresversorgung für 8760 Std. gewährleistet werden?
Die Speicherung, Umwandlung, Verteilung, Steuerung, Vorhaltung einer zweiten Infrastruktur muss bezahlt werden, oder nicht?
Ich hänge nicht an alten KW, mir soll nur niemand erzählen, dass es billiger wird. Und wenn alle alten KW „schnellsten“ abgeschaltet werden, meine Probleme werden die unwichtigsten sein.
Mit Verlaub, Herr Rentfort: Sie lesen die Tabelle falsch!
10627Mio€ / 49344GWh ergibt 21,5ct/kWh
Wobei die Formulierung der „Netztransparenz“stelle etwas nebulös ist.
Geht es um absolute Zahlungen einschließlich mittlerer Spotmarktpreis oder um Förderung ohne Spotmarktpreis. Der übrigens letztes Jahr, als die Tabelle erstellt wurde, bei ca 3,5ct lag, womit die „Förderung“ sinken wird, wenn der Spotmarktpreis anzieht.
Das hilft zwar dem Haushaltskunden nichts, aber immerhin dient es der Kostenwahrheit.
P.S.: Wenn ich die Zeit dafür finde schaue ich mir die RWE Zahlen nochmal genauer an.
Peter Rentfort sagt:
Der Herr Diehl will es nicht verstehen: Wenn jemand garantierte 30 Cent/kWh einstreicht (noch aktuell im PV-Durchschnitt, siehe Netztransparenz), dann muss die Differenz doch jemand bezahlen?
Und dass diese Differenz größer wird, wenn aus vielen Gründen der normale Preis sinkt, und immer mehr der garantierten Hochpreise anfallen.
Ist das zu paradox?
@ An alle Interessierten.
Es ist zwar müßig, aber ich versuch es trotzdem noch mal, damit jeder der hier mitliest künftig selbst beurteilen kann, was ein Veteran der konventionellen Stromwirtschaft, wie der Peter Rentfort hier ständig von sich gibt.
Zunächst einmal. Der Kostenfaktor der der Differenz zugrunde liegt ist nicht nur die PV mit 30 Cent, sondern der Durchschnitt aller EE Vergütungen, und der liegt gegenwärtig bei 13 Cent/kWh.
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
Aber nun zur Sache: Die Differenz von der Herr Rentfort spricht, und die seit 2010 als Umlage gilt, ist ja keine Kosten Differenz, sondern ein rein „Nummerischer“ Preisunterschied zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen. Ich hoffe ich muss nicht erklären, dass Kosten und Preis zwei verschiedene Schuhe sind. Wenn da die Börsenpreise sinken, wird die Differenz ( Abstand ) größer, aber nur der Abstand wird größer, da hat er ja Recht der Peter Rentfort. Nun wollen wir aber keinen Preisabstand, sondern Differenz“Kosten“. Das heißt, was kostet ein Versorger Portfolio mit und ohne EE Anteil, und da gehört mehr dazu. Wenn da in einem Portfolio bei sinkenden Börsenpreisen 40% relativ teurer EEG Strom auf die restlichen 60% billiger gewordenen konventionellen Strom trifft, wirkt das kompensierend. Die Hochpreise womit Herr Rentfort die Einspeisevergütungen meint, werden zum größten Teil kompensiert.
Ich werde mir diesen, meinen Beitrag mal Verlinken, damit ich bei den nächsten Kommentaren von Herrn Rentfort – die mit Sicherheit wieder kommen werden – nicht mehr schreiben muss.
Leider liest Herr Rentfort die Tabelle falsch und rechnet deshalb auch falsch.
Hinzu kommt, dass jede neu installierte PV-Anlage wie auch jede Onshore-Windenergieanlage die EEG-Umlage zusätzlich senkt.
Im Moment scheint ja auch das bisherige, lukrative Geschäft der konventionellen Betreiber nicht mehr aufzugehen. Sie können keinen billigen EEG-Strom vom Spotmarkt mehr holen, um ihre OTC bzw. Terminmarktverpflichtungen zu erfüllen.
Wenn jetzt noch das Netzkartell aufgedeckt wird, dann könnten die Strompreise vielleicht ja tatsächlich sinken.
1.
EE stabilisieren den Börsenstrompreis, da ohne sie weitere konv. Kraftwerke mit noch höheren Grenzkosten zur Energielieferung herangezogen werden müssten (merrit order). Die dämpfende Wirkung kann täglich gegen Mittag am Börsenpreis festgestellt werden, dabdieses lokale Minimum den PV-Anlagen zu verdanken ist.
2.
Wo waren die Rufe nach Fairness, als die EE den Börsenkurs wegen des merrit order -Effektes drueckten.
Folge hiervon war, dass,
die Industrie sich wegen des niedrigen Strompreis die Hände reiben konnte.
sie EE wegen der hierdurch steigenden EEG-Umlage, als Fördemittel verschlingende Proviteure verunglimpft werden konnten.
Beides entsprang der erfolgreichen Fossil-und-Atomstromlobby-Arbeit bei den Ministern Brüderle, Rössler, Gabriel und Altmaier.
Dass dieses Konstruktion nun bei steigenden Beschaffungskosten für fossile Brennstoffe zu Gunsten der EE auswirkt, war offensichtlich nicht mit bedacht worden
Ich muss gestehen, dass mir dieser Knieschuss der Lobby diebische Freude bereitet.
K.W. Götzinger sagt:
Dass diese Konstruktion nun bei steigenden Beschaffungskosten für fossile Brennstoffe zu Gunsten der EE auswirkt, war offensichtlich nicht mit bedacht worden
@ KW Götzinger.
Lügen haben nach einer alten Redensart zwar kurze Beine, aber in diesem Falle immer noch nicht kurz genug. Das Konstrukt von 2010 wirkt zwar jetzt zu Gunsten der EE, aber immer noch nicht zu Gunsten der Verbraucher. Die steigenden Börsenpreise werden auf die Verbraucher abgewälzt, lediglich den Kritikern ist der Wind aus den Segeln genommen, die bei jeder Strompreiserhöhung die Energiewende mit der allein erziehenden Mutter in Verbindung gebracht haben,.
Schöne Zusammenfassung von Gedanken, die ich hier über Monate ausgearbeitet habe – Danke!
Nach meiner Beobachtung sind die Ost-West-Anlagen nicht besser, als Süd-Anlagen mit Speicher. Es mag noch etwas vom Standort (Flachdach, Satteldach, Freifläche, Breitengrad, Preisverhältnisse von Speichern und Modulen etc.) abhängen, aber PPA-Freiflächen-Anlagen werden bei uns eher mit Speicher gebaut, als in Ost-West-Ausrichtung. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Speicher vielseitiger einsetzbar sind, und ein höherer Stromverbrauch sich weit in den Abend hineinzieht, wo auch die West-Anlage nichts mehr bringt. Und wenn man ohnehin Speicher braucht, dann macht man es halt komplett damit. Es wäre eine nette Bachelor-Arbeit, das nachzurechnen in Abhängigkeit der relevanten Parameter. Auch die Frage, ob dann eine reine Südausrichtung das beste ist, oder ob eine leichte Drehung nach Südosten oder Südwesten empfehlenswert wären, könnte man bearbeiten.
JCW sagt:
Nach meiner Beobachtung sind die Ost-West-Anlagen nicht besser, als Süd-Anlagen mit Speicher. Es mag noch etwas vom Standort (Flachdach, Satteldach, Freifläche, Breitengrad, Preisverhältnisse von Speichern und Modulen etc.) abhängen, aber PPA-Freiflächen-Anlagen werden bei uns eher mit Speicher gebaut, als in Ost-West-Ausrichtung. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Speicher vielseitiger einsetzbar sind, und ein höherer Stromverbrauch sich weit in den Abend hineinzieht, wo auch die West-Anlage nichts mehr bringt.
@JCW
Was die Speicher betrifft, können Sie die Süd, oder Ost-West Anlagen, nicht mit PPA Freiflächenanlagen vergleichen. Da sind die Rahmenbedingungen zu unterschiedlich. Während die Stromerzeugung von den Süd und Ost-West Anlagen – nach dem EEG Modus – zum Verramschen an den Spotmarkt der Börse kommt, fließt der Strom aus den PPA Anlagen, jenseits des EEG, direkt zu Fixpreisen zum Kunden. Speicher nach dem EEG Modus, verhindern diese Diskriminierung des wertvollen Ökostroms, während die Speicher bei PPA Anlagen, profitieren, wenn die Börsenpreise unter denen der PPA Verträge liegen.
Das ist die Entwicklung, die ich hier die „Zwei“ Energiewenden nenne. Eine für die „Alt gedienten“ und die andere, herkömmliche, für die „ungeliebten“ dezentralen Einspeiser.
Jcw sagt am 19 Okt. um 21.23 Uhr
Lieber Herr Diehl,
entwickeln Sie sich doch mal ein bißchen weiter: Natürlich ist der niedrige Strompreis bei „den“ Verbrauchern angekommen. Allerdings nicht bei allen: Er kam bei allen Stromverbrauchern an, die keine oder stark verringerte EEG-Zulage für ihren Verbrauch zahlen müssen, also Eigenverbrauchern und EEG-Zulage-befreiten Unternehmen.
@ JCW
Nicht bei „Den“, … bei einigen Großverbrauchern die direkt an der Börse kaufen ist der niedrige Börsenpreis angekommen, und die Zahlen auch nur einen Bruchteil der EEG Umlage, was sowohl der Prof. im Video, als auch ich — aus Wettbewerbs Gründen — in Ordnung finden.
Mir geht es aber um den Rest in unserer Gesellschaft, wozu die viel zitierte allein erziehende Mutter gehört, oder der Hartz IV Empfänger Die haben nicht nur „Nix“ abbekommen von den sinkenden Börsenpreisen, sondern müssen genau deswegen, auch noch höhere EEG Umlage bezahlen.
Siehe hier:
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Von 2011 bis 2016 haben sich die Börsenpreise, sprich Beschaffungskosten der Versorger halbiert, und genau deswegen ist die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen.
Was meine weiter Entwicklung auf der Basis von vor 10 Jahren betrifft , die Sie monieren, habe ich im folgenden ein Beispiel.
Mir ist aufgefallen, dass wir gegenwärtig eine EEG Umlage von „Null“ und weniger hätten, wenn noch das System , nach dem Kosten/Nutzen Prinzip von vor 2010 gültig wäre.
Sie haben doch sicher auch schon bei maßgebenden stellen gelesen, dass ein Durchschnittshaushalt jährlich mit 220 bis 230 Euro durch die EEG Umlage belastet wird. Von gleichen Stellen wird empfohlen, zu den Stromanbietern zu wechseln, die die sinkenden Börsenpreise an ihre Kunden weiter geben, weil man da bis zu 300 Euro jährlich sparen könnte. Vor 2010, nach dem Kosten/Nutzen Prinzip wäre das mit der EEG Umlage automatisch geschehen, da hätte niemand wechseln müssen.
Sie machen zwar ständig Fortschritte bei den Erkenntnissen aus der zeit von vor 10 Jahren, aber alles ist offensichtlich doch noch nicht bei Ihnen angekommen.
Damit auch neu hinzukommende Leser wissen um was es hier geht.
Siehe hier.https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Thomas sagt:
Die drei Koalitionäre haben vermutlich wirkliche Schwierigkeiten, diesen Sachverhalt zu formulieren und in ein gemeinsames Vorgehen zu definieren. Eine allg. PV-Plicht wird nach meiner Einschätzung da nicht reichen.
Und wir, wir diskutieren darüber, dass die EEG-Regelung vor 2010 doch besser wäre!…..
@ Thomas.
Das Meiste von dem was den neuen Koalitionären nun so schwer fällt zu formulieren, war doch vor 2010 schon mal gesetzlich geregelt, und wurde 2010 mit der bekannten Ermächtigungsverordnung lediglich verunstaltet, und so mit Paragrafen verklausuliert, dass es schon eine Weile dauern wird, bis da mal einer richtig durchblickt, wenn überhaupt. Mit den seitherigen Beratern mit Sicherheit nicht…
Schauen Sie mal hier:
https://www.pv-magazine.de/2018/06/14/ist-dem-wortlaut-des-eeg-noch-zu-trauen/
Aus 21 Paragrafen wurden 104. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie schreiben, „Und wir diskutieren darüber, dass die EEG Regelung vor 2010 besser war“ …. Grundsätzlich waren die Rahmenbedingungen damals pro Energiewende ausgelegt, was 2010 nachhaltig gebremst wurde. Eine zielführende Renovierung des Strommaktdesign wird nicht an der Rückkehr zu einigem aus der alten Zeit vorbeikommen.
Lassen Sie mich das an einem essenziellen Beispiel festmachen, nämlich der Tatsache, dass die EE seit 2010 separat an der Börse, quasi als Überschuss verramscht werden müssen. Mit anderen Worten die Hauptakteure des Wendeprozesses, spielen nur noch eine diskriminierte Nebenrolle. Solange die nicht wieder integriert mitspielen dürfen, wird sich das in allen Bereichen der Energiewende negativ bemerkbar machen.
Und nun einige Beispiele wie sich das wie ein roter Faden, negativ durch alle Bereiche der Energiewende zieht.
1) wegen ihrer Ausgliederung fallen die EE zusätzlich als Überschuss an, senken die Börsenpreise, und erhöhen dadurch die EEG Umlage, Es bildet sich quasi ein ..„Schnäppchenmarkt“ ..wo jeder zugreifen kann wenn ihm die Preise ins Konzept passen.
Das wäre vor 2010 nicht möglich gewesen, weil die EE damals den Versorgern zwingend zugeteilt wurden, und niedrige Börsenpreise, im Portfolio der Versorger kompensierend auf die „Mehrkosten“ ( Umlage) wirkten.
2.) Weil die EE separat gehandelt werden , mit anderen Worten nicht mehr „Vorrangig“ im Lande verbraucht werden müssen,, können Kohlekraftwerke wieder unbeschadet drauf los produzieren. Den Überschuss verkaufen sie an unsere Nachbarn, verdrängen deren Dreckschleudern, der Dreck bleibt bei uns., und wir müssen uns vorhalten lassen, trotz Energiewende die Klimaziele nicht zu erfüllen.Wäre vor 2010 nicht möglich gewesen, weil die EE zwingend zugeteilt waren, und Kohlestrom angepasst werden musste. Überschuss waren allenfalls Prognoseabweichungen.
3.) Wenn die EE zwingend in den Bilanzkreisen der Versorger geblieben wären, hätten wir bei zunehmenden EE kontinuierlich weniger Nachfrage nach Kohlestrom gehabt. Kohlekraftwerke wären ohne Abfindung unrentabel vom Netz gegangen.. Den Steuerzahlern wären Milliarden erspart geblieben.
4) Weil die EE 2010 aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurden, und an der Börse verramscht werden, gibt es heute Probleme mit dem Redispatch, der Netzsicherheit. Stromhändler und Versorger prognostizieren im Voraus spekulativ knapp in der Hoffnung auf ein Schnäppchen zum Erfüllungszeitpunkt. Wäre vor 2010 nicht möglich gewesen, weil die EE in den Bilanzkreisen der Versorger integriert waren, und es den Schnäppchenmarkt gar nicht gab.
5.) Die Land auf und ab geforderte PV Pflicht wirkt kontraproduktiv, so lange der damit erzeugte Strom an der Börse verramscht werden muss, und die Alt Gedienten“ dort kaufen und Erträge optimieren. .Vor 2010 hätte das mit der PV Pflicht noch seinen Zweck erfüllt, weil die EE Zwangszuteilung zum einen Kohle verdrängt hätte, und zum anderen, ein Versorger Portfolio verbilligt hätte.
Das waren jetzt nur einige Beispiele, aber Sie sehen, die alten Zeiten müssen noch Diskutiert werden, wenn das Neue . In richtige Bahnen gelenkt werden soll.
Ich fürchte im Rausch der gegenwärtigen Klimaeuphorie bleibt da Vieles unbeachtet.bleiben, die PV Pflicht lässt grüßen.
Das ist so als wenn Sie ihre Wohnung tapezieren, und die alten Tapeten nicht runter machen, obwohl da an allen Ecken und Enden lose Stellen sind.
Bevor jemand das nun den „ Diehlchen“ Wiederholungen.zuordnet, die alle ja schon , bitte ich zu beachten, dass das lediglich eine Reaktion sein soll auf den folgenden Satz von Thomas.
„Und wir, wir diskutieren darüber, dass die EEG-Regelung vor 2010 doch besser wäre!“..
Und die „diehlchenschen Wiederholungen“ ignorieren auch noch beharrlich, dass die Konstruktion der Frühzeit europarechtlich nicht mehr haltbar war. Sie benachteiligte die Unternehmen, die diesen Ökostrom übernehmen mussten, gegenüber ihren europäischen Konkurrenten. Solange das nicht viel Strom war, war das auch kein Problem. Insbesondere der PV-Strom lässt sich europäisch ja auch bis heute lukrativ vermarkten. Das Hauptproblem ist der Windstrom, der auch nachts produziert, wenn schon die trägen Wärmekraftwerke ihren Strom billig verschleudern müssen. Dass unsere Europäischen Nachbarn uns große Teile dieses Ökostroms abnehmen, hat uns bisher erspart, entweder in großen Mengen abregeln oder speichern zu müssen. Das wäre aber nicht möglich gewesen, wenn Deutschland sich nicht bereit erklärt hätte, den Strom über die Börse zu verkaufen. Wenn die Abregelung überhand genommen hätte, wäre der Windausbau wahrscheinlich noch viel früher abgewürgt worden. Speicherausbau wurde auch von der SPD torpediert, weil die um die wenigen verbliebenen Kraftwerksarbeiter als Wähler fürchtete. In der Zukunft wird der Börsenhandel noch wichtiger für die Erneuerbaren, um eine wirtschaftlich tragfähige Marktordung zu haben, in der die Speicher betrieben werden können.
Es ist wirklich nicht erbaulich, was hier gerade diskutiert wird:
– Eher unredliche Mitnahmeeffekte an der bestehenden EEG-Regelung vs. des EEGs vor 2010.
– Leider konstanter Preis für den Enverbraucher trotz diverser kostenreduzierenden Faktoren der Stromproduktion.
_ bei empfundener Preissteigerung sei der Stromanbieter zu wechseln
– Ost West Ausrichtung vs Südausrichtung mit Speicher…..
Geht es noch?
Für eine Energiewende werden nach div. Stellen massiv 3- 5 fache Installationen im PV und ähnlich im Turbinenbau als erforderlich prognostiziert!
Die drei Koalitionäre haben vermutlich wirkliche Schwierigkeiten, diesen Sachverhalt zu formulieren und in ein gemeinsames Vorgehen zu definieren. Eine allg. PV-Plicht wird nach meiner Einschätzung da nicht reichen.
Und wir, wir diskutieren darüber, dass die EEG-Regelung vor 2010 doch besser oder auch eine Nord-Südausrichtung nicht effizieneter wäre!…..
Wo sind die Gedanken, eine Installation von allen freien überbauten Flächen mit welchen Mitteln anzureizen.
Wo sind die Vorschläege für eine faire gestaltete Einspeisevergütung?
Was sind die Vorschläge das für Deutschland existierende Konstrukt an einer unüberschaubaren Flut an Umlagen und Vergütungen spezieller Verbräuche zu entrümpeln?
Wer entscheidet über die Notwendigkeiten von EEG-Befreiungen oder auch anders definierten Ausnahmen zum Ausbruch aus dem eigentlich auf Solidarität basierendem Verfahren der Preisberechnung?
Wo sind die systemübergreifenden Gedanken und Bewertungen , für eine solar gestützte Trinkwassererwärmung als Durchlauferhitzer oder auch ein Pv basierter -Wärmepumpenbetrieb speziell für Altbauten mit Temperatur > 50°C..
Wird es noch weiterhin zu vertreten sein, dass exklusive Lieferverträge für Unternehmen mit gesicherten Lieferpreisen über Jahre hinaus unter den vorraussichtlichen Erzeugerpreisen vergeben und zugesichert werden? Die bilige Grundlasterzeugung wird ab 2022 der Vergangenheit angehören.
Unser Problem wird nicht die Montanindustrie mit seinem immensen Energiehunger sein, sondern in der Fläche der Verbraucher vernünftige und schnell umsetzbare Angebote zu definieren.
JCW sagt:_
Und die „diehlchenschen Wiederholungen“ ignorieren auch noch beharrlich, dass die Konstruktion der Frühzeit europarechtlich nicht mehr haltbar war. Sie benachteiligte die Unternehmen, die diesen Ökostrom übernehmen mussten, gegenüber ihren europäischen Konkurrenten.
@ JCW
Die „Diehlchen“ Wiederholungen ignorieren gar nichts, sondern Sie bringen da was durcheinander. Das was Sie da schreiben, war eine rein deutsche Angelegenheit. Versorger – angeführt von denen im Norden mit viel Windrädern – hatten geklagt, weil sie mehr Ökostrom abnehmen und vergüten mussten, als ihre Konkurrenten die weniger Wind und PV Strom, in ihren Bilanzkreisen hatten. Das wurde dahin gehend geändert, in dem der Ökostrom, anteilig, entsprechend dem Versorgungsvolumen der einzelnen Versorger, bundesweit verteilt wurde.
Hier das Ergebnis.
Zitat: ….Dem regional sehr unterschiedlichen Aufkommen von aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom (etwa aus Windkraft in Küstennähe) werde im StromEG 1998 durch eine Härteklausel (Paragraph 4 StrEG 1998) und im EEG durch eine bundesweite Ausgleichsregelung (Paragraph 11 EEG), durch welche die mit der Abnahmepflicht verbundenen Mehrkosten weitgehend auf alle Versorgungsunternehmen umgelegt würden, hinreichend Rechnung getragen. Zitat Ende.
Das war 2001, weit vor der Ermächtigungsverordnung von 2010, die hier wiederholt mein Thema ist. Meine Wiederholungen beziehen sich auf die separate Vermarktung des EEG Stromes an der Börse, unter welchen Umständen der dort hin kommt, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Daher ignoriere ich auch in diesem Zusammenhang nichts.
JCW sagt:
Solange das nicht viel Strom war, war das auch kein Problem. Insbesondere der PV-Strom lässt sich europäisch ja auch bis heute lukrativ vermarkten. Das Hauptproblem ist der Windstrom, der auch nachts produziert, wenn schon die trägen Wärmekraftwerke ihren Strom billig verschleudern müssen. Dass unsere Europäischen Nachbarn uns große Teile dieses Ökostroms abnehmen, hat uns bisher erspart, entweder in großen Mengen abregeln oder speichern zu müssen. Das wäre aber nicht möglich gewesen, wenn Deutschland sich nicht bereit erklärt hätte, den Strom über die Börse zu verkaufen. Wenn die Abregelung überhand genommen hätte, wäre der Windausbau wahrscheinlich noch viel früher abgewürgt worden.
@ JCW
Sie scheinen mit dem System leider immer noch auf Kriegsfuß zu stehen. All das, was Sie da als Problem aufführen, hätten wir nicht, wenn die Erneuerbaren den Versorgern noch – wie bis 2010 der Fall – zwingend zugeteilt würden, und somit auch vorrangig im Lande verbraucht würden. Sie monieren die „Diehlchen“ Wiederholungen, scheinen sie aber immer noch nicht verstanden zu haben.
Ich Wiederhole !!!!
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Einführung des neuen Ausgleichsmechanismus hatte somit starke Auswirkungen auf die Einspeisung von erneuerbaren Energien und von Kohlekraftwerken. Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Es wurde damit also die Nachfrage für Ökostrom in Deutschland massiv verringert,… Zitat Ende.
Ich hoffe Sie können erkennen warum unsere Europäischen Nachbarn „angeblich“ Teile unseres Ökostrom abnehmen müssen.
Einschlägige Medien behaupten so gar geschenkt bekommen, und weil das physikalisch gar nicht möglich ist, hat man 2010 gleich mit beschlossen, dass Ökostrom an der Börse nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt wird
Siehe hier: .https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Hallo!
Darf ich alle Beteiligten daran erinnern, daß das Thema dieses Artikels mit:
– Riesige Windfall-Profits bei größeren Wind- und Photovoltaik-Anlagen –
beschrieben worden ist.
Geht es hier wirklich um riesige Profits der Wind und Solarindustrie?
Echt nur bei größeren Anlagen?
Die Diskussion scheint sich eher darauf zu verdichten, dass die großen (bösen) Energieversorger die bestehenden Regelungen zu Ihrem Gunsten genutzt haben. Die Unternehmen haben allerdings bislang die Verügbarkeit gesichert.
Einem Pool aus PV und Windeinspeisern wird hier weiterhin eine wichtige Komponente der Speicherung und deren Geschäftsführung fehlen.
Nach bisherigem Geschäftsmodell werden wir nach 2038 keine Versorger mehr haben:
Ich muß hier mal deutlich eine Lanze brechen, für den unermüdlichen Einsatz von Hans Diehl, der immer wieder aufsteht und die vollkommene Sinnlosigkeit der Änderung des Energie-Gesetzes in 2010 anprangert. Offensichtlich erwirkt durch die im Bundestag mittlerweile als dauernde Institution verankerten Interessensvertretern der Energieversorger.??!
Es bleibt weiterhin vollkommen unverständlich, wie eine bisherige Regierung sehendes Auges der aufkommenden Klimaänderung den weiteren Vorrang der emissionsbehafteten Energieerzeuger Vorrang einräumen konnte und der Verbraucher dieses Spiel auch noch ohne Klagen mitmachen konnte.
Uneingeschränkter Vorrang für die Erneuerbaren Energieen sollte als Leitlinie unbedingt fixiert werden.
Ich habe keine Ahnung, wie wir aus diesem mittlerweile ausgewuchertem Geflecht der Verordnungen und Nebenbedingungen für die Stromversorgung wieder in geordnete Bahnen kommen sollten, jedoch wäre eine Vorstellung einer preisbindenden Einspeiseverordnung für spätestens nach 2038 ohne die bislang vier agierende Versorger der Stromerzeugung als Leitlinie zu entwerfen. Eine weiterhin wirkenden Ausnahme für das produzierende Gewerbe sollte unbedingt ausgeschlossen werden.
Mittlerweile wurden auch die Betrebe der Zugspitze als systemrelevant von der Verpflichtung zur Stromsteuer ausgenommen.
Diesem Wildwuchs ist unbedingt Einhalt zu gebieten.
Die dazwischenliegenden 17 Jahre wären bitte mit Uberleitungs-Regelung zu gestalten.
Es ist eine echt vertrakte Situation!
Nicht der Neubau mit seinem Volumen von 5-10% wird entscheidend sein, für einen Umbau, sonder die Energie-Verhältnisse an bestehenden Wohnhäusern und Industrieen.
Letztendlich bleibt trotzdem die Frage, was wir den Koalitionären der Arbeitsgruppe Energie als Handlungsweisung empfehlen könnten…….
@ Thomas-
Erstmal vielen Dank dafür, dass Sie meine „Wiederholungen“ nicht unbedingt als lästig empfinden, sondern durchblicken. Neue Erkenntnisse durch meine Wiederholungen, verleihen den Diskussionen eine besondere Brisanz, wie man bei Ihnen deutlich erkennen kann.
Und nun zu Ihrem Einwurf der da lautet.
Hallo!
„Darf ich alle Beteiligten daran erinnern, daß das Thema dieses Artikels mit:
– Riesige Windfall-Profits bei größeren Wind- und Photovoltaik-Anlagen –
beschrieben worden ist.“ Zitat Ende.
Wir sind noch beim Thema, wenn auch — weil etwas etwas verklausuliert — schwer erkennbar.
Schauen Sie mal, was ich unter „Windfall“ gegoogelt habe.
Zitat:…Nicht durch Leistungsabgabe, sondern durch eine Veränderung der Marktlage entsteht ein plötzlicher Vermögenszuwachs. Zitat Ende.
Unter dieser Prämisse ist doch die gesamte Ermächtigungsverordnung von 2010 einzuordnen.
Sie wissen doch seit 2010 gilt “Je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage“
Mit anderen Worten, je billiger sich – bei sinkenden Börsenpreisen – Versorger Strom beschaffen können, desto mehr Geld ( EEG Umlage ) geht da ohne erkennbare Leistung ein.
Wenn ich zum wiederholten Mal geschrieben habe, die Nachteile die der Energiewende mit der berüchtigten Verordnung 2010 zugefügt wurden, ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Wende, ist der Faden gerade wieder wo angekommen.
Damit neu hinzukommende Leser wissen von was hier die Rede ist, siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung